Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.nicht Bischof war, hat vor andern Anwart- Die Groß- und Unterkanzler haben glei- Das Amt des Kanzlers ist sehr wichtig nicht Biſchof war, hat vor andern Anwart- Die Groß- und Unterkanzler haben glei- Das Amt des Kanzlers iſt ſehr wichtig <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0065" n="55"/> nicht Biſchof war, hat vor andern Anwart-<lb/> ſchaft auf das naͤchſte erledigte Bißthum, und<lb/> wer ſchon Biſchof war, auf das naͤchſtaufge-<lb/> hende reichere. Eben ſo die weltlichen Kanzler<lb/> auf die eintraͤglichſten koͤniglichen Guͤter, auf<lb/> Woiwodſchaften und Kaſtellaneyen.</p><lb/> <p>Die Groß- und Unterkanzler haben glei-<lb/> ches Anſehen, und nur dieſe Unterſcheidung<lb/> findet zwiſchen beiden Statt, daß der Groß-<lb/> kanzler den Vortritt hat, und daß der Unter-<lb/> kanzler, wenn jener abweſend iſt, die Geſchaͤfte<lb/> beſorgt. Auch ruͤckt er in deſſen Stelle, wenn<lb/> ſie offen wird. Doch iſt dies nur der Fall in<lb/> Kronpolen, wo man den Wechſel zwiſchen<lb/> weltlichen und geiſtlichen Kanzlern erhalten<lb/> muß; in Lithauen kann der Unterkanzler, bei<lb/> Beſetzung der Großkanzlerſtelle, uͤbergangen<lb/> werden.</p><lb/> <p>Das Amt des Kanzlers iſt ſehr wichtig<lb/> und umfaſſend. Er traͤgt im Namen des Koͤ-<lb/> nigs vor, ſowohl am Reichstage als außer<lb/> demſelben bei allen Gelegenheiten, wo der<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [55/0065]
nicht Biſchof war, hat vor andern Anwart-
ſchaft auf das naͤchſte erledigte Bißthum, und
wer ſchon Biſchof war, auf das naͤchſtaufge-
hende reichere. Eben ſo die weltlichen Kanzler
auf die eintraͤglichſten koͤniglichen Guͤter, auf
Woiwodſchaften und Kaſtellaneyen.
Die Groß- und Unterkanzler haben glei-
ches Anſehen, und nur dieſe Unterſcheidung
findet zwiſchen beiden Statt, daß der Groß-
kanzler den Vortritt hat, und daß der Unter-
kanzler, wenn jener abweſend iſt, die Geſchaͤfte
beſorgt. Auch ruͤckt er in deſſen Stelle, wenn
ſie offen wird. Doch iſt dies nur der Fall in
Kronpolen, wo man den Wechſel zwiſchen
weltlichen und geiſtlichen Kanzlern erhalten
muß; in Lithauen kann der Unterkanzler, bei
Beſetzung der Großkanzlerſtelle, uͤbergangen
werden.
Das Amt des Kanzlers iſt ſehr wichtig
und umfaſſend. Er traͤgt im Namen des Koͤ-
nigs vor, ſowohl am Reichstage als außer
demſelben bei allen Gelegenheiten, wo der
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |