Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.Von der Beschreibung des ersten und Ritterstand über, und verzeichne einige Dieser Stand heißt der Ritterstand, weil Von der Beſchreibung des erſten und Ritterſtand uͤber, und verzeichne einige Dieſer Stand heißt der Ritterſtand, weil <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0072" n="62"/> <p>Von der Beſchreibung des erſten und<lb/> zweiten Reichsſtandes gehe ich auf den brit-<lb/> ten, den</p><lb/> <p><hi rendition="#g">Ritterſtand</hi> uͤber, und verzeichne einige<lb/> Angaben, welche deſſen Urſprung, Vorrechte,<lb/> Befugniſſe und die Aemter betreffen, die aus<lb/> ſeinem Mittel beſetzt werden.</p><lb/> <p>Dieſer Stand heißt der Ritterſtand, weil<lb/> die Staatsbuͤrger, die denſelben bilden, uͤber<lb/> die Klaſſe der Ritter oder der Edelleute nicht<lb/> hinausgehen. Dieſe wurden zuerſt im Jahre<lb/> 1404, von <hi rendition="#g">Wladislaus Jagello</hi> um ihre<lb/> Einwilligung erſucht, als er eine Abgabe zu<lb/> einer kriegeriſchen Unternehmung zu erheben<lb/> Willens war, was er fuͤr ſich nicht thun<lb/> konnte, da ihnen der Koͤnig Ludwig die Be-<lb/> freiung von Auflagen zugeſtanden hatte. Da-<lb/> mals hielten die Edelleute zuerſt Landtage,<lb/> und auf dem darauf folgenden Reichstage<lb/> (Tagefahrt?) wurde, mit Genehmigung der<lb/><hi rendition="#g">Praͤlaten, Barone</hi> und <hi rendition="#g">Kriegsmaͤnner</hi><lb/> (<hi rendition="#aq">militarium</hi>) die Zahlung einer Auflage be-<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [62/0072]
Von der Beſchreibung des erſten und
zweiten Reichsſtandes gehe ich auf den brit-
ten, den
Ritterſtand uͤber, und verzeichne einige
Angaben, welche deſſen Urſprung, Vorrechte,
Befugniſſe und die Aemter betreffen, die aus
ſeinem Mittel beſetzt werden.
Dieſer Stand heißt der Ritterſtand, weil
die Staatsbuͤrger, die denſelben bilden, uͤber
die Klaſſe der Ritter oder der Edelleute nicht
hinausgehen. Dieſe wurden zuerſt im Jahre
1404, von Wladislaus Jagello um ihre
Einwilligung erſucht, als er eine Abgabe zu
einer kriegeriſchen Unternehmung zu erheben
Willens war, was er fuͤr ſich nicht thun
konnte, da ihnen der Koͤnig Ludwig die Be-
freiung von Auflagen zugeſtanden hatte. Da-
mals hielten die Edelleute zuerſt Landtage,
und auf dem darauf folgenden Reichstage
(Tagefahrt?) wurde, mit Genehmigung der
Praͤlaten, Barone und Kriegsmaͤnner
(militarium) die Zahlung einer Auflage be-
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