Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 1, H. 2. Berlin, 1795.Die Macht des Ritterstandes ist so groß, E 2
Die Macht des Ritterſtandes iſt ſo groß, E 2
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Die Macht des Ritterſtandes iſt ſo groß,
daß nur die einmuͤthige Zuſtimmung deſſelben
einen Beſchluß guͤltig macht, und daß keiner
zu Stande kommt, wenn auch nur Ein Bote
widerſpricht. Dies Vorrecht, das in der That
gegen alle Vernunft ſtreitet, aber doch ſehr
alt iſt, hat man zwar im Jahre 1768 einge-
ſchraͤnkt; aber geſetzlich aufgehoben iſt es noch
immer nicht, ſeitdem die Konſtitution von
1791, die es verbannte, wieder vernichtet wor-
den. Zwar darf es nur bei Staatsmaterien,
d. i. in Faͤllen, wo von Krieg und Frieden,
neuen Auflagen, neuen Geſetzen und Truppen-
vermehrungen die Rede iſt, ausgeuͤbt werden;
aber man ſieht, daß dies gerade die wichtig-
ſten Gegenſtaͤnde ſind, die zur oͤffentlichen Be-
rathſchlagung kommen koͤnnen. Rachſucht,
Eigennutz und Schadenfreude eines einzelnen
Staatsbuͤrgers haben, wie die Geſandten aus-
waͤrtiger Maͤchte, an dieſem Vorrechte ein
kraͤftiges Mittel, ihre Plane durchzuſetzen und
alles zu verhindern, was denſelben zuwider-
E 2
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