Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.einig geworden ist, werden verzeichnet und ma- *) S. zweytes Heft, S. 66.
einig geworden iſt, werden verzeichnet und ma- *) S. zweytes Heft, S. 66.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0143" n="133"/> einig geworden iſt, werden verzeichnet und ma-<lb/> chen einen Theil der Vorſchriften fuͤr die an<lb/> den Reichstag zu ſendenden Boten aus. Ne-<lb/> ben den Gegenſtaͤnden, welche die koͤniglichen<lb/> Ausſchreiben enthalten, werden noch viele an-<lb/> dre, allgemeine und beſondere verhandelt und<lb/> den Vollmachten der Boten hinzugefuͤgt, um<lb/> ſie am Reichstage zu betreiben. Sodann wer-<lb/> den die kuͤnftigen Reichsboten aus den ver-<lb/> ſammelten Edelleuten, durch Mehrheit der<lb/> Stimmen, erwaͤhlt. Schon oben im dritten<lb/> Abſchnitt <note place="foot" n="*)">S. zweytes Heft, S. 66.</note> habe ich angegeben, was ſie fuͤr<lb/> Eigenſchaften beſitzen muͤſſen; hier bemerke ich<lb/> noch, daß, da die einzelnen Mitglieder des<lb/> Landtages, durch ihren Einſpruch, wie am<lb/> Reichstage ſelbſt, die ganze Verſammlung zer-<lb/> reiſſen und nichtig machen koͤnnen, viele Land-<lb/> tage gar nicht zu Stande kommen, mithin aus<lb/> der Provinz, wo dieß geſchieht, gar keine Bo-<lb/> ten am Reichstage erſcheinen, bey demſelben<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [133/0143]
einig geworden iſt, werden verzeichnet und ma-
chen einen Theil der Vorſchriften fuͤr die an
den Reichstag zu ſendenden Boten aus. Ne-
ben den Gegenſtaͤnden, welche die koͤniglichen
Ausſchreiben enthalten, werden noch viele an-
dre, allgemeine und beſondere verhandelt und
den Vollmachten der Boten hinzugefuͤgt, um
ſie am Reichstage zu betreiben. Sodann wer-
den die kuͤnftigen Reichsboten aus den ver-
ſammelten Edelleuten, durch Mehrheit der
Stimmen, erwaͤhlt. Schon oben im dritten
Abſchnitt *) habe ich angegeben, was ſie fuͤr
Eigenſchaften beſitzen muͤſſen; hier bemerke ich
noch, daß, da die einzelnen Mitglieder des
Landtages, durch ihren Einſpruch, wie am
Reichstage ſelbſt, die ganze Verſammlung zer-
reiſſen und nichtig machen koͤnnen, viele Land-
tage gar nicht zu Stande kommen, mithin aus
der Provinz, wo dieß geſchieht, gar keine Bo-
ten am Reichstage erſcheinen, bey demſelben
*) S. zweytes Heft, S. 66.
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