Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.

Bild:
<< vorherige Seite

gen Gegenstände nämlich, die auf dem Reichs-
tage verhandelt werden sollen, werden, im
Auszuge, in die verschiedenen Woiwodschaften
und Bezirke, im Namen des Königs, abge-
schickt; zugleich werden die Landtage (poln.
Scymiki) angesagt, die jedesmal sechs Wochen
vor einem ordentlichen, und drey Wochen vor
einem außerordentlichen Reichstage gehalten
werden müssen. Auf diesen Landtagen ver-
sammeln sich die Edelleute der Woiwodschaften
und Bezirke, und die in denselben wohnenden
Senatoren. Zuerst wird, durch die Mehrheit
der Stimmen, ein Landbotenmarschall
erwählt, der dem Landtage vorsitzt, über die
Förmlichkeiten wacht, die Stimmen sammelt,
die Uneinigen zu vereinigen, und Ruhe und
Ordnung zu erhalten sucht. Jst dieser erwählt,
so tritt ein Abgeordneter des Königs auf, legt
die Gegenstände, über die das Land berath-
schlagen soll, dar, und entfernt sich sodann.
Die Verhandlungen des Landtags nehmen ih-
ren Anfang, und die Punkte, worüber man

gen Gegenſtaͤnde naͤmlich, die auf dem Reichs-
tage verhandelt werden ſollen, werden, im
Auszuge, in die verſchiedenen Woiwodſchaften
und Bezirke, im Namen des Koͤnigs, abge-
ſchickt; zugleich werden die Landtage (poln.
Scymiki) angeſagt, die jedesmal ſechs Wochen
vor einem ordentlichen, und drey Wochen vor
einem außerordentlichen Reichstage gehalten
werden muͤſſen. Auf dieſen Landtagen ver-
ſammeln ſich die Edelleute der Woiwodſchaften
und Bezirke, und die in denſelben wohnenden
Senatoren. Zuerſt wird, durch die Mehrheit
der Stimmen, ein Landbotenmarſchall
erwaͤhlt, der dem Landtage vorſitzt, uͤber die
Foͤrmlichkeiten wacht, die Stimmen ſammelt,
die Uneinigen zu vereinigen, und Ruhe und
Ordnung zu erhalten ſucht. Jſt dieſer erwaͤhlt,
ſo tritt ein Abgeordneter des Koͤnigs auf, legt
die Gegenſtaͤnde, uͤber die das Land berath-
ſchlagen ſoll, dar, und entfernt ſich ſodann.
Die Verhandlungen des Landtags nehmen ih-
ren Anfang, und die Punkte, woruͤber man

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0142" n="132"/>
gen Gegen&#x017F;ta&#x0364;nde na&#x0364;mlich, die auf dem Reichs-<lb/>
tage verhandelt werden &#x017F;ollen, werden, im<lb/>
Auszuge, in die ver&#x017F;chiedenen Woiwod&#x017F;chaften<lb/>
und Bezirke, im Namen des Ko&#x0364;nigs, abge-<lb/>
&#x017F;chickt; zugleich werden die <hi rendition="#g">Landtage</hi> (poln.<lb/><hi rendition="#aq">Scymiki</hi>) ange&#x017F;agt, die jedesmal &#x017F;echs Wochen<lb/>
vor einem ordentlichen, und drey Wochen vor<lb/>
einem außerordentlichen Reichstage gehalten<lb/>
werden mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;en. Auf die&#x017F;en Landtagen ver-<lb/>
&#x017F;ammeln &#x017F;ich die Edelleute der Woiwod&#x017F;chaften<lb/>
und Bezirke, und die in den&#x017F;elben wohnenden<lb/>
Senatoren. Zuer&#x017F;t wird, durch die Mehrheit<lb/>
der Stimmen, ein <hi rendition="#g">Landbotenmar&#x017F;chall</hi><lb/>
erwa&#x0364;hlt, der dem Landtage vor&#x017F;itzt, u&#x0364;ber die<lb/>
Fo&#x0364;rmlichkeiten wacht, die Stimmen &#x017F;ammelt,<lb/>
die Uneinigen zu vereinigen, und Ruhe und<lb/>
Ordnung zu erhalten &#x017F;ucht. J&#x017F;t die&#x017F;er erwa&#x0364;hlt,<lb/>
&#x017F;o tritt ein Abgeordneter des Ko&#x0364;nigs auf, legt<lb/>
die Gegen&#x017F;ta&#x0364;nde, u&#x0364;ber die das Land berath-<lb/>
&#x017F;chlagen &#x017F;oll, dar, und entfernt &#x017F;ich &#x017F;odann.<lb/>
Die Verhandlungen des Landtags nehmen ih-<lb/>
ren Anfang, und die Punkte, woru&#x0364;ber man<lb/></p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[132/0142] gen Gegenſtaͤnde naͤmlich, die auf dem Reichs- tage verhandelt werden ſollen, werden, im Auszuge, in die verſchiedenen Woiwodſchaften und Bezirke, im Namen des Koͤnigs, abge- ſchickt; zugleich werden die Landtage (poln. Scymiki) angeſagt, die jedesmal ſechs Wochen vor einem ordentlichen, und drey Wochen vor einem außerordentlichen Reichstage gehalten werden muͤſſen. Auf dieſen Landtagen ver- ſammeln ſich die Edelleute der Woiwodſchaften und Bezirke, und die in denſelben wohnenden Senatoren. Zuerſt wird, durch die Mehrheit der Stimmen, ein Landbotenmarſchall erwaͤhlt, der dem Landtage vorſitzt, uͤber die Foͤrmlichkeiten wacht, die Stimmen ſammelt, die Uneinigen zu vereinigen, und Ruhe und Ordnung zu erhalten ſucht. Jſt dieſer erwaͤhlt, ſo tritt ein Abgeordneter des Koͤnigs auf, legt die Gegenſtaͤnde, uͤber die das Land berath- ſchlagen ſoll, dar, und entfernt ſich ſodann. Die Verhandlungen des Landtags nehmen ih- ren Anfang, und die Punkte, woruͤber man

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/142
Zitationshilfe: Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795, S. 132. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise0201_1795/142>, abgerufen am 21.11.2024.