Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 2, [H. 3]. Berlin, 1795.und der Reichstag trennt sich fruchtlos. Ue- Kömmt sie wirklich zu Stande, so sollten Drittes Heft. K
und der Reichstag trennt ſich fruchtlos. Ue- Koͤmmt ſie wirklich zu Stande, ſo ſollten Drittes Heft. K
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0155" n="145"/> und der Reichstag trennt ſich fruchtlos. Ue-<lb/> brigens geſchieht dieſe Wahl unter dem Vor-<lb/> ſitze des Marſchalls vom letzten Reichstage.</p><lb/> <p>Koͤmmt ſie wirklich zu Stande, ſo ſollten<lb/> die Geſchaͤfte, den aͤltern geſetzlichen Vorſchrif-<lb/> ten gemaͤß, in folgender Ordnung weiter ge-<lb/> hen: die Streitigkeiten wegen der recht- oder<lb/> unrechtmaͤßigen Wahl und Sendung mancher<lb/> Landboten ſollten unterſucht und entſchieden<lb/> werden; die Landboten ſollten dem Konig auf-<lb/> warten; der Eid des Koͤnigs und die <hi rendition="#aq">„pacta<lb/> conventa“</hi> ſollten verleſen, die Gegenſtaͤnde,<lb/> die der Reichstag verhandeln ſoll, vorgetra-<lb/> gen; diejenigen geheimen Beſchluͤſſe, die bey<lb/> Staats- und Kriegsoperationen, von einem<lb/> Ausſchuſſe des Senats und des Ritterſtandes<lb/> gefaßt worden, und die zu ihrer Zeit keine<lb/> Kundwerdung litten, ſollten vorgeleſen und<lb/> beſtaͤtigt; eben ſo die Dekrete, die der Koͤnig<lb/> mit dem Senate, waͤhrend der Zwiſchenzeit<lb/> von einem Reichstage zum andern gefaßt hat,<lb/> beſtaͤtigt werden. Die Reichsboten ſollten An-<lb/> <fw place="bottom" type="sig">Drittes Heft. K</fw><lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [145/0155]
und der Reichstag trennt ſich fruchtlos. Ue-
brigens geſchieht dieſe Wahl unter dem Vor-
ſitze des Marſchalls vom letzten Reichstage.
Koͤmmt ſie wirklich zu Stande, ſo ſollten
die Geſchaͤfte, den aͤltern geſetzlichen Vorſchrif-
ten gemaͤß, in folgender Ordnung weiter ge-
hen: die Streitigkeiten wegen der recht- oder
unrechtmaͤßigen Wahl und Sendung mancher
Landboten ſollten unterſucht und entſchieden
werden; die Landboten ſollten dem Konig auf-
warten; der Eid des Koͤnigs und die „pacta
conventa“ ſollten verleſen, die Gegenſtaͤnde,
die der Reichstag verhandeln ſoll, vorgetra-
gen; diejenigen geheimen Beſchluͤſſe, die bey
Staats- und Kriegsoperationen, von einem
Ausſchuſſe des Senats und des Ritterſtandes
gefaßt worden, und die zu ihrer Zeit keine
Kundwerdung litten, ſollten vorgeleſen und
beſtaͤtigt; eben ſo die Dekrete, die der Koͤnig
mit dem Senate, waͤhrend der Zwiſchenzeit
von einem Reichstage zum andern gefaßt hat,
beſtaͤtigt werden. Die Reichsboten ſollten An-
Drittes Heft. K
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |