gewähren der Stadt einen Ueberfluß an Was- ser, der ihr in Feuersnöthen und bey vielen andern Bedürfnissen vortrefflich zu statten kömmt. Ueberhaupt sind, nach der gedruckten Feuerordnung zu schließen, auch die Feueran- stalten vortrefflich, und man erinnert sich hier seit lange nicht mehr, daß die Flamme über das zuerst entzündete Haus hinaus gegriffen hätte.
Die Unbequemlichkeit der hervorspringenden Dachrinnen, welcher man sonst in den Städ- ten mit vermauerten Dächern ausgesetzt ist, fühlt man in Salzburg nicht; indeß ist es noch so lange nicht, daß ein fürstlicher Befehl diese Rinnen verbannte und das Traufenwasser ent- weder in Röhren an den Wänden der Häuser herab, oder sonst wohin es die Anlage des Hauses erlaubte, zu leiten befahl.
Die Stadt, mit Ausschluß der drey Vor- städte, ist, seit dem Regierungsantritte des ge- genwärtigen Fürsten, des Nachts erleuchtet.
gewaͤhren der Stadt einen Ueberfluß an Waſ- ſer, der ihr in Feuersnoͤthen und bey vielen andern Beduͤrfniſſen vortrefflich zu ſtatten koͤmmt. Ueberhaupt ſind, nach der gedruckten Feuerordnung zu ſchließen, auch die Feueran- ſtalten vortrefflich, und man erinnert ſich hier ſeit lange nicht mehr, daß die Flamme uͤber das zuerſt entzuͤndete Haus hinaus gegriffen haͤtte.
Die Unbequemlichkeit der hervorſpringenden Dachrinnen, welcher man ſonſt in den Staͤd- ten mit vermauerten Daͤchern ausgeſetzt iſt, fuͤhlt man in Salzburg nicht; indeß iſt es noch ſo lange nicht, daß ein fuͤrſtlicher Befehl dieſe Rinnen verbannte und das Traufenwaſſer ent- weder in Roͤhren an den Waͤnden der Haͤuſer herab, oder ſonſt wohin es die Anlage des Hauſes erlaubte, zu leiten befahl.
Die Stadt, mit Ausſchluß der drey Vor- ſtaͤdte, iſt, ſeit dem Regierungsantritte des ge- genwaͤrtigen Fuͤrſten, des Nachts erleuchtet.
<TEI><text><body><div><floatingText><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0347"n="75"/>
gewaͤhren der Stadt einen Ueberfluß an Waſ-<lb/>ſer, der ihr in Feuersnoͤthen und bey vielen<lb/>
andern Beduͤrfniſſen vortrefflich zu ſtatten<lb/>
koͤmmt. Ueberhaupt ſind, nach der gedruckten<lb/>
Feuerordnung zu ſchließen, auch die Feueran-<lb/>ſtalten vortrefflich, und man erinnert ſich hier<lb/>ſeit lange nicht mehr, daß die Flamme uͤber<lb/>
das zuerſt entzuͤndete Haus hinaus gegriffen<lb/>
haͤtte.</p><lb/><p>Die Unbequemlichkeit der hervorſpringenden<lb/>
Dachrinnen, welcher man ſonſt in den Staͤd-<lb/>
ten mit vermauerten Daͤchern ausgeſetzt iſt, fuͤhlt<lb/>
man in Salzburg nicht; indeß iſt es noch ſo<lb/>
lange nicht, daß ein fuͤrſtlicher Befehl dieſe<lb/>
Rinnen verbannte und das Traufenwaſſer ent-<lb/>
weder in Roͤhren an den Waͤnden der Haͤuſer<lb/>
herab, oder ſonſt wohin es die Anlage des<lb/>
Hauſes erlaubte, zu leiten befahl.</p><lb/><p>Die Stadt, mit Ausſchluß der drey Vor-<lb/>ſtaͤdte, iſt, ſeit dem Regierungsantritte des ge-<lb/>
genwaͤrtigen Fuͤrſten, des Nachts erleuchtet.</p><lb/></div></body></floatingText></div></body></text></TEI>
[75/0347]
gewaͤhren der Stadt einen Ueberfluß an Waſ-
ſer, der ihr in Feuersnoͤthen und bey vielen
andern Beduͤrfniſſen vortrefflich zu ſtatten
koͤmmt. Ueberhaupt ſind, nach der gedruckten
Feuerordnung zu ſchließen, auch die Feueran-
ſtalten vortrefflich, und man erinnert ſich hier
ſeit lange nicht mehr, daß die Flamme uͤber
das zuerſt entzuͤndete Haus hinaus gegriffen
haͤtte.
Die Unbequemlichkeit der hervorſpringenden
Dachrinnen, welcher man ſonſt in den Staͤd-
ten mit vermauerten Daͤchern ausgeſetzt iſt, fuͤhlt
man in Salzburg nicht; indeß iſt es noch ſo
lange nicht, daß ein fuͤrſtlicher Befehl dieſe
Rinnen verbannte und das Traufenwaſſer ent-
weder in Roͤhren an den Waͤnden der Haͤuſer
herab, oder ſonſt wohin es die Anlage des
Hauſes erlaubte, zu leiten befahl.
Die Stadt, mit Ausſchluß der drey Vor-
ſtaͤdte, iſt, ſeit dem Regierungsantritte des ge-
genwaͤrtigen Fuͤrſten, des Nachts erleuchtet.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795, S. 75. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise03_1795/347>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.