Bürger sind, an, geht auf die alten und neuen adelichen Häuser, die entweder Grundgüter, oder höhere Staatsstellen, oder beydes besitzen und davon leben; und auf Wechsler, Negoti- anten (wohin auch die Wucherer gehören) auf Lieferer und einige große Kaufleute, die meist geadelt sind, fort, und endiget sich mit den Besitzern eigener Häuser, mit den Aerzten, Anwalten und Sachwaltern. In Absicht des Wohlstandes gehören auch gewisse Handwerke und Gewerbe hieher, z. B. die Bäcker, Brauer, Fleischer, Korn- und Mehlhändler, die großen Müller und die Wirthe in der Stadt, unter denen man noch oft reiche findet; aber in Ab- sicht des Aufwandes und der Lebensart bleiben sie von den oben genannten Klassen entfernt; und ihr Tisch, ihre Wohnung und Tracht er- halten sich noch auf einem bürgerlichen Fuße. Vor Josephs Regierung gehörten noch viele andre Gewerbe zu den genannten nahrhaften, aber die Aufhebung der Innungen und die Freygebung aller Handwerke leiteten die ver-
Buͤrger ſind, an, geht auf die alten und neuen adelichen Haͤuſer, die entweder Grundguͤter, oder hoͤhere Staatsſtellen, oder beydes beſitzen und davon leben; und auf Wechsler, Negoti- anten (wohin auch die Wucherer gehoͤren) auf Lieferer und einige große Kaufleute, die meiſt geadelt ſind, fort, und endiget ſich mit den Beſitzern eigener Haͤuſer, mit den Aerzten, Anwalten und Sachwaltern. In Abſicht des Wohlſtandes gehoͤren auch gewiſſe Handwerke und Gewerbe hieher, z. B. die Baͤcker, Brauer, Fleiſcher, Korn- und Mehlhaͤndler, die großen Muͤller und die Wirthe in der Stadt, unter denen man noch oft reiche findet; aber in Ab- ſicht des Aufwandes und der Lebensart bleiben ſie von den oben genannten Klaſſen entfernt; und ihr Tiſch, ihre Wohnung und Tracht er- halten ſich noch auf einem buͤrgerlichen Fuße. Vor Joſephs Regierung gehoͤrten noch viele andre Gewerbe zu den genannten nahrhaften, aber die Aufhebung der Innungen und die Freygebung aller Handwerke leiteten die ver-
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[181/0453]
Buͤrger ſind, an, geht auf die alten und neuen
adelichen Haͤuſer, die entweder Grundguͤter,
oder hoͤhere Staatsſtellen, oder beydes beſitzen
und davon leben; und auf Wechsler, Negoti-
anten (wohin auch die Wucherer gehoͤren) auf
Lieferer und einige große Kaufleute, die meiſt
geadelt ſind, fort, und endiget ſich mit den
Beſitzern eigener Haͤuſer, mit den Aerzten,
Anwalten und Sachwaltern. In Abſicht des
Wohlſtandes gehoͤren auch gewiſſe Handwerke
und Gewerbe hieher, z. B. die Baͤcker, Brauer,
Fleiſcher, Korn- und Mehlhaͤndler, die großen
Muͤller und die Wirthe in der Stadt, unter
denen man noch oft reiche findet; aber in Ab-
ſicht des Aufwandes und der Lebensart bleiben
ſie von den oben genannten Klaſſen entfernt;
und ihr Tiſch, ihre Wohnung und Tracht er-
halten ſich noch auf einem buͤrgerlichen Fuße.
Vor Joſephs Regierung gehoͤrten noch viele
andre Gewerbe zu den genannten nahrhaften,
aber die Aufhebung der Innungen und die
Freygebung aller Handwerke leiteten die ver-
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise03_1795/453>, abgerufen am 22.11.2024.
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