Ihre Wohnungen haben sie bey treuen, redlichen, theilnehmenden Leuten. Diese Woh- nungen kann man sich, wenn man früh ge- nug vor dem lebhaften Zeitpunkte kommt, und vor dem Eintritt desselben wieder abreisen will, ganz nach seinem Bedürfnisse und Vergnügen wählen. Die weitläuftigen sind zwar immer schon im Voraus von vermögenden Brunnen- gästen besprochen und werden von dieser Zeit an bezahlt; will man aber vor dem festgesetzten Tage ihrer Ankunft abreisen, oder ausziehen, so kann man auch diese erhalten, so wie man sie ein- nehmen kann, wenn die ersten Besteller dersel- ben abgereiset oder ausgezogen sind, im Fall sie nicht schon von neuem besprochen worden. Diese erste Klasse der Wohnungen ist auch die theuerste, und man bezahlt sie wöchentlich mit 15, 20, 30 und 40 Kaisergulden. Die Häuser, die dergleichen enthalten, habe ich oben an- gegeben; hier füge ich noch das sogenannte steinerne Haus auf der Wiese, Nr. 299, hinzu, wo große Familien mit ihrem Gefolge
Platz
Ihre Wohnungen haben ſie bey treuen, redlichen, theilnehmenden Leuten. Dieſe Woh- nungen kann man ſich, wenn man fruͤh ge- nug vor dem lebhaften Zeitpunkte kommt, und vor dem Eintritt deſſelben wieder abreiſen will, ganz nach ſeinem Beduͤrfniſſe und Vergnuͤgen waͤhlen. Die weitlaͤuftigen ſind zwar immer ſchon im Voraus von vermoͤgenden Brunnen- gaͤſten beſprochen und werden von dieſer Zeit an bezahlt; will man aber vor dem feſtgeſetzten Tage ihrer Ankunft abreiſen, oder ausziehen, ſo kann man auch dieſe erhalten, ſo wie man ſie ein- nehmen kann, wenn die erſten Beſteller derſel- ben abgereiſet oder ausgezogen ſind, im Fall ſie nicht ſchon von neuem beſprochen worden. Dieſe erſte Klaſſe der Wohnungen iſt auch die theuerſte, und man bezahlt ſie woͤchentlich mit 15, 20, 30 und 40 Kaiſergulden. Die Haͤuſer, die dergleichen enthalten, habe ich oben an- gegeben; hier fuͤge ich noch das ſogenannte ſteinerne Haus auf der Wieſe, Nr. 299, hinzu, wo große Familien mit ihrem Gefolge
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Ihre Wohnungen haben ſie bey treuen,
redlichen, theilnehmenden Leuten. Dieſe Woh-
nungen kann man ſich, wenn man fruͤh ge-
nug vor dem lebhaften Zeitpunkte kommt, und
vor dem Eintritt deſſelben wieder abreiſen will,
ganz nach ſeinem Beduͤrfniſſe und Vergnuͤgen
waͤhlen. Die weitlaͤuftigen ſind zwar immer
ſchon im Voraus von vermoͤgenden Brunnen-
gaͤſten beſprochen und werden von dieſer Zeit an
bezahlt; will man aber vor dem feſtgeſetzten Tage
ihrer Ankunft abreiſen, oder ausziehen, ſo kann
man auch dieſe erhalten, ſo wie man ſie ein-
nehmen kann, wenn die erſten Beſteller derſel-
ben abgereiſet oder ausgezogen ſind, im Fall
ſie nicht ſchon von neuem beſprochen worden.
Dieſe erſte Klaſſe der Wohnungen iſt auch die
theuerſte, und man bezahlt ſie woͤchentlich mit
15, 20, 30 und 40 Kaiſergulden. Die Haͤuſer,
die dergleichen enthalten, habe ich oben an-
gegeben; hier fuͤge ich noch das ſogenannte
ſteinerne Haus auf der Wieſe, Nr. 299,
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Schulz, Friedrich: Reise eines Liefländers. Bd. 3, [H. 5 u. H. 6]. Berlin, 1795, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schulz_reise03_1795/88>, abgerufen am 21.11.2024.
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