Schurz, Karl: Der Studentencongreß zu Eisenach am 25. September 1848. Bonn, 1848.Berathung anheimzugeben, weshalb sich die Commission auf das Nothdürftigste beschränkte und sich einer gedrängten Kürze befliß. Schon aus dieser Entstehungsart des Verfassungsentwurfs läßt sich entnehmen, wie sehr er einer allseitigen Besprechung und Durcharbeitung in der Commission entbehren mußte, denn indem von der Commission zur Lösung ihrer Aufgabe nur die Stunden verwendet werden konnten, welche sie von den angreifenden Sitzungen des gar zu fleißigen Congresses nothdürftig erübrigte, so mangelte sowohl die Zeit als die ungeschwächte Kraft, ohne welche derartige Dinge zur Genüge nicht ausgeführt werden können. Auch waren in der Versammlung nur wenige, welche auf die Behandlung so ausgedehnter und wichtiger Verhältnisse gehörig gerüstet und mit sich selbst über den Zusammenhang der schwebenden Fragen gänzlich im Klaren waren. Denn wenn auch der Student aus der unmittelbaren Anschauung der nichtswürdigen Universitätsverhältnisse allgemeine Begriffe und ebenso allgemeine Wünsche gewinnt, so ist die Auffassung sehr Vieler doch durchweg so einseitig und enge, daß sie noch keineswegs als genügende Vorbereitung auf die Feststellung derjenigen Einrichtungen gelten kann, welche das richtige Verhältniß der Wissenschaft und ihrer Cultur zum öffentlichen Leben bezeichnen und garantiren sollen. Es kamen nun im Studentenparlament, obschon man über die Hauptgrundsätze ziemlich einig zu sein glaubte, über deren Durchführung gar wunderliche Conflikte vor, und man ward nicht selten inne, wie leicht man durch die ungeschickte Verkörperung eines Prinzips dieses völlig verleugnen und in seinen Wirkungen total paralysiren können. Die Commission hatte nun die Schwierigkeit ihrer Ausgabe, eine richtige Vermittelung zwischen der Freiheit der Wissenschaft und dem Anrecht des Staats an die Universität als Staatsanstalt scharf darzustellen, gar wohl erkannt, und glaubte daher umso weniger über die Hauptgesichtspunkte Berathung anheimzugeben, weshalb sich die Commission auf das Nothdürftigste beschränkte und sich einer gedrängten Kürze befliß. Schon aus dieser Entstehungsart des Verfassungsentwurfs läßt sich entnehmen, wie sehr er einer allseitigen Besprechung und Durcharbeitung in der Commission entbehren mußte, denn indem von der Commission zur Lösung ihrer Aufgabe nur die Stunden verwendet werden konnten, welche sie von den angreifenden Sitzungen des gar zu fleißigen Congresses nothdürftig erübrigte, so mangelte sowohl die Zeit als die ungeschwächte Kraft, ohne welche derartige Dinge zur Genüge nicht ausgeführt werden können. Auch waren in der Versammlung nur wenige, welche auf die Behandlung so ausgedehnter und wichtiger Verhältnisse gehörig gerüstet und mit sich selbst über den Zusammenhang der schwebenden Fragen gänzlich im Klaren waren. Denn wenn auch der Student aus der unmittelbaren Anschauung der nichtswürdigen Universitätsverhältnisse allgemeine Begriffe und ebenso allgemeine Wünsche gewinnt, so ist die Auffassung sehr Vieler doch durchweg so einseitig und enge, daß sie noch keineswegs als genügende Vorbereitung auf die Feststellung derjenigen Einrichtungen gelten kann, welche das richtige Verhältniß der Wissenschaft und ihrer Cultur zum öffentlichen Leben bezeichnen und garantiren sollen. Es kamen nun im Studentenparlament, obschon man über die Hauptgrundsätze ziemlich einig zu sein glaubte, über deren Durchführung gar wunderliche Conflikte vor, und man ward nicht selten inne, wie leicht man durch die ungeschickte Verkörperung eines Prinzips dieses völlig verleugnen und in seinen Wirkungen total paralysiren können. Die Commission hatte nun die Schwierigkeit ihrer Ausgabe, eine richtige Vermittelung zwischen der Freiheit der Wissenschaft und dem Anrecht des Staats an die Universität als Staatsanstalt scharf darzustellen, gar wohl erkannt, und glaubte daher umso weniger über die Hauptgesichtspunkte <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0034" n="32"/> Berathung anheimzugeben, weshalb sich die Commission auf das Nothdürftigste beschränkte und sich einer gedrängten Kürze befliß.</p> <p>Schon aus dieser Entstehungsart des Verfassungsentwurfs läßt sich entnehmen, wie sehr er einer allseitigen Besprechung und Durcharbeitung in der Commission entbehren mußte, denn indem von der Commission zur Lösung ihrer Aufgabe nur die Stunden verwendet werden konnten, welche sie von den angreifenden Sitzungen des gar zu fleißigen Congresses nothdürftig erübrigte, so mangelte sowohl die Zeit als die ungeschwächte Kraft, ohne welche derartige Dinge zur Genüge nicht ausgeführt werden können. Auch waren in der Versammlung nur wenige, welche auf die Behandlung so ausgedehnter und wichtiger Verhältnisse gehörig gerüstet und mit sich selbst über den Zusammenhang der schwebenden Fragen gänzlich im Klaren waren. Denn wenn auch der Student aus der unmittelbaren Anschauung der nichtswürdigen Universitätsverhältnisse allgemeine Begriffe und ebenso allgemeine Wünsche gewinnt, so ist die Auffassung sehr Vieler doch durchweg so einseitig und enge, daß sie noch keineswegs als genügende Vorbereitung auf die Feststellung derjenigen Einrichtungen gelten kann, welche das richtige Verhältniß der Wissenschaft und ihrer Cultur zum öffentlichen Leben bezeichnen und garantiren sollen. Es kamen nun im Studentenparlament, obschon man über die Hauptgrundsätze ziemlich einig zu sein glaubte, über deren Durchführung gar wunderliche Conflikte vor, und man ward nicht selten inne, wie leicht man durch die ungeschickte Verkörperung eines Prinzips dieses völlig verleugnen und in seinen Wirkungen total paralysiren können.</p> <p>Die Commission hatte nun die Schwierigkeit ihrer Ausgabe, eine <hi rendition="#g">richtige Vermittelung zwischen der Freiheit der Wissenschaft und dem Anrecht des Staats an die Universität als Staatsanstalt</hi> scharf darzustellen, gar wohl erkannt, und glaubte daher umso weniger über die Hauptgesichtspunkte </p> </div> </body> </text> </TEI> [32/0034]
Berathung anheimzugeben, weshalb sich die Commission auf das Nothdürftigste beschränkte und sich einer gedrängten Kürze befliß.
Schon aus dieser Entstehungsart des Verfassungsentwurfs läßt sich entnehmen, wie sehr er einer allseitigen Besprechung und Durcharbeitung in der Commission entbehren mußte, denn indem von der Commission zur Lösung ihrer Aufgabe nur die Stunden verwendet werden konnten, welche sie von den angreifenden Sitzungen des gar zu fleißigen Congresses nothdürftig erübrigte, so mangelte sowohl die Zeit als die ungeschwächte Kraft, ohne welche derartige Dinge zur Genüge nicht ausgeführt werden können. Auch waren in der Versammlung nur wenige, welche auf die Behandlung so ausgedehnter und wichtiger Verhältnisse gehörig gerüstet und mit sich selbst über den Zusammenhang der schwebenden Fragen gänzlich im Klaren waren. Denn wenn auch der Student aus der unmittelbaren Anschauung der nichtswürdigen Universitätsverhältnisse allgemeine Begriffe und ebenso allgemeine Wünsche gewinnt, so ist die Auffassung sehr Vieler doch durchweg so einseitig und enge, daß sie noch keineswegs als genügende Vorbereitung auf die Feststellung derjenigen Einrichtungen gelten kann, welche das richtige Verhältniß der Wissenschaft und ihrer Cultur zum öffentlichen Leben bezeichnen und garantiren sollen. Es kamen nun im Studentenparlament, obschon man über die Hauptgrundsätze ziemlich einig zu sein glaubte, über deren Durchführung gar wunderliche Conflikte vor, und man ward nicht selten inne, wie leicht man durch die ungeschickte Verkörperung eines Prinzips dieses völlig verleugnen und in seinen Wirkungen total paralysiren können.
Die Commission hatte nun die Schwierigkeit ihrer Ausgabe, eine richtige Vermittelung zwischen der Freiheit der Wissenschaft und dem Anrecht des Staats an die Universität als Staatsanstalt scharf darzustellen, gar wohl erkannt, und glaubte daher umso weniger über die Hauptgesichtspunkte
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