Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schurz, Karl: Der Studentencongreß zu Eisenach am 25. September 1848. Bonn, 1848.

Bild:
<< vorherige Seite

hinaus in die Details des zukünftigen Universitäts-Organismus eingehn zu können. Man hielt durchweg an dem Satze fest, daß man den ganzen Plan der Universitäts-Verfassung auf die Voraussetzung des zukünftigen demokratischen Staats gründen müsse, wozu also eines sehr klare Anschauung von Verhältnissen nöthig war, die bisher, den Individualitäten gemäß verschieden, in der Imagination der Einzelnen ihr schwankendes Bestehen hatten. Man baute also nicht auf einen thatsächlichen, sondern auf einen hypothetischen Grund, weßhalb denn diese Verhandlung, die hin und wieder die sonderbarste Wendung nahm, in ihren Endresultaten ein treffendes Argument lieferte zu dem in der Einleitung aufgestellten Satz, daß eine durchgreifende und consequente Reorganisation der Universitäten nicht wohl möglich sei, bis ein politisches Prinzip sich in festen staatlichen Formen verkörpert habe.

Es ist nun hier keineswegs mein Zweck, die Richtigkeit der in dem Verfassungs-Entwurf aufgestellten Sätze einzeln nachzuweisen; ich beschränke mich also darauf zu zeigen, inwiefern die Commission in ihren Entwürfen, die Versammlung in ihren Beschlüssen logisch und consequent gewesen sei.

Der erste Satz des Verfassungs-Entwurfs ist auf das Wesen des ganzen Systems von so geringem Einfluß, dazu in seiner Fassung so vage, wie es möglich und nöthig ist, bei der Definition eines Instituts, welches bei der Menge und Vielseitigkeit seiner Zwecke und der Manchfaltigkeit seiner Mittel einen allgemeinen Begriff als alle Zwecke und Mittel umfassend anerkennt und ausstellt, was eben bei der Universität der vage Begriff "Pflege der Wissenschaft" ist. Wie wenig solche Sätze von Wichtigkeit sind, erkannte die Versammlung so sehr an, daß sie diesen ersten § Anfangs gänzlich fallen lassen wollte, ihn aber später nicht entbehren zu können glaubte. In Letzterem würde sie recht gehabt haben, wenn sie den Begriff des wissenschaftlichen

hinaus in die Details des zukünftigen Universitäts-Organismus eingehn zu können. Man hielt durchweg an dem Satze fest, daß man den ganzen Plan der Universitäts-Verfassung auf die Voraussetzung des zukünftigen demokratischen Staats gründen müsse, wozu also eines sehr klare Anschauung von Verhältnissen nöthig war, die bisher, den Individualitäten gemäß verschieden, in der Imagination der Einzelnen ihr schwankendes Bestehen hatten. Man baute also nicht auf einen thatsächlichen, sondern auf einen hypothetischen Grund, weßhalb denn diese Verhandlung, die hin und wieder die sonderbarste Wendung nahm, in ihren Endresultaten ein treffendes Argument lieferte zu dem in der Einleitung aufgestellten Satz, daß eine durchgreifende und consequente Reorganisation der Universitäten nicht wohl möglich sei, bis ein politisches Prinzip sich in festen staatlichen Formen verkörpert habe.

Es ist nun hier keineswegs mein Zweck, die Richtigkeit der in dem Verfassungs-Entwurf aufgestellten Sätze einzeln nachzuweisen; ich beschränke mich also darauf zu zeigen, inwiefern die Commission in ihren Entwürfen, die Versammlung in ihren Beschlüssen logisch und consequent gewesen sei.

Der erste Satz des Verfassungs-Entwurfs ist auf das Wesen des ganzen Systems von so geringem Einfluß, dazu in seiner Fassung so vage, wie es möglich und nöthig ist, bei der Definition eines Instituts, welches bei der Menge und Vielseitigkeit seiner Zwecke und der Manchfaltigkeit seiner Mittel einen allgemeinen Begriff als alle Zwecke und Mittel umfassend anerkennt und ausstellt, was eben bei der Universität der vage Begriff „Pflege der Wissenschaft“ ist. Wie wenig solche Sätze von Wichtigkeit sind, erkannte die Versammlung so sehr an, daß sie diesen ersten § Anfangs gänzlich fallen lassen wollte, ihn aber später nicht entbehren zu können glaubte. In Letzterem würde sie recht gehabt haben, wenn sie den Begriff des wissenschaftlichen

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0035" n="33"/>
hinaus in die Details des zukünftigen Universitäts-Organismus eingehn zu können. Man hielt durchweg an dem Satze fest, daß man den ganzen Plan der Universitäts-Verfassung auf die Voraussetzung des zukünftigen <hi rendition="#g">demokratischen</hi> Staats gründen müsse, wozu also eines sehr klare Anschauung von Verhältnissen nöthig war, die bisher, den Individualitäten gemäß verschieden, in der Imagination der Einzelnen ihr schwankendes Bestehen hatten. Man baute also nicht auf einen thatsächlichen, sondern auf einen hypothetischen Grund, weßhalb denn diese Verhandlung, die hin und wieder die sonderbarste Wendung nahm, in ihren Endresultaten ein treffendes Argument lieferte zu dem in der Einleitung aufgestellten Satz, daß eine durchgreifende und consequente Reorganisation der Universitäten nicht wohl möglich sei, bis ein politisches Prinzip sich in festen staatlichen Formen verkörpert habe.</p>
        <p>Es ist nun hier keineswegs mein Zweck, die Richtigkeit der in dem Verfassungs-Entwurf aufgestellten Sätze einzeln nachzuweisen; ich beschränke mich also darauf zu zeigen, inwiefern die Commission in ihren Entwürfen, die Versammlung in ihren Beschlüssen logisch und consequent gewesen sei.</p>
        <p>Der erste Satz des Verfassungs-Entwurfs ist auf das Wesen des ganzen Systems von so geringem Einfluß, dazu in seiner Fassung so vage, wie es möglich und nöthig ist, bei der Definition eines Instituts, welches bei der Menge und Vielseitigkeit seiner Zwecke und der Manchfaltigkeit seiner Mittel einen allgemeinen Begriff als alle Zwecke und Mittel umfassend anerkennt und ausstellt, was eben bei der Universität der vage Begriff &#x201E;Pflege der Wissenschaft&#x201C; ist. Wie wenig solche Sätze von Wichtigkeit sind, erkannte die Versammlung so sehr an, daß sie diesen ersten § Anfangs gänzlich fallen lassen wollte, ihn aber später nicht entbehren zu können glaubte. In Letzterem würde sie recht gehabt haben, wenn sie den Begriff des <hi rendition="#g">wissenschaftlichen</hi> </p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[33/0035] hinaus in die Details des zukünftigen Universitäts-Organismus eingehn zu können. Man hielt durchweg an dem Satze fest, daß man den ganzen Plan der Universitäts-Verfassung auf die Voraussetzung des zukünftigen demokratischen Staats gründen müsse, wozu also eines sehr klare Anschauung von Verhältnissen nöthig war, die bisher, den Individualitäten gemäß verschieden, in der Imagination der Einzelnen ihr schwankendes Bestehen hatten. Man baute also nicht auf einen thatsächlichen, sondern auf einen hypothetischen Grund, weßhalb denn diese Verhandlung, die hin und wieder die sonderbarste Wendung nahm, in ihren Endresultaten ein treffendes Argument lieferte zu dem in der Einleitung aufgestellten Satz, daß eine durchgreifende und consequente Reorganisation der Universitäten nicht wohl möglich sei, bis ein politisches Prinzip sich in festen staatlichen Formen verkörpert habe. Es ist nun hier keineswegs mein Zweck, die Richtigkeit der in dem Verfassungs-Entwurf aufgestellten Sätze einzeln nachzuweisen; ich beschränke mich also darauf zu zeigen, inwiefern die Commission in ihren Entwürfen, die Versammlung in ihren Beschlüssen logisch und consequent gewesen sei. Der erste Satz des Verfassungs-Entwurfs ist auf das Wesen des ganzen Systems von so geringem Einfluß, dazu in seiner Fassung so vage, wie es möglich und nöthig ist, bei der Definition eines Instituts, welches bei der Menge und Vielseitigkeit seiner Zwecke und der Manchfaltigkeit seiner Mittel einen allgemeinen Begriff als alle Zwecke und Mittel umfassend anerkennt und ausstellt, was eben bei der Universität der vage Begriff „Pflege der Wissenschaft“ ist. Wie wenig solche Sätze von Wichtigkeit sind, erkannte die Versammlung so sehr an, daß sie diesen ersten § Anfangs gänzlich fallen lassen wollte, ihn aber später nicht entbehren zu können glaubte. In Letzterem würde sie recht gehabt haben, wenn sie den Begriff des wissenschaftlichen

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wikisource: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in Wikisource-Syntax. (2013-04-18T11:04:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme aus Wikisource entsprechen muss.
Wikimedia Commons: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-04-18T11:04:31Z)
Frank Wiegand: Konvertierung von Wikisource-Markup nach XML/TEI gemäß DTA-Basisformat. (2013-04-18T11:04:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schurz_studentencongress_1848
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schurz_studentencongress_1848/35
Zitationshilfe: Schurz, Karl: Der Studentencongreß zu Eisenach am 25. September 1848. Bonn, 1848, S. 33. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schurz_studentencongress_1848/35>, abgerufen am 21.11.2024.