Wanderversammlung ohne ständiges Präsidium und ständige Mitglied- schaft. Während ihres Bestehens sind auf dieser Versammlung zahlreiche und wichtige volkswirtschaftliche Fragen besprochen worden, allein der Einfluss dieser Versammlungen ist äusserst gering und entspricht in keiner Weise der Sorgfalt, mit welcher die Verhandlungen vorbereitet und geführt werden. Die Beschlüsse finden nur dann weitere Folge, wenn die Landesforstbehörden in ihrem eigenen Interesse hiervon Gebrauch machen wollen, oder wenn bei den entsprechenden Landes- behörden gut akkreditierte und einflussreiche Männer die Vertretung der Beschlüsse übernehmen.
Eine offizielle Interessenvertretung der Forstwirtschaft in volks- wirtschaftlichen Beratungskörpern findet zur Zeit nur dadurch statt, dass im preussischen Landesökonomiekollegium und im sächsischen Landwirtschaftsrate je ein Forstmann sitzt.
Für die preussischen Landwirtschaftskammern wird eine offizielle Vertretung der Forstwirtschaft erstrebt.
Eine wesentlich einflussreichere Stellung in forstpolitischer Be- ziehung nehmen die ausserdeutschen Forstvereine ein.
In Oesterreich bestehen zur Zeit zehn Forstvereine für einzelne Kronländer oder Teile derselben, welche bei dem Vorwiegen des Pri- vatwaldbesitzes neben den technischen Fragen auch der Forstpolitik eine besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
Als einheitlicher Mittelpunkt für die Waldbesitzer und Forstwirte aus ganz Cisleithanien dient der 1852 gegründete österreichische Reichsforstverein mit ständigen und zeitlichen (nur für je eine Ver- sammlung beitretenden) Mitgliedern.
An forstpolitischer Bedeutung wird der Reichsforstverein übertroffen durch den 1875 begründeten und seitdem in der Regel alljährlich zu- sammentretenden österreichischen Forstkongress. Mitglieder des- selben sind die Delegierten der Forstvereine sowie der Forstsektionen oder Forstkomitees derjenigen Landwirtschaftsgesellschaften in den einzelnen Königreichen und Ländern, welche den Beitritt zum Kongresse erklärt haben. Bei der Abstimmung besitzt jede vertretene Körperschaft nur eine Stimme, infolgedessen hat die Stimme eines zufällig vertretenen kleinen Gaues ebenso viel Gewicht, wie die eines grossen Landesvereines. Dimitz sagt über die Wirksamkeit des Forstkongresses, dass er es den Waldbesitzern, den hervorragenden Vertretern der Ressortbüreaukratie und den Berufsforstwirten ermöglicht hat, eine freie Verständigung über die grossen Fragen des Forstwesens anzubahnen und fortzusetzen. 1)
Die umfangreichste Thätigkeit entfaltet der ungarische Landes- forstverein. Wie dessen auf Seite 139 mitgeteiltes Programm zeigt,
1) Oesterreichs Forstwesen 1848 -- 1888. S. 260.
B. Zweiter (spezieller) Teil.
Wanderversammlung ohne ständiges Präsidium und ständige Mitglied- schaft. Während ihres Bestehens sind auf dieser Versammlung zahlreiche und wichtige volkswirtschaftliche Fragen besprochen worden, allein der Einfluſs dieser Versammlungen ist äuſserst gering und entspricht in keiner Weise der Sorgfalt, mit welcher die Verhandlungen vorbereitet und geführt werden. Die Beschlüsse finden nur dann weitere Folge, wenn die Landesforstbehörden in ihrem eigenen Interesse hiervon Gebrauch machen wollen, oder wenn bei den entsprechenden Landes- behörden gut akkreditierte und einfluſsreiche Männer die Vertretung der Beschlüsse übernehmen.
Eine offizielle Interessenvertretung der Forstwirtschaft in volks- wirtschaftlichen Beratungskörpern findet zur Zeit nur dadurch statt, daſs im preuſsischen Landesökonomiekollegium und im sächsischen Landwirtschaftsrate je ein Forstmann sitzt.
Für die preuſsischen Landwirtschaftskammern wird eine offizielle Vertretung der Forstwirtschaft erstrebt.
Eine wesentlich einfluſsreichere Stellung in forstpolitischer Be- ziehung nehmen die auſserdeutschen Forstvereine ein.
In Oesterreich bestehen zur Zeit zehn Forstvereine für einzelne Kronländer oder Teile derselben, welche bei dem Vorwiegen des Pri- vatwaldbesitzes neben den technischen Fragen auch der Forstpolitik eine besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
Als einheitlicher Mittelpunkt für die Waldbesitzer und Forstwirte aus ganz Cisleithanien dient der 1852 gegründete österreichische Reichsforstverein mit ständigen und zeitlichen (nur für je eine Ver- sammlung beitretenden) Mitgliedern.
An forstpolitischer Bedeutung wird der Reichsforstverein übertroffen durch den 1875 begründeten und seitdem in der Regel alljährlich zu- sammentretenden österreichischen Forstkongreſs. Mitglieder des- selben sind die Delegierten der Forstvereine sowie der Forstsektionen oder Forstkomitees derjenigen Landwirtschaftsgesellschaften in den einzelnen Königreichen und Ländern, welche den Beitritt zum Kongresse erklärt haben. Bei der Abstimmung besitzt jede vertretene Körperschaft nur eine Stimme, infolgedessen hat die Stimme eines zufällig vertretenen kleinen Gaues ebenso viel Gewicht, wie die eines groſsen Landesvereines. Dimitz sagt über die Wirksamkeit des Forstkongresses, daſs er es den Waldbesitzern, den hervorragenden Vertretern der Ressortbüreaukratie und den Berufsforstwirten ermöglicht hat, eine freie Verständigung über die groſsen Fragen des Forstwesens anzubahnen und fortzusetzen. 1)
Die umfangreichste Thätigkeit entfaltet der ungarische Landes- forstverein. Wie dessen auf Seite 139 mitgeteiltes Programm zeigt,
1) Oesterreichs Forstwesen 1848 — 1888. S. 260.
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B. Zweiter (spezieller) Teil.
Wanderversammlung ohne ständiges Präsidium und ständige Mitglied-
schaft. Während ihres Bestehens sind auf dieser Versammlung zahlreiche
und wichtige volkswirtschaftliche Fragen besprochen worden, allein der
Einfluſs dieser Versammlungen ist äuſserst gering und entspricht in
keiner Weise der Sorgfalt, mit welcher die Verhandlungen vorbereitet
und geführt werden. Die Beschlüsse finden nur dann weitere Folge,
wenn die Landesforstbehörden in ihrem eigenen Interesse hiervon
Gebrauch machen wollen, oder wenn bei den entsprechenden Landes-
behörden gut akkreditierte und einfluſsreiche Männer die Vertretung
der Beschlüsse übernehmen.
Eine offizielle Interessenvertretung der Forstwirtschaft in volks-
wirtschaftlichen Beratungskörpern findet zur Zeit nur dadurch statt,
daſs im preuſsischen Landesökonomiekollegium und im sächsischen
Landwirtschaftsrate je ein Forstmann sitzt.
Für die preuſsischen Landwirtschaftskammern wird eine offizielle
Vertretung der Forstwirtschaft erstrebt.
Eine wesentlich einfluſsreichere Stellung in forstpolitischer Be-
ziehung nehmen die auſserdeutschen Forstvereine ein.
In Oesterreich bestehen zur Zeit zehn Forstvereine für einzelne
Kronländer oder Teile derselben, welche bei dem Vorwiegen des Pri-
vatwaldbesitzes neben den technischen Fragen auch der Forstpolitik
eine besondere Aufmerksamkeit zuwenden.
Als einheitlicher Mittelpunkt für die Waldbesitzer und Forstwirte
aus ganz Cisleithanien dient der 1852 gegründete österreichische
Reichsforstverein mit ständigen und zeitlichen (nur für je eine Ver-
sammlung beitretenden) Mitgliedern.
An forstpolitischer Bedeutung wird der Reichsforstverein übertroffen
durch den 1875 begründeten und seitdem in der Regel alljährlich zu-
sammentretenden österreichischen Forstkongreſs. Mitglieder des-
selben sind die Delegierten der Forstvereine sowie der Forstsektionen oder
Forstkomitees derjenigen Landwirtschaftsgesellschaften in den einzelnen
Königreichen und Ländern, welche den Beitritt zum Kongresse erklärt
haben. Bei der Abstimmung besitzt jede vertretene Körperschaft nur
eine Stimme, infolgedessen hat die Stimme eines zufällig vertretenen
kleinen Gaues ebenso viel Gewicht, wie die eines groſsen Landesvereines.
Dimitz sagt über die Wirksamkeit des Forstkongresses, daſs er es den
Waldbesitzern, den hervorragenden Vertretern der Ressortbüreaukratie
und den Berufsforstwirten ermöglicht hat, eine freie Verständigung
über die groſsen Fragen des Forstwesens anzubahnen und fortzusetzen. 1)
Die umfangreichste Thätigkeit entfaltet der ungarische Landes-
forstverein. Wie dessen auf Seite 139 mitgeteiltes Programm zeigt,
1) Oesterreichs Forstwesen 1848 — 1888. S. 260.
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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 138. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/156>, abgerufen am 03.03.2025.
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