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Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894.

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B. Zweiter (spezieller) Teil.
lediglich als Mittel, um das Holz in bequemster Weise bis zur Bahn-
station, Ablage oder allenfalls noch bis zu einem nahegelegenen Kon-
sumtionsorte zu bringen.

Trotzdem bemühen sich die Waldbesitzer darum, daſs öffentliche
Straſsen möglichst den Wald durchschneiden oder doch in der Nähe
vorbeigeführt werden. Der Grund hierfür liegt darin, daſs sie beim
Fehlen von Eisenbahnen und Wasserstraſsen die relativ günstigsten
Transportanstalten darstellen und entweder ganz auf fremde Kosten
oder doch höchstens mit Zuschuſs von seiten des Waldbesitzers ge-
gebaut werden. Unterhaltungskosten erwachsen letzterem nicht oder
doch nur in seltenen Fällen. Daſs die Waldbesitzer mit Rücksicht auf
letzteren Umstand danach streben, wenigstens die aus eigenen Mitteln
gebauten Waldwege in öffentliche Straſsen umgewandelt zu sehen,
wurde bereits oben erwähnt.

Ein weiteres wichtiges Moment für den Holztransport auf den
Landstraſsen bilden die günstigen Anschlüsse der Waldwege an öffent-
liche Straſsen, Bahnhöfe und Ablagen. Diese sind bisweilen schwierig
und nur mit groſsen Opfern zu erreichen. Der Bau von Kommunikations-
wegen innerhalb des Waldes auf Kosten der Waldeigentümer bietet
nicht selten hierfür ein entsprechendes Kompensationsobjekt. 1)

Für den Holztransport auſserhalb des Waldes kommen hauptsäch-
lich die Wasserstraſsen und die Eisenbahnen in Betracht.

Während innerhalb des Waldes aus den angegebenen Gründen der
Triftbetrieb wenigstens im Gebirge eine bedeutende Rolle spielt, sind
für den Holzhandel im groſsen nur die gebundene Flöſserei 2), sowie
im überseeischen Verkehre, ebenso bisweilen auch auf groſsen Binnen-
seen, der Transport des Holzes in Schiffen von Bedeutung.

Der hohe Wert der Wasserstraſsen für den Holztransport liegt
darin, daſs die Kosten desselben hier wegen der geringen Reibung
und der zur Verfügung stehenden Naturkräfte (Wind, Kraft des flieſsen-
den Wassers bei der Thalfahrt) weit geringer sind, als bei Benutzung
der Landstraſsen oder der Eisenbahnen.


1) Der Etat der preuſsischen Staatsforstverwaltung 1894/95 enthält mit Rück-
sicht auf diese Verhältnisse folgende zwei Positionen:
Tit. 18. Zur Unterhaltung und zum Neubau der öffentlichen Wege und zur
Gewährung von Beiträgen zur Herstellung solcher Wege (innerhalb der Forsten):
1498200 M.
Tit. 19. Beihülfen zu Chausseen- und anderen Wege- und Brückenbauten und
zur Anlegung von Eisenbahngüter-Haltestellen (auſserhalb der Forsten), welche von
wesentlichem Interesse für die Forstverwaltung sind, die aber ohne Hinzutritt der
letzteren durch Bewilligung von Beihülfen nicht zur Ausführung kommen würden:
200000 M.
2) Über den Verkehr mit Floſsholz auf den deutschen Strömen enthält das
Oktoberheft der Monatshefte zur Statistik des deutschen Reiches, Jahrgang 1890
nähere Angaben, denen folgende Zusammenstellung entnommen ist. Dieselbe bezieht

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Zitationshilfe: Schwappach, Adam: Forstpolitik, Jagd- und Fischereipolitik. Leipzig, 1894, S. 146. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schwappach_forstpolitik_1894/164>, abgerufen am 03.03.2025.