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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Neundtes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft Aussonne.

DIese Praetension rühret ebenfals her aus der Erbschafft der Mariae, des letzten Hertzogs zu Burgund Tochter, und Käysers Maximiliani Gemahlin. Dann König Johannes in Franckreich hatte diese Grafschafft seinem Sohn Philippo Audaci zugleich mit dem Hertzogthum Burgund conferiret, dahero König Ludovicus XI in Franckreich nach des Hertzogs Tod diese Grafschafft als ein pertinens des Hertzogthums Burgund mit einzog; worüber es dem zwischen der Maria, und hiernechst dem Hause Oesterreich und der Cron Franckreich ebenfals zum Streite kam, weil jenes diese Grafschafft entweder vor souveraine oder ein pertinens von der Grafschafft Burgund ausgab.

Das Hauß Oesterreich fundirete sich darauff:

Oesterreichische Gründe. I. Daß diese Grafschafft von unterschiedlichen particular Stücken einiger Herren aus der Grafschafft Burgund, von denen Hertzogen zu Burgund, nach gerade zusammen gesetzet worden.

II. Daß solche Stücke ein von dem Hertzogthum unterschiedenes Corpo ausgemachet, und wegen des Ursprunges auch davor gehalten worden.

III. Daß diese Stücke, nachdem die Grafschafft Burgund mit dem Hertzogthum Burgund unter einen Herrn kommen, doch allezeit mit der Grafschafft Burgund collectiret worden.

IV. Daß König Johannes in Franckreich in dem Briefe, worinnen er seinem Sohn Philippo Audaci sein Recht auf die Grafschafft Burgund cediret, dieser Stücke auch Meldung gethan.

V. Daß diese Grafschafft auf dieser Seite der Saone, und also nicht in Franckreich gelegen, weil dieser Fluß Franckreich von dem Reich vor alters separiret.

Franckreich hergegen wolte die dependentz dieser Grafschafft von dem Hertzogthum Burgund damit behaupten:

Frantzösische Gründe. I. Daß Graf Estienne von Aussonne nebst seiner Gemahlin und seinem Sohne an. 1197 gegen Hertzog Eudes III zu Burgund bekennet, er hätte Stadt und Schloß Aussonne von denen Hertzogen zu Burgund; und daß der Hertzog ihme Hülffe wider den Grafen zu Burgund versprochen.

II. Daß man unterschiedliche Denombremens finde, in welchen der Stücke über der Saone, und der Grafschafft Aussonne als Lehen des Hertzogthums Burgund Meldung geschiehet.

II. Daß diese Grafschafft von ihren eigenen Grafen auf die Grafen zu Burgund, von diesen aber auf die Hertzoge zu Burgund gekommen; dann Johannes Graf zu Burgund hätte diese Grafschafft mit ihren dependentien an. 1237 dem Hertzoge zu Burgund Hugoni IV, gegen die Städte Bracon, Villafans und Orfans, so nahe bey Bezancon gelegen, cediret; seit der Zeit sey sie bey den Hertzogen zu Burgund geblieben, biß auf Philippum Roboretanum.

IV. Daß nach des Hertzogs Philippi Roboretani Tod das Hertzogthum Burgund und die Grafschafft Aussonne auf König Johannem in Franckreich seiner Mutter wegen gekommen; in der Grafschafft Burgund aber wäre ihm die Gräfin zu Flandern Margaretha succediret.

V. Daß König Johannes nachdem denen von Aussonne ihre privilegia confirmiret, und vermehret.

VI. Daß dieser Johannes 1 Jahr hernach das Hertzogthum Burgund nebst dessen dependentien seinem Sohne Philippo Audaci zur Appanage gegeben, welcher darauf auch possession so wohl von der Grafschafft Aussonne, als dem Hertzogthum Burgund genommen; die Grafschafft Burgund aber habe er erst hernach durch die Heyrath der Margarethae Gräfin aus Flandern erhalten.

VII. Daß Philippus, nach der von seinem Hn. Vater erhaltenen Investitur des Hertzogthums Burgund, auf die Müntzen das Wapen von Franckreich, des Hertzogthums Burgund, und der Grafschafft Aussonne, nicht aber das Wapen der Grafschafft Burgund prägen lassen; welches ein kräfftiger Beweiß, daß diese Grafschafft entweder

Desumpta haec sunt ex Autore gallic. DuPuy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 519. seqq.

Neundtes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft Aussonne.

DIese Praetension rühret ebenfals her aus der Erbschafft der Mariae, des letzten Hertzogs zu Burgund Tochter, und Käysers Maximiliani Gemahlin. Dann König Johannes in Franckreich hatte diese Grafschafft seinem Sohn Philippo Audaci zugleich mit dem Hertzogthum Burgund conferiret, dahero König Ludovicus XI in Franckreich nach des Hertzogs Tod diese Grafschafft als ein pertinens des Hertzogthums Burgund mit einzog; worüber es dem zwischen der Maria, und hiernechst dem Hause Oesterreich und der Cron Franckreich ebenfals zum Streite kam, weil jenes diese Grafschafft entweder vor souveraine oder ein pertinens von der Grafschafft Burgund ausgab.

Das Hauß Oesterreich fundirete sich darauff:

Oesterreichische Gründe. I. Daß diese Grafschafft von unterschiedlichen particular Stücken einiger Herren aus der Grafschafft Burgund, von denen Hertzogen zu Burgund, nach gerade zusammen gesetzet worden.

II. Daß solche Stücke ein von dem Hertzogthum unterschiedenes Corpo ausgemachet, und wegen des Ursprunges auch davor gehalten worden.

III. Daß diese Stücke, nachdem die Grafschafft Burgund mit dem Hertzogthum Burgund unter einen Herrn kommen, doch allezeit mit der Grafschafft Burgund collectiret worden.

IV. Daß König Johannes in Franckreich in dem Briefe, worinnen er seinem Sohn Philippo Audaci sein Recht auf die Grafschafft Burgund cediret, dieser Stücke auch Meldung gethan.

V. Daß diese Grafschafft auf dieser Seite der Saone, und also nicht in Franckreich gelegen, weil dieser Fluß Franckreich von dem Reich vor alters separiret.

Franckreich hergegen wolte die dependentz dieser Grafschafft von dem Hertzogthum Burgund damit behaupten:

Frantzösische Gründe. I. Daß Graf Estienne von Aussonne nebst seiner Gemahlin und seinem Sohne an. 1197 gegen Hertzog Eudes III zu Burgund bekennet, er hätte Stadt und Schloß Aussonne von denen Hertzogen zu Burgund; und daß der Hertzog ihme Hülffe wider den Grafen zu Burgund versprochen.

II. Daß man unterschiedliche Denombremens finde, in welchen der Stücke über der Saone, und der Grafschafft Aussonne als Lehen des Hertzogthums Burgund Meldung geschiehet.

II. Daß diese Grafschafft von ihren eigenen Grafen auf die Grafen zu Burgund, von diesen aber auf die Hertzoge zu Burgund gekommen; dann Johannes Graf zu Burgund hätte diese Grafschafft mit ihren dependentien an. 1237 dem Hertzoge zu Burgund Hugoni IV, gegen die Städte Bracon, Villafans und Orfans, so nahe bey Bezançon gelegen, cediret; seit der Zeit sey sie bey den Hertzogen zu Burgund geblieben, biß auf Philippum Roboretanum.

IV. Daß nach des Hertzogs Philippi Roboretani Tod das Hertzogthum Burgund und die Grafschafft Aussonne auf König Johannem in Franckreich seiner Mutter wegen gekommen; in der Grafschafft Burgund aber wäre ihm die Gräfin zu Flandern Margaretha succediret.

V. Daß König Johannes nachdem denen von Aussonne ihre privilegia confirmiret, und vermehret.

VI. Daß dieser Johannes 1 Jahr hernach das Hertzogthum Burgund nebst dessen dependentien seinem Sohne Philippo Audaci zur Appanage gegeben, welcher darauf auch possession so wohl von der Grafschafft Aussonne, als dem Hertzogthum Burgund genommen; die Grafschafft Burgund aber habe er erst hernach durch die Heyrath der Margarethae Gräfin aus Flandern erhalten.

VII. Daß Philippus, nach der von seinem Hn. Vater erhaltenen Investitur des Hertzogthums Burgund, auf die Müntzen das Wapen von Franckreich, des Hertzogthums Burgund, und der Grafschafft Aussonne, nicht aber das Wapen der Grafschafft Burgund prägen lassen; welches ein kräfftiger Beweiß, daß diese Grafschafft entweder

Desumpta haec sunt ex Autore gallic. DuPuy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 519. seqq.
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        <p>Neundtes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft Aussonne.              <note place="foot">Desumpta haec sunt ex Autore gallic. DuPuy des droits du Roy de              France sur plusieurs Etats. p. 519. seqq.</note></p>
        <p>DIese Praetension rühret ebenfals her aus der Erbschafft der Mariae, des letzten Hertzogs            zu Burgund Tochter, und Käysers Maximiliani Gemahlin. Dann König Johannes in Franckreich            hatte diese Grafschafft seinem Sohn Philippo Audaci zugleich mit dem Hertzogthum Burgund            conferiret, dahero König Ludovicus XI in Franckreich nach des Hertzogs Tod diese            Grafschafft als ein pertinens des Hertzogthums Burgund mit einzog; worüber es dem zwischen            der Maria, und hiernechst dem Hause Oesterreich und der Cron Franckreich ebenfals zum            Streite kam, weil jenes diese Grafschafft entweder vor souveraine oder ein pertinens von            der Grafschafft Burgund ausgab.</p>
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        <p><note place="left">Frantzösische Gründe.</note> I. Daß Graf Estienne von Aussonne nebst            seiner Gemahlin und seinem Sohne an. 1197 gegen Hertzog Eudes III zu Burgund bekennet, er            hätte Stadt und Schloß Aussonne von denen Hertzogen zu Burgund; und daß der Hertzog ihme            Hülffe wider den Grafen zu Burgund versprochen.</p>
        <p>II. Daß man unterschiedliche Denombremens finde, in welchen der Stücke über der Saone,            und der Grafschafft Aussonne als Lehen des Hertzogthums Burgund Meldung geschiehet.</p>
        <p>II. Daß diese Grafschafft von ihren eigenen Grafen auf die Grafen zu Burgund, von diesen            aber auf die Hertzoge zu Burgund gekommen; dann Johannes Graf zu Burgund hätte diese            Grafschafft mit ihren dependentien an. 1237 dem Hertzoge zu Burgund Hugoni IV, gegen die            Städte Bracon, Villafans und Orfans, so nahe bey Bezançon gelegen, cediret; seit der Zeit            sey sie bey den Hertzogen zu Burgund geblieben, biß auf Philippum Roboretanum.</p>
        <p>IV. Daß nach des Hertzogs Philippi Roboretani Tod das Hertzogthum Burgund und die            Grafschafft Aussonne auf König Johannem in Franckreich seiner Mutter wegen gekommen; in            der Grafschafft Burgund aber wäre ihm die Gräfin zu Flandern Margaretha succediret.</p>
        <p>V. Daß König Johannes nachdem denen von Aussonne ihre privilegia confirmiret, und            vermehret.</p>
        <p>VI. Daß dieser Johannes 1 Jahr hernach das Hertzogthum Burgund nebst dessen dependentien            seinem Sohne Philippo Audaci zur Appanage gegeben, welcher darauf auch possession so wohl            von der Grafschafft Aussonne, als dem Hertzogthum Burgund genommen; die Grafschafft            Burgund aber habe er erst hernach durch die Heyrath der Margarethae Gräfin aus Flandern            erhalten.</p>
        <p>VII. Daß Philippus, nach der von seinem Hn. Vater erhaltenen Investitur des Hertzogthums            Burgund, auf die Müntzen das Wapen von Franckreich, des Hertzogthums Burgund, und der            Grafschafft Aussonne, nicht aber das Wapen der Grafschafft Burgund prägen lassen; welches            ein kräfftiger Beweiß, daß diese Grafschafft entweder
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[95/0123] Neundtes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf die Grafschafft Aussonne. DIese Praetension rühret ebenfals her aus der Erbschafft der Mariae, des letzten Hertzogs zu Burgund Tochter, und Käysers Maximiliani Gemahlin. Dann König Johannes in Franckreich hatte diese Grafschafft seinem Sohn Philippo Audaci zugleich mit dem Hertzogthum Burgund conferiret, dahero König Ludovicus XI in Franckreich nach des Hertzogs Tod diese Grafschafft als ein pertinens des Hertzogthums Burgund mit einzog; worüber es dem zwischen der Maria, und hiernechst dem Hause Oesterreich und der Cron Franckreich ebenfals zum Streite kam, weil jenes diese Grafschafft entweder vor souveraine oder ein pertinens von der Grafschafft Burgund ausgab. Das Hauß Oesterreich fundirete sich darauff: I. Daß diese Grafschafft von unterschiedlichen particular Stücken einiger Herren aus der Grafschafft Burgund, von denen Hertzogen zu Burgund, nach gerade zusammen gesetzet worden. Oesterreichische Gründe. II. Daß solche Stücke ein von dem Hertzogthum unterschiedenes Corpo ausgemachet, und wegen des Ursprunges auch davor gehalten worden. III. Daß diese Stücke, nachdem die Grafschafft Burgund mit dem Hertzogthum Burgund unter einen Herrn kommen, doch allezeit mit der Grafschafft Burgund collectiret worden. IV. Daß König Johannes in Franckreich in dem Briefe, worinnen er seinem Sohn Philippo Audaci sein Recht auf die Grafschafft Burgund cediret, dieser Stücke auch Meldung gethan. V. Daß diese Grafschafft auf dieser Seite der Saone, und also nicht in Franckreich gelegen, weil dieser Fluß Franckreich von dem Reich vor alters separiret. Franckreich hergegen wolte die dependentz dieser Grafschafft von dem Hertzogthum Burgund damit behaupten: I. Daß Graf Estienne von Aussonne nebst seiner Gemahlin und seinem Sohne an. 1197 gegen Hertzog Eudes III zu Burgund bekennet, er hätte Stadt und Schloß Aussonne von denen Hertzogen zu Burgund; und daß der Hertzog ihme Hülffe wider den Grafen zu Burgund versprochen. Frantzösische Gründe. II. Daß man unterschiedliche Denombremens finde, in welchen der Stücke über der Saone, und der Grafschafft Aussonne als Lehen des Hertzogthums Burgund Meldung geschiehet. II. Daß diese Grafschafft von ihren eigenen Grafen auf die Grafen zu Burgund, von diesen aber auf die Hertzoge zu Burgund gekommen; dann Johannes Graf zu Burgund hätte diese Grafschafft mit ihren dependentien an. 1237 dem Hertzoge zu Burgund Hugoni IV, gegen die Städte Bracon, Villafans und Orfans, so nahe bey Bezançon gelegen, cediret; seit der Zeit sey sie bey den Hertzogen zu Burgund geblieben, biß auf Philippum Roboretanum. IV. Daß nach des Hertzogs Philippi Roboretani Tod das Hertzogthum Burgund und die Grafschafft Aussonne auf König Johannem in Franckreich seiner Mutter wegen gekommen; in der Grafschafft Burgund aber wäre ihm die Gräfin zu Flandern Margaretha succediret. V. Daß König Johannes nachdem denen von Aussonne ihre privilegia confirmiret, und vermehret. VI. Daß dieser Johannes 1 Jahr hernach das Hertzogthum Burgund nebst dessen dependentien seinem Sohne Philippo Audaci zur Appanage gegeben, welcher darauf auch possession so wohl von der Grafschafft Aussonne, als dem Hertzogthum Burgund genommen; die Grafschafft Burgund aber habe er erst hernach durch die Heyrath der Margarethae Gräfin aus Flandern erhalten. VII. Daß Philippus, nach der von seinem Hn. Vater erhaltenen Investitur des Hertzogthums Burgund, auf die Müntzen das Wapen von Franckreich, des Hertzogthums Burgund, und der Grafschafft Aussonne, nicht aber das Wapen der Grafschafft Burgund prägen lassen; welches ein kräfftiger Beweiß, daß diese Grafschafft entweder Desumpta haec sunt ex Autore gallic. DuPuy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats. p. 519. seqq.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 95. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/123>, abgerufen am 18.05.2024.