Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.einige der damahligen Venetianischen Hertzoge hätten dahero auch den Titul von Dalmatien und Croatien geführet. Und ob zwar einige Könige in Ungarn solches an sich zu bringen getrachtet, hätten sie es doch nie dazu bringen können. II. Daß König Ladislaus in Ungarn denen Venetianern noch ein mehrers von Dalmatien verkauffet. III. Daß die Irrungen, so zwischen den Königen in Ungarn und der Republique Venedig wegen Dalmatien in vorigen Zeiten gewesen, durch unterschiedliche zwischen Oesterreich und Venedig gemachte Verträge aufgehoben worden. Worauf aber von andern repliciret wird: Oesterreichische chische Replic. Ad I. Dalmatien wäre der alten Hertzoge und Könige Eigenthum gewesen, dahero ihnen, oder ihren Nachkommen, nicht praejudicirlich seyn können, wann sich die an der See gelegenen Oerter auch, angeführter massen, denen Venetianern unterworffen, und die Orientalische Käyser darein gewilliget hätten, weil solches zu thun nicht in ihrer Macht gewesen, es auch noch dahin stünde ob solches geschehen; zu geschweigen, daß noch ein gutes Stück von Dalmatien zu Sigismundi Zeiten von denen Venetianern occupiret worden. Ad II. König Ladislaus hätte den Venetianern nichts von Dalmatien verkauffet, sondern gegen 100000 Ducaten nur versetzet; weshalb auch König Wenceslaus, wie Venedig mit dem Käyser und dem Könige in Franckreich in Krieg verwickelt gewesen, die restitution urgiret, und im Fall der Verwägerung, sich dessen mit Gewalt zu bemächtigen gedrauet, weil er aber das Geld nicht auf bringen können, wäre die Sache ins Stecken gerathen. Ad III. Die zwischen Oesterreich und Venedig gemachte Verträge, giengen nicht Illyrien, und Dalmatien, sondern nur Istrien, und Friaul an. Itziger stand. Die Venetianer sind bißhero in possession geblieben, doch scheinet es nicht, daß das Hauß Oesterreich sich seines Anspruchs begeben, weil es nicht allein den Titul, sondern auch das Wapen von Dalmatien annoch führet. Drey und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf Portenau. DIeses in Friaul gelegene und fortificirte Städtchen hat Ottocarus König in Böhmen von dem letzten Hertzoge zu Kärnthen geerbet, oder wie andere wollen gekaufft; wie dieser aber von dem Reich in die Acht erklähret wurde, und bald darauf auch das Leben in einer Schlacht verlohr, zog Käyser Rudolphus diesen Ort nebst Oesterreich als ein eröffnetes Reichs-Lehen ein, und belehnte seinen, Sohn Albertum damit. Seit welcher Zeit es bey dem Hause Oesterreich geblieben, biß an. 1516, da die Venetianer in dem mit Käyser Maximiliano I geführten Kriege diesen Ort wegnahmen und behielten. Ob ihn nun zwar Käyser Carolus V der Republique an. 1529 überließ, so stehet doch dahin, ob sich das Hauß Oesterreich alles Rechtes daran begeben; weil die Ertz-Hertzoge sich annoch Herren zu Portenau in ihrem Titul schreiben, und auch das Portenauische Wapen im Schilde führen. vid. Al. Anton. Marcelli de jure secul. R. Pontif. c. 19. Hunc titulum a Venetis allegari, tradit Amelot de la Houssaie en son histoire du gouvernement de Venise. p. 153. Hanc esse Venetorum sententiam, tradit Sehurtzfleisch, d. l. §. 5. Schurtzfleisch d. l. §. 4. tradit etiam Oram hanc maritimam Dalmatiae Regibus Hungariae subjectam fuisse. Teste Bonfinio Rer. Hungar. Dec. 3. L. 3. p. 401. Ita tradit Amelor de la Houssaie. d. l. de repetitione Sigismundi videri etiam potest Bonfin. Dec. 3. L 2. p. 382. Ita respondet Schurtzfleisch. d. l. §. 5. vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 77. & Giovanni germ. Princ. L. 1. c. 2. §. 55. vid. Spener. d. l. §. 27. vid. Aventin. Annal. Boj. L. 7. p. 577. Megiser Chron. Carinth. c. 8. Inter quos Crantz in Vandal. L. 7. c. 19. Megiser. d. l. p. 874. Naucler Vol. 2. gener. 43. p. 970. Franckenb. Europ. Herold Part. 1. p. 401. Spener hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 77. Spener d. l. §. 70.
einige der damahligen Venetianischen Hertzoge hätten dahero auch den Titul von Dalmatien und Croatien geführet. Und ob zwar einige Könige in Ungarn solches an sich zu bringen getrachtet, hätten sie es doch nie dazu bringen können. II. Daß König Ladislaus in Ungarn denen Venetianern noch ein mehrers von Dalmatien verkauffet. III. Daß die Irrungen, so zwischen den Königen in Ungarn und der Republique Venedig wegen Dalmatien in vorigen Zeiten gewesen, durch unterschiedliche zwischen Oesterreich und Venedig gemachte Verträge aufgehoben worden. Worauf aber von andern repliciret wird: Oesterreichische chische Replic. Ad I. Dalmatien wäre der alten Hertzoge und Könige Eigenthum gewesen, dahero ihnen, oder ihren Nachkommen, nicht praejudicirlich seyn können, wann sich die an der See gelegenen Oerter auch, angeführter massen, denen Venetianern unterworffen, und die Orientalische Käyser darein gewilliget hätten, weil solches zu thun nicht in ihrer Macht gewesen, es auch noch dahin stünde ob solches geschehen; zu geschweigen, daß noch ein gutes Stück von Dalmatien zu Sigismundi Zeiten von denen Venetianern occupiret worden. Ad II. König Ladislaus hätte den Venetianern nichts von Dalmatien verkauffet, sondern gegen 100000 Ducaten nur versetzet; weshalb auch König Wenceslaus, wie Venedig mit dem Käyser und dem Könige in Franckreich in Krieg verwickelt gewesen, die restitution urgiret, und im Fall der Verwägerung, sich dessen mit Gewalt zu bemächtigen gedrauet, weil er aber das Geld nicht auf bringen können, wäre die Sache ins Stecken gerathen. Ad III. Die zwischen Oesterreich und Venedig gemachte Verträge, giengen nicht Illyrien, und Dalmatien, sondern nur Istrien, und Friaul an. Itziger stand. Die Venetianer sind bißhero in possession geblieben, doch scheinet es nicht, daß das Hauß Oesterreich sich seines Anspruchs begeben, weil es nicht allein den Titul, sondern auch das Wapen von Dalmatien annoch führet. Drey und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf Portenau. DIeses in Friaul gelegene und fortificirte Städtchen hat Ottocarus König in Böhmen von dem letzten Hertzoge zu Kärnthen geerbet, oder wie andere wollen gekaufft; wie dieser aber von dem Reich in die Acht erklähret wurde, und bald darauf auch das Leben in einer Schlacht verlohr, zog Käyser Rudolphus diesen Ort nebst Oesterreich als ein eröffnetes Reichs-Lehen ein, und belehnte seinen, Sohn Albertum damit. Seit welcher Zeit es bey dem Hause Oesterreich geblieben, biß an. 1516, da die Venetianer in dem mit Käyser Maximiliano I geführten Kriege diesen Ort wegnahmen und behielten. Ob ihn nun zwar Käyser Carolus V der Republique an. 1529 überließ, so stehet doch dahin, ob sich das Hauß Oesterreich alles Rechtes daran begeben; weil die Ertz-Hertzoge sich annoch Herren zu Portenau in ihrem Titul schreiben, und auch das Portenauische Wapen im Schilde führen. vid. Al. Anton. Marcelli de jure secul. R. Pontif. c. 19. Hunc titulum a Venetis allegari, tradit Amelot de la Houssaie en son histoire du gouvernement de Venise. p. 153. Hanc esse Venetorum sententiam, tradit Sehurtzfleisch, d. l. §. 5. Schurtzfleisch d. l. §. 4. tradit etiam Oram hanc maritimam Dalmatiae Regibus Hungariae subjectam fuisse. Teste Bonfinio Rer. Hungar. Dec. 3. L. 3. p. 401. Ita tradit Amelor de la Houssaie. d. l. de repetitione Sigismundi videri etiam potest Bonfin. Dec. 3. L 2. p. 382. Ita respondet Schurtzfleisch. d. l. §. 5. vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 77. & Giovanni germ. Princ. L. 1. c. 2. §. 55. vid. Spener. d. l. §. 27. vid. Aventin. Annal. Boj. L. 7. p. 577. Megiser Chron. Carinth. c. 8. Inter quos Crantz in Vandal. L. 7. c. 19. Megiser. d. l. p. 874. Naucler Vol. 2. gener. 43. p. 970. Franckenb. Europ. Herold Part. 1. p. 401. Spener hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 77. Spener d. l. §. 70.
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einige der damahligen Venetianischen Hertzoge hätten dahero auch den Titul von Dalmatien und Croatien geführet. Und ob zwar einige Könige in Ungarn solches an sich zu bringen getrachtet, hätten sie es doch nie dazu bringen können.
II. Daß König Ladislaus in Ungarn denen Venetianern noch ein mehrers von Dalmatien verkauffet.
III. Daß die Irrungen, so zwischen den Königen in Ungarn und der Republique Venedig wegen Dalmatien in vorigen Zeiten gewesen, durch unterschiedliche zwischen Oesterreich und Venedig gemachte Verträge aufgehoben worden.
Worauf aber von andern repliciret wird:
Ad I. Dalmatien wäre der alten Hertzoge und Könige Eigenthum gewesen, dahero ihnen, oder ihren Nachkommen, nicht praejudicirlich seyn können, wann sich die an der See gelegenen Oerter auch, angeführter massen, denen Venetianern unterworffen, und die Orientalische Käyser darein gewilliget hätten, weil solches zu thun nicht in ihrer Macht gewesen, es auch noch dahin stünde ob solches geschehen; zu geschweigen, daß noch ein gutes Stück von Dalmatien zu Sigismundi Zeiten von denen Venetianern occupiret worden.
Oesterreichische chische Replic. Ad II. König Ladislaus hätte den Venetianern nichts von Dalmatien verkauffet, sondern gegen 100000 Ducaten nur versetzet; weshalb auch König Wenceslaus, wie Venedig mit dem Käyser und dem Könige in Franckreich in Krieg verwickelt gewesen, die restitution urgiret, und im Fall der Verwägerung, sich dessen mit Gewalt zu bemächtigen gedrauet, weil er aber das Geld nicht auf bringen können, wäre die Sache ins Stecken gerathen.
Ad III. Die zwischen Oesterreich und Venedig gemachte Verträge, giengen nicht Illyrien, und Dalmatien, sondern nur Istrien, und Friaul an.
Die Venetianer sind bißhero in possession geblieben, doch scheinet es nicht, daß das Hauß Oesterreich sich seines Anspruchs begeben, weil es nicht allein den Titul, sondern auch das Wapen von Dalmatien annoch führet.
Itziger stand. Drey und zwantzigstes Capitel, Von des Hauses Oesterreich Praetension auf Portenau.
DIeses in Friaul gelegene und fortificirte Städtchen hat Ottocarus König in Böhmen von dem letzten Hertzoge zu Kärnthen geerbet, oder wie andere wollen gekaufft; wie dieser aber von dem Reich in die Acht erklähret wurde, und bald darauf auch das Leben in einer Schlacht verlohr, zog Käyser Rudolphus diesen Ort nebst Oesterreich als ein eröffnetes Reichs-Lehen ein, und belehnte seinen, Sohn Albertum damit. Seit welcher Zeit es bey dem Hause Oesterreich geblieben, biß an. 1516, da die Venetianer in dem mit Käyser Maximiliano I geführten Kriege diesen Ort wegnahmen und behielten. Ob ihn nun zwar Käyser Carolus V der Republique an. 1529 überließ, so stehet doch dahin, ob sich das Hauß Oesterreich alles Rechtes daran begeben; weil die Ertz-Hertzoge sich annoch Herren zu Portenau in ihrem Titul schreiben, und auch das Portenauische Wapen im Schilde führen.
vid. Al. Anton. Marcelli de jure secul. R. Pontif. c. 19.
Hunc titulum a Venetis allegari, tradit Amelot de la Houssaie en son histoire du gouvernement de Venise. p. 153.
Hanc esse Venetorum sententiam, tradit Sehurtzfleisch, d. l. §. 5.
Schurtzfleisch d. l. §. 4. tradit etiam Oram hanc maritimam Dalmatiae Regibus Hungariae subjectam fuisse.
Teste Bonfinio Rer. Hungar. Dec. 3. L. 3. p. 401.
Ita tradit Amelor de la Houssaie. d. l. de repetitione Sigismundi videri etiam potest Bonfin. Dec. 3. L 2. p. 382.
Ita respondet Schurtzfleisch. d. l. §. 5.
vid. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 77. & Giovanni germ. Princ. L. 1. c. 2. §. 55.
vid. Spener. d. l. §. 27.
vid. Aventin. Annal. Boj. L. 7. p. 577. Megiser Chron. Carinth. c. 8.
Inter quos Crantz in Vandal. L. 7. c. 19.
Megiser. d. l. p. 874. Naucler Vol. 2. gener. 43. p. 970.
Franckenb. Europ. Herold Part. 1. p. 401.
Spener hist. Insign. L. 1. c. 9. §. 77.
Spener d. l. §. 70.
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