Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

verstossen, eine freye Wahl ebenfals nicht verwehret werden können; dann daß Lothringen dadurch der Crone unveräusserlich würde einverleibet worden seyn, sey ein nichtiger Vorwand, weil man dazumahl von dem inzwischen erdichteten jure domanii nichts gewust hätte, sondern es wäre der Fränckischen Könige Erbtheil gewesen, dessen sie sich nachmahls in so vielen gefolgten Verträgen und Verzichten begeben hätten.

Ad IV. Die Jugend und Unerfahrenheit der Könige so wohl, als die Verwirrungen im Reich, kämen bey dergleichen Streitigkeiten gar nicht in consideration, weil fast kein Reich iemahlen zu Grunde gerichtet worden, da die Schuld nicht grösten Theils auf den Regenten gehafftet. Wann deshalb aber denen Nachfolgern rechtmäßige Foderungen, und Ansprüche zukämen, so würde die gantze Welt in seltzame Verwirrung gesetzet werden, und Franckreich selbst würden sich zum Röm. Reich wieder beqvemen müssen. Zu geschweigen, daß der erste unter Carolo Calvo gemachte Vergleich wegen Lothringen sich zu einer solchen Zeit zugetragen, da West-Francken dem Ost-Fränckischen Reiche an Kräfften überlegen gewesen; und müsten sonst alle nachfolgende Könige biß auf gegenwärtigen Ludovicum XIV, welche sich des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder-eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden.

Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc.

Erfolg und itziger Zustand. Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten.

Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich.

Historie. NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder, eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden.

Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc.

Erfolg und itziger Zustand. Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten.

Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich.

Historie. NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine Königliche Crone in eine Käyserliche. Dessen man ihme aber Teutscher Seiten gar nicht geständig seyn wollen, und ist es nachdem biß auf des itzigen Königs Zeiten dabey geblieben; welcher ob der zwar selbst diese praetension nicht moviret, so ist ihme doch nicht unangenehm gewesen, daß solche von denen Frantzösischen Scribenten wieder auf die Bahn gebracht worden, würde auch nicht ermangelt haben solche zum Effect zu bringen, wann nur alles nach seinem Willen hätte gehen wollen.

vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Oripines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat.
vid. Franckenb. im Europ. Herold. part. 2. p. 81.
vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198.
vid. Sleidan. Comment. L. 1. Guicciard. L. 12. hist. Arnold. Ferron. L. 5. Rer. gall. Goeden. Cons. 1. Simon Pistor. V. 1. Cons. 15. Heig. part. 1. qv. 5. Strauch. Diss. jur. publ. 4. §. 1. seqq. Melanchthonis Sabini & Hartmanni Trr. 1. de Electione & Coronatione Caroli, quorum ille in Charionis Chron. inter Schardii Script. Germ. extant.
vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Origines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat.
vid. Franckenb. im Curop. Herold. part. 2. p. 81.
vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198.
Pacta dotalia exhibet Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 129. p. 316.
Brautlach. in hist. Pacific. c. 6. p. 69. seqq. Mutationem coronae recte factam esse defendit Phil. Moraeus in Tab. Armor. Gall. c. 6. sed. vid. Steph. Baluzius ad Marcan. p. 165. & 399.

verstossen, eine freye Wahl ebenfals nicht verwehret werden können; dann daß Lothringen dadurch der Crone unveräusserlich würde einverleibet worden seyn, sey ein nichtiger Vorwand, weil man dazumahl von dem inzwischen erdichteten jure domanii nichts gewust hätte, sondern es wäre der Fränckischen Könige Erbtheil gewesen, dessen sie sich nachmahls in so vielen gefolgten Verträgen und Verzichten begeben hätten.

Ad IV. Die Jugend und Unerfahrenheit der Könige so wohl, als die Verwirrungen im Reich, kämen bey dergleichen Streitigkeiten gar nicht in consideration, weil fast kein Reich iemahlen zu Grunde gerichtet worden, da die Schuld nicht grösten Theils auf den Regenten gehafftet. Wann deshalb aber denen Nachfolgern rechtmäßige Foderungen, und Ansprüche zukämen, so würde die gantze Welt in seltzame Verwirrung gesetzet werden, und Franckreich selbst würden sich zum Röm. Reich wieder beqvemen müssen. Zu geschweigen, daß der erste unter Carolo Calvo gemachte Vergleich wegen Lothringen sich zu einer solchen Zeit zugetragen, da West-Francken dem Ost-Fränckischen Reiche an Kräfften überlegen gewesen; und müsten sonst alle nachfolgende Könige biß auf gegenwärtigen Ludovicum XIV, welche sich des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder-eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden.

Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc.

Erfolg und itziger Zustand. Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten.

Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich.

Historie. NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder, eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden.

Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc.

Erfolg und itziger Zustand. Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten.

Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich.

Historie. NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine Königliche Crone in eine Käyserliche. Dessen man ihme aber Teutscher Seiten gar nicht geständig seyn wollen, und ist es nachdem biß auf des itzigen Königs Zeiten dabey geblieben; welcher ob der zwar selbst diese praetension nicht moviret, so ist ihme doch nicht unangenehm gewesen, daß solche von denen Frantzösischen Scribenten wieder auf die Bahn gebracht worden, würde auch nicht ermangelt haben solche zum Effect zu bringen, wann nur alles nach seinem Willen hätte gehen wollen.

vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Oripines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat.
vid. Franckenb. im Europ. Herold. part. 2. p. 81.
vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198.
vid. Sleidan. Comment. L. 1. Guicciard. L. 12. hist. Arnold. Ferron. L. 5. Rer. gall. Goeden. Cons. 1. Simon Pistor. V. 1. Cons. 15. Heig. part. 1. qv. 5. Strauch. Diss. jur. publ. 4. §. 1. seqq. Melanchthonis Sabini & Hartmanni Trr. 1. de Electione & Coronatione Caroli, quorum ille in Charionis Chron. inter Schardii Script. Germ. extant.
vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Origines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat.
vid. Franckenb. im Curop. Herold. part. 2. p. 81.
vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198.
Pacta dotalia exhibet Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 129. p. 316.
Brautlach. in hist. Pacific. c. 6. p. 69. seqq. Mutationem coronae recte factam esse defendit Phil. Moraeus in Tab. Armor. Gall. c. 6. sed. vid. Steph. Baluzius ad Marcan. p. 165. & 399.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0191" n="163"/>
verstossen, eine freye Wahl ebenfals nicht            verwehret werden können; dann daß Lothringen dadurch der Crone unveräusserlich würde            einverleibet worden seyn, sey ein nichtiger Vorwand, weil man dazumahl von dem inzwischen            erdichteten jure domanii nichts gewust hätte, sondern es wäre der Fränckischen Könige            Erbtheil gewesen, dessen sie sich nachmahls in so vielen gefolgten Verträgen und            Verzichten begeben hätten.</p>
        <p>Ad IV. Die Jugend und Unerfahrenheit der Könige so wohl, als die Verwirrungen im Reich,            kämen bey dergleichen Streitigkeiten gar nicht in consideration, weil fast kein Reich            iemahlen zu Grunde gerichtet worden, da die Schuld nicht grösten Theils auf den Regenten            gehafftet. Wann deshalb aber denen Nachfolgern rechtmäßige Foderungen, und Ansprüche            zukämen, so würde die gantze Welt in seltzame Verwirrung gesetzet werden, und Franckreich            selbst würden sich zum Röm. Reich wieder beqvemen müssen. Zu geschweigen, daß der erste            unter Carolo Calvo gemachte Vergleich wegen Lothringen sich zu einer solchen Zeit            zugetragen, da West-Francken dem Ost-Fränckischen Reiche an Kräfften überlegen gewesen;            und müsten sonst alle nachfolgende Könige biß auf gegenwärtigen Ludovicum XIV, welche sich            des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder-eroberung nach heutiger            Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher            Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden.</p>
        <p>Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und            wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit            zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo            eine praetension gemachet würde, sc. <note place="foot">vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp.              contra Pradii Oripines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat.</note></p>
        <p><note place="right">Erfolg und itziger Zustand.</note> Es hat der König in Franckreich            zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er            mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery,            da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige            beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung            angesehen. <note place="foot">vid. Franckenb. im Europ. Herold. part. 2. p. 81.</note>            Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen,            daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm.            Könige erwehleten. <note place="foot">vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p.            198.</note></p>
        <p>Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde /            und das gantze Reich.</p>
        <p><note place="left">Historie.</note> NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten            des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König            Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; <note place="foot">vid. Sleidan. Comment.              L. 1. Guicciard. L. 12. hist. Arnold. Ferron. L. 5. Rer. gall. Goeden. Cons. 1. Simon              Pistor. V. 1. Cons. 15. Heig. part. 1. qv. 5. Strauch. Diss. jur. publ. 4. §. 1. seqq.              Melanchthonis Sabini &amp; Hartmanni Trr. 1. de Electione &amp; Coronatione Caroli,              quorum ille in Charionis Chron. inter Schardii Script. Germ. extant.</note> Es behielte            aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er            behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von            denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch            rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine des Lothringens            entweder begeben/ oder sich der Wieder, eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung            nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte.            Könige gezehlet werden.</p>
        <p>Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und            wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit            zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo            eine praetension gemachet würde, sc. <note place="foot">vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp.              contra Pradii Origines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat.</note></p>
        <p><note place="right">Erfolg und itziger Zustand.</note> Es hat der König in Franckreich            zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er            mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery,            da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige            beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung            angesehen. <note place="foot">vid. Franckenb. im Curop. Herold. part. 2. p. 81.</note>            Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen,            daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm.            Könige erwehleten. <note place="foot">vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p.            198.</note></p>
        <p>Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde /            und das gantze Reich.</p>
        <p><note place="left">Historie.</note> NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten            des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König            Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; <note place="foot">Pacta dotalia exhibet              Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 129. p. 316.</note> Es behielte aber Carolus            endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten            wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen            alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen            Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine Königliche Crone in eine            Käyserliche. <note place="foot">Brautlach. in hist. Pacific. c. 6. p. 69. seqq. Mutationem              coronae recte factam esse defendit Phil. Moraeus in Tab. Armor. Gall. c. 6. sed. vid.              Steph. Baluzius ad Marcan. p. 165. &amp; 399.</note> Dessen man ihme aber Teutscher            Seiten gar nicht geständig seyn wollen, und ist es nachdem biß auf des itzigen Königs            Zeiten dabey geblieben; welcher ob der zwar selbst diese praetension nicht moviret, so ist            ihme doch nicht unangenehm gewesen, daß solche von denen Frantzösischen Scribenten wieder            auf die Bahn gebracht worden, würde auch nicht ermangelt haben solche zum Effect zu            bringen, wann nur alles nach seinem Willen hätte gehen wollen.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[163/0191] verstossen, eine freye Wahl ebenfals nicht verwehret werden können; dann daß Lothringen dadurch der Crone unveräusserlich würde einverleibet worden seyn, sey ein nichtiger Vorwand, weil man dazumahl von dem inzwischen erdichteten jure domanii nichts gewust hätte, sondern es wäre der Fränckischen Könige Erbtheil gewesen, dessen sie sich nachmahls in so vielen gefolgten Verträgen und Verzichten begeben hätten. Ad IV. Die Jugend und Unerfahrenheit der Könige so wohl, als die Verwirrungen im Reich, kämen bey dergleichen Streitigkeiten gar nicht in consideration, weil fast kein Reich iemahlen zu Grunde gerichtet worden, da die Schuld nicht grösten Theils auf den Regenten gehafftet. Wann deshalb aber denen Nachfolgern rechtmäßige Foderungen, und Ansprüche zukämen, so würde die gantze Welt in seltzame Verwirrung gesetzet werden, und Franckreich selbst würden sich zum Röm. Reich wieder beqvemen müssen. Zu geschweigen, daß der erste unter Carolo Calvo gemachte Vergleich wegen Lothringen sich zu einer solchen Zeit zugetragen, da West-Francken dem Ost-Fränckischen Reiche an Kräfften überlegen gewesen; und müsten sonst alle nachfolgende Könige biß auf gegenwärtigen Ludovicum XIV, welche sich des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder-eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden. Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc. Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten. Erfolg und itziger Zustand. Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich. NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine des Lothringens entweder begeben/ oder sich der Wieder, eroberung nach heutiger Frantzösischen Meynung nicht genung angenommen, unter die untüchtige, oder mit innerlicher Unruhe verwickelte. Könige gezehlet werden. Historie. Ad V. Die angegebene Genealogie von Merovaeo sey aus vielfältigen Ursachen falsch; und wann solche auch ungestandenen Falls seine Richtigket hätte, so sey doch vor eine Thorheit zu halten, daß deshalb auf dasjenige, so die Fränckische Könige im 5 Seculo besessen, itzo eine praetension gemachet würde, sc. Es hat der König in Franckreich zwar mehr in der That, und durch die vielfältige Kriege, als mit Worten erwiesen, daß er mit dieser praetension schwanger gienge; weshalb er auch zum Schein, obgedachten Aubery, da der Churfürst zu Mäyntz Johann Philipp sich über impudentiam argumenti bey dem Könige beschweret, in die Bastille setzen lassen, nachdem aber mit einer ansehnlichen Begnadigung angesehen. Jedoch hat er sich auch öffentlich gegen die Stände des Reichs anno 1680 heraus gelaßen, daß er sich dieser praetension begeben wolte, dasern sie seinen Sohn den Dauphin zum Röm. Könige erwehleten. Erfolg und itziger Zustand. Anderes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf die Käyserliche Würde / und das gantze Reich. NAch Käysers Maximiliani I Tod waren die Churfürsten des Reichs sehr uneinig unter sich, ob sie König Franciscum I in Franckreich, oder König Carolum aus Spanien zum Käyser erwehlen solten; Es behielte aber Carolus endlich die Oberhand. Worüber Franciscus dergestalt erbittert wurde, daß er behaupten wolte, das Käyserthum und die Käyserliche dignität sey unrechtmässiger Weise von denen alten Königen in Franckreich auf die Teutsche kommen, und daß jene annoch rechtmäßigen Anspruch darauff hätten; veränderte deshalb auch seine Königliche Crone in eine Käyserliche. Dessen man ihme aber Teutscher Seiten gar nicht geständig seyn wollen, und ist es nachdem biß auf des itzigen Königs Zeiten dabey geblieben; welcher ob der zwar selbst diese praetension nicht moviret, so ist ihme doch nicht unangenehm gewesen, daß solche von denen Frantzösischen Scribenten wieder auf die Bahn gebracht worden, würde auch nicht ermangelt haben solche zum Effect zu bringen, wann nur alles nach seinem Willen hätte gehen wollen. Historie. vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Oripines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat. vid. Franckenb. im Europ. Herold. part. 2. p. 81. vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198. vid. Sleidan. Comment. L. 1. Guicciard. L. 12. hist. Arnold. Ferron. L. 5. Rer. gall. Goeden. Cons. 1. Simon Pistor. V. 1. Cons. 15. Heig. part. 1. qv. 5. Strauch. Diss. jur. publ. 4. §. 1. seqq. Melanchthonis Sabini & Hartmanni Trr. 1. de Electione & Coronatione Caroli, quorum ille in Charionis Chron. inter Schardii Script. Germ. extant. vid. Autor. vindiciarum Rom. Imp. contra Pradii Origines Regum Capetin. qui ex professo Pradium refutat. vid. Franckenb. im Curop. Herold. part. 2. p. 81. vid. Mercure Hollandois de ann. 1680. p. 198. Pacta dotalia exhibet Leibnitz in Cod. Diplom. Part. 1. n. 129. p. 316. Brautlach. in hist. Pacific. c. 6. p. 69. seqq. Mutationem coronae recte factam esse defendit Phil. Moraeus in Tab. Armor. Gall. c. 6. sed. vid. Steph. Baluzius ad Marcan. p. 165. & 399.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/191
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 163. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/191>, abgerufen am 26.11.2024.