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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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und Gelderer wären Rebellen gewesen, welche wider ihren Herrn zu protegiren Francisco nicht gebühret hätte; wann Franciscus aber vermeynet, daß er das Versprochene nicht halten könte, so hätte er nicht bona fide gehandelt, daß er dergleichen Sachen versprochen, die zu halten nicht in seiner Macht gewesen.

Ad IV. Die Geißeln hätte Carolus zu mehrer Versicherung gefodert, deshalb aber an der Gültigkeit des Friedenschlusses nicht gezweiffelt.

Ad V. Die von Francisco ins geheim gethane protestation sey dolosa, und könte Carolo, der mit ihm bona fide tractiret, nicht praejudiciren.

Ad VII. Die Successores wären gehalten ihrer Antecessorum Verträge zu halten, dann sonsten kein beständiger Contract in der Welt würde aufgerichtet werden können.

Was wider den Cambrischen und Crespischen Frieden angeführet worden, darauff wird geantwortet:

Ad I. Wann dergleichen excus gelten solte, so würdenalle Frieden-Schlüffe leicht zu elidiren seyn, weil die eine kriegende Parthey, so unterlieget, gemein hinaus Noth den Frieden suchen müsse; Es erfodere aber der Ruhe-Stand der Reiche, daß die Friedenschlüsse treulich gehalten würden.

Ad II. Ist schon oben ad Argum. III geantwortet.

Achtes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf das Königreich Navarra.

DIeses Königreich hat biß zu Anfang des 16 Seculi seine eigene Herren gehabt; weil es aber, so zu sagen, in einem Winckel von Spanien lieget, so haben die Könige in Spanien, und sonderlich die Isabella, offt getrachtet, dem Spanischen Reiche solches einzuverbleiben. Hiezu nun fand sich um das Jahr 1510 eine gewünschte Gelegenheit; Dann wie König Ludovicus XII in Franckreich mit Pabst Julio II verfiel, weil er seinem Schwieger-Sohn dem Hertzog zu Ferrara, der mit dem Pabst in Krieg verwickelt war, einige Hülffs-Völcker zuschickete, und das wider des Pabstes Willen angestellete Pisanische Concilium protegirte, so machte der Pabst mit König Ferdinando Catholico in Spanien und andern Fürsten wider die Frantzosen, und alle, die dem Concilio Pisano favorisirten, ein Bündnüs, welches das Heilige genannt wird. Ferdinandus wolte hierauff anno 1512 mit einer Armee nach Franckreich gehen, und begehrte von König Johanne zu Navarra einen freyen Durchzug, der sich dazu aber nicht verstehen wolte, sondern vielmehr mit König Ludovico in Franckreich in Alliantz trat; und weil er es überdem auch mit dem Pisanischen Concilio hielte, so ward der Pabst darüber so erbittert, daß er Ludovicum in Franckreich so wohl als Johannem in Navarra in Bann that, und ihre Reiche Preiß, Ferdinando Catholico aber dadurch Gelegenheit gab, mit gewapneter Hand nunmehro in Navarra einzufallen. Ob nun Ferdinandus nach Eroberung der Haupt-Stadt Pamplona sich zwar zum Vergleich erboth, wofern der König des Pabstes Parthey annehmen wolte, und deshalb einige Gesandten an ihn schickte; so wolte Johannes doch davon nicht hören, sondern ließ die Gesandten gefangen nehmen, kam mit einer in Franckreich zusammen gebrachten Armee wieder nach Navarra, und belagerte Pamplona, muste aber unverrichteter Sache wieder zurückkehren. Ferdinandus setzte sich indessen immer fester, und erhielte endlich von Pabst Leone X auch gar die Belehnung darüber; König Johannes aber muste überdem noch sehen, daß zwischen Ferdinando und Ludovico Friede gemachet, und er davon ausgeschlossen wurde.

Ferdinando Catholico succedirte in Navarra so wohl als denen andern Spanischen Ländern seiner Tochter Sohn Carolus, der

Anton. Nebriss. hist. belli Navarr. in praefat. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 24. §. 21. p. 124.
Tarcagnota nell' historia del mondo Part. 2. L. 22. Ulloa in vita Caroli V. L. 1.
vid. Tarcagnota & Ulloa. dd. ll.
Capita hujus foederis refert Gomecius in vita Ximen. L. 5. p. 1063.
Guicciardin. L. 11. hist.
vid. Ulloa d. l. 1. Zurita in hist. Regn. Arrag. Vol. 1. L. 17. c. 24. ad ann 1513. Lopez in Tr. de obtentione & retentione Navarrae. Anton. Nebriss. de bello Navarr.
vid. Guicciardin. L. 11. hist. Jovius L. 11. pr. Thuan. L. 1. hist. Tarcagnota d. Part. 2. L. 22.
Guicciardin. d. l. p. 61.

und Gelderer wären Rebellen gewesen, welche wider ihren Herrn zu protegiren Francisco nicht gebühret hätte; wann Franciscus aber vermeynet, daß er das Versprochene nicht halten könte, so hätte er nicht bona fide gehandelt, daß er dergleichen Sachen versprochen, die zu halten nicht in seiner Macht gewesen.

Ad IV. Die Geißeln hätte Carolus zu mehrer Versicherung gefodert, deshalb aber an der Gültigkeit des Friedenschlusses nicht gezweiffelt.

Ad V. Die von Francisco ins geheim gethane protestation sey dolosa, und könte Carolo, der mit ihm bona fide tractiret, nicht praejudiciren.

Ad VII. Die Successores wären gehalten ihrer Antecessorum Verträge zu halten, dann sonsten kein beständiger Contract in der Welt würde aufgerichtet werden können.

Was wider den Cambrischen und Crespischen Frieden angeführet worden, darauff wird geantwortet:

Ad I. Wann dergleichen excus gelten solte, so würdenalle Frieden-Schlüffe leicht zu elidiren seyn, weil die eine kriegende Parthey, so unterlieget, gemein hinaus Noth den Frieden suchen müsse; Es erfodere aber der Ruhe-Stand der Reiche, daß die Friedenschlüsse treulich gehalten würden.

Ad II. Ist schon oben ad Argum. III geantwortet.

Achtes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf das Königreich Navarra.

DIeses Königreich hat biß zu Anfang des 16 Seculi seine eigene Herren gehabt; weil es aber, so zu sagen, in einem Winckel von Spanien lieget, so haben die Könige in Spanien, und sonderlich die Isabella, offt getrachtet, dem Spanischen Reiche solches einzuverbleiben. Hiezu nun fand sich um das Jahr 1510 eine gewünschte Gelegenheit; Dann wie König Ludovicus XII in Franckreich mit Pabst Julio II verfiel, weil er seinem Schwieger-Sohn dem Hertzog zu Ferrara, der mit dem Pabst in Krieg verwickelt war, einige Hülffs-Völcker zuschickete, und das wider des Pabstes Willen angestellete Pisanische Concilium protegirte, so machte der Pabst mit König Ferdinando Catholico in Spanien und andern Fürsten wider die Frantzosen, und alle, die dem Concilio Pisano favorisirten, ein Bündnüs, welches das Heilige genannt wird. Ferdinandus wolte hierauff anno 1512 mit einer Armee nach Franckreich gehen, und begehrte von König Johanne zu Navarra einen freyen Durchzug, der sich dazu aber nicht verstehen wolte, sondern vielmehr mit König Ludovico in Franckreich in Alliantz trat; und weil er es überdem auch mit dem Pisanischen Concilio hielte, so ward der Pabst darüber so erbittert, daß er Ludovicum in Franckreich so wohl als Johannem in Navarra in Bann that, und ihre Reiche Preiß, Ferdinando Catholico aber dadurch Gelegenheit gab, mit gewapneter Hand nunmehro in Navarra einzufallen. Ob nun Ferdinandus nach Eroberung der Haupt-Stadt Pamplona sich zwar zum Vergleich erboth, wofern der König des Pabstes Parthey annehmen wolte, und deshalb einige Gesandten an ihn schickte; so wolte Johannes doch davon nicht hören, sondern ließ die Gesandten gefangen nehmen, kam mit einer in Franckreich zusammen gebrachten Armee wieder nach Navarra, und belagerte Pamplona, muste aber unverrichteter Sache wieder zurückkehren. Ferdinandus setzte sich indessen immer fester, und erhielte endlich von Pabst Leone X auch gar die Belehnung darüber; König Johannes aber muste überdem noch sehen, daß zwischen Ferdinando und Ludovico Friede gemachet, und er davon ausgeschlossen wurde.

Ferdinando Catholico succedirte in Navarra so wohl als denen andern Spanischen Ländern seiner Tochter Sohn Carolus, der

Anton. Nebriss. hist. belli Navarr. in praefat. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 24. §. 21. p. 124.
Tarcagnota nell' historia del mondo Part. 2. L. 22. Ulloa in vita Caroli V. L. 1.
vid. Tarcagnota & Ulloa. dd. ll.
Capita hujus foederis refert Gomecius in vita Ximen. L. 5. p. 1063.
Guicciardin. L. 11. hist.
vid. Ulloa d. l. 1. Zurita in hist. Regn. Arrag. Vol. 1. L. 17. c. 24. ad ann 1513. Lopez in Tr. de obtentione & retentione Navarrae. Anton. Nebriss. de bello Navarr.
vid. Guicciardin. L. 11. hist. Jovius L. 11. pr. Thuan. L. 1. hist. Tarcagnota d. Part. 2. L. 22.
Guicciardin. d. l. p. 61.
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und            Gelderer wären Rebellen gewesen, welche wider ihren Herrn zu protegiren Francisco nicht            gebühret hätte; wann Franciscus aber vermeynet, daß er das Versprochene nicht halten            könte, so hätte er nicht bona fide gehandelt, daß er dergleichen Sachen versprochen, die            zu halten nicht in seiner Macht gewesen.</p>
        <p>Ad IV. Die Geißeln hätte Carolus zu mehrer Versicherung gefodert, deshalb aber an der            Gültigkeit des Friedenschlusses nicht gezweiffelt.</p>
        <p>Ad V. Die von Francisco ins geheim gethane protestation sey dolosa, und könte Carolo, der            mit ihm bona fide tractiret, nicht praejudiciren.</p>
        <p>Ad VII. Die Successores wären gehalten ihrer Antecessorum Verträge zu halten, dann            sonsten kein beständiger Contract in der Welt würde aufgerichtet werden können.</p>
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        <p>Ad I. Wann dergleichen excus gelten solte, so würdenalle Frieden-Schlüffe leicht zu            elidiren seyn, weil die eine kriegende Parthey, so unterlieget, gemein hinaus Noth den            Frieden suchen müsse; Es erfodere aber der Ruhe-Stand der Reiche, daß die Friedenschlüsse            treulich gehalten würden.</p>
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        <p>DIeses Königreich hat biß zu Anfang des 16 Seculi seine eigene Herren gehabt; weil es            aber, so zu sagen, in einem Winckel von Spanien lieget, so haben die Könige in Spanien,            und sonderlich die Isabella, offt getrachtet, dem Spanischen Reiche solches            einzuverbleiben. <note place="foot">Anton. Nebriss. hist. belli Navarr. in praefat. Spener              in hist. Insign. L. 1. c. 24. §. 21. p. 124.</note> Hiezu nun fand sich um das Jahr 1510            eine gewünschte Gelegenheit; Dann wie König Ludovicus XII in Franckreich mit Pabst Julio            II verfiel, weil er seinem Schwieger-Sohn dem Hertzog zu Ferrara, der mit dem Pabst in            Krieg verwickelt war, einige Hülffs-Völcker zuschickete, und das wider des Pabstes Willen            angestellete Pisanische Concilium protegirte, <note place="foot">Tarcagnota nell' historia              del mondo Part. 2. L. 22. Ulloa in vita Caroli V. L. 1.</note> so machte der Pabst mit            König Ferdinando Catholico in Spanien und andern Fürsten wider die Frantzosen, und alle,            die dem Concilio Pisano favorisirten, ein Bündnüs, welches das Heilige genannt wird.            Ferdinandus wolte hierauff anno 1512 mit einer Armee nach Franckreich gehen, und begehrte            von König Johanne zu Navarra einen freyen Durchzug, <note place="foot">vid. Tarcagnota              &amp; Ulloa. dd. ll.</note> der sich dazu aber nicht verstehen wolte, sondern vielmehr            mit König Ludovico in Franckreich in Alliantz trat; <note place="foot">Capita hujus              foederis refert Gomecius in vita Ximen. L. 5. p. 1063.</note> und weil er es überdem            auch mit dem Pisanischen Concilio hielte, so ward der Pabst darüber so erbittert, daß er            Ludovicum in Franckreich so wohl als Johannem in Navarra in Bann that, und ihre Reiche            Preiß, Ferdinando Catholico aber dadurch Gelegenheit gab, mit gewapneter Hand nunmehro in            Navarra einzufallen. <note place="foot">Guicciardin. L. 11. hist.</note> Ob nun            Ferdinandus nach Eroberung der Haupt-Stadt Pamplona sich zwar zum Vergleich erboth, wofern            der König des Pabstes Parthey annehmen wolte, und deshalb einige Gesandten an ihn            schickte; so wolte Johannes doch davon nicht hören, sondern ließ die Gesandten gefangen            nehmen, kam mit einer in Franckreich zusammen gebrachten Armee wieder nach Navarra, und            belagerte Pamplona, muste aber unverrichteter Sache wieder zurückkehren. <note place="foot">vid. Ulloa d. l. 1. Zurita in hist. Regn. Arrag. Vol. 1. L. 17. c. 24. ad              ann 1513. Lopez in Tr. de obtentione &amp; retentione Navarrae. Anton. Nebriss. de bello              Navarr.</note> Ferdinandus setzte sich indessen immer fester, und erhielte endlich von            Pabst Leone X auch gar die Belehnung darüber; <note place="foot">vid. Guicciardin. L. 11.              hist. Jovius L. 11. pr. Thuan. L. 1. hist. Tarcagnota d. Part. 2. L. 22.</note> König            Johannes aber muste überdem noch sehen, daß zwischen Ferdinando und Ludovico Friede            gemachet, und er davon ausgeschlossen wurde. <note place="foot">Guicciardin. d. l. p.              61.</note></p>
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[178/0206] und Gelderer wären Rebellen gewesen, welche wider ihren Herrn zu protegiren Francisco nicht gebühret hätte; wann Franciscus aber vermeynet, daß er das Versprochene nicht halten könte, so hätte er nicht bona fide gehandelt, daß er dergleichen Sachen versprochen, die zu halten nicht in seiner Macht gewesen. Ad IV. Die Geißeln hätte Carolus zu mehrer Versicherung gefodert, deshalb aber an der Gültigkeit des Friedenschlusses nicht gezweiffelt. Ad V. Die von Francisco ins geheim gethane protestation sey dolosa, und könte Carolo, der mit ihm bona fide tractiret, nicht praejudiciren. Ad VII. Die Successores wären gehalten ihrer Antecessorum Verträge zu halten, dann sonsten kein beständiger Contract in der Welt würde aufgerichtet werden können. Was wider den Cambrischen und Crespischen Frieden angeführet worden, darauff wird geantwortet: Ad I. Wann dergleichen excus gelten solte, so würdenalle Frieden-Schlüffe leicht zu elidiren seyn, weil die eine kriegende Parthey, so unterlieget, gemein hinaus Noth den Frieden suchen müsse; Es erfodere aber der Ruhe-Stand der Reiche, daß die Friedenschlüsse treulich gehalten würden. Ad II. Ist schon oben ad Argum. III geantwortet. Achtes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf das Königreich Navarra. DIeses Königreich hat biß zu Anfang des 16 Seculi seine eigene Herren gehabt; weil es aber, so zu sagen, in einem Winckel von Spanien lieget, so haben die Könige in Spanien, und sonderlich die Isabella, offt getrachtet, dem Spanischen Reiche solches einzuverbleiben. Hiezu nun fand sich um das Jahr 1510 eine gewünschte Gelegenheit; Dann wie König Ludovicus XII in Franckreich mit Pabst Julio II verfiel, weil er seinem Schwieger-Sohn dem Hertzog zu Ferrara, der mit dem Pabst in Krieg verwickelt war, einige Hülffs-Völcker zuschickete, und das wider des Pabstes Willen angestellete Pisanische Concilium protegirte, so machte der Pabst mit König Ferdinando Catholico in Spanien und andern Fürsten wider die Frantzosen, und alle, die dem Concilio Pisano favorisirten, ein Bündnüs, welches das Heilige genannt wird. Ferdinandus wolte hierauff anno 1512 mit einer Armee nach Franckreich gehen, und begehrte von König Johanne zu Navarra einen freyen Durchzug, der sich dazu aber nicht verstehen wolte, sondern vielmehr mit König Ludovico in Franckreich in Alliantz trat; und weil er es überdem auch mit dem Pisanischen Concilio hielte, so ward der Pabst darüber so erbittert, daß er Ludovicum in Franckreich so wohl als Johannem in Navarra in Bann that, und ihre Reiche Preiß, Ferdinando Catholico aber dadurch Gelegenheit gab, mit gewapneter Hand nunmehro in Navarra einzufallen. Ob nun Ferdinandus nach Eroberung der Haupt-Stadt Pamplona sich zwar zum Vergleich erboth, wofern der König des Pabstes Parthey annehmen wolte, und deshalb einige Gesandten an ihn schickte; so wolte Johannes doch davon nicht hören, sondern ließ die Gesandten gefangen nehmen, kam mit einer in Franckreich zusammen gebrachten Armee wieder nach Navarra, und belagerte Pamplona, muste aber unverrichteter Sache wieder zurückkehren. Ferdinandus setzte sich indessen immer fester, und erhielte endlich von Pabst Leone X auch gar die Belehnung darüber; König Johannes aber muste überdem noch sehen, daß zwischen Ferdinando und Ludovico Friede gemachet, und er davon ausgeschlossen wurde. Ferdinando Catholico succedirte in Navarra so wohl als denen andern Spanischen Ländern seiner Tochter Sohn Carolus, der Anton. Nebriss. hist. belli Navarr. in praefat. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 24. §. 21. p. 124. Tarcagnota nell' historia del mondo Part. 2. L. 22. Ulloa in vita Caroli V. L. 1. vid. Tarcagnota & Ulloa. dd. ll. Capita hujus foederis refert Gomecius in vita Ximen. L. 5. p. 1063. Guicciardin. L. 11. hist. vid. Ulloa d. l. 1. Zurita in hist. Regn. Arrag. Vol. 1. L. 17. c. 24. ad ann 1513. Lopez in Tr. de obtentione & retentione Navarrae. Anton. Nebriss. de bello Navarr. vid. Guicciardin. L. 11. hist. Jovius L. 11. pr. Thuan. L. 1. hist. Tarcagnota d. Part. 2. L. 22. Guicciardin. d. l. p. 61.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 178. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/206>, abgerufen am 26.05.2024.