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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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und Artic. 48 die restitution der eingenommenen Oerter pacisciret, dahero es scheinet, ob hätte Franckreich diese praetension abandoniret ; doch sind in dem 89 und 90 Artic. beyden Cronen ihre gegen einander habende praetensiones reserviret.

Eilfftes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf Catalonien.

Historie. ALs Carolus M. [wie in dem vorhergehenden 9 Cap. berichtet] von König Alphonso zu Oviedo und Castilien wider die Mauren beruffen ward, vertrieb er die Saracenen auch meistens aus Catalonien, und setzte einen mit Nahmen Bernhard zum Gouverneur nach Barcellona. Bernhardo succedirte Godofredus [oder wie ihn andere nennen Gamfredus, Griffeus &c.] der von des Caroli M. Sohn Ludovico Pio dahin gesetzet wurde, dessen Sohn Godofredus II endlich die gantze Provintz, weil er sich wider die Mauren gut gehalten, von Ludovico P. an. 890 unter dem Titul einer Grafschafft erhalten hat. In welcher Lehens-Pflicht Catalonien auch eine ziemliche Zeit geblieben, biß Alphonsus, der seiner Mutter Petronillae halber auch zugleich König in Arragonien war, sich solcher Oberherrschafft um das Jahr 1180 entzog, und haben nach der Zeit Catalonien, und Arragonien, weil sie allezeit bey sammen geblieben, fast gleiche fata gehabt.

Anno 1640 aber revoltirten die Catalonier von den Spaniern, und ergaben sich gantz an Franckreich, nachdem die Spanier mit ihrer Grausamkeit ihnen alle Hoffnung der Gnade abgeschnitten; und hatten die Spanier 11 Jahr zu thun, ehe sie Catalonien wieder bekamen, biß sich barcellona endlich an. 1651, weil es wegen der innerlichen Unruhe in Franckreich nicht zeitig genung entsetzet wurde, an Spanien wieder ergeben muste, welches ihm auch in dem Pyrenaeischen Frieden gelassen ward.

Ob die Frantzosen nun noch einigen Anspruch an Catalonien haben, mögen andere entscheiden, mir soll itzo genung seyn beyderseits Gründe anzuführen, welche auf Seiten Franckreichs darinn bestehen:

Frantzösische Gründe. I. Daß Carolus Magn. und sein Sohn Ludovicus P. Catalonien denen Mauren entrissen, und daß die dahin gesetzte Grafen solches biß an. 1180 von Franckreich zu Lehen genommen, wie solches aus denen Instrumentis publ. der Notarien zu sehen, in welchen allezeit der Nahme der Könige in Franckreich und die Jahrzahl derer Regierung gefunden würde, welches Alphonsus zu erst abgeschaffet hätte.

II. Daß nach Königs Johannis I, und Martini Tod, wie in Arragonien also auch in Catalonien, des Johannis Tochter Yolanda von rechts wegen succediren sollen; und ob sie zwar von Ferdinando aus Castilien verdrungen worden, so hätte doch ihren Nachkommen, denen Hertzogen von Anjou, und denen Königen in Franckreich, die in derer Recht getreten, ihr Recht dadurch nicht benommen werden können sc.

III. Daß sich die Catalonier ann. 1640 aus freyen Stücken der Cron Franckreich unterworffen.

Wowider die Spanier einwenden:

Der Spanier Einwürffe. Ad I. König Philippus in Franckreich hätte sich alles seines Anspruchs auf Catalonien in einem mit König Jacobo in Arragonien an. 1258 gemachten Verglei-

Spener in hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 13. in fin. Burgold. ad Instr. Pac. Part. 1. Disc. 6. §. 20.
vid. Surita in Indic. rerum Arrag. ad ann. 841. Eginhardus in Vita Caroli M. Aimon. L. 4. c. 90. vitae Caroli M. ap. Pith: p. 46. 54. Mariana L. 7. c. 11. p. 292.
vid. Aimon. in vita Ludovici ap. Pith. p. 173. Mariana. L. 8. c. 1. seqq. Roder. Toletan. L. 6. c. 3.
vid. Taraph. de Reg. Hisp. in Sanco III.
vid. de Revolutione, & ejus causis Vittor Siri histor. nostri temp. Tom. I. L. 1. p. 43. seqq. & Tom. II. L. 1. p. 25. seqq. Freiberg. German. Perturbat. Part. 4. Disc. 3. Ludolff. Schaubühne der Welt. Tom. 2. ad ann. 1640. §. 111. Theatr. Europ. Tom. IV. p. 124. 132. 473. 680.
vid. Ludolff. d. l. ad ann. 1650. §. 54.
vid. Jaques de Cassen Recherches des Droits du Roy de France. L. 1. c. 2. p. 74. seqq. Interests des Princes p. 71. Memoir. & instruction pour les negot. de Paix concern. les Droits du Roy de France p. 115. Catalogue Francoise. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 13.
Besiehe im vorhergehenden Cap. das vierdte Argum. der Frantzosen.
vid. Spener d. l. Autor des Interests des Princes p. 73.
ita tradunt Surita ad d. ann. & Mariana L. 13. c. 11. Sed Fournier L. 8. c. 7. Ge. & Scriptores Gallici Cassanus Blondellus & alii anno 1270 Claramontii id factum esse scribunt.

und Artic. 48 die restitution der eingenommenen Oerter pacisciret, dahero es scheinet, ob hätte Franckreich diese praetension abandoniret ; doch sind in dem 89 und 90 Artic. beyden Cronen ihre gegen einander habende praetensiones reserviret.

Eilfftes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf Catalonien.

Historie. ALs Carolus M. [wie in dem vorhergehenden 9 Cap. berichtet] von König Alphonso zu Oviedo und Castilien wider die Mauren beruffen ward, vertrieb er die Saracenen auch meistens aus Catalonien, und setzte einen mit Nahmen Bernhard zum Gouverneur nach Barcellona. Bernhardo succedirte Godofredus [oder wie ihn andere nennen Gamfredus, Griffeus &c.] der von des Caroli M. Sohn Ludovico Pio dahin gesetzet wurde, dessen Sohn Godofredus II endlich die gantze Provintz, weil er sich wider die Mauren gut gehalten, von Ludovico P. an. 890 unter dem Titul einer Grafschafft erhalten hat. In welcher Lehens-Pflicht Catalonien auch eine ziemliche Zeit geblieben, biß Alphonsus, der seiner Mutter Petronillae halber auch zugleich König in Arragonien war, sich solcher Oberherrschafft um das Jahr 1180 entzog, und haben nach der Zeit Catalonien, und Arragonien, weil sie allezeit bey sammen geblieben, fast gleiche fata gehabt.

Anno 1640 aber revoltirten die Catalonier von den Spaniern, und ergaben sich gantz an Franckreich, nachdem die Spanier mit ihrer Grausamkeit ihnen alle Hoffnung der Gnade abgeschnitten; und hatten die Spanier 11 Jahr zu thun, ehe sie Catalonien wieder bekamen, biß sich barcellona endlich an. 1651, weil es wegen der innerlichen Unruhe in Franckreich nicht zeitig genung entsetzet wurde, an Spanien wieder ergeben muste, welches ihm auch in dem Pyrenaeischen Frieden gelassen ward.

Ob die Frantzosen nun noch einigen Anspruch an Catalonien haben, mögen andere entscheiden, mir soll itzo genung seyn beyderseits Gründe anzuführen, welche auf Seiten Franckreichs darinn bestehen:

Frantzösische Gründe. I. Daß Carolus Magn. und sein Sohn Ludovicus P. Catalonien denen Mauren entrissen, und daß die dahin gesetzte Grafen solches biß an. 1180 von Franckreich zu Lehen genommen, wie solches aus denen Instrumentis publ. der Notarien zu sehen, in welchen allezeit der Nahme der Könige in Franckreich und die Jahrzahl derer Regierung gefunden würde, welches Alphonsus zu erst abgeschaffet hätte.

II. Daß nach Königs Johannis I, und Martini Tod, wie in Arragonien also auch in Catalonien, des Johannis Tochter Yolanda von rechts wegen succediren sollen; und ob sie zwar von Ferdinando aus Castilien verdrungen worden, so hätte doch ihren Nachkommen, denen Hertzogen von Anjou, und denen Königen in Franckreich, die in derer Recht getreten, ihr Recht dadurch nicht benommen werden können sc.

III. Daß sich die Catalonier ann. 1640 aus freyen Stücken der Cron Franckreich unterworffen.

Wowider die Spanier einwenden:

Der Spanier Einwürffe. Ad I. König Philippus in Franckreich hätte sich alles seines Anspruchs auf Catalonien in einem mit König Jacobo in Arragonien an. 1258 gemachten Verglei-

Spener in hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 13. in fin. Burgold. ad Instr. Pac. Part. 1. Disc. 6. §. 20.
vid. Surita in Indic. rerum Arrag. ad ann. 841. Eginhardus in Vita Caroli M. Aimon. L. 4. c. 90. vitae Caroli M. ap. Pith: p. 46. 54. Mariana L. 7. c. 11. p. 292.
vid. Aimon. in vita Ludovici ap. Pith. p. 173. Mariana. L. 8. c. 1. seqq. Roder. Toletan. L. 6. c. 3.
vid. Taraph. de Reg. Hisp. in Sanco III.
vid. de Revolutione, & ejus causis Vittor Siri histor. nostri temp. Tom. I. L. 1. p. 43. seqq. & Tom. II. L. 1. p. 25. seqq. Freiberg. German. Perturbat. Part. 4. Disc. 3. Ludolff. Schaubühne der Welt. Tom. 2. ad ann. 1640. §. 111. Theatr. Europ. Tom. IV. p. 124. 132. 473. 680.
vid. Ludolff. d. l. ad ann. 1650. §. 54.
vid. Jaques de Cassen Recherches des Droits du Roy de France. L. 1. c. 2. p. 74. seqq. Interests des Princes p. 71. Memoir. & instruction pour les negot. de Paix concern. les Droits du Roy de France p. 115. Catalogue Françoise. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 13.
Besiehe im vorhergehenden Cap. das vierdte Argum. der Frantzosen.
vid. Spener d. l. Autor des Interests des Princes p. 73.
ita tradunt Surita ad d. ann. & Mariana L. 13. c. 11. Sed Fournier L. 8. c. 7. Ge. & Scriptores Gallici Cassanus Blondellus & alii anno 1270 Claramontii id factum esse scribunt.
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        <p>Anno 1640 aber revoltirten die Catalonier von den Spaniern, und ergaben sich gantz an            Franckreich, nachdem die Spanier mit ihrer Grausamkeit ihnen alle Hoffnung der Gnade            abgeschnitten; <note place="foot">vid. de Revolutione, &amp; ejus causis Vittor Siri              histor. nostri temp. Tom. I. L. 1. p. 43. seqq. &amp; Tom. II. L. 1. p. 25. seqq.              Freiberg. German. Perturbat. Part. 4. Disc. 3. Ludolff. Schaubühne der Welt. Tom. 2. ad              ann. 1640. §. 111. Theatr. Europ. Tom. IV. p. 124. 132. 473. 680.</note> und hatten die            Spanier 11 Jahr zu thun, ehe sie Catalonien wieder bekamen, biß sich barcellona endlich            an. 1651, weil es wegen der innerlichen Unruhe in Franckreich nicht zeitig genung            entsetzet wurde, an Spanien wieder ergeben muste, <note place="foot">vid. Ludolff. d. l.              ad ann. 1650. §. 54.</note> welches ihm auch in dem Pyrenaeischen Frieden gelassen            ward.</p>
        <p>Ob die Frantzosen nun noch einigen Anspruch an Catalonien haben, mögen andere            entscheiden, mir soll itzo genung seyn beyderseits Gründe anzuführen, welche auf Seiten            Franckreichs darinn bestehen: <note place="foot">vid. Jaques de Cassen Recherches des              Droits du Roy de France. L. 1. c. 2. p. 74. seqq. Interests des Princes p. 71. Memoir.              &amp; instruction pour les negot. de Paix concern. les Droits du Roy de France p. 115.              Catalogue Françoise. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 13.</note></p>
        <p><note place="right">Frantzösische Gründe.</note> I. Daß Carolus Magn. und sein Sohn            Ludovicus P. Catalonien denen Mauren entrissen, und daß die dahin gesetzte Grafen solches            biß an. 1180 von Franckreich zu Lehen genommen, wie solches aus denen Instrumentis publ.            der Notarien zu sehen, in welchen allezeit der Nahme der Könige in Franckreich und die            Jahrzahl derer Regierung gefunden würde, welches Alphonsus zu erst abgeschaffet hätte.</p>
        <p>II. Daß nach Königs Johannis I, und Martini Tod, wie in Arragonien also auch in            Catalonien, des Johannis Tochter Yolanda von rechts wegen succediren sollen; und ob sie            zwar von Ferdinando aus Castilien verdrungen worden, so hätte doch ihren Nachkommen, denen            Hertzogen von Anjou, und denen Königen in Franckreich, die in derer Recht getreten, ihr            Recht dadurch nicht benommen werden können sc. <note place="foot">Besiehe im              vorhergehenden Cap. das vierdte Argum. der Frantzosen.</note></p>
        <p>III. Daß sich die Catalonier ann. 1640 aus freyen Stücken der Cron Franckreich            unterworffen.</p>
        <p>Wowider die Spanier einwenden: <note place="foot">vid. Spener d. l. Autor des Interests              des Princes p. 73.</note></p>
        <p><note place="right">Der Spanier Einwürffe.</note> Ad I. König Philippus in Franckreich            hätte sich alles seines Anspruchs auf Catalonien in einem mit König Jacobo in Arragonien            an. 1258 <note place="foot">ita tradunt Surita ad d. ann. &amp; Mariana L. 13. c. 11. Sed              Fournier L. 8. c. 7. Ge. &amp; Scriptores Gallici Cassanus Blondellus &amp; alii anno              1270 Claramontii id factum esse scribunt.</note> gemachten Verglei-
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[190/0218] und Artic. 48 die restitution der eingenommenen Oerter pacisciret, dahero es scheinet, ob hätte Franckreich diese praetension abandoniret ; doch sind in dem 89 und 90 Artic. beyden Cronen ihre gegen einander habende praetensiones reserviret. Eilfftes Capitel, Von der Könige in Franckreich Praetension auf Catalonien. ALs Carolus M. [wie in dem vorhergehenden 9 Cap. berichtet] von König Alphonso zu Oviedo und Castilien wider die Mauren beruffen ward, vertrieb er die Saracenen auch meistens aus Catalonien, und setzte einen mit Nahmen Bernhard zum Gouverneur nach Barcellona. Bernhardo succedirte Godofredus [oder wie ihn andere nennen Gamfredus, Griffeus &c.] der von des Caroli M. Sohn Ludovico Pio dahin gesetzet wurde, dessen Sohn Godofredus II endlich die gantze Provintz, weil er sich wider die Mauren gut gehalten, von Ludovico P. an. 890 unter dem Titul einer Grafschafft erhalten hat. In welcher Lehens-Pflicht Catalonien auch eine ziemliche Zeit geblieben, biß Alphonsus, der seiner Mutter Petronillae halber auch zugleich König in Arragonien war, sich solcher Oberherrschafft um das Jahr 1180 entzog, und haben nach der Zeit Catalonien, und Arragonien, weil sie allezeit bey sammen geblieben, fast gleiche fata gehabt. Historie. Anno 1640 aber revoltirten die Catalonier von den Spaniern, und ergaben sich gantz an Franckreich, nachdem die Spanier mit ihrer Grausamkeit ihnen alle Hoffnung der Gnade abgeschnitten; und hatten die Spanier 11 Jahr zu thun, ehe sie Catalonien wieder bekamen, biß sich barcellona endlich an. 1651, weil es wegen der innerlichen Unruhe in Franckreich nicht zeitig genung entsetzet wurde, an Spanien wieder ergeben muste, welches ihm auch in dem Pyrenaeischen Frieden gelassen ward. Ob die Frantzosen nun noch einigen Anspruch an Catalonien haben, mögen andere entscheiden, mir soll itzo genung seyn beyderseits Gründe anzuführen, welche auf Seiten Franckreichs darinn bestehen: I. Daß Carolus Magn. und sein Sohn Ludovicus P. Catalonien denen Mauren entrissen, und daß die dahin gesetzte Grafen solches biß an. 1180 von Franckreich zu Lehen genommen, wie solches aus denen Instrumentis publ. der Notarien zu sehen, in welchen allezeit der Nahme der Könige in Franckreich und die Jahrzahl derer Regierung gefunden würde, welches Alphonsus zu erst abgeschaffet hätte. Frantzösische Gründe. II. Daß nach Königs Johannis I, und Martini Tod, wie in Arragonien also auch in Catalonien, des Johannis Tochter Yolanda von rechts wegen succediren sollen; und ob sie zwar von Ferdinando aus Castilien verdrungen worden, so hätte doch ihren Nachkommen, denen Hertzogen von Anjou, und denen Königen in Franckreich, die in derer Recht getreten, ihr Recht dadurch nicht benommen werden können sc. III. Daß sich die Catalonier ann. 1640 aus freyen Stücken der Cron Franckreich unterworffen. Wowider die Spanier einwenden: Ad I. König Philippus in Franckreich hätte sich alles seines Anspruchs auf Catalonien in einem mit König Jacobo in Arragonien an. 1258 gemachten Verglei- Der Spanier Einwürffe. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 13. in fin. Burgold. ad Instr. Pac. Part. 1. Disc. 6. §. 20. vid. Surita in Indic. rerum Arrag. ad ann. 841. Eginhardus in Vita Caroli M. Aimon. L. 4. c. 90. vitae Caroli M. ap. Pith: p. 46. 54. Mariana L. 7. c. 11. p. 292. vid. Aimon. in vita Ludovici ap. Pith. p. 173. Mariana. L. 8. c. 1. seqq. Roder. Toletan. L. 6. c. 3. vid. Taraph. de Reg. Hisp. in Sanco III. vid. de Revolutione, & ejus causis Vittor Siri histor. nostri temp. Tom. I. L. 1. p. 43. seqq. & Tom. II. L. 1. p. 25. seqq. Freiberg. German. Perturbat. Part. 4. Disc. 3. Ludolff. Schaubühne der Welt. Tom. 2. ad ann. 1640. §. 111. Theatr. Europ. Tom. IV. p. 124. 132. 473. 680. vid. Ludolff. d. l. ad ann. 1650. §. 54. vid. Jaques de Cassen Recherches des Droits du Roy de France. L. 1. c. 2. p. 74. seqq. Interests des Princes p. 71. Memoir. & instruction pour les negot. de Paix concern. les Droits du Roy de France p. 115. Catalogue Françoise. Spener in hist. Insign. L. 1. c. 38. §. 13. Besiehe im vorhergehenden Cap. das vierdte Argum. der Frantzosen. vid. Spener d. l. Autor des Interests des Princes p. 73. ita tradunt Surita ad d. ann. & Mariana L. 13. c. 11. Sed Fournier L. 8. c. 7. Ge. & Scriptores Gallici Cassanus Blondellus & alii anno 1270 Claramontii id factum esse scribunt.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 190. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/218>, abgerufen am 25.05.2024.