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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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landes; iedoch erbothen sie sich Freundschafft halber, denen Schweden die Unkosten, so sie auf Eroberung solcher Plätze angewendet, gut zu thun, im Fall sie solche gutwillig wolten abtreten.

Die Gründe aber so sie deshalb anführten, bestunden darinnen:

Pohlnische Gr ünde. I. Daß der Heers-Meister in Lieffland der Cron Pohlen gantz Lieffland, und alle seine daran habende Rechte, mit Consens der Lieffländischen Stände übergeben.

II. Daß unter solcher Cession auch Revel und Estland mit begriffen, als welche sich ihrer rechtmäßigen Obrigkeit, nehmlich dem Ordens-Meister, nicht entziehen, und dem Könige in Schweden unterwerffen konnen.

III. Daß die Moscowiter in dem mit Pohlen anno 1582 gemachten Frieden gantz Lieffland, und darunter auch expresse Esten, cediret hätten.

IV. Daß man zwar abgeredet hätte, ein ieder solte dasjenige behalten, was er dem Feinde abnähme, solches aber sey von denen Oertern zu verstehen, so eigentlich den Russen zukämen.

Wozu sich aber König Johannes durchaus nicht verstehen wolte, sondern denen Pohlen zur Antwort gab:

Der Schweden Antwort. Ad I. Der Heeres-Meister in Lieffland hätte ein mehrers an die Cron Pohlen nicht cediren können, als er selber gehabt; nun wäre aber Revel und Esten damahls nicht mehr unter seinem Gehorsam gewesen, sondern hätte sich bereits an Schweden ergeben gehabt.

Ad II. Daß Unterthanen bey dringender Noth, und wann sie von ihren Herren nicht geschützet würden, einem andern sich unterwerffen könten, würde nicht leicht iemand läugnen, was aber vor ein elender Zustand dazumahl in Lieffland gewesen, sey bekandt, und würde sich sonst der Heeres-Meister selber den Pohlen nicht unterworffen haben; ja wann dergleichen Subjection unzuläßig, so hätte auch der Heers -Meister, der Bischoff, und die Stände von Lieffland, ohne Wissen und Willen des Käysers, als des Ober -Herrn, sich nicht der Cron Pohlen ergeben können, was dieser also recht, müste Schweden auch recht seyn.

Ad III. Der Moscowiter cession könte denen Pohlen kein Recht geben, weil dieselbe daran niemahlen einiges gehabt; und ob sie es zwar durch die Waffen occupiret gehabt, so sey es doch dazumahl, wie der Friede zwischen Pohlen und Moscau geschlossen worden, auch schon wieder verlohren gewesen, und hätten die Moscowiter also andern nicht cediren können, was sie selber nicht gehabt.

Ad IV. Die Verabredung, daß ieder dasjenige behalten solte, was er occupiren würde, sey von Lieffland zu verstehen, dann von andern Russischen Oertern hätte es dergleichen nicht bedurfft; Wann Schweden nicht das meiste bey diesem Kriege gethan, und Moscau dämpffen geholffen hätte, so würde Pohlen wenig oder nichts von Lieffland erhalten haben; Die Schweden hätten die Last des Krieges lange alleine tragen müssen, ehe die Pohlen sich wider Moscau gerüstet hätten, und sey demnach die höchste Unbilligkeit, daß man ihnen den Lohn ihres Sieges anspreche. sc.

Der Erfolg und itziger Zustand. Die Pohlen liessen es hiebey zwar dazumahl bewenden; wie aber König Stephanus in Pohlen anno 15187 ohne männliche Leibes-Erben abgieng, und die Pohlen Sigismundum III, König Johannis III in Schweden Sohn, seiner Mutter Catharinä Königs Sigismundi I Tochter wegen, zu ihrem Könige erwehlten, urgirten sie vorhero die Abtretung von Esten, wozu ihnen auch die Schwedische Abgesandte Graf Ericus Sparre, und Graf Ericus Brahe, eine Hoffnung machten. Allein Sigismundus so wohl als sein Water König Johannes wolten davon nichts hören, und waren resolviret die Polnische Crone eher fahren zu laßen, als sie unter solcher Condition anzunehmen; dahero die Pohlen auch endlich von ihrem Begehren abstunden. Jedoch soll Sigismundus, wie er nach des Vatern Tod auch König in Schweden ward, diesen Esten nichts destoweniger an Pohlen cediret haben, wiewohl ohne Consens der Schwedischen Stände, welches auch wohl vermuthlich, wann man die Irrungen, so zwischen diesem Sigismundo und den Schweden gewesen, und weshalb ihn diese gar der Crone entsetzet, betrachtet. Wie er denn auch selber mit einer Armee nach Lieff-

Thuan. d. L. 76.
vid. Hector. Joh. Mitobii Disp. de Controversiis Sueco-Polon. c. 2. Spener. hist. Insign. L. 3. c. 30. §. 22.
vid. Mitobius d. l. Spener d. l.
Thuan. L. 88. hist.
Mitob. d. l. c. 2.

landes; iedoch erbothen sie sich Freundschafft halber, denen Schweden die Unkosten, so sie auf Eroberung solcher Plätze angewendet, gut zu thun, im Fall sie solche gutwillig wolten abtreten.

Die Gründe aber so sie deshalb anführten, bestunden darinnen:

Pohlnische Gr ünde. I. Daß der Heers-Meister in Lieffland der Cron Pohlen gantz Lieffland, und alle seine daran habende Rechte, mit Consens der Lieffländischen Stände übergeben.

II. Daß unter solcher Cession auch Revel und Estland mit begriffen, als welche sich ihrer rechtmäßigen Obrigkeit, nehmlich dem Ordens-Meister, nicht entziehen, und dem Könige in Schweden unterwerffen konnen.

III. Daß die Moscowiter in dem mit Pohlen anno 1582 gemachten Frieden gantz Lieffland, und darunter auch expresse Esten, cediret hätten.

IV. Daß man zwar abgeredet hätte, ein ieder solte dasjenige behalten, was er dem Feinde abnähme, solches aber sey von denen Oertern zu verstehen, so eigentlich den Russen zukämen.

Wozu sich aber König Johannes durchaus nicht verstehen wolte, sondern denen Pohlen zur Antwort gab:

Der Schweden Antwort. Ad I. Der Heeres-Meister in Lieffland hätte ein mehrers an die Cron Pohlen nicht cediren können, als er selber gehabt; nun wäre aber Revel und Esten damahls nicht mehr unter seinem Gehorsam gewesen, sondern hätte sich bereits an Schweden ergeben gehabt.

Ad II. Daß Unterthanen bey dringender Noth, und wann sie von ihren Herren nicht geschützet würden, einem andern sich unterwerffen könten, würde nicht leicht iemand läugnen, was aber vor ein elender Zustand dazumahl in Lieffland gewesen, sey bekandt, und würde sich sonst der Heeres-Meister selber den Pohlen nicht unterworffen haben; ja wann dergleichen Subjection unzuläßig, so hätte auch der Heers -Meister, der Bischoff, und die Stände von Lieffland, ohne Wissen und Willen des Käysers, als des Ober -Herrn, sich nicht der Cron Pohlen ergeben können, was dieser also recht, müste Schweden auch recht seyn.

Ad III. Der Moscowiter cession könte denen Pohlen kein Recht geben, weil dieselbe daran niemahlen einiges gehabt; und ob sie es zwar durch die Waffen occupiret gehabt, so sey es doch dazumahl, wie der Friede zwischen Pohlen und Moscau geschlossen worden, auch schon wieder verlohren gewesen, und hätten die Moscowiter also andern nicht cediren können, was sie selber nicht gehabt.

Ad IV. Die Verabredung, daß ieder dasjenige behalten solte, was er occupiren würde, sey von Lieffland zu verstehen, dann von andern Russischen Oertern hätte es dergleichen nicht bedurfft; Wañ Schweden nicht das meiste bey diesem Kriege gethan, und Moscau dämpffen geholffen hätte, so würde Pohlen wenig oder nichts von Lieffland erhalten haben; Die Schweden hättẽ die Last des Krieges lange alleine tragen müssen, ehe die Pohlen sich wider Moscau gerüstet hätten, und sey demnach die höchste Unbilligkeit, daß man ihnen den Lohn ihres Sieges anspreche. sc.

Der Erfolg und itziger Zustand. Die Pohlen liessen es hiebey zwar dazumahl bewenden; wie aber König Stephanus in Pohlen anno 15187 ohne männliche Leibes-Erben abgieng, und die Pohlen Sigismundum III, König Johannis III in Schweden Sohn, seiner Mutter Catharinä Königs Sigismundi I Tochter wegen, zu ihrem Könige erwehlten, urgirten sie vorhero die Abtretung von Esten, wozu ihnen auch die Schwedische Abgesandte Graf Ericus Sparre, und Graf Ericus Brahe, eine Hoffnung machten. Allein Sigismundus so wohl als sein Water König Johannes wolten davon nichts hören, und waren resolviret die Polnische Crone eher fahren zu laßen, als sie unter solcher Condition anzunehmen; dahero die Pohlen auch endlich von ihrem Begehren abstunden. Jedoch soll Sigismundus, wie er nach des Vatern Tod auch König in Schweden ward, diesen Esten nichts destoweniger an Pohlen cediret haben, wiewohl ohne Consens der Schwedischen Stände, welches auch wohl vermuthlich, wann man die Irrungen, so zwischen diesem Sigismundo und den Schweden gewesen, und weshalb ihn diese gar der Crone entsetzet, betrachtet. Wie er denn auch selber mit einer Armee nach Lieff-

Thuan. d. L. 76.
vid. Hector. Joh. Mitobii Disp. de Controversiis Sueco-Polon. c. 2. Spener. hist. Insign. L. 3. c. 30. §. 22.
vid. Mitobius d. l. Spener d. l.
Thuan. L. 88. hist.
Mitob. d. l. c. 2.
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        <p><note place="left">Pohlnische Gr ünde.</note> I. Daß der Heers-Meister in Lieffland der            Cron Pohlen gantz Lieffland, und alle seine daran habende Rechte, mit Consens der            Lieffländischen Stände übergeben.</p>
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        <p>III. Daß die Moscowiter in dem mit Pohlen anno 1582 gemachten Frieden gantz Lieffland,            und darunter auch expresse Esten, cediret hätten.</p>
        <p>IV. Daß man zwar abgeredet hätte, ein ieder solte dasjenige behalten, was er dem Feinde            abnähme, solches aber sey von denen Oertern zu verstehen, so eigentlich den Russen            zukämen.</p>
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        <p><note place="left">Der Schweden Antwort.</note> Ad I. Der Heeres-Meister in Lieffland            hätte ein mehrers an die Cron Pohlen nicht cediren können, als er selber gehabt; nun wäre            aber Revel und Esten damahls nicht mehr unter seinem Gehorsam gewesen, sondern hätte sich            bereits an Schweden ergeben gehabt.</p>
        <p>Ad II. Daß Unterthanen bey dringender Noth, und wann sie von ihren Herren nicht            geschützet würden, einem andern sich unterwerffen könten, würde nicht leicht iemand            läugnen, was aber vor ein elender Zustand dazumahl in Lieffland gewesen, sey bekandt, und            würde sich sonst der Heeres-Meister selber den Pohlen nicht unterworffen haben; ja wann            dergleichen Subjection unzuläßig, so hätte auch der Heers -Meister, der Bischoff, und die            Stände von Lieffland, ohne Wissen und Willen des Käysers, als des Ober -Herrn, sich nicht            der Cron Pohlen ergeben können, was dieser also recht, müste Schweden auch recht seyn.</p>
        <p>Ad III. Der Moscowiter cession könte denen Pohlen kein Recht geben, weil dieselbe daran            niemahlen einiges gehabt; und ob sie es zwar durch die Waffen occupiret gehabt, so sey es            doch dazumahl, wie der Friede zwischen Pohlen und Moscau geschlossen worden, auch schon            wieder verlohren gewesen, und hätten die Moscowiter also andern nicht cediren können, was            sie selber nicht gehabt.</p>
        <p>Ad IV. Die Verabredung, daß ieder dasjenige behalten solte, was er occupiren würde, sey            von Lieffland zu verstehen, dann von andern Russischen Oertern hätte es dergleichen nicht            bedurfft; Wan&#x0303; Schweden nicht das meiste bey diesem Kriege gethan, und Moscau            dämpffen geholffen hätte, so würde Pohlen wenig oder nichts von Lieffland erhalten haben;            Die Schweden hätte&#x0303; die Last des Krieges lange alleine tragen müssen, ehe die            Pohlen sich wider Moscau gerüstet hätten, und sey demnach die höchste Unbilligkeit, daß            man ihnen den Lohn ihres Sieges anspreche. sc.</p>
        <p><note place="right">Der Erfolg und itziger Zustand.</note> Die Pohlen liessen es hiebey            zwar dazumahl bewenden; wie aber König Stephanus in Pohlen anno 15187 ohne männliche            Leibes-Erben abgieng, und die Pohlen Sigismundum III, König Johannis III in Schweden Sohn,            seiner Mutter Catharinä Königs Sigismundi I Tochter wegen, zu ihrem Könige erwehlten,            urgirten sie vorhero die Abtretung von Esten, wozu ihnen auch die Schwedische Abgesandte            Graf Ericus Sparre, und Graf Ericus Brahe, eine Hoffnung machten. Allein Sigismundus so            wohl als sein Water König Johannes wolten davon nichts hören, und waren resolviret die            Polnische Crone eher fahren zu laßen, als sie unter solcher Condition anzunehmen; <note place="foot">Thuan. L. 88. hist.</note> dahero die Pohlen auch endlich von ihrem            Begehren abstunden. Jedoch soll Sigismundus, wie er nach des Vatern Tod auch König in            Schweden ward, diesen Esten nichts destoweniger an Pohlen cediret haben, wiewohl ohne            Consens der Schwedischen Stände, <note place="foot">Mitob. d. l. c. 2.</note> welches auch            wohl vermuthlich, wann man die Irrungen, so zwischen diesem Sigismundo und den Schweden            gewesen, und weshalb ihn diese gar der Crone entsetzet, betrachtet. Wie er denn auch            selber mit einer Armee nach Lieff-
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[223/0251] landes; iedoch erbothen sie sich Freundschafft halber, denen Schweden die Unkosten, so sie auf Eroberung solcher Plätze angewendet, gut zu thun, im Fall sie solche gutwillig wolten abtreten. Die Gründe aber so sie deshalb anführten, bestunden darinnen: I. Daß der Heers-Meister in Lieffland der Cron Pohlen gantz Lieffland, und alle seine daran habende Rechte, mit Consens der Lieffländischen Stände übergeben. Pohlnische Gr ünde. II. Daß unter solcher Cession auch Revel und Estland mit begriffen, als welche sich ihrer rechtmäßigen Obrigkeit, nehmlich dem Ordens-Meister, nicht entziehen, und dem Könige in Schweden unterwerffen konnen. III. Daß die Moscowiter in dem mit Pohlen anno 1582 gemachten Frieden gantz Lieffland, und darunter auch expresse Esten, cediret hätten. IV. Daß man zwar abgeredet hätte, ein ieder solte dasjenige behalten, was er dem Feinde abnähme, solches aber sey von denen Oertern zu verstehen, so eigentlich den Russen zukämen. Wozu sich aber König Johannes durchaus nicht verstehen wolte, sondern denen Pohlen zur Antwort gab: Ad I. Der Heeres-Meister in Lieffland hätte ein mehrers an die Cron Pohlen nicht cediren können, als er selber gehabt; nun wäre aber Revel und Esten damahls nicht mehr unter seinem Gehorsam gewesen, sondern hätte sich bereits an Schweden ergeben gehabt. Der Schweden Antwort. Ad II. Daß Unterthanen bey dringender Noth, und wann sie von ihren Herren nicht geschützet würden, einem andern sich unterwerffen könten, würde nicht leicht iemand läugnen, was aber vor ein elender Zustand dazumahl in Lieffland gewesen, sey bekandt, und würde sich sonst der Heeres-Meister selber den Pohlen nicht unterworffen haben; ja wann dergleichen Subjection unzuläßig, so hätte auch der Heers -Meister, der Bischoff, und die Stände von Lieffland, ohne Wissen und Willen des Käysers, als des Ober -Herrn, sich nicht der Cron Pohlen ergeben können, was dieser also recht, müste Schweden auch recht seyn. Ad III. Der Moscowiter cession könte denen Pohlen kein Recht geben, weil dieselbe daran niemahlen einiges gehabt; und ob sie es zwar durch die Waffen occupiret gehabt, so sey es doch dazumahl, wie der Friede zwischen Pohlen und Moscau geschlossen worden, auch schon wieder verlohren gewesen, und hätten die Moscowiter also andern nicht cediren können, was sie selber nicht gehabt. Ad IV. Die Verabredung, daß ieder dasjenige behalten solte, was er occupiren würde, sey von Lieffland zu verstehen, dann von andern Russischen Oertern hätte es dergleichen nicht bedurfft; Wañ Schweden nicht das meiste bey diesem Kriege gethan, und Moscau dämpffen geholffen hätte, so würde Pohlen wenig oder nichts von Lieffland erhalten haben; Die Schweden hättẽ die Last des Krieges lange alleine tragen müssen, ehe die Pohlen sich wider Moscau gerüstet hätten, und sey demnach die höchste Unbilligkeit, daß man ihnen den Lohn ihres Sieges anspreche. sc. Die Pohlen liessen es hiebey zwar dazumahl bewenden; wie aber König Stephanus in Pohlen anno 15187 ohne männliche Leibes-Erben abgieng, und die Pohlen Sigismundum III, König Johannis III in Schweden Sohn, seiner Mutter Catharinä Königs Sigismundi I Tochter wegen, zu ihrem Könige erwehlten, urgirten sie vorhero die Abtretung von Esten, wozu ihnen auch die Schwedische Abgesandte Graf Ericus Sparre, und Graf Ericus Brahe, eine Hoffnung machten. Allein Sigismundus so wohl als sein Water König Johannes wolten davon nichts hören, und waren resolviret die Polnische Crone eher fahren zu laßen, als sie unter solcher Condition anzunehmen; dahero die Pohlen auch endlich von ihrem Begehren abstunden. Jedoch soll Sigismundus, wie er nach des Vatern Tod auch König in Schweden ward, diesen Esten nichts destoweniger an Pohlen cediret haben, wiewohl ohne Consens der Schwedischen Stände, welches auch wohl vermuthlich, wann man die Irrungen, so zwischen diesem Sigismundo und den Schweden gewesen, und weshalb ihn diese gar der Crone entsetzet, betrachtet. Wie er denn auch selber mit einer Armee nach Lieff- Der Erfolg und itziger Zustand. Thuan. d. L. 76. vid. Hector. Joh. Mitobii Disp. de Controversiis Sueco-Polon. c. 2. Spener. hist. Insign. L. 3. c. 30. §. 22. vid. Mitobius d. l. Spener d. l. Thuan. L. 88. hist. Mitob. d. l. c. 2.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 223. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/251>, abgerufen am 04.12.2024.