Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.bey es auch nach der Zeit verblieben. Indessen schreiben sich die Könige in Pohlen in ihrem Titul annoch Hertzoge in Wallachey und scheinet es also, daß sie sich ihres Anspruches noch nicht begeben. Fünfftes Capitel, Von der Könige in Pohlen Praetension auf das Hertzogthum Schlesien. Historie. ES soll dieses Hertzogthum, so aus 13 Fürstenthümern bestehet, vor alters zu Böhmen gehöret, König Uratislaus, des Boleslai Sohn Breßlau erbauet, und König Boleslaus Chobrus in Pohlen es der Cron Pohlen unterwürffig gemachet haben; wiewohl andere behaupten, daß Schlesien schon zu Lechi Zeiten eine Pohlnische Provintz gewesen. Dem sey aber wie ihme wolle, so ist gewiß, daß es biß zu Zeiten Königs Boleslai III in Pohlen, bey Pohlen gewest; Dieser theilte das Reich unter seine Söhne, und bekam Uladislaus das Crackauische Gebieth nebst Schlesien, Boleslaus erhielte Masovien, Mieceslao wurd Groß-Pohlen zu Theil, und Henricus wurd ein Herr von Sendomir und Lublin. Weil aber der Aelteste von diesen Brüdern Uladislaus mit solcher Theilung nicht zu frieden war, und auch seiner Brüder Erbe an sich zu bringen trachtete, so wurd er von diesen anno 1146 angefallen, und nach Teutschland sich zu retiriren gezwungen. Ob er nun zwar mit Hülffe Käysers Friderici I, Marggraf Alberti zu Brandenburg, und Marggraf Conrad zu Meissen restituiret wurde, so kam er doch nicht zum würcklichen Besitz des Seinigen, sondern starb anno 1159 auf der Hinreise; (f) dessen 3 Söhne aber musten sich mit Schlesien vergnügen laßen, welches sie unter sich theileten, die Groß-Fürsten von Pohlen aber vor ihre Ober-Herren erkanten, und wurden solche Theile nachdem noch in viele andere Theile wieder getheilet, wie die vielen Fürstenthümer annoch ausweisen. Weil die Schlesische Fürsten aber in denen zwischen Pohlen und Böhmen entstandenen Kriegen vieles erdulden musten, bey Erwehlung der Pohlnischen Könige man auf sie gar keine reflexion machete, ja sie nicht einmahl zu der Wahl beruffen, und ihre Gerechtigkeiten überall geschmälert wurden; so unterwarffen sie sich der Cron Böhmen, nicht zwar auf einmahl, sondern nach gerade, und machten die Fürsten in Ober-Schlesien anno 1288 den Anfang, sich König Wenceslao ergebend, denen zu Zeiten Königs Johannis mehrere folgeten. Worüber es zwischen König Johanne in Böhmen, und König Uladislao Locticio in Pohlen, zum Kriegekam, der aber mit des Uladislai Sohn und Successore Casimiro beygeleget wurde, indem sich dieser anno 1355 durch seine Plenipotentiarios, und anno 1339 auch persöhnlich, im Nahmen aller nach folgen den Könige auf ewig, alles Rechtes, so Pohlen an Schlesien hätte, begabe; König Johannes in Böhmen aber cedirte Casimiro hinwiederum sein an Pohlen habendes Recht, so er wegen König Wenceslai in Böhmen praetendirte, und ist seit solcher Zeit Schlesien beständig bey der Cron-Böhmen geblieben; obige Renunciationes aber sind zum öfftern wiederholet worden. Spener in histor. Insign. L. 3. c. 30. §. 20. Zwantzig Theatr. Praecedent. Part. 1. Tit. 75. p. 165. Spener. d. l. §. 15. Crantz L. 1. Vandal. c. 20. Zeiler in Itin. Germ. Part. 1. c. 23. p. 507. Schickfus in Chron. Siles. L. 4. c. 8. f. 46. Zeiler. d. l. p. 498. Hartknoch de Republ. Pol. L. 1. c. 3. §. 2. Inter quos Schurtzfleisch in Lemmat. hist. ad Silesiam §. 11. 12. citans Henelium Siles. c. 7. Cromer. L. 5. hist. Polon. p. 138. Neugebaur in hist. Pol. p. 50. Herburt in Chron. Polon. L. 5. c. 2. p. 74. Chickfus d. l. ad ann. 1159. Spener in Syllog. genal. p. 823. & 841. Cromer. L. 6. hist. Pol. p. 149. Herburt in Chron. Polon. L. 5. c. 6. p. 84. Lubienski in Op. Posthum. p. 164. Zeiler d. l. p. 507. vid. Speneri Syllog. geneal. p. 842. seqq. Hübners Tabb. geneal. 99. seqq. Chytrae. L. 12. Saxon. p. 304. Pfanner in hist. princ. Imp. p. 51: vid. Schickfus d. l. L. 2. c. 1. & L. 4. c. 28. Dubrav. L. 21. hist. Bohem. Nic. Henelius Siles. c. 7. Zeiler d. l. p. 507. 508. Instrumentum Renunciationis exhibet Goldastus in Append. Document. p. 40. & Autor Tractatus cui Titulus: Sechs beglaubte, zu vieler Nachricht dienliche Copeyen. vid. Jo. Dubrav. in hist. Bohem. Schurtzfleisch d. l. §. 23. & Autores ibi citati. Zeiler. d. l.
bey es auch nach der Zeit verblieben. Indessen schreiben sich die Könige in Pohlen in ihrem Titul annoch Hertzoge in Wallachey und scheinet es also, daß sie sich ihres Anspruches noch nicht begeben. Fünfftes Capitel, Von der Könige in Pohlen Praetension auf das Hertzogthum Schlesien. Historie. ES soll dieses Hertzogthum, so aus 13 Fürstenthümern bestehet, vor alters zu Böhmen gehöret, König Uratislaus, des Boleslai Sohn Breßlau erbauet, und König Boleslaus Chobrus in Pohlen es der Cron Pohlen unterwürffig gemachet haben; wiewohl andere behaupten, daß Schlesien schon zu Lechi Zeiten eine Pohlnische Provintz gewesen. Dem sey aber wie ihme wolle, so ist gewiß, daß es biß zu Zeiten Königs Boleslai III in Pohlen, bey Pohlen gewest; Dieser theilte das Reich unter seine Söhne, und bekam Uladislaus das Crackauische Gebieth nebst Schlesien, Boleslaus erhielte Masovien, Mieceslao wurd Groß-Pohlen zu Theil, und Henricus wurd ein Herr von Sendomir und Lublin. Weil aber der Aelteste von diesen Brüdern Uladislaus mit solcher Theilung nicht zu frieden war, und auch seiner Brüder Erbe an sich zu bringen trachtete, so wurd er von diesen anno 1146 angefallen, und nach Teutschland sich zu retiriren gezwungen. Ob er nun zwar mit Hülffe Käysers Friderici I, Marggraf Alberti zu Brandenburg, und Marggraf Conrad zu Meissen restituiret wurde, so kam er doch nicht zum würcklichen Besitz des Seinigen, sondern starb anno 1159 auf der Hinreise; (f) dessen 3 Söhne aber musten sich mit Schlesien vergnügen laßen, welches sie unter sich theileten, die Groß-Fürsten von Pohlen aber vor ihre Ober-Herren erkanten, und wurden solche Theile nachdem noch in viele andere Theile wieder getheilet, wie die vielen Fürstenthümer annoch ausweisen. Weil die Schlesische Fürsten aber in denen zwischen Pohlen und Böhmen entstandenen Kriegen vieles erdulden musten, bey Erwehlung der Pohlnischen Könige man auf sie gar keine reflexion machete, ja sie nicht einmahl zu der Wahl beruffen, und ihre Gerechtigkeiten überall geschmälert wurden; so unterwarffen sie sich der Cron Böhmen, nicht zwar auf einmahl, sondern nach gerade, und machten die Fürsten in Ober-Schlesien anno 1288 den Anfang, sich König Wenceslao ergebend, denen zu Zeiten Königs Johannis mehrere folgeten. Worüber es zwischen König Johanne in Böhmen, und König Uladislao Locticio in Pohlen, zum Kriegekam, der aber mit des Uladislai Sohn und Successore Casimiro beygeleget wurde, indem sich dieser anno 1355 durch seine Plenipotentiarios, und anno 1339 auch persöhnlich, im Nahmen aller nach folgen den Könige auf ewig, alles Rechtes, so Pohlen an Schlesien hätte, begabe; König Johannes in Böhmen aber cedirte Casimiro hinwiederum sein an Pohlen habendes Recht, so er wegen König Wenceslai in Böhmen praetendirte, und ist seit solcher Zeit Schlesien beständig bey der Cron-Böhmen geblieben; obige Renunciationes aber sind zum öfftern wiederholet worden. Spener in histor. Insign. L. 3. c. 30. §. 20. Zwantzig Theatr. Praecedent. Part. 1. Tit. 75. p. 165. Spener. d. l. §. 15. Crantz L. 1. Vandal. c. 20. Zeiler in Itin. Germ. Part. 1. c. 23. p. 507. Schickfus in Chron. Siles. L. 4. c. 8. f. 46. Zeiler. d. l. p. 498. Hartknoch de Republ. Pol. L. 1. c. 3. §. 2. Inter quos Schurtzfleisch in Lemmat. hist. ad Silesiam §. 11. 12. citans Henelium Siles. c. 7. Cromer. L. 5. hist. Polon. p. 138. Neugebaur in hist. Pol. p. 50. Herburt in Chron. Polon. L. 5. c. 2. p. 74. Chickfus d. l. ad ann. 1159. Spener in Syllog. genal. p. 823. & 841. Cromer. L. 6. hist. Pol. p. 149. Herburt in Chron. Polon. L. 5. c. 6. p. 84. Lubienski in Op. Posthum. p. 164. Zeiler d. l. p. 507. vid. Speneri Syllog. geneal. p. 842. seqq. Hübners Tabb. geneal. 99. seqq. Chytrae. L. 12. Saxon. p. 304. Pfanner in hist. princ. Imp. p. 51: vid. Schickfus d. l. L. 2. c. 1. & L. 4. c. 28. Dubrav. L. 21. hist. Bohem. Nic. Henelius Siles. c. 7. Zeiler d. l. p. 507. 508. Instrumentum Renunciationis exhibet Goldastus in Append. Document. p. 40. & Autor Tractatus cui Titulus: Sechs beglaubte, zu vieler Nachricht dienliche Copeyen. vid. Jo. Dubrav. in hist. Bohem. Schurtzfleisch d. l. §. 23. & Autores ibi citati. Zeiler. d. l.
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bey es auch nach der Zeit verblieben. Indessen schreiben sich die Könige in Pohlen in ihrem Titul annoch Hertzoge in Wallachey und scheinet es also, daß sie sich ihres Anspruches noch nicht begeben.
Fünfftes Capitel, Von der Könige in Pohlen Praetension auf das Hertzogthum Schlesien.
ES soll dieses Hertzogthum, so aus 13 Fürstenthümern bestehet, vor alters zu Böhmen gehöret, König Uratislaus, des Boleslai Sohn Breßlau erbauet, und König Boleslaus Chobrus in Pohlen es der Cron Pohlen unterwürffig gemachet haben; wiewohl andere behaupten, daß Schlesien schon zu Lechi Zeiten eine Pohlnische Provintz gewesen. Dem sey aber wie ihme wolle, so ist gewiß, daß es biß zu Zeiten Königs Boleslai III in Pohlen, bey Pohlen gewest; Dieser theilte das Reich unter seine Söhne, und bekam Uladislaus das Crackauische Gebieth nebst Schlesien, Boleslaus erhielte Masovien, Mieceslao wurd Groß-Pohlen zu Theil, und Henricus wurd ein Herr von Sendomir und Lublin. Weil aber der Aelteste von diesen Brüdern Uladislaus mit solcher Theilung nicht zu frieden war, und auch seiner Brüder Erbe an sich zu bringen trachtete, so wurd er von diesen anno 1146 angefallen, und nach Teutschland sich zu retiriren gezwungen. Ob er nun zwar mit Hülffe Käysers Friderici I, Marggraf Alberti zu Brandenburg, und Marggraf Conrad zu Meissen restituiret wurde, so kam er doch nicht zum würcklichen Besitz des Seinigen, sondern starb anno 1159 auf der Hinreise; (f) dessen 3 Söhne aber musten sich mit Schlesien vergnügen laßen, welches sie unter sich theileten, die Groß-Fürsten von Pohlen aber vor ihre Ober-Herren erkanten, und wurden solche Theile nachdem noch in viele andere Theile wieder getheilet, wie die vielen Fürstenthümer annoch ausweisen.
Historie. Weil die Schlesische Fürsten aber in denen zwischen Pohlen und Böhmen entstandenen Kriegen vieles erdulden musten, bey Erwehlung der Pohlnischen Könige man auf sie gar keine reflexion machete, ja sie nicht einmahl zu der Wahl beruffen, und ihre Gerechtigkeiten überall geschmälert wurden; so unterwarffen sie sich der Cron Böhmen, nicht zwar auf einmahl, sondern nach gerade, und machten die Fürsten in Ober-Schlesien anno 1288 den Anfang, sich König Wenceslao ergebend, denen zu Zeiten Königs Johannis mehrere folgeten. Worüber es zwischen König Johanne in Böhmen, und König Uladislao Locticio in Pohlen, zum Kriegekam, der aber mit des Uladislai Sohn und Successore Casimiro beygeleget wurde, indem sich dieser anno 1355 durch seine Plenipotentiarios, und anno 1339 auch persöhnlich, im Nahmen aller nach folgen den Könige auf ewig, alles Rechtes, so Pohlen an Schlesien hätte, begabe; König Johannes in Böhmen aber cedirte Casimiro hinwiederum sein an Pohlen habendes Recht, so er wegen König Wenceslai in Böhmen praetendirte, und ist seit solcher Zeit Schlesien beständig bey der Cron-Böhmen geblieben; obige Renunciationes aber sind zum öfftern wiederholet worden.
Spener in histor. Insign. L. 3. c. 30. §. 20. Zwantzig Theatr. Praecedent. Part. 1. Tit. 75. p. 165.
Spener. d. l. §. 15.
Crantz L. 1. Vandal. c. 20. Zeiler in Itin. Germ. Part. 1. c. 23. p. 507.
Schickfus in Chron. Siles. L. 4. c. 8. f. 46. Zeiler. d. l. p. 498.
Hartknoch de Republ. Pol. L. 1. c. 3. §. 2.
Inter quos Schurtzfleisch in Lemmat. hist. ad Silesiam §. 11. 12. citans Henelium Siles. c. 7.
Cromer. L. 5. hist. Polon. p. 138. Neugebaur in hist. Pol. p. 50. Herburt in Chron. Polon. L. 5. c. 2. p. 74. Chickfus d. l. ad ann. 1159. Spener in Syllog. genal. p. 823. & 841.
Cromer. L. 6. hist. Pol. p. 149. Herburt in Chron. Polon. L. 5. c. 6. p. 84.
Lubienski in Op. Posthum. p. 164. Zeiler d. l. p. 507.
vid. Speneri Syllog. geneal. p. 842. seqq. Hübners Tabb. geneal. 99. seqq.
Chytrae. L. 12. Saxon. p. 304. Pfanner in hist. princ. Imp. p. 51:
vid. Schickfus d. l. L. 2. c. 1. & L. 4. c. 28. Dubrav. L. 21. hist. Bohem. Nic. Henelius Siles. c. 7. Zeiler d. l. p. 507. 508.
Instrumentum Renunciationis exhibet Goldastus in Append. Document. p. 40. & Autor Tractatus cui Titulus: Sechs beglaubte, zu vieler Nachricht dienliche Copeyen.
vid. Jo. Dubrav. in hist. Bohem. Schurtzfleisch d. l. §. 23. & Autores ibi citati. Zeiler. d. l.
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