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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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an Geldern habendes Recht demselben gegen 80000 Goldfl.

In solchem Stande blieb es, biß der Hertzog Carolus zu Burgund in der Schlacht bey Nanci anno 1477 blieb, und die Frantzosen in Flandern übel hauseten, da Adolfus in Freyheit gesetzet, und zum Commandeur der Burgundischen Trouppen erwehlet wurde, mit gegebener Hoffnung seine väterliche Länder Geldern und Zutphen wieder zu erhalten; allein er kam noch im selbigen Jahre vor Dornick ums Lehen/ nach wessen Tod dessen Schwester Catharina zwar, mit Hülffe der Stände, sich der Regierung in Geldern im Nahmen ihres verstorbenen Bruders Kindern unterfing, die von Carolo dahingelegte Besatzungen fortschaffte, und sich wider Maximilianum, der des Hertzogs Caroli von Burgund Tochter Mariam geheyrathet hatte, biß anno 1480 tapsser defendirte, doch verglich sie sich endlich mit Maximiliano in Güte, und wurden nachdem auch die noch übrige Stände sich zu ergeben genöthiget. Anno 1487 erhielte Carolus von Egmond, des Hertzogs Adolphi in Geldern Sohn von Maximiliano die Erlaubnüs, mit zu Felde zu gehen, war aber so unglücklich, daß er in der Schlacht bey Bethune von den Frantzosen gefangen wurde; weil nun die Frantzosen eine grosse Rantzion praetendirten, Maximilianus aber solche rantzionirung sich nicht sonderlich angelegen seyn liesse, so tractirten die Gelderschen Stände unter der Hand mit Franckreich, wegen der Erlassung, brachten es auch dahin, daß Carolus mit einigen Regimentern anno 1492 nach Geldern begleitet wurde; und weil Maximilianus ein und anderes in Teutschland zu thun bekam, so sagten die Gelderer diesem den Gehorsam auff, und nahmen obgedachten Carolum von Egmond zu ihrem Hertzoge an. Wie Maximilianus aber anno 1494 wieder in die Niederlande kam, erhielte Carolus auf intercession der Blancae Mariae des Käysers neuer Gemahlin die permission, dem Käyser die Aufwartung zu machen, welcher ihn versicherte, daß in Fall er mit bindigen documenten darthun könte, daß er ein rechtmäßiger Hertzog von Geldern sey, so solte ihme solches nicht vorenthalten werden; und ward darauff die Sache denen 4 Churfürsten am Rhein als Schiedes-Richtern übergeben; welche, nach Uberlegung aller Umstände, sprachen; daß auf Geldern und Zutphen weder Carolus einiges Recht hätte, noch dessen Vorfahren einiges gehabt hätten; der alte Hertzogliche Stamm sey anno 1427 mit Reinaldo IV abgangen, des Caroli Vater so wohl als Großvater sey von dem Käyser nicht belehnet, und weil sie in die 50 Jahr wider das Reich gekrieget, sey das Lehen in Commissum gefallen, und Carolus also nicht Hertzog von Geldern zu nennen. Weil die Gelderer aber vermeynten solche Sententz wäre zu scharff und unrecht, so kehreten sie sich wenig daran, sondern machten vielmehr eine genauere Verbindung unter sich, und verpflichteten sich Carolum zu mainteniren, hielten dabey auch so standhafft, daß Maximilianus nichts wider sie ausrichten konte, sonderlich da Franckreich ihnen assistirte; dessen Sohn aber König Philippus in Spanien, deme Käyser Maximilianus die Niederlande übergeben hatte, brachte Carolum dahin, daß er anno 1505 um Gnade bitten muste, und wurd dabey pacisciret, daß zu gäntzlicher Entscheidung der Sache gewisse Schiedes-Leute gesetzet werden, ein jeder indessen was er hätte behalten, Carolus den Titul eines Hertzogs führen, und ihn den König Philippum in seiner Reise nach Spanien begleiten solte sc.

Ob sich Carolus nun zwar zu solcher Reise auch rüstete, so wurd er doch bald anders Sinnes, weil er befürchtete es möchte ihm wie seinem Vater gehen, und machte sich demnach heimlich wieder nach Geldern, suchte die verlohrne Oerter wieder an sich zu bringen, und faste so viel mehr Muth, da König Philippus in Spanien anno 1506 mit Tod abging; ja König Ludovicus XI brachte es bey den Cammerichischen Tractaten bey Käyser Maximiliano dahin, daß das vorige Compromiss renoviret, und der Käyser nebst den Königen in Franckreich, Engeland und Schottland zu Schiedes-Richtern erwehlet wurden. Es wurd aber aus dem Compromiss nichts, sondern man grieff bald wieder zu den Waffen, biß end-

Pontan. d. l. p. 552. Spener in hist.
vid. Isac. Pontan. d. l. p. 557.
vid. Bircken l. L. 5. c. 34. f. 940. seqq. c. 39. f. 1038. Pontanus d. l. L. 10. pertot.
vid. Pontan. L. n. 11. hist. Geldr. p. 602
Pontan. d. l. p. 631.
vid. Pontan. d. l. p. 632.
Pontan. d. l. p. 637. Bircken d. l. L. 6. f. 1150. &. c. 7. f. 1163.

an Geldern habendes Recht demselben gegen 80000 Goldfl.

In solchem Stande blieb es, biß der Hertzog Carolus zu Burgund in der Schlacht bey Nanci anno 1477 blieb, und die Frantzosen in Flandern übel hauseten, da Adolfus in Freyheit gesetzet, und zum Commandeur der Burgundischen Trouppen erwehlet wurde, mit gegebener Hoffnung seine väterliche Länder Geldern und Zutphen wieder zu erhalten; allein er kam noch im selbigen Jahre vor Dornick ums Lehen/ nach wessen Tod dessen Schwester Catharina zwar, mit Hülffe der Stände, sich der Regierung in Geldern im Nahmen ihres verstorbenen Bruders Kindern unterfing, die von Carolo dahingelegte Besatzungen fortschaffte, und sich wider Maximilianum, der des Hertzogs Caroli von Burgund Tochter Mariam geheyrathet hatte, biß anno 1480 tapsser defendirte, doch verglich sie sich endlich mit Maximiliano in Güte, und wurden nachdem auch die noch übrige Stände sich zu ergeben genöthiget. Anno 1487 erhielte Carolus von Egmond, des Hertzogs Adolphi in Geldern Sohn von Maximiliano die Erlaubnüs, mit zu Felde zu gehen, war aber so unglücklich, daß er in der Schlacht bey Bethune von den Frantzosen gefangen wurde; weil nun die Frantzosen eine grosse Rantzion praetendirten, Maximilianus aber solche rantzionirung sich nicht sonderlich angelegen seyn liesse, so tractirten die Gelderschen Stände unter der Hand mit Franckreich, wegen der Erlassung, brachten es auch dahin, daß Carolus mit einigen Regimentern anno 1492 nach Geldern begleitet wurde; und weil Maximilianus ein und anderes in Teutschland zu thun bekam, so sagten die Gelderer diesem den Gehorsam auff, und nahmen obgedachten Carolum von Egmond zu ihrem Hertzoge an. Wie Maximilianus aber anno 1494 wieder in die Niederlande kam, erhielte Carolus auf intercession der Blancae Mariae des Käysers neuer Gemahlin die permission, dem Käyser die Aufwartung zu machen, welcher ihn versicherte, daß in Fall er mit bindigen documenten darthun könte, daß er ein rechtmäßiger Hertzog von Geldern sey, so solte ihme solches nicht vorenthalten werden; und ward darauff die Sache denen 4 Churfürsten am Rhein als Schiedes-Richtern übergeben; welche, nach Uberlegung aller Umstände, sprachen; daß auf Geldern und Zutphen weder Carolus einiges Recht hätte, noch dessen Vorfahren einiges gehabt hätten; der alte Hertzogliche Stamm sey anno 1427 mit Reinaldo IV abgangen, des Caroli Vater so wohl als Großvater sey von dem Käyser nicht belehnet, und weil sie in die 50 Jahr wider das Reich gekrieget, sey das Lehen in Commissum gefallen, und Carolus also nicht Hertzog von Geldern zu nennen. Weil die Gelderer aber vermeynten solche Sententz wäre zu scharff und unrecht, so kehreten sie sich wenig daran, sondern machten vielmehr eine genauere Verbindung unter sich, und verpflichteten sich Carolum zu mainteniren, hielten dabey auch so standhafft, daß Maximilianus nichts wider sie ausrichten konte, sonderlich da Franckreich ihnen assistirte; dessen Sohn aber König Philippus in Spanien, deme Käyser Maximilianus die Niederlande übergeben hatte, brachte Carolum dahin, daß er anno 1505 um Gnade bitten muste, und wurd dabey pacisciret, daß zu gäntzlicher Entscheidung der Sache gewisse Schiedes-Leute gesetzet werden, ein jeder indessen was er hätte behalten, Carolus den Titul eines Hertzogs führen, und ihn den König Philippum in seiner Reise nach Spanien begleiten solte sc.

Ob sich Carolus nun zwar zu solcher Reise auch rüstete, so wurd er doch bald anders Sinnes, weil er befürchtete es möchte ihm wie seinem Vater gehen, und machte sich demnach heimlich wieder nach Geldern, suchte die verlohrne Oerter wieder an sich zu bringen, und faste so viel mehr Muth, da König Philippus in Spanien anno 1506 mit Tod abging; ja König Ludovicus XI brachte es bey den Cammerichischen Tractaten bey Käyser Maximiliano dahin, daß das vorige Compromiss renoviret, und der Käyser nebst den Königen in Franckreich, Engeland und Schottland zu Schiedes-Richtern erwehlet wurden. Es wurd aber aus dem Compromiss nichts, sondern man grieff bald wieder zu den Waffen, biß end-

Pontan. d. l. p. 552. Spener in hist.
vid. Isac. Pontan. d. l. p. 557.
vid. Bircken l. L. 5. c. 34. f. 940. seqq. c. 39. f. 1038. Pontanus d. l. L. 10. pertot.
vid. Pontan. L. n. 11. hist. Geldr. p. 602
Pontan. d. l. p. 631.
vid. Pontan. d. l. p. 632.
Pontan. d. l. p. 637. Bircken d. l. L. 6. f. 1150. &. c. 7. f. 1163.
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an Geldern            habendes Recht demselben gegen 80000 Goldfl. <note place="foot">Pontan. d. l. p. 552.              Spener in hist.</note></p>
        <p>In solchem Stande blieb es, biß der Hertzog Carolus zu Burgund in der Schlacht bey Nanci            anno 1477 blieb, und die Frantzosen in Flandern übel hauseten, da Adolfus in Freyheit            gesetzet, und zum Commandeur der Burgundischen Trouppen erwehlet wurde, mit gegebener            Hoffnung seine väterliche Länder Geldern und Zutphen wieder zu erhalten; allein er kam            noch im selbigen Jahre vor Dornick ums Lehen/ <note place="foot">vid. Isac. Pontan. d. l.              p. 557.</note> nach wessen Tod dessen Schwester Catharina zwar, mit Hülffe der Stände,            sich der Regierung in Geldern im Nahmen ihres verstorbenen Bruders Kindern unterfing, die            von Carolo dahingelegte Besatzungen fortschaffte, und sich wider Maximilianum, der des            Hertzogs Caroli von Burgund Tochter Mariam geheyrathet hatte, biß anno 1480 tapsser            defendirte, doch verglich sie sich endlich mit Maximiliano in Güte, und wurden nachdem            auch die noch übrige Stände sich zu ergeben genöthiget. Anno 1487 erhielte Carolus von            Egmond, des Hertzogs Adolphi in Geldern Sohn von Maximiliano die Erlaubnüs, mit zu Felde            zu gehen, war aber so unglücklich, daß er in der Schlacht bey Bethune von den Frantzosen            gefangen wurde; weil nun die Frantzosen eine grosse Rantzion praetendirten, Maximilianus            aber solche rantzionirung sich nicht sonderlich angelegen seyn liesse, so tractirten die            Gelderschen Stände unter der Hand mit Franckreich, wegen der Erlassung, brachten es auch            dahin, daß Carolus mit einigen Regimentern anno 1492 nach Geldern begleitet wurde; und            weil Maximilianus ein und anderes in Teutschland zu thun bekam, so sagten die Gelderer            diesem den Gehorsam auff, und nahmen obgedachten Carolum von Egmond zu ihrem Hertzoge an.              <note place="foot">vid. Bircken l. L. 5. c. 34. f. 940. seqq. c. 39. f. 1038. Pontanus              d. l. L. 10. pertot.</note> Wie Maximilianus aber anno 1494 wieder in die Niederlande            kam, erhielte Carolus auf intercession der Blancae Mariae des Käysers neuer Gemahlin die            permission, dem Käyser die Aufwartung zu machen, welcher ihn versicherte, daß in Fall er            mit bindigen documenten darthun könte, daß er ein rechtmäßiger Hertzog von Geldern sey, so            solte ihme solches nicht vorenthalten werden; und ward darauff die Sache denen 4            Churfürsten am Rhein als Schiedes-Richtern übergeben; welche, nach Uberlegung aller            Umstände, sprachen; daß auf Geldern und Zutphen weder Carolus einiges Recht hätte, noch            dessen Vorfahren einiges gehabt hätten; der alte Hertzogliche Stamm sey anno 1427 mit            Reinaldo IV abgangen, des Caroli Vater so wohl als Großvater sey von dem Käyser nicht            belehnet, und weil sie in die 50 Jahr wider das Reich gekrieget, sey das Lehen in            Commissum gefallen, und Carolus also nicht Hertzog von Geldern zu nennen. <note place="foot">vid. Pontan. L. n. 11. hist. Geldr. p. 602</note> Weil die Gelderer aber            vermeynten solche Sententz wäre zu scharff und unrecht, so kehreten sie sich wenig daran,            sondern machten vielmehr eine genauere Verbindung unter sich, und verpflichteten sich            Carolum zu mainteniren, hielten dabey auch so standhafft, daß Maximilianus nichts wider            sie ausrichten konte, sonderlich da Franckreich ihnen assistirte; dessen Sohn aber König            Philippus in Spanien, deme Käyser Maximilianus die Niederlande übergeben hatte, brachte            Carolum dahin, daß er anno 1505 um Gnade bitten muste, und wurd dabey pacisciret, daß zu            gäntzlicher Entscheidung der Sache gewisse Schiedes-Leute gesetzet werden, ein jeder            indessen was er hätte behalten, Carolus den Titul eines Hertzogs führen, und ihn den König            Philippum in seiner Reise nach Spanien begleiten solte sc. <note place="foot">Pontan. d.              l. p. 631.</note></p>
        <p>Ob sich Carolus nun zwar zu solcher Reise auch rüstete, so wurd er doch bald anders            Sinnes, weil er befürchtete es möchte ihm wie seinem Vater gehen, und machte sich demnach            heimlich wieder nach Geldern, suchte die verlohrne Oerter wieder an sich zu bringen, <note place="foot">vid. Pontan. d. l. p. 632.</note> und faste so viel mehr Muth, da König            Philippus in Spanien anno 1506 mit Tod abging; ja König Ludovicus XI brachte es bey den            Cammerichischen Tractaten bey Käyser Maximiliano dahin, daß das vorige Compromiss            renoviret, und der Käyser nebst den Königen in Franckreich, Engeland und Schottland zu            Schiedes-Richtern erwehlet wurden. <note place="foot">Pontan. d. l. p. 637. Bircken d. l.              L. 6. f. 1150. &amp;. c. 7. f. 1163.</note> Es wurd aber aus dem Compromiss nichts,            sondern man grieff bald wieder zu den Waffen, biß end-
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[267/0296] an Geldern habendes Recht demselben gegen 80000 Goldfl. In solchem Stande blieb es, biß der Hertzog Carolus zu Burgund in der Schlacht bey Nanci anno 1477 blieb, und die Frantzosen in Flandern übel hauseten, da Adolfus in Freyheit gesetzet, und zum Commandeur der Burgundischen Trouppen erwehlet wurde, mit gegebener Hoffnung seine väterliche Länder Geldern und Zutphen wieder zu erhalten; allein er kam noch im selbigen Jahre vor Dornick ums Lehen/ nach wessen Tod dessen Schwester Catharina zwar, mit Hülffe der Stände, sich der Regierung in Geldern im Nahmen ihres verstorbenen Bruders Kindern unterfing, die von Carolo dahingelegte Besatzungen fortschaffte, und sich wider Maximilianum, der des Hertzogs Caroli von Burgund Tochter Mariam geheyrathet hatte, biß anno 1480 tapsser defendirte, doch verglich sie sich endlich mit Maximiliano in Güte, und wurden nachdem auch die noch übrige Stände sich zu ergeben genöthiget. Anno 1487 erhielte Carolus von Egmond, des Hertzogs Adolphi in Geldern Sohn von Maximiliano die Erlaubnüs, mit zu Felde zu gehen, war aber so unglücklich, daß er in der Schlacht bey Bethune von den Frantzosen gefangen wurde; weil nun die Frantzosen eine grosse Rantzion praetendirten, Maximilianus aber solche rantzionirung sich nicht sonderlich angelegen seyn liesse, so tractirten die Gelderschen Stände unter der Hand mit Franckreich, wegen der Erlassung, brachten es auch dahin, daß Carolus mit einigen Regimentern anno 1492 nach Geldern begleitet wurde; und weil Maximilianus ein und anderes in Teutschland zu thun bekam, so sagten die Gelderer diesem den Gehorsam auff, und nahmen obgedachten Carolum von Egmond zu ihrem Hertzoge an. Wie Maximilianus aber anno 1494 wieder in die Niederlande kam, erhielte Carolus auf intercession der Blancae Mariae des Käysers neuer Gemahlin die permission, dem Käyser die Aufwartung zu machen, welcher ihn versicherte, daß in Fall er mit bindigen documenten darthun könte, daß er ein rechtmäßiger Hertzog von Geldern sey, so solte ihme solches nicht vorenthalten werden; und ward darauff die Sache denen 4 Churfürsten am Rhein als Schiedes-Richtern übergeben; welche, nach Uberlegung aller Umstände, sprachen; daß auf Geldern und Zutphen weder Carolus einiges Recht hätte, noch dessen Vorfahren einiges gehabt hätten; der alte Hertzogliche Stamm sey anno 1427 mit Reinaldo IV abgangen, des Caroli Vater so wohl als Großvater sey von dem Käyser nicht belehnet, und weil sie in die 50 Jahr wider das Reich gekrieget, sey das Lehen in Commissum gefallen, und Carolus also nicht Hertzog von Geldern zu nennen. Weil die Gelderer aber vermeynten solche Sententz wäre zu scharff und unrecht, so kehreten sie sich wenig daran, sondern machten vielmehr eine genauere Verbindung unter sich, und verpflichteten sich Carolum zu mainteniren, hielten dabey auch so standhafft, daß Maximilianus nichts wider sie ausrichten konte, sonderlich da Franckreich ihnen assistirte; dessen Sohn aber König Philippus in Spanien, deme Käyser Maximilianus die Niederlande übergeben hatte, brachte Carolum dahin, daß er anno 1505 um Gnade bitten muste, und wurd dabey pacisciret, daß zu gäntzlicher Entscheidung der Sache gewisse Schiedes-Leute gesetzet werden, ein jeder indessen was er hätte behalten, Carolus den Titul eines Hertzogs führen, und ihn den König Philippum in seiner Reise nach Spanien begleiten solte sc. Ob sich Carolus nun zwar zu solcher Reise auch rüstete, so wurd er doch bald anders Sinnes, weil er befürchtete es möchte ihm wie seinem Vater gehen, und machte sich demnach heimlich wieder nach Geldern, suchte die verlohrne Oerter wieder an sich zu bringen, und faste so viel mehr Muth, da König Philippus in Spanien anno 1506 mit Tod abging; ja König Ludovicus XI brachte es bey den Cammerichischen Tractaten bey Käyser Maximiliano dahin, daß das vorige Compromiss renoviret, und der Käyser nebst den Königen in Franckreich, Engeland und Schottland zu Schiedes-Richtern erwehlet wurden. Es wurd aber aus dem Compromiss nichts, sondern man grieff bald wieder zu den Waffen, biß end- Pontan. d. l. p. 552. Spener in hist. vid. Isac. Pontan. d. l. p. 557. vid. Bircken l. L. 5. c. 34. f. 940. seqq. c. 39. f. 1038. Pontanus d. l. L. 10. pertot. vid. Pontan. L. n. 11. hist. Geldr. p. 602 Pontan. d. l. p. 631. vid. Pontan. d. l. p. 632. Pontan. d. l. p. 637. Bircken d. l. L. 6. f. 1150. &. c. 7. f. 1163.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 267. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/296>, abgerufen am 16.06.2024.