Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Volck, zoch damit anno 1313 auf Hinter-Pommern, und nahm die Städte von den Chollenberg an diß Stolpe ein, verjagte daraus die Märcker, und vertheidigte es wider den Marggrafen so lange, biß ein Vertrag aufgerichtet ward, darinnen gemeldetes Land dem Hertzog Wartislaffen, und seinen Erben, ruhiglich zu laßen versprochen wurde. Das übrige von Hinter-Pommern, nehmlich von Stolpe biß an Dantzig, oder an die Weichsel, behielten die Creutz-Herren immer im Besitz, und währte deshalb zwischen Pohlen und dem Orden die Uneinigkeit noch eine ziemliche Zeit, biß Pabst Johannes XXII endlich gewisse Commissarien zu Entscheidung der Sache setzte, welche nach Jahres-Frist vor Pohlen sprachen. Weil sich der Orden aber weder an solchen Ausspruch, noch an den erfolgten Päbstlichen Bann kehrete; so richtete König Uladislaus mit den Pommerschen Fürsten ein solches Bündnüß auf, daß sie sämbtlich auf ihre eigene Unkosten wider den Orden alle ihre Macht auf bringen wolten, und was auf jenseit der Bra an Land und Leuten gewonnen würde, das solte bey der Cron Pohlen bleiben, was aber auf dieser Seite der Bra übergienge, solte Pommerisch seyn; In welcher Verbündnüß doch wegen des schleunigen Todes-Falles des Hertzog Wartislaffen nichts ausgerichtet worden Die Pohlen aber und Littauer setzten den Krieg so wohl wider den Orten, als auch wider die Marckgrafen zu Brandenburg, welche Pomerellien besagter maßen auf den Orden gebracht hatten, beständig fort, biß endlich König Casimir in Pohlen zur Regierung kam, und die Sache durch Unterhandlung des Königs Caroli in Ungarn, und des Königs Johannis in Böhmen, anno 1335 zu Weissenburg in Ungarn, durch Güte abermahl dahin vermittelt wurde, daß der Orden Pomerellien behalten, und Pohlen mit dem Lande Kiavv, und Dobrkyn zufrieden seyn solte. So gut aber auch dieser Ausspruch war, so wolte der Orden solchen doch nicht gelten laßen, es sey dann daß der König so wohl, als die Stände in Pohlen, mit offenen Brieffen, und geschwornen Eyden sich des Pomerellischen gäntzlich entsagten; dahero der König anno 1339 von Pabst Benedicto XII andere Comissarios erhielte, welche ihm aufs neue gantz Pomerellien zuerkandten. Weil König Casimir aber mit vielen Feinden hin und her zu thun hatte, so machte er endlich hin und her zu thun hatte, so machte er endlich anno 1343 mit dem Orden solchen Vertrag, daß der König der Lande Pommern, Culm, und Michalavv, wie auch des Pommerischen Tituls und Wapens sich begeben, und dagegen Kiavv, und Dobrzyn behalten solte; Als aber die Polnische Stände solchen Vertrag nicht approbiren wolten, so erfolgten viele hefftige Kriege auf einander, darinnen iedoch der Orden Pomerellien behalten hat; ist auch in dessen Besitz biß in das 15 Seculum geblieben, da endlich, wegen des gar zu großen Muthwillens und Stoltzes der Ordens-Herren, Pomerellien so wohl als Preussen dem Orden den Gehorsam aufgekündiget, und sich unter des Königs Casimiri in Pohlen Schutz begeben, deme es der Orden auch endlich nebst dem Obertheil von Preussen (so das Pohlnische Preussen nachdem genennet worden) in dem Thornschen Frieden anno 1467 überlaßen müssen, und ist Pomerellien nachdem nebst gedachtem Stück von Preussen beständig bey der Cron Pohlen verblieben. Ob nun aber die Hertzoge in Pommern noch einiges Recht an offt gedachtes Pomerellien behalten, und auf die Churfürsten zu Brandenburg, oder itzige Königl. Maj. in Preussen transferiret, wie Giovanni davor zu halten scheinet, solches überlaße andern zu entscheiden. Micrael. d. l. p. 293. 294. Micrael. d. l. p. 294. Micrael. p. 295. 296. Micrael. p. 297. Micrael. d. l. p. 298. Instrumentum Pacis Thor. extat ap. Jan. Januszovium. p. 3. const. Polon. l. 7. t. 1. p. 863. Jac. Prilusium. Diplom. Regum Polon. p. 202. In volumine Privilegiorum der Stände des Hertzogthums Preussen. p. 20. in Germ. Princ. de Reg. Boruss. c. 3. §. 12.
Volck, zoch damit anno 1313 auf Hinter-Pommern, und nahm die Städte von den Chollenberg an diß Stolpe ein, verjagte daraus die Märcker, und vertheidigte es wider den Marggrafen so lange, biß ein Vertrag aufgerichtet ward, darinnen gemeldetes Land dem Hertzog Wartislaffen, und seinen Erben, ruhiglich zu laßen versprochen wurde. Das übrige von Hinter-Pommern, nehmlich von Stolpe biß an Dantzig, oder an die Weichsel, behielten die Creutz-Herren immer im Besitz, und währte deshalb zwischen Pohlen und dem Orden die Uneinigkeit noch eine ziemliche Zeit, biß Pabst Johannes XXII endlich gewisse Commissarien zu Entscheidung der Sache setzte, welche nach Jahres-Frist vor Pohlen sprachen. Weil sich der Orden aber weder an solchen Ausspruch, noch an den erfolgten Päbstlichen Bann kehrete; so richtete König Uladislaus mit den Pommerschen Fürsten ein solches Bündnüß auf, daß sie sämbtlich auf ihre eigene Unkosten wider den Orden alle ihre Macht auf bringen wolten, und was auf jenseit der Bra an Land und Leuten gewonnen würde, das solte bey der Cron Pohlen bleiben, was aber auf dieser Seite der Bra übergienge, solte Pommerisch seyn; In welcher Verbündnüß doch wegen des schleunigen Todes-Falles des Hertzog Wartislaffen nichts ausgerichtet worden Die Pohlen aber und Littauer setzten den Krieg so wohl wider den Orten, als auch wider die Marckgrafen zu Brandenburg, welche Pomerellien besagter maßen auf den Orden gebracht hatten, beständig fort, biß endlich König Casimir in Pohlen zur Regierung kam, und die Sache durch Unterhandlung des Königs Caroli in Ungarn, und des Königs Johannis in Böhmen, anno 1335 zu Weissenburg in Ungarn, durch Güte abermahl dahin vermittelt wurde, daß der Orden Pomerellien behalten, und Pohlen mit dem Lande Kiavv, und Dobrkyn zufrieden seyn solte. So gut aber auch dieser Ausspruch war, so wolte der Orden solchen doch nicht gelten laßen, es sey dann daß der König so wohl, als die Stände in Pohlen, mit offenen Brieffen, und geschwornen Eyden sich des Pomerellischen gäntzlich entsagten; dahero der König anno 1339 von Pabst Benedicto XII andere Comissarios erhielte, welche ihm aufs neue gantz Pomerellien zuerkandten. Weil König Casimir aber mit vielen Feinden hin und her zu thun hatte, so machte er endlich hin und her zu thun hatte, so machte er endlich anno 1343 mit dem Orden solchen Vertrag, daß der König der Lande Pommern, Culm, und Michalavv, wie auch des Pommerischen Tituls und Wapens sich begeben, und dagegen Kiavv, und Dobrzyn behalten solte; Als aber die Polnische Stände solchen Vertrag nicht approbiren wolten, so erfolgten viele hefftige Kriege auf einander, darinnen iedoch der Orden Pomerellien behalten hat; ist auch in dessen Besitz biß in das 15 Seculum geblieben, da endlich, wegen des gar zu großen Muthwillens und Stoltzes der Ordens-Herren, Pomerellien so wohl als Preussen dem Orden den Gehorsam aufgekündiget, und sich unter des Königs Casimiri in Pohlen Schutz begeben, deme es der Orden auch endlich nebst dem Obertheil von Preussen (so das Pohlnische Preussen nachdem genennet worden) in dem Thornschen Frieden anno 1467 überlaßen müssen, und ist Pomerellien nachdem nebst gedachtem Stück von Preussen beständig bey der Cron Pohlen verblieben. Ob nun aber die Hertzoge in Pommern noch einiges Recht an offt gedachtes Pomerellien behalten, und auf die Churfürsten zu Brandenburg, oder itzige Königl. Maj. in Preussen transferiret, wie Giovanni davor zu halten scheinet, solches überlaße andern zu entscheiden. Micrael. d. l. p. 293. 294. Micrael. d. l. p. 294. Micrael. p. 295. 296. Micrael. p. 297. Micrael. d. l. p. 298. Instrumentum Pacis Thor. extat ap. Jan. Januszovium. p. 3. const. Polon. l. 7. t. 1. p. 863. Jac. Prilusium. Diplom. Regum Polon. p. 202. In volumine Privilegiorum der Stände des Hertzogthums Preussen. p. 20. in Germ. Princ. de Reg. Boruss. c. 3. §. 12.
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Volck, zoch damit anno 1313 auf Hinter-Pommern, und nahm die Städte von den Chollenberg an diß Stolpe ein, verjagte daraus die Märcker, und vertheidigte es wider den Marggrafen so lange, biß ein Vertrag aufgerichtet ward, darinnen gemeldetes Land dem Hertzog Wartislaffen, und seinen Erben, ruhiglich zu laßen versprochen wurde.
Das übrige von Hinter-Pommern, nehmlich von Stolpe biß an Dantzig, oder an die Weichsel, behielten die Creutz-Herren immer im Besitz, und währte deshalb zwischen Pohlen und dem Orden die Uneinigkeit noch eine ziemliche Zeit, biß Pabst Johannes XXII endlich gewisse Commissarien zu Entscheidung der Sache setzte, welche nach Jahres-Frist vor Pohlen sprachen. Weil sich der Orden aber weder an solchen Ausspruch, noch an den erfolgten Päbstlichen Bann kehrete; so richtete König Uladislaus mit den Pommerschen Fürsten ein solches Bündnüß auf, daß sie sämbtlich auf ihre eigene Unkosten wider den Orden alle ihre Macht auf bringen wolten, und was auf jenseit der Bra an Land und Leuten gewonnen würde, das solte bey der Cron Pohlen bleiben, was aber auf dieser Seite der Bra übergienge, solte Pommerisch seyn; In welcher Verbündnüß doch wegen des schleunigen Todes-Falles des Hertzog Wartislaffen nichts ausgerichtet worden Die Pohlen aber und Littauer setzten den Krieg so wohl wider den Orten, als auch wider die Marckgrafen zu Brandenburg, welche Pomerellien besagter maßen auf den Orden gebracht hatten, beständig fort, biß endlich König Casimir in Pohlen zur Regierung kam, und die Sache durch Unterhandlung des Königs Caroli in Ungarn, und des Königs Johannis in Böhmen, anno 1335 zu Weissenburg in Ungarn, durch Güte abermahl dahin vermittelt wurde, daß der Orden Pomerellien behalten, und Pohlen mit dem Lande Kiavv, und Dobrkyn zufrieden seyn solte. So gut aber auch dieser Ausspruch war, so wolte der Orden solchen doch nicht gelten laßen, es sey dann daß der König so wohl, als die Stände in Pohlen, mit offenen Brieffen, und geschwornen Eyden sich des Pomerellischen gäntzlich entsagten; dahero der König anno 1339 von Pabst Benedicto XII andere Comissarios erhielte, welche ihm aufs neue gantz Pomerellien zuerkandten. Weil König Casimir aber mit vielen Feinden hin und her zu thun hatte, so machte er endlich hin und her zu thun hatte, so machte er endlich anno 1343 mit dem Orden solchen Vertrag, daß der König der Lande Pommern, Culm, und Michalavv, wie auch des Pommerischen Tituls und Wapens sich begeben, und dagegen Kiavv, und Dobrzyn behalten solte; Als aber die Polnische Stände solchen Vertrag nicht approbiren wolten, so erfolgten viele hefftige Kriege auf einander, darinnen iedoch der Orden Pomerellien behalten hat; ist auch in dessen Besitz biß in das 15 Seculum geblieben, da endlich, wegen des gar zu großen Muthwillens und Stoltzes der Ordens-Herren, Pomerellien so wohl als Preussen dem Orden den Gehorsam aufgekündiget, und sich unter des Königs Casimiri in Pohlen Schutz begeben, deme es der Orden auch endlich nebst dem Obertheil von Preussen (so das Pohlnische Preussen nachdem genennet worden) in dem Thornschen Frieden anno 1467 überlaßen müssen, und ist Pomerellien nachdem nebst gedachtem Stück von Preussen beständig bey der Cron Pohlen verblieben.
Ob nun aber die Hertzoge in Pommern noch einiges Recht an offt gedachtes Pomerellien behalten, und auf die Churfürsten zu Brandenburg, oder itzige Königl. Maj. in Preussen transferiret, wie Giovanni davor zu halten scheinet, solches überlaße andern zu entscheiden.
Micrael. d. l. p. 293. 294.
Micrael. d. l. p. 294.
Micrael. p. 295. 296.
Micrael. p. 297.
Micrael. d. l. p. 298. Instrumentum Pacis Thor. extat ap. Jan. Januszovium. p. 3. const. Polon. l. 7. t. 1. p. 863. Jac. Prilusium. Diplom. Regum Polon. p. 202. In volumine Privilegiorum der Stände des Hertzogthums Preussen. p. 20.
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