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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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Siebendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Lothringen Praetension auff Sicilien/ Neapolis, Calabrien/ Jerusalem/ Arragonien/ Barcellona, Provence, Anjou, Forcalquier & c. [unleserliches Material]

Wegen dieser Praetension kan nachfolgende Genealogische Tabell angesehen werden.

Historie. LUdovicus II. Hertzog von Anjou, war nicht allein Herr von Provence, Anjou, Barr, und anderen Oertern, sondern hatte auch starcke Praetensiones (1) auff Sicilien und Neapolis, wie oben bey der Praetension des Königs in Franckreich auff Neapolis und Sicilien zu ersehen. (2) Auff das Königreich Jerusalem, weil Maria Fürstin von Antiochia, des Königs Amalrici zu Jerusalem Enckelin, und Käysers Friderici II Sohnes Friderici Witbe, ihr auff Jerusalem habendes Recht anno 1276 Carolo von Anjou, dem Stiffter des ersten Stammes, cediret, weshalb sich dieser auch zum Könige zu Jerusalem crönen lassen, und Rogerium Sanseverinum als Gouverneur nach Syrien gesandt, von welchem der Titul und die Praetension ferner auff dessen Nachkommen transmittiret worden. Wie dahero die Tempel-Herren die heilige Crone dieses Reiches dem Könige in Cypern zugestellet, hat Carolus II. König in Neapolis und Hertzog zu Anjou, solches dergestalt übel empfunden, daß er auch alle Ordens-Güter in seinem Reiche confisciren lassen. (3) Auff Arragonien und Barcellona wegen seiner Gemahlin, Jolanta, Königs Johannis I in Arragonien Tochter.

Dieser Ludovicus II nun hatte 2 Töchter und 2 Söhne, und machte vor seinem Ende ein Testament, darinnen er den ältesten Sohn Ludovicum III. und dessen Kinder, nach deren Abgang seinen andern Sohn Renatum und dessen Kinder, und nachdem den dritten Sohn Carolum zum Erben einsetzte, mit der fernern Verordnung, daß, wann alle 3 Söhne ohne rechtmäßige Erben verstürben, alsdann seine Töchter, wie sie nach Landes-Gewonheit könten und solten, succediren solten . Solchem nach nun succedirte dem Vater sein ältester Sohn Ludovicus III. und da dieser ohne Erben verstarb, folgte in der Regierung sein Bruder Renatus.

Renatus heyrathete anno 1418 des Hertzogs Caroli zu Lothringen eintzige Tochter, Jsabellam , und maßete sich deshalb nach Caroli Tod anno 1430 des Lothringischen Landes und Tituls an; Es widersetzte sich demselben aber auffs hefftigste des Caroli Brudern Sohn, Antonius, Graf zu Vaudemont, aus Ursache, weil Lothringen ein Reichs-Mann-Lehen, und vermöge der Reichs-Gesetze, und derer in dem Hertzogthum hergebrachten Gewonheiten, auff keine Frauens-Persohn kommen könte, so daß die Sache zum öffentlichen Kriege kam, in welchem Antonius die Oberhand behielte, Renatum anno 1481 schlug, und ihn gar gefangen bekam, wolte denselben auch nicht eher loß lassen, als biß er sich seines Anspruchs auff Lothringen begeben, seine Tochter Jolantham an seinen Sohn Fridericum, Grafen zu Vaudemont, anno 1440 verlobet, und derselben der künfftigen Succession halber Versicherung gegeben hätte ; welches auch geschahe, und wurd die Jolantha dem Friderico anno 1444 ehelich beygeleget.

vid. Sammartham. hist. geneal. Fr. L. 30. c. 1.
vid. Bzovii Annal. Tom. XIII. ad ann. 1289. n. 15.
vid. supr. des Königs in Franckr. Praetens. auff Arragon.
Du Puy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats p. 374.
Pacta Dotalia exhibet Leibnitz in Cod. jur. gent. Diplom. Part. 1. n. 129. p. 316
vid. Nosteradam. hist. Prov. & ex eo Chifflet in Lotharingia Masculina p. 10.
vid. Chifflet. d. l. p. 11.
vid. Leibnitz d. l. n. 147. p. 371. Nosteradam. hist. Prov. p. 639. 645. & late Chifflet. d. l. p. 16. seqq.
Chifflet. d. l.

Siebendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Lothringen Praetension auff Sicilien/ Neapolis, Calabrien/ Jerusalem/ Arragonien/ Barcellona, Provence, Anjou, Forcalquier & c. [unleserliches Material]

Wegen dieser Praetension kan nachfolgende Genealogische Tabell angesehen werden.

Historie. LUdovicus II. Hertzog von Anjou, war nicht allein Herr von Provence, Anjou, Barr, und anderen Oertern, sondern hatte auch starcke Praetensiones (1) auff Sicilien und Neapolis, wie oben bey der Praetension des Königs in Franckreich auff Neapolis und Sicilien zu ersehen. (2) Auff das Königreich Jerusalem, weil Maria Fürstin von Antiochia, des Königs Amalrici zu Jerusalem Enckelin, und Käysers Friderici II Sohnes Friderici Witbe, ihr auff Jerusalem habendes Recht anno 1276 Carolo von Anjou, dem Stiffter des ersten Stammes, cediret, weshalb sich dieser auch zum Könige zu Jerusalem crönen lassen, und Rogerium Sanseverinum als Gouverneur nach Syrien gesandt, von welchem der Titul und die Praetension ferner auff dessen Nachkommen transmittiret worden. Wie dahero die Tempel-Herren die heilige Crone dieses Reiches dem Könige in Cypern zugestellet, hat Carolus II. König in Neapolis und Hertzog zu Anjou, solches dergestalt übel empfunden, daß er auch alle Ordens-Güter in seinem Reiche confisciren lassen. (3) Auff Arragonien und Barcellona wegen seiner Gemahlin, Jolanta, Königs Johannis I in Arragonien Tochter.

Dieser Ludovicus II nun hatte 2 Töchter und 2 Söhne, und machte vor seinem Ende ein Testament, darinnen er den ältesten Sohn Ludovicum III. und dessen Kinder, nach deren Abgang seinen andern Sohn Renatum und dessen Kinder, und nachdem den dritten Sohn Carolum zum Erben einsetzte, mit der fernern Verordnung, daß, wann alle 3 Söhne ohne rechtmäßige Erben verstürben, alsdann seine Töchter, wie sie nach Landes-Gewonheit könten und solten, succediren solten . Solchem nach nun succedirte dem Vater sein ältester Sohn Ludovicus III. und da dieser ohne Erben verstarb, folgte in der Regierung sein Bruder Renatus.

Renatus heyrathete anno 1418 des Hertzogs Caroli zu Lothringen eintzige Tochter, Jsabellam , und maßete sich deshalb nach Caroli Tod anno 1430 des Lothringischen Landes und Tituls an; Es widersetzte sich demselben aber auffs hefftigste des Caroli Brudern Sohn, Antonius, Graf zu Vaudemont, aus Ursache, weil Lothringen ein Reichs-Mann-Lehen, und vermöge der Reichs-Gesetze, und derer in dem Hertzogthum hergebrachten Gewonheiten, auff keine Frauens-Persohn kommen könte, so daß die Sache zum öffentlichen Kriege kam, in welchem Antonius die Oberhand behielte, Renatum anno 1481 schlug, und ihn gar gefangen bekam, wolte denselben auch nicht eher loß lassen, als biß er sich seines Anspruchs auff Lothringen begeben, seine Tochter Jolantham an seinen Sohn Fridericum, Grafen zu Vaudemont, anno 1440 verlobet, und derselben der künfftigen Succession halber Versicherung gegeben hätte ; welches auch geschahe, und wurd die Jolantha dem Friderico anno 1444 ehelich beygeleget.

vid. Sammartham. hist. geneal. Fr. L. 30. c. 1.
vid. Bzovii Annal. Tom. XIII. ad ann. 1289. n. 15.
vid. supr. des Königs in Franckr. Praetens. auff Arragon.
Du Puy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats p. 374.
Pacta Dotalia exhibet Leibnitz in Cod. jur. gent. Diplom. Part. 1. n. 129. p. 316
vid. Nosteradam. hist. Prov. & ex eo Chifflet in Lotharingia Masculina p. 10.
vid. Chifflet. d. l. p. 11.
vid. Leibnitz d. l. n. 147. p. 371. Nosteradam. hist. Prov. p. 639. 645. & late Chifflet. d. l. p. 16. seqq.
Chifflet. d. l.
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        <p>Siebendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Lothringen Praetension auff Sicilien/ Neapolis,            Calabrien/ Jerusalem/ Arragonien/ Barcellona, Provence, Anjou, Forcalquier &amp; c.            <gap reason="illegible"/></p>
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        <p>Dieser Ludovicus II nun hatte 2 Töchter und 2 Söhne, und machte vor seinem Ende ein            Testament, darinnen er den ältesten Sohn Ludovicum III. und dessen Kinder, nach deren            Abgang seinen andern Sohn Renatum und dessen Kinder, und nachdem den dritten Sohn Carolum            zum Erben einsetzte, mit der fernern Verordnung, daß, wann alle 3 Söhne ohne rechtmäßige            Erben verstürben, alsdann seine Töchter, wie sie nach Landes-Gewonheit könten und solten,            succediren solten <note place="foot">Du Puy des droits du Roy de France sur plusieurs              Etats p. 374.</note>. Solchem nach nun succedirte dem Vater sein ältester Sohn Ludovicus            III. und da dieser ohne Erben verstarb, folgte in der Regierung sein Bruder Renatus.</p>
        <p>Renatus heyrathete anno 1418 des Hertzogs Caroli zu Lothringen eintzige Tochter,            Jsabellam <note place="foot">Pacta Dotalia exhibet Leibnitz in Cod. jur. gent. Diplom.              Part. 1. n. 129. p. 316</note>, und maßete sich deshalb nach Caroli Tod anno 1430 des            Lothringischen Landes und Tituls an; Es widersetzte sich demselben aber auffs hefftigste            des Caroli Brudern Sohn, Antonius, Graf zu Vaudemont, aus Ursache, weil Lothringen ein            Reichs-Mann-Lehen, und vermöge der Reichs-Gesetze, und derer in dem Hertzogthum            hergebrachten Gewonheiten, auff keine Frauens-Persohn kommen könte, <note place="foot">vid. Nosteradam. hist. Prov. &amp; ex eo Chifflet in Lotharingia Masculina p.              10.</note> so daß die Sache zum öffentlichen Kriege kam, in welchem Antonius die            Oberhand behielte, Renatum anno 1481 schlug, und ihn gar gefangen bekam, <note place="foot">vid. Chifflet. d. l. p. 11.</note> wolte denselben auch nicht eher loß            lassen, als biß er sich seines Anspruchs auff Lothringen begeben, seine Tochter Jolantham            an seinen Sohn Fridericum, Grafen zu Vaudemont, anno 1440 verlobet, und derselben der            künfftigen Succession halber Versicherung gegeben hätte <note place="foot">vid. Leibnitz              d. l. n. 147. p. 371. Nosteradam. hist. Prov. p. 639. 645. &amp; late Chifflet. d. l. p.              16. seqq.</note>; welches auch geschahe, und wurd die Jolantha dem Friderico anno 1444            ehelich beygeleget. <note place="foot">Chifflet. d. l.</note></p>
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[656/0567] Siebendes Capitel/ Von der Hertzoge zu Lothringen Praetension auff Sicilien/ Neapolis, Calabrien/ Jerusalem/ Arragonien/ Barcellona, Provence, Anjou, Forcalquier & c. _ Wegen dieser Praetension kan nachfolgende Genealogische Tabell angesehen werden. LUdovicus II. Hertzog von Anjou, war nicht allein Herr von Provence, Anjou, Barr, und anderen Oertern, sondern hatte auch starcke Praetensiones (1) auff Sicilien und Neapolis, wie oben bey der Praetension des Königs in Franckreich auff Neapolis und Sicilien zu ersehen. (2) Auff das Königreich Jerusalem, weil Maria Fürstin von Antiochia, des Königs Amalrici zu Jerusalem Enckelin, und Käysers Friderici II Sohnes Friderici Witbe, ihr auff Jerusalem habendes Recht anno 1276 Carolo von Anjou, dem Stiffter des ersten Stammes, cediret, weshalb sich dieser auch zum Könige zu Jerusalem crönen lassen, und Rogerium Sanseverinum als Gouverneur nach Syrien gesandt, von welchem der Titul und die Praetension ferner auff dessen Nachkommen transmittiret worden. Wie dahero die Tempel-Herren die heilige Crone dieses Reiches dem Könige in Cypern zugestellet, hat Carolus II. König in Neapolis und Hertzog zu Anjou, solches dergestalt übel empfunden, daß er auch alle Ordens-Güter in seinem Reiche confisciren lassen. (3) Auff Arragonien und Barcellona wegen seiner Gemahlin, Jolanta, Königs Johannis I in Arragonien Tochter. Historie. Dieser Ludovicus II nun hatte 2 Töchter und 2 Söhne, und machte vor seinem Ende ein Testament, darinnen er den ältesten Sohn Ludovicum III. und dessen Kinder, nach deren Abgang seinen andern Sohn Renatum und dessen Kinder, und nachdem den dritten Sohn Carolum zum Erben einsetzte, mit der fernern Verordnung, daß, wann alle 3 Söhne ohne rechtmäßige Erben verstürben, alsdann seine Töchter, wie sie nach Landes-Gewonheit könten und solten, succediren solten . Solchem nach nun succedirte dem Vater sein ältester Sohn Ludovicus III. und da dieser ohne Erben verstarb, folgte in der Regierung sein Bruder Renatus. Renatus heyrathete anno 1418 des Hertzogs Caroli zu Lothringen eintzige Tochter, Jsabellam , und maßete sich deshalb nach Caroli Tod anno 1430 des Lothringischen Landes und Tituls an; Es widersetzte sich demselben aber auffs hefftigste des Caroli Brudern Sohn, Antonius, Graf zu Vaudemont, aus Ursache, weil Lothringen ein Reichs-Mann-Lehen, und vermöge der Reichs-Gesetze, und derer in dem Hertzogthum hergebrachten Gewonheiten, auff keine Frauens-Persohn kommen könte, so daß die Sache zum öffentlichen Kriege kam, in welchem Antonius die Oberhand behielte, Renatum anno 1481 schlug, und ihn gar gefangen bekam, wolte denselben auch nicht eher loß lassen, als biß er sich seines Anspruchs auff Lothringen begeben, seine Tochter Jolantham an seinen Sohn Fridericum, Grafen zu Vaudemont, anno 1440 verlobet, und derselben der künfftigen Succession halber Versicherung gegeben hätte ; welches auch geschahe, und wurd die Jolantha dem Friderico anno 1444 ehelich beygeleget. vid. Sammartham. hist. geneal. Fr. L. 30. c. 1. vid. Bzovii Annal. Tom. XIII. ad ann. 1289. n. 15. vid. supr. des Königs in Franckr. Praetens. auff Arragon. Du Puy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats p. 374. Pacta Dotalia exhibet Leibnitz in Cod. jur. gent. Diplom. Part. 1. n. 129. p. 316 vid. Nosteradam. hist. Prov. & ex eo Chifflet in Lotharingia Masculina p. 10. vid. Chifflet. d. l. p. 11. vid. Leibnitz d. l. n. 147. p. 371. Nosteradam. hist. Prov. p. 639. 645. & late Chifflet. d. l. p. 16. seqq. Chifflet. d. l.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 656. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/567>, abgerufen am 22.11.2024.