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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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tia. Ja es führen die Hertzoge von Lothringen auch biß diese Stunde das Wapen von Arragonien, Jerusalem, Provence, Neapolis und Anjou , und schreiben sich Fürsten zu Calabria, und Grafen zu Provence.

Achtes Capitel/ Von der Hertzoge zu Lothringen Praetension auff Mantua.

WIe anno 1627 Vinzentius Gonzaga, Hertzog zu Mantua, ohne Leibes-Erben verstarb, gaben sich viele Praetendenten zu dessen Verlassenschafft an; als (1) der Hertzog Carl zu Nevers, als nechster Agnatus, und vermöge seiner mit Maria, es Vincentii Brudern Francisci III eintzigen Tochter und Erbin, getroffenen Vermählung, welcher auch nach Vincentii Tod gleich die possession ergriff, (2) Ferdinandus Gonzaga, Hertzog zu Guastalla, ebenfalls als ein Agnatus, und ob dieser zwar etwas weitläufftiger war, so vermeinte er doch das beste Recht zu haben, weil der Hertzog von Nevers wider das Reich gedient, und sich dadurch der Succession unwürdig gemachet hätte, (3) der Hertzog zu Savoyen, der die schon vorhin erregte Praetension auf Montferrat wieder auff die Bahn brachte, und (4) die verwitbete Hertzogin aus Lothringen, Margaretha, des Vincentii Schwester, welche, als nechste Verwandtin, das meiste Recht auff des Vincentii Verlassenschafft zu haben vermeinte. Weil nun keiner der Praetendenten dem andern etwas nachgeben wolte, so sahe die Sache zimlich weitläufftig aus, sonderlich da Franckreich, Venedig und Spanien, sich in die Affaire mischten, und es jene mit dem Hertzog von Nevers, dieser aber mit dem Hertzoge zu Savoyen hielten; wozu auch der Käyser kam, ihme die Cognition alleine zueignete, und, weil der von Nevers ohne sein Wissen und Willen die possession ergriffen, begehrte, daß dieser die Länder in seine Hände liefern, und richterlichen Auspruch erwarten solte. Weil der Hertzog von Nevers aber sich zu nichts verstehen wolte, so kam es gar zum Kriege, in welchem der Käyser und die Spanier fast gantz Mantua und Montferrat, der König in Franckreich aber Savoyen occupirte. Endlich ward anno 1630 zu Regenspurg Friede geschlossen, in welchem der Hertzog zu Nevers das Hertzogthum Mantua, und den grösten Theil von Montferrat wieder bekam, dem Hertzoge von Savoyen ward der westliche Theil von Montferrat, in welchem Alby und Trino gelegen, und das von Franckreich in Savoyen occupirte wieder eingeräumet; dem von Guastalla ward von dem Mantuanischen so viel zugeeignet, daß er 6000 Scudi jährlicher Einkünffte hätte; wegen der Hertzogin von Lothringen Praetension aber ward beliebet, daß gewisse Arbitri constituiret werden solten. Ob aus solchem Compromiss aber nachdem etwas geworden oder nicht, ist mir nicht bewust, dieses aber ist gewiß, daß, wie an. 1708 der letzte von der Neverschen Linie, Hertzog Carolus IV zu Mantua, ohne Leibes-Erben verstorben, unter andern Praetendenten sich auch der Hertzog von Lothringen zu dessen Verlassenschafft angegeben. Ob derselbe aber sein Recht auff vorgedachte alte Praetension, oder, wie fast vermuthlicher auf die neuere Verwandschafft / indem er mit dem letzten Hertzog Carolo ander Geschwister Kind, oder auff beydes setzet, habe nicht erfahren.

Carolus II. Hertzog zu Mantua.[unleserliches Material]

teste Autore Arcanorum Pacis Westphal.
vid. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 58. §. 5. 6. 7. 8.
Spener. d. l. §. 20.
vid. Capriat. hist. Ital. L. 10. Gramond. hist. L. 18. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 29. §. 3.
vid. Capriat. d. l. p. 857. seqq. Gramond. d. l. p. 782. seqq. Spener. d. l. §. 3. & 9.
Spener. d. l.
Wie die Zeitungen von Paris, Venedig und andern Orten gemelder.
Cognatio enim haec est:

tia. Ja es führen die Hertzoge von Lothringen auch biß diese Stunde das Wapen von Arragonien, Jerusalem, Provence, Neapolis und Anjou , und schreiben sich Fürsten zu Calabria, und Grafen zu Provence.

Achtes Capitel/ Von der Hertzoge zu Lothringen Praetension auff Mantua.

WIe anno 1627 Vinzentius Gonzaga, Hertzog zu Mantua, ohne Leibes-Erben verstarb, gaben sich viele Praetendenten zu dessen Verlassenschafft an; als (1) der Hertzog Carl zu Nevers, als nechster Agnatus, und vermöge seiner mit Maria, es Vincentii Brudern Francisci III eintzigen Tochter und Erbin, getroffenen Vermählung, welcher auch nach Vincentii Tod gleich die possession ergriff, (2) Ferdinandus Gonzaga, Hertzog zu Guastalla, ebenfalls als ein Agnatus, und ob dieser zwar etwas weitläufftiger war, so vermeinte er doch das beste Recht zu haben, weil der Hertzog von Nevers wider das Reich gedient, und sich dadurch der Succession unwürdig gemachet hätte, (3) der Hertzog zu Savoyen, der die schon vorhin erregte Praetension auf Montferrat wieder auff die Bahn brachte, und (4) die verwitbete Hertzogin aus Lothringen, Margaretha, des Vincentii Schwester, welche, als nechste Verwandtin, das meiste Recht auff des Vincentii Verlassenschafft zu haben vermeinte. Weil nun keiner der Praetendenten dem andern etwas nachgeben wolte, so sahe die Sache zimlich weitläufftig aus, sonderlich da Franckreich, Venedig und Spanien, sich in die Affaire mischten, und es jene mit dem Hertzog von Nevers, dieser aber mit dem Hertzoge zu Savoyen hielten; wozu auch der Käyser kam, ihme die Cognition alleine zueignete, und, weil der von Nevers ohne sein Wissen und Willen die possession ergriffen, begehrte, daß dieser die Länder in seine Hände liefern, und richterlichen Auspruch erwarten solte. Weil der Hertzog von Nevers aber sich zu nichts verstehen wolte, so kam es gar zum Kriege, in welchem der Käyser und die Spanier fast gantz Mantua und Montferrat, der König in Franckreich aber Savoyen occupirte. Endlich ward anno 1630 zu Regenspurg Friede geschlossen, in welchem der Hertzog zu Nevers das Hertzogthum Mantua, und den grösten Theil von Montferrat wieder bekam, dem Hertzoge von Savoyen ward der westliche Theil von Montferrat, in welchem Alby und Trino gelegen, und das von Franckreich in Savoyen occupirte wieder eingeräumet; dem von Guastalla ward von dem Mantuanischen so viel zugeeignet, daß er 6000 Scudi jährlicher Einkünffte hätte; wegen der Hertzogin von Lothringen Praetension aber ward beliebet, daß gewisse Arbitri constituiret werden solten. Ob aus solchem Compromiss aber nachdem etwas geworden oder nicht, ist mir nicht bewust, dieses aber ist gewiß, daß, wie an. 1708 der letzte von der Neverschen Linie, Hertzog Carolus IV zu Mantua, ohne Leibes-Erben verstorben, unter andern Praetendenten sich auch der Hertzog von Lothringen zu dessen Verlassenschafft angegeben. Ob derselbe aber sein Recht auff vorgedachte alte Praetension, oder, wie fast vermuthlicher auf die neuere Verwandschafft / indem er mit dem letzten Hertzog Carolo ander Geschwister Kind, oder auff beydes setzet, habe nicht erfahren.

Carolus II. Hertzog zu Mantua.[unleserliches Material]

teste Autore Arcanorum Pacis Westphal.
vid. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 58. §. 5. 6. 7. 8.
Spener. d. l. §. 20.
vid. Capriat. hist. Ital. L. 10. Gramond. hist. L. 18. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 29. §. 3.
vid. Capriat. d. l. p. 857. seqq. Gramond. d. l. p. 782. seqq. Spener. d. l. §. 3. & 9.
Spener. d. l.
Wie die Zeitungen von Paris, Venedig und andern Orten gemelder.
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        <p>WIe anno 1627 Vinzentius Gonzaga, Hertzog zu Mantua, ohne Leibes-Erben verstarb, gaben            sich viele Praetendenten zu dessen Verlassenschafft an; als (1) der Hertzog Carl zu            Nevers, als nechster Agnatus, und vermöge seiner mit Maria, es Vincentii Brudern Francisci            III eintzigen Tochter und Erbin, getroffenen Vermählung, welcher auch nach Vincentii Tod            gleich die possession ergriff, (2) Ferdinandus Gonzaga, Hertzog zu Guastalla, ebenfalls            als ein Agnatus, und ob dieser zwar etwas weitläufftiger war, so vermeinte er doch das            beste Recht zu haben, weil der Hertzog von Nevers wider das Reich gedient, und sich            dadurch der Succession unwürdig gemachet hätte, (3) der Hertzog zu Savoyen, der die schon            vorhin erregte Praetension auf Montferrat wieder auff die Bahn brachte, und (4) die            verwitbete Hertzogin aus Lothringen, Margaretha, des Vincentii Schwester, welche, als            nechste Verwandtin, das meiste Recht auff des Vincentii Verlassenschafft zu haben            vermeinte. <note place="foot">vid. Capriat. hist. Ital. L. 10. Gramond. hist. L. 18.              Spener. hist. Insign. L. 1. c. 29. §. 3.</note> Weil nun keiner der Praetendenten dem            andern etwas nachgeben wolte, so sahe die Sache zimlich weitläufftig aus, sonderlich da            Franckreich, Venedig und Spanien, sich in die Affaire mischten, und es jene mit dem            Hertzog von Nevers, dieser aber mit dem Hertzoge zu Savoyen hielten; wozu auch der Käyser            kam, ihme die Cognition alleine zueignete, und, weil der von Nevers ohne sein Wissen und            Willen die possession ergriffen, begehrte, daß dieser die Länder in seine Hände liefern,            und richterlichen Auspruch erwarten solte. <note place="foot">vid. Capriat. d. l. p. 857.              seqq. Gramond. d. l. p. 782. seqq. Spener. d. l. §. 3. &amp; 9.</note> Weil der Hertzog            von Nevers aber sich zu nichts verstehen wolte, so kam es gar zum Kriege, in welchem der            Käyser und die Spanier fast gantz Mantua und Montferrat, der König in Franckreich aber            Savoyen occupirte. Endlich ward anno 1630 zu Regenspurg Friede geschlossen, in welchem der            Hertzog zu Nevers das Hertzogthum Mantua, und den grösten Theil von Montferrat wieder            bekam, dem Hertzoge von Savoyen ward der westliche Theil von Montferrat, in welchem Alby            und Trino gelegen, und das von Franckreich in Savoyen occupirte wieder eingeräumet; dem            von Guastalla ward von dem Mantuanischen so viel zugeeignet, daß er 6000 Scudi jährlicher            Einkünffte hätte; wegen der Hertzogin von Lothringen Praetension aber ward beliebet, daß            gewisse Arbitri constituiret werden solten. <note place="foot">Spener. d. l.</note> Ob aus            solchem Compromiss aber nachdem etwas geworden oder nicht, ist mir nicht bewust, dieses            aber ist gewiß, daß, wie an. 1708 der letzte von der Neverschen Linie, Hertzog Carolus IV            zu Mantua, ohne Leibes-Erben verstorben, unter andern Praetendenten sich auch der Hertzog            von Lothringen zu dessen Verlassenschafft angegeben. <note place="foot">Wie die Zeitungen              von Paris, Venedig und andern Orten gemelder.</note> Ob derselbe aber sein Recht auff            vorgedachte alte Praetension, oder, wie fast vermuthlicher auf die neuere Verwandschafft /            indem er mit dem letzten Hertzog Carolo ander Geschwister Kind, <note place="foot">Cognatio enim haec est:</note> oder auff beydes setzet, habe nicht erfahren.</p>
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[659/0570] tia. Ja es führen die Hertzoge von Lothringen auch biß diese Stunde das Wapen von Arragonien, Jerusalem, Provence, Neapolis und Anjou , und schreiben sich Fürsten zu Calabria, und Grafen zu Provence. Achtes Capitel/ Von der Hertzoge zu Lothringen Praetension auff Mantua. WIe anno 1627 Vinzentius Gonzaga, Hertzog zu Mantua, ohne Leibes-Erben verstarb, gaben sich viele Praetendenten zu dessen Verlassenschafft an; als (1) der Hertzog Carl zu Nevers, als nechster Agnatus, und vermöge seiner mit Maria, es Vincentii Brudern Francisci III eintzigen Tochter und Erbin, getroffenen Vermählung, welcher auch nach Vincentii Tod gleich die possession ergriff, (2) Ferdinandus Gonzaga, Hertzog zu Guastalla, ebenfalls als ein Agnatus, und ob dieser zwar etwas weitläufftiger war, so vermeinte er doch das beste Recht zu haben, weil der Hertzog von Nevers wider das Reich gedient, und sich dadurch der Succession unwürdig gemachet hätte, (3) der Hertzog zu Savoyen, der die schon vorhin erregte Praetension auf Montferrat wieder auff die Bahn brachte, und (4) die verwitbete Hertzogin aus Lothringen, Margaretha, des Vincentii Schwester, welche, als nechste Verwandtin, das meiste Recht auff des Vincentii Verlassenschafft zu haben vermeinte. Weil nun keiner der Praetendenten dem andern etwas nachgeben wolte, so sahe die Sache zimlich weitläufftig aus, sonderlich da Franckreich, Venedig und Spanien, sich in die Affaire mischten, und es jene mit dem Hertzog von Nevers, dieser aber mit dem Hertzoge zu Savoyen hielten; wozu auch der Käyser kam, ihme die Cognition alleine zueignete, und, weil der von Nevers ohne sein Wissen und Willen die possession ergriffen, begehrte, daß dieser die Länder in seine Hände liefern, und richterlichen Auspruch erwarten solte. Weil der Hertzog von Nevers aber sich zu nichts verstehen wolte, so kam es gar zum Kriege, in welchem der Käyser und die Spanier fast gantz Mantua und Montferrat, der König in Franckreich aber Savoyen occupirte. Endlich ward anno 1630 zu Regenspurg Friede geschlossen, in welchem der Hertzog zu Nevers das Hertzogthum Mantua, und den grösten Theil von Montferrat wieder bekam, dem Hertzoge von Savoyen ward der westliche Theil von Montferrat, in welchem Alby und Trino gelegen, und das von Franckreich in Savoyen occupirte wieder eingeräumet; dem von Guastalla ward von dem Mantuanischen so viel zugeeignet, daß er 6000 Scudi jährlicher Einkünffte hätte; wegen der Hertzogin von Lothringen Praetension aber ward beliebet, daß gewisse Arbitri constituiret werden solten. Ob aus solchem Compromiss aber nachdem etwas geworden oder nicht, ist mir nicht bewust, dieses aber ist gewiß, daß, wie an. 1708 der letzte von der Neverschen Linie, Hertzog Carolus IV zu Mantua, ohne Leibes-Erben verstorben, unter andern Praetendenten sich auch der Hertzog von Lothringen zu dessen Verlassenschafft angegeben. Ob derselbe aber sein Recht auff vorgedachte alte Praetension, oder, wie fast vermuthlicher auf die neuere Verwandschafft / indem er mit dem letzten Hertzog Carolo ander Geschwister Kind, oder auff beydes setzet, habe nicht erfahren. Carolus II. Hertzog zu Mantua._ teste Autore Arcanorum Pacis Westphal. vid. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 58. §. 5. 6. 7. 8. Spener. d. l. §. 20. vid. Capriat. hist. Ital. L. 10. Gramond. hist. L. 18. Spener. hist. Insign. L. 1. c. 29. §. 3. vid. Capriat. d. l. p. 857. seqq. Gramond. d. l. p. 782. seqq. Spener. d. l. §. 3. & 9. Spener. d. l. Wie die Zeitungen von Paris, Venedig und andern Orten gemelder. Cognatio enim haec est:

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 659. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/570>, abgerufen am 22.11.2024.