Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Lehen entzogen) davor gegeben. Und ob das Consistorium zwar nicht allerdings damit zu frieden war, so muste es solches doch geschehen lassen, weil das Hauß Farnese sich mit den mächtigsten der Christenheit, als dem Käyserlichen, Spanischen, Frantzösischen, Savoyschen sc. alliiret hatte. In solchem Stande blieb es biß auff Odoardum I, Hertzog zu Parma, Piacenza und Castro, des itzigen Hertzogs Groß-Vater, welcher das Hertzogthum Castro dem Monte di Pieta zu Rom, mit consens des Päbstl. Stuhls, gegen grosse Geld-Summen verpfändete; wie er aber anno 1640, da er in Persohn, wegen einer neuen Aufnahm, und einem Cardinalat vor seinen Bruder zu Rom negotiirte, die Päbstliche Nepoten, die Barbarini offendirte, suchten diese auf allerley Weise ihme tort zu thun, machten, daß die Pachter der Hertzoglichen Revenuen, so zu Abtragung der Zinsen obiger Capitalien assigniret waren, solchen Contract aufsageten, und brachten es dahin, daß auch die Montisten ihre Capitalia zurück foderten; und, damit sie noch ein mehrers an den Hertzog haben möchten, so schickten sie gewisse Proviant-Commissarios nach Castro, welche daselbst Getraide (welches vermöge alten Vertrags der Hertzog dem Päbstl. Stuhl auff Begehren vor Geld zu lieffern verpflichtet war) vor den Pabst holen solten. Weil des Hertzogs Bediente aber wohl mercketen, wohin dieses alles abziehle, so wolten sie solches nicht abfolgen lassen, biß das Geld davor erleget worden. Es wurden hierauff, auff Befehl der Barbarini, einige Päbst. Trouppen zusammen gebracht, umd das Getraide mit Gewalt abzuholen; dahero der Hertzog Castro befestigen, und einige Soldaten werben ließ. Dieses aber war eben, was die Barbarini, zu Bescheinigung ihres Thuns, längst gewünschet hatten, dann sie hinterbrachten solches so gleich dem Pabste, und beredeten denselben, als einen alten Herrn, mit leichter Mühe, der Hertzog intendire von der Päbstlichen Unterthänigkeit sich loß zu machen; dahero der Pabst 2 Monitoria sub poena Excommunicationis an den Hertzog ergehen ließ, die geworbene Soldaten so gleich abzudancken, und die neuen Festungs-Wercke wieder zu ruiniren. Der Hertzog schickte hierauff zwar einen Gesandten an den Pabst, umb die Sache recht vorzustellen, und eine gelindere Sententz zu erbitten, brachte es auch bey Spanien, Franckreich, und andern Fürsten dahin, daß sie vor ihn intercedirten, und wenigstens eine prorogation des in den Monitoriis gesetzten Termins vor den Hertzog suchten; es wurde aber weder jener admittiret, noch diese gehöret, sondern die Päbstl. Trouppen näherten sich, und nahmen das gantze Hertzogthum, nebst der Stadt Castro, ohne Widerstand ein. Der Hertzog suchte indessen überall Hülffe wozu ihm auch Hoffnung gemachet wurde; sonderlich aber nahm sich Franckreich und Venedig desselben an, und suchten den Pabst zu besänfftigen, welches aber nichts helffen wolte, sondern dieser citirte den Hertzog persöhnlich, sub poena excommunicationis & privationis omnium bonorum & feudi, vor sich, umb von dem, was er gethan, Red und Antwort zu geben, womit das 1641 Jahr verlieff. In dem folgenden wurden abermahl von den Italiänischen sowohl, als andern Fürsten, beyden Theilen unterschiedliche Vorschläge zur gütlichen Beylegung dieser Sache gethan, so aber von keinem Theil angenommen wurden, doch prorogirte der Pabst den in dem ersten Monitorio praefigirten Terminum noch auff 10 Tage; wie der Hertzog aber nicht erschien, ergieng der Bann, und Castro wurd der Päbstl. Kammer incorporiret. Beyde Theile rüsteten sich hierauff zum Kriege, worinnen der Hertzog zu Parma mit seinen Bundsgenossen, den Venetianern, dem Hertzog zu Forentz, und andern Italiänischen Fürsten, so glücklich war, daß der Pabst genöthiget wurde, anno 1644 auff Vermittelung des Königs in Franckreich, Friede zu machen, dahin gehend, daß Franckreich für den Hertzog von Parma bey dem Pabst umb Pardon und Absolution des Bannes bitten solte, und, wann solches geschehen, solte Castro restituiret, und hingegen dem Pabste, was ihme genommen, auch wieder gegeben werden. Die Montisten oder die Creditores des Parmischen Capitals solten ihr Recht und Forderung einen Weg wie den andern behalten; und damit alles unverbrüchlich gehalten würde, solte der König in Franckreich garant oder Bürge seyn. In solchem Stande blieb es biß anno 1648, da abermahl grosser Korn-Mangel war, und Pabst Innocentius X also aus dem Hertzogthum Castro, vermöge alter Verträge, wieder Korn foderte; weil der Hertzog solches aber abschlug, und, auff ferneres Päbstliches Anhalten, einige Soldaten heimlich wer- quae extat dans le Recueil des Traite de Paix Tom. 3. p. 449.
Lehen entzogen) davor gegeben. Und ob das Consistorium zwar nicht allerdings damit zu frieden war, so muste es solches doch geschehen lassen, weil das Hauß Farnese sich mit den mächtigsten der Christenheit, als dem Käyserlichen, Spanischen, Frantzösischen, Savoyschen sc. alliiret hatte. In solchem Stande blieb es biß auff Odoardum I, Hertzog zu Parma, Piacenza und Castro, des itzigen Hertzogs Groß-Vater, welcher das Hertzogthum Castro dem Monte di Pieta zu Rom, mit consens des Päbstl. Stuhls, gegen grosse Geld-Summen verpfändete; wie er aber anno 1640, da er in Persohn, wegen einer neuen Aufnahm, und einem Cardinalat vor seinen Bruder zu Rom negotiirte, die Päbstliche Nepoten, die Barbarini offendirte, suchten diese auf allerley Weise ihme tort zu thun, machten, daß die Pachter der Hertzoglichen Revenuen, so zu Abtragung der Zinsen obiger Capitalien assigniret waren, solchen Contract aufsageten, und brachten es dahin, daß auch die Montisten ihre Capitalia zurück foderten; und, damit sie noch ein mehrers an den Hertzog haben möchten, so schickten sie gewisse Proviant-Commissarios nach Castro, welche daselbst Getraide (welches vermöge alten Vertrags der Hertzog dem Päbstl. Stuhl auff Begehren vor Geld zu lieffern verpflichtet war) vor den Pabst holen solten. Weil des Hertzogs Bediente aber wohl mercketen, wohin dieses alles abziehle, so wolten sie solches nicht abfolgen lassen, biß das Geld davor erleget worden. Es wurden hierauff, auff Befehl der Barbarini, einige Päbst. Trouppen zusammen gebracht, umd das Getraide mit Gewalt abzuholen; dahero der Hertzog Castro befestigen, und einige Soldaten werben ließ. Dieses aber war eben, was die Barbarini, zu Bescheinigung ihres Thuns, längst gewünschet hatten, dann sie hinterbrachten solches so gleich dem Pabste, und beredeten denselben, als einen alten Herrn, mit leichter Mühe, der Hertzog intendire von der Päbstlichen Unterthänigkeit sich loß zu machen; dahero der Pabst 2 Monitoria sub poena Excommunicationis an den Hertzog ergehen ließ, die geworbene Soldaten so gleich abzudancken, und die neuen Festungs-Wercke wieder zu ruiniren. Der Hertzog schickte hierauff zwar einen Gesandten an den Pabst, umb die Sache recht vorzustellen, und eine gelindere Sententz zu erbitten, brachte es auch bey Spanien, Franckreich, und andern Fürsten dahin, daß sie vor ihn intercedirten, und wenigstens eine prorogation des in den Monitoriis gesetzten Termins vor den Hertzog suchten; es wurde aber weder jener admittiret, noch diese gehöret, sondern die Päbstl. Trouppen näherten sich, und nahmen das gantze Hertzogthum, nebst der Stadt Castro, ohne Widerstand ein. Der Hertzog suchte indessen überall Hülffe wozu ihm auch Hoffnung gemachet wurde; sonderlich aber nahm sich Franckreich und Venedig desselben an, und suchten den Pabst zu besänfftigen, welches aber nichts helffen wolte, sondern dieser citirte den Hertzog persöhnlich, sub poena excommunicationis & privationis omnium bonorum & feudi, vor sich, umb von dem, was er gethan, Red und Antwort zu geben, womit das 1641 Jahr verlieff. In dem folgenden wurden abermahl von den Italiänischen sowohl, als andern Fürsten, beyden Theilen unterschiedliche Vorschläge zur gütlichen Beylegung dieser Sache gethan, so aber von keinem Theil angenommen wurden, doch prorogirte der Pabst den in dem ersten Monitorio praefigirten Terminum noch auff 10 Tage; wie der Hertzog aber nicht erschien, ergieng der Bann, und Castro wurd der Päbstl. Kammer incorporiret. Beyde Theile rüsteten sich hierauff zum Kriege, worinnen der Hertzog zu Parma mit seinen Bundsgenossen, den Venetianern, dem Hertzog zu Forentz, und andern Italiänischen Fürsten, so glücklich war, daß der Pabst genöthiget wurde, anno 1644 auff Vermittelung des Königs in Franckreich, Friede zu machen, dahin gehend, daß Franckreich für den Hertzog von Parma bey dem Pabst umb Pardon und Absolution des Bannes bitten solte, und, wann solches geschehen, solte Castro restituiret, und hingegen dem Pabste, was ihme genommen, auch wieder gegeben werden. Die Montisten oder die Creditores des Parmischen Capitals solten ihr Recht und Forderung einen Weg wie den andern behalten; und damit alles unverbrüchlich gehalten würde, solte der König in Franckreich garant oder Bürge seyn. In solchem Stande blieb es biß anno 1648, da abermahl grosser Korn-Mangel war, und Pabst Innocentius X also aus dem Hertzogthum Castro, vermöge alter Verträge, wieder Korn foderte; weil der Hertzog solches aber abschlug, und, auff ferneres Päbstliches Anhalten, einige Soldaten heimlich wer- quae extat dans le Recueil des Traité de Paix Tom. 3. p. 449.
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Lehen entzogen) davor gegeben. Und ob das Consistorium zwar nicht allerdings damit zu frieden war, so muste es solches doch geschehen lassen, weil das Hauß Farnese sich mit den mächtigsten der Christenheit, als dem Käyserlichen, Spanischen, Frantzösischen, Savoyschen sc. alliiret hatte.
In solchem Stande blieb es biß auff Odoardum I, Hertzog zu Parma, Piacenza und Castro, des itzigen Hertzogs Groß-Vater, welcher das Hertzogthum Castro dem Monte di Pieta zu Rom, mit consens des Päbstl. Stuhls, gegen grosse Geld-Summen verpfändete; wie er aber anno 1640, da er in Persohn, wegen einer neuen Aufnahm, und einem Cardinalat vor seinen Bruder zu Rom negotiirte, die Päbstliche Nepoten, die Barbarini offendirte, suchten diese auf allerley Weise ihme tort zu thun, machten, daß die Pachter der Hertzoglichen Revenuen, so zu Abtragung der Zinsen obiger Capitalien assigniret waren, solchen Contract aufsageten, und brachten es dahin, daß auch die Montisten ihre Capitalia zurück foderten; und, damit sie noch ein mehrers an den Hertzog haben möchten, so schickten sie gewisse Proviant-Commissarios nach Castro, welche daselbst Getraide (welches vermöge alten Vertrags der Hertzog dem Päbstl. Stuhl auff Begehren vor Geld zu lieffern verpflichtet war) vor den Pabst holen solten. Weil des Hertzogs Bediente aber wohl mercketen, wohin dieses alles abziehle, so wolten sie solches nicht abfolgen lassen, biß das Geld davor erleget worden. Es wurden hierauff, auff Befehl der Barbarini, einige Päbst. Trouppen zusammen gebracht, umd das Getraide mit Gewalt abzuholen; dahero der Hertzog Castro befestigen, und einige Soldaten werben ließ. Dieses aber war eben, was die Barbarini, zu Bescheinigung ihres Thuns, längst gewünschet hatten, dann sie hinterbrachten solches so gleich dem Pabste, und beredeten denselben, als einen alten Herrn, mit leichter Mühe, der Hertzog intendire von der Päbstlichen Unterthänigkeit sich loß zu machen; dahero der Pabst 2 Monitoria sub poena Excommunicationis an den Hertzog ergehen ließ, die geworbene Soldaten so gleich abzudancken, und die neuen Festungs-Wercke wieder zu ruiniren. Der Hertzog schickte hierauff zwar einen Gesandten an den Pabst, umb die Sache recht vorzustellen, und eine gelindere Sententz zu erbitten, brachte es auch bey Spanien, Franckreich, und andern Fürsten dahin, daß sie vor ihn intercedirten, und wenigstens eine prorogation des in den Monitoriis gesetzten Termins vor den Hertzog suchten; es wurde aber weder jener admittiret, noch diese gehöret, sondern die Päbstl. Trouppen näherten sich, und nahmen das gantze Hertzogthum, nebst der Stadt Castro, ohne Widerstand ein.
Der Hertzog suchte indessen überall Hülffe wozu ihm auch Hoffnung gemachet wurde; sonderlich aber nahm sich Franckreich und Venedig desselben an, und suchten den Pabst zu besänfftigen, welches aber nichts helffen wolte, sondern dieser citirte den Hertzog persöhnlich, sub poena excommunicationis & privationis omnium bonorum & feudi, vor sich, umb von dem, was er gethan, Red und Antwort zu geben, womit das 1641 Jahr verlieff. In dem folgenden wurden abermahl von den Italiänischen sowohl, als andern Fürsten, beyden Theilen unterschiedliche Vorschläge zur gütlichen Beylegung dieser Sache gethan, so aber von keinem Theil angenommen wurden, doch prorogirte der Pabst den in dem ersten Monitorio praefigirten Terminum noch auff 10 Tage; wie der Hertzog aber nicht erschien, ergieng der Bann, und Castro wurd der Päbstl. Kammer incorporiret. Beyde Theile rüsteten sich hierauff zum Kriege, worinnen der Hertzog zu Parma mit seinen Bundsgenossen, den Venetianern, dem Hertzog zu Forentz, und andern Italiänischen Fürsten, so glücklich war, daß der Pabst genöthiget wurde, anno 1644 auff Vermittelung des Königs in Franckreich, Friede zu machen, dahin gehend, daß Franckreich für den Hertzog von Parma bey dem Pabst umb Pardon und Absolution des Bannes bitten solte, und, wann solches geschehen, solte Castro restituiret, und hingegen dem Pabste, was ihme genommen, auch wieder gegeben werden. Die Montisten oder die Creditores des Parmischen Capitals solten ihr Recht und Forderung einen Weg wie den andern behalten; und damit alles unverbrüchlich gehalten würde, solte der König in Franckreich garant oder Bürge seyn.
In solchem Stande blieb es biß anno 1648, da abermahl grosser Korn-Mangel war, und Pabst Innocentius X also aus dem Hertzogthum Castro, vermöge alter Verträge, wieder Korn foderte; weil der Hertzog solches aber abschlug, und, auff ferneres Päbstliches Anhalten, einige Soldaten heimlich wer-
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