Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.ES ist dieses Land vordem jederzeit von Ungarischen Woywoden regieret worden, biß endlich Johannes de Zapolia, nach des Königs Ludwigs II Tod, sich durch Hülffe des Türckens des Landes bemächtiget, und aus einem Woywoden oder Königlichen Statthalter und Landvogt, zu einem Fürsten und Herrn desselben worden ist: Dem anno 1540 sein Sohn, Johann Sigmund, succedirte. Nachdem dieser aber anno 1571 ohne Leibes-Erben verstarb, hat Siebenbürgen vielerley Veränderung, und dabey vielerley Herren gehabt. Anno 1606 gab der Käyser dieses Fürstenthum einem mit Nahmen Botschkay vor sich und seine eheliche männliche Leibes-Erben; weil dieser aber noch in selbigem Jahre starb, und die Siebenbürger bey dem damahligen schlechten Zustand in Ungarn ausser acht gelassen wurden, so nahmen diese der Gelehenheit wahr, und wehleten auff dem Land-Tage zu Clausenburg Sigismund Ragoczy zu ihrem Fürsten, huldigten ihm auch alsobald, und notificirten es durch eine Abschickung dem Käyserl. Hofe, mit der Anzeige, daß sie solches umb Auffruhr, und andere Weitläufftigkeiten zu verhüten, thun müssen, gedächten jedoch Ihr. Käyserl. Maj. einen Weg als den andern für ihr höchstes Oberhaupt zu erckennen; welches man sich auch Käyserlicher Seiten bey damahliger Zeit also gefallen lassen muste. Es war aber obgedachter Ragoczy von hohem Alter, danckte dahero, aus Begierde zur Ruhe, das folgende Jahr wieder ab, und überließ das Fürstenthum einem Gabriel Bathori genant, welchen die Türcken, des Ungarischen Gesandten Widerspruchs ungeachtet, in dem Besitz des Fürstenthums confirmirten, und dem Bassa von Ofen denselben zu mainteniren befahlen; welches alles König Matthias also geschehen lassen muste, weil kein Mittel zu ersinnen war, besagtes Fürstenthum bey Ungarn zu behalten, und ist dasselbe auch, alles Beginnens ungeachtet, biß auff unsere Zeit unter Türckischer Bothmäßigkeit geblieben. Unter denen vielen Herren aber, die es indessen gehabt, ist auch gewesen Graf Georg Ragoczi, des vorgedachten Sigismundi Sohn, welcher anno 1630, nach Betlehem Gabors Tod, zum Fürsten erwehlet wurde. Und ob diesem zwar des letztverstorbenen Fürstens Vetter solche Dignität, nachdem er sich dessen schon einmahl begeben, anno 1635 disputiren wolte, und die Türcken zu dem Ende auffbrachte; so muste er sich doch, nachdem die Türcken von Ragoczi geschlagen worden, seiner Praetension begeben, und wurd Ragoczy in dem mit den Türcken anno 1636 gemachten Frieden in dem Fürstenthum nicht allein bestätiget, sondern es war auch noch seinem Sohn, Georg Ragoczi II, die Succession versprochen, welcher auch anno 1648 dem Vater succedirte. Wie sich dieser aber in dem Polnischen Kriege, ohne Wissen des Groß-Sultans, mit den Schweden conjungiret, und dadurch der Pforte Ungnade und der Tartarn Feindschafft auff sich geladen hatte, und der Türckische Käyser dahero denen Ständen befahl einen andern Fürsten zu erwehlen; so kam Ragoczy denselben zuvor, legte das Regiment freywillig nieder, und versicherte die Stände mittelst cörperlichen Eydes, daß er fürdhin im privat-Stande leben, und sich in die Regierung nicht mehr mischen wolte. Worauff die Stände Frantz Redey zum Fürsten erwehlten, welchem Ragoczi zwar äußerlich alle Autorität beylegte, in geheim aber bemühete er sich ihn wieder zu vertreiben, welches er endlich auch gar ausbrechen ließ, indem er sich mit Gewalt der Waffen ins Fürstenthum wieder einzusetzen suchte; wodurch der Groß-Vezier veranlasset wurde, von den Ständen die Festung Leno zur Versicherung zu begehren. Weil Ragoczi aber nicht allein dieses hinderte, sondern auch den Redey seines Fürstlichen Standes gäntzlich entsetzte, so reitzte er dadurch die Pforte, welche bißher nur seiner Persohn Unterdrückung gesuchet, nunmehro auch wider das gantze Land zu einem sehr blutigen und schädlichen Kriege an: welches der Anfang des erfolgten schweren Türcken-Krieges war, in welchem Ragoczy auch selber blieb. Endlich kam es anno 1664 zwischen dem Käyser und dem Sultan zu einem Stillstande, in welchem unter andern beliebet wurde; daß der Fürst in Siebenbürgen von beyden Käysern confirmiret, der gewöhnliche Tribut aber, nach wie vor, an die Ottomannische Pforte gelieffert werden solte, die beyden Gespannschafften, Zathmar und Zaboloh, solten dem jungen Ragoczi, Fürst Frantzen, auff Lebens-Zeit verbleiben, nach seinem Tode aber an Ihr. Käyserl. Maj. zurück vid. Zeiler. Itin. German. Part. 1. c. 29. p. 610. 611. Franckenberg Europ. Herold. Part. 2. p. 395. Ludolffs Schanbühne der Welt. Tom. 1. ad ann. 1601. c. 3. §. 20. seqq. Ludolff. d. l. ad ann. 1607. c. 3. §. 19. Ludolff. ad ann. 1608. c. 3. §. 26. Ludolff. ann. 1608. c. 3. §. 26. Ludolff. d. l. ad ann. 1636. c. 3. §. 71. seqq. vid. Franckenberg. Europ. Herold. Part. 2. p. 378. seqq. Franckenberg d. l. p. 379. & 397.
ES ist dieses Land vordem jederzeit von Ungarischen Woywoden regieret worden, biß endlich Johannes de Zapolia, nach des Königs Ludwigs II Tod, sich durch Hülffe des Türckens des Landes bemächtiget, und aus einem Woywoden oder Königlichen Statthalter und Landvogt, zu einem Fürsten und Herrn desselben worden ist: Dem anno 1540 sein Sohn, Johann Sigmund, succedirte. Nachdem dieser aber anno 1571 ohne Leibes-Erben verstarb, hat Siebenbürgen vielerley Veränderung, und dabey vielerley Herren gehabt. Anno 1606 gab der Käyser dieses Fürstenthum einem mit Nahmen Botschkay vor sich und seine eheliche männliche Leibes-Erben; weil dieser aber noch in selbigem Jahre starb, und die Siebenbürger bey dem damahligen schlechten Zustand in Ungarn ausser acht gelassen wurden, so nahmen diese der Gelehenheit wahr, und wehleten auff dem Land-Tage zu Clausenburg Sigismund Ragoczy zu ihrem Fürsten, huldigten ihm auch alsobald, und notificirten es durch eine Abschickung dem Käyserl. Hofe, mit der Anzeige, daß sie solches umb Auffruhr, und andere Weitläufftigkeiten zu verhüten, thun müssen, gedächten jedoch Ihr. Käyserl. Maj. einen Weg als den andern für ihr höchstes Oberhaupt zu erckennen; welches man sich auch Käyserlicher Seiten bey damahliger Zeit also gefallen lassen muste. Es war aber obgedachter Ragoczy von hohem Alter, danckte dahero, aus Begierde zur Ruhe, das folgende Jahr wieder ab, und überließ das Fürstenthum einem Gabriel Bathori genant, welchen die Türcken, des Ungarischen Gesandten Widerspruchs ungeachtet, in dem Besitz des Fürstenthums confirmirten, und dem Bassa von Ofen denselben zu mainteniren befahlen; welches alles König Matthias also geschehen lassen muste, weil kein Mittel zu ersinnen war, besagtes Fürstenthum bey Ungarn zu behalten, und ist dasselbe auch, alles Beginnens ungeachtet, biß auff unsere Zeit unter Türckischer Bothmäßigkeit geblieben. Unter denen vielen Herren aber, die es indessen gehabt, ist auch gewesen Graf Georg Ragoczi, des vorgedachten Sigismundi Sohn, welcher anno 1630, nach Betlehem Gabors Tod, zum Fürsten erwehlet wurde. Und ob diesem zwar des letztverstorbenen Fürstens Vetter solche Dignität, nachdem er sich dessen schon einmahl begeben, anno 1635 disputiren wolte, und die Türcken zu dem Ende auffbrachte; so muste er sich doch, nachdem die Türcken von Ragoczi geschlagen worden, seiner Praetension begeben, und wurd Ragoczy in dem mit den Türcken anno 1636 gemachten Frieden in dem Fürstenthum nicht allein bestätiget, sondern es war auch noch seinem Sohn, Georg Ragoczi II, die Succession versprochen, welcher auch anno 1648 dem Vater succedirte. Wie sich dieser aber in dem Polnischen Kriege, ohne Wissen des Groß-Sultans, mit den Schweden conjungiret, und dadurch der Pforte Ungnade und der Tartarn Feindschafft auff sich geladen hatte, und der Türckische Käyser dahero denen Ständen befahl einen andern Fürsten zu erwehlen; so kam Ragoczy denselben zuvor, legte das Regiment freywillig nieder, und versicherte die Stände mittelst cörperlichen Eydes, daß er fürdhin im privat-Stande leben, und sich in die Regierung nicht mehr mischen wolte. Worauff die Stände Frantz Redey zum Fürsten erwehlten, welchem Ragoczi zwar äußerlich alle Autorität beylegte, in geheim aber bemühete er sich ihn wieder zu vertreiben, welches er endlich auch gar ausbrechen ließ, indem er sich mit Gewalt der Waffen ins Fürstenthum wieder einzusetzen suchte; wodurch der Groß-Vezier veranlasset wurde, von den Ständen die Festung Leno zur Versicherung zu begehren. Weil Ragoczi aber nicht allein dieses hinderte, sondern auch den Redey seines Fürstlichen Standes gäntzlich entsetzte, so reitzte er dadurch die Pforte, welche bißher nur seiner Persohn Unterdrückung gesuchet, nunmehro auch wider das gantze Land zu einem sehr blutigen und schädlichen Kriege an: welches der Anfang des erfolgten schweren Türcken-Krieges war, in welchem Ragoczy auch selber blieb. Endlich kam es anno 1664 zwischen dem Käyser und dem Sultan zu einem Stillstande, in welchem unter andern beliebet wurde; daß der Fürst in Siebenbürgen von beyden Käysern confirmiret, der gewöhnliche Tribut aber, nach wie vor, an die Ottomannische Pforte gelieffert werden solte, die beyden Gespannschafften, Zathmar und Zaboloh, solten dem jungen Ragoczi, Fürst Frantzen, auff Lebens-Zeit verbleiben, nach seinem Tode aber an Ihr. Käyserl. Maj. zurück vid. Zeiler. Itin. German. Part. 1. c. 29. p. 610. 611. Franckenberg Europ. Herold. Part. 2. p. 395. Ludolffs Schanbühne der Welt. Tom. 1. ad ann. 1601. c. 3. §. 20. seqq. Ludolff. d. l. ad ann. 1607. c. 3. §. 19. Ludolff. ad ann. 1608. c. 3. §. 26. Ludolff. ann. 1608. c. 3. §. 26. Ludolff. d. l. ad ann. 1636. c. 3. §. 71. seqq. vid. Franckenberg. Europ. Herold. Part. 2. p. 378. seqq. Franckenberg d. l. p. 379. & 397.
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Tom. 1. ad ann. 1601. c. 3. §. 20. seqq.</note> Anno 1606 gab der Käyser dieses Fürstenthum einem mit Nahmen Botschkay vor sich und seine eheliche männliche Leibes-Erben; weil dieser aber noch in selbigem Jahre starb, und die Siebenbürger bey dem damahligen schlechten Zustand in Ungarn ausser acht gelassen wurden, so nahmen diese der Gelehenheit wahr, und wehleten auff dem Land-Tage zu Clausenburg Sigismund Ragoczy zu ihrem Fürsten, huldigten ihm auch alsobald, und notificirten es durch eine Abschickung dem Käyserl. Hofe, mit der Anzeige, daß sie solches umb Auffruhr, und andere Weitläufftigkeiten zu verhüten, thun müssen, gedächten jedoch Ihr. Käyserl. Maj. einen Weg als den andern für ihr höchstes Oberhaupt zu erckennen; welches man sich auch Käyserlicher Seiten bey damahliger Zeit also gefallen lassen muste. <note place="foot">Ludolff. d. l. ad ann. 1607. c. 3. §. 19.</note></p> <p>Es war aber obgedachter Ragoczy von hohem Alter, danckte dahero, aus Begierde zur Ruhe, das folgende Jahr wieder ab, und überließ das Fürstenthum einem Gabriel Bathori genant, welchen die Türcken, des Ungarischen Gesandten Widerspruchs ungeachtet, in dem Besitz des Fürstenthums confirmirten, und dem Bassa von Ofen denselben zu mainteniren befahlen; welches alles König Matthias also geschehen lassen muste, weil kein Mittel zu ersinnen war, besagtes Fürstenthum bey Ungarn zu behalten, und ist dasselbe auch, alles Beginnens ungeachtet, biß auff unsere Zeit unter Türckischer Bothmäßigkeit geblieben. <note place="foot">Ludolff. ad ann. 1608. c. 3. §. 26.</note></p> <p>Unter denen vielen Herren aber, die es indessen gehabt, ist auch gewesen Graf Georg Ragoczi, des vorgedachten Sigismundi Sohn, welcher anno 1630, nach Betlehem Gabors Tod, zum Fürsten erwehlet wurde. <note place="foot">Ludolff. ann. 1608. c. 3. §. 26.</note> Und ob diesem zwar des letztverstorbenen Fürstens Vetter solche Dignität, nachdem er sich dessen schon einmahl begeben, anno 1635 disputiren wolte, und die Türcken zu dem Ende auffbrachte; so muste er sich doch, nachdem die Türcken von Ragoczi geschlagen worden, seiner Praetension begeben, und wurd Ragoczy in dem mit den Türcken anno 1636 gemachten Frieden in dem Fürstenthum nicht allein bestätiget, sondern es war auch noch seinem Sohn, Georg Ragoczi II, die Succession versprochen, <note place="foot">Ludolff. d. l. ad ann. 1636. c. 3. §. 71. seqq.</note> welcher auch anno 1648 dem Vater succedirte. Wie sich dieser aber in dem Polnischen Kriege, ohne Wissen des Groß-Sultans, mit den Schweden conjungiret, und dadurch der Pforte Ungnade und der Tartarn Feindschafft auff sich geladen hatte, und der Türckische Käyser dahero denen Ständen befahl einen andern Fürsten zu erwehlen; so kam Ragoczy denselben zuvor, legte das Regiment freywillig nieder, und versicherte die Stände mittelst cörperlichen Eydes, daß er fürdhin im privat-Stande leben, und sich in die Regierung nicht mehr mischen wolte. Worauff die Stände Frantz Redey zum Fürsten erwehlten, welchem Ragoczi zwar äußerlich alle Autorität beylegte, in geheim aber bemühete er sich ihn wieder zu vertreiben, welches er endlich auch gar ausbrechen ließ, indem er sich mit Gewalt der Waffen ins Fürstenthum wieder einzusetzen suchte; wodurch der Groß-Vezier veranlasset wurde, von den Ständen die Festung Leno zur Versicherung zu begehren. Weil Ragoczi aber nicht allein dieses hinderte, sondern auch den Redey seines Fürstlichen Standes gäntzlich entsetzte, so reitzte er dadurch die Pforte, welche bißher nur seiner Persohn Unterdrückung gesuchet, nunmehro auch wider das gantze Land zu einem sehr blutigen und schädlichen Kriege an: welches der Anfang des erfolgten schweren Türcken-Krieges war, <note place="foot">vid. Franckenberg. Europ. Herold. Part. 2. p. 378. seqq.</note> in welchem Ragoczy auch selber blieb. <note place="foot">Franckenberg d. l. p. 379. & 397.</note> Endlich kam es anno 1664 zwischen dem Käyser und dem Sultan zu einem Stillstande, in welchem unter andern beliebet wurde; daß der Fürst in Siebenbürgen von beyden Käysern confirmiret, der gewöhnliche Tribut aber, nach wie vor, an die Ottomannische Pforte gelieffert werden solte, die beyden Gespannschafften, Zathmar und Zaboloh, solten dem jungen Ragoczi, Fürst Frantzen, auff Lebens-Zeit verbleiben, nach seinem Tode aber an Ihr. Käyserl. Maj. zurück </p> </div> </body> </text> </TEI> [740/0651]
ES ist dieses Land vordem jederzeit von Ungarischen Woywoden regieret worden, biß endlich Johannes de Zapolia, nach des Königs Ludwigs II Tod, sich durch Hülffe des Türckens des Landes bemächtiget, und aus einem Woywoden oder Königlichen Statthalter und Landvogt, zu einem Fürsten und Herrn desselben worden ist: Dem anno 1540 sein Sohn, Johann Sigmund, succedirte.
Nachdem dieser aber anno 1571 ohne Leibes-Erben verstarb, hat Siebenbürgen vielerley Veränderung, und dabey vielerley Herren gehabt. Anno 1606 gab der Käyser dieses Fürstenthum einem mit Nahmen Botschkay vor sich und seine eheliche männliche Leibes-Erben; weil dieser aber noch in selbigem Jahre starb, und die Siebenbürger bey dem damahligen schlechten Zustand in Ungarn ausser acht gelassen wurden, so nahmen diese der Gelehenheit wahr, und wehleten auff dem Land-Tage zu Clausenburg Sigismund Ragoczy zu ihrem Fürsten, huldigten ihm auch alsobald, und notificirten es durch eine Abschickung dem Käyserl. Hofe, mit der Anzeige, daß sie solches umb Auffruhr, und andere Weitläufftigkeiten zu verhüten, thun müssen, gedächten jedoch Ihr. Käyserl. Maj. einen Weg als den andern für ihr höchstes Oberhaupt zu erckennen; welches man sich auch Käyserlicher Seiten bey damahliger Zeit also gefallen lassen muste.
Es war aber obgedachter Ragoczy von hohem Alter, danckte dahero, aus Begierde zur Ruhe, das folgende Jahr wieder ab, und überließ das Fürstenthum einem Gabriel Bathori genant, welchen die Türcken, des Ungarischen Gesandten Widerspruchs ungeachtet, in dem Besitz des Fürstenthums confirmirten, und dem Bassa von Ofen denselben zu mainteniren befahlen; welches alles König Matthias also geschehen lassen muste, weil kein Mittel zu ersinnen war, besagtes Fürstenthum bey Ungarn zu behalten, und ist dasselbe auch, alles Beginnens ungeachtet, biß auff unsere Zeit unter Türckischer Bothmäßigkeit geblieben.
Unter denen vielen Herren aber, die es indessen gehabt, ist auch gewesen Graf Georg Ragoczi, des vorgedachten Sigismundi Sohn, welcher anno 1630, nach Betlehem Gabors Tod, zum Fürsten erwehlet wurde. Und ob diesem zwar des letztverstorbenen Fürstens Vetter solche Dignität, nachdem er sich dessen schon einmahl begeben, anno 1635 disputiren wolte, und die Türcken zu dem Ende auffbrachte; so muste er sich doch, nachdem die Türcken von Ragoczi geschlagen worden, seiner Praetension begeben, und wurd Ragoczy in dem mit den Türcken anno 1636 gemachten Frieden in dem Fürstenthum nicht allein bestätiget, sondern es war auch noch seinem Sohn, Georg Ragoczi II, die Succession versprochen, welcher auch anno 1648 dem Vater succedirte. Wie sich dieser aber in dem Polnischen Kriege, ohne Wissen des Groß-Sultans, mit den Schweden conjungiret, und dadurch der Pforte Ungnade und der Tartarn Feindschafft auff sich geladen hatte, und der Türckische Käyser dahero denen Ständen befahl einen andern Fürsten zu erwehlen; so kam Ragoczy denselben zuvor, legte das Regiment freywillig nieder, und versicherte die Stände mittelst cörperlichen Eydes, daß er fürdhin im privat-Stande leben, und sich in die Regierung nicht mehr mischen wolte. Worauff die Stände Frantz Redey zum Fürsten erwehlten, welchem Ragoczi zwar äußerlich alle Autorität beylegte, in geheim aber bemühete er sich ihn wieder zu vertreiben, welches er endlich auch gar ausbrechen ließ, indem er sich mit Gewalt der Waffen ins Fürstenthum wieder einzusetzen suchte; wodurch der Groß-Vezier veranlasset wurde, von den Ständen die Festung Leno zur Versicherung zu begehren. Weil Ragoczi aber nicht allein dieses hinderte, sondern auch den Redey seines Fürstlichen Standes gäntzlich entsetzte, so reitzte er dadurch die Pforte, welche bißher nur seiner Persohn Unterdrückung gesuchet, nunmehro auch wider das gantze Land zu einem sehr blutigen und schädlichen Kriege an: welches der Anfang des erfolgten schweren Türcken-Krieges war, in welchem Ragoczy auch selber blieb. Endlich kam es anno 1664 zwischen dem Käyser und dem Sultan zu einem Stillstande, in welchem unter andern beliebet wurde; daß der Fürst in Siebenbürgen von beyden Käysern confirmiret, der gewöhnliche Tribut aber, nach wie vor, an die Ottomannische Pforte gelieffert werden solte, die beyden Gespannschafften, Zathmar und Zaboloh, solten dem jungen Ragoczi, Fürst Frantzen, auff Lebens-Zeit verbleiben, nach seinem Tode aber an Ihr. Käyserl. Maj. zurück
vid. Zeiler. Itin. German. Part. 1. c. 29. p. 610. 611. Franckenberg Europ. Herold. Part. 2. p. 395. Ludolffs Schanbühne der Welt. Tom. 1. ad ann. 1601. c. 3. §. 20. seqq.
Ludolff. d. l. ad ann. 1607. c. 3. §. 19.
Ludolff. ad ann. 1608. c. 3. §. 26.
Ludolff. ann. 1608. c. 3. §. 26.
Ludolff. d. l. ad ann. 1636. c. 3. §. 71. seqq.
vid. Franckenberg. Europ. Herold. Part. 2. p. 378. seqq.
Franckenberg d. l. p. 379. & 397.
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