Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.WIe anno 1246 der letzte Hertzog zu Oesterreich von dem Badenbergischen Geschlecht Fridericus II in einem Treffen wider die Ungarn erschlagen ward, und keine Kinder, sondern nur 2 Schwestern, davon die Constantia an Marggraf Henrich zu Meissen, die andere aber, Margretha, an König Ottocarum in Böhmen vermählet war, und eine Bruders Tochter Gertruden, des Marggraf Hermanns zu Baaden Gemahlin, hinterließ, entstand zwischen denen 3 Schwägern wegen der Succession grosser Streit, es behielte aber der Marggraf zu Baaden diesesmahl die Ober-Hand, und bekam mit Einwilligung der Stände die Regierung ; weil dieser aber bald darauff verstarb, ward dessen unmündiger Sohn, Friderich, vom König Ottocaro in Böhmen seiner Erbländer beraubet, wie sehr sich auch Marggraf Heinrich zu Meißen, der die Constantiam zur Ehe hatte, darwider setzte. Dieses gab Friderico Ursach, mit Conradino, König zu Neapolis, und Hertzog zu Schwaben, nach Italien zu gehen, und diesem in dem Neapolitanischen Kriege zu assistiren; wie er aber daselbst nebst Conradino gefangen, und gar hingerichtet wurde, berieffen die Oesterreichischen Stände Marggraf Henricum zu Meißen zur Regierung. Es wolte solches aber Ottocarus König in Böhmen, ohngeachtet er seine Gemahlin, Margaretham, verstossen und mit Gifft hingerichtet hatte, nicht zugeben, sondern nahm das Land mit Gewalt ein; Dieses Verfahren wurd von dem Käyser und dem Reich übel auffgenommen, und schickte das Reich Bischoff Henrich zu Basel und den Burggrafen zu Nürrenberg an König Ottocarum in Böhmen, umb ihn von seinem Vornehmen abzumahnen, und demselben zu remonstriren, daß Oesterreich keine Kunckel sondern Mannes-Lehen wäre, es kehrte sich aber Ottocarus nicht allein nicht daran, sondern wegerte sich hiernechst auch gar dem Reiche deshalb den Lehens-Eyd abzustatten; indem er sich schämete Käyser Rudolphen von Habsburg, welcher zuvor sein Hoff-Juncker gewesen, zu Füssen zu fallen, und in seine Hände den Lehens-Eyd abzulegen; worüber es zwischen dem Reich und den Böhmen zu einem Kriege kam, in welchem Ottocarus bey einer Schlacht anno 1278 Land und Leben verlohr ; Käyser Rudolphus aber zog Oesterreich, Steyermarck und Crain, als eröffnete Reichs-Lehen, ein, und belehnte damit anno 1283, wiewohl nicht ohne Contradiction der Meißen, seinen ältesten Sohn, Albertum, nachmahls Röm. Käyser, und versicherte solche Belehnung mit der Printzeßin Elisabeth, des letzten Hertzogs Friderici Schwester Tochter, bey dessen Nachkommen solches auch bißhero geblieben. Es ist dem Chur- und Fürstl. Hause Sachsen aber sein Recht auf dieses Ertz-Hertzogthum gleichwohl noch nicht verschrenckt, bey Churfürst Johann Georg I. hat sich ein gewisser Mann gemeldet, und vorgeschlagen, daß, weil die Conjuncturen itzo so vid. Chron. August. S. Udalr. except. per Mareschall. de Pappenheim. ad ann. 1238. ap Freher Tom. 1. p. 373. junct. Chron. Austriac. p. 323. Naucler. Gen. 43. p. 971. vid. Annal. Steron. Altah. ad an. 1269. ap Freher. Tom. 1. p. 385. Paraleip, ad Ursperg. p. 254. Chron. Monach. Paduan. L. 3. ap. Urstis. Tom. 1. p. 623. vid. AEn. Sylv. hist. Bohem. c. 27. Aventin. Annal. Boj. p. 571. Naucler. Gen. 43. Histor. Austr. ap. Freher. ad h. An. Cuspian. in Rudolph. I Gerhard de Roo, L. 11. hist. Austr. p. 23. seqq. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 4. seqq. vid. Autores modo citati. Giovanni German. Princeps. L. 5. c. 1. §. 10. p. 22.
WIe anno 1246 der letzte Hertzog zu Oesterreich von dem Badenbergischen Geschlecht Fridericus II in einem Treffen wider die Ungarn erschlagen ward, und keine Kinder, sondern nur 2 Schwestern, davon die Constantia an Marggraf Henrich zu Meissen, die andere aber, Margretha, an König Ottocarum in Böhmen vermählet war, und eine Bruders Tochter Gertruden, des Marggraf Hermanns zu Baaden Gemahlin, hinterließ, entstand zwischen denen 3 Schwägern wegen der Succession grosser Streit, es behielte aber der Marggraf zu Baaden diesesmahl die Ober-Hand, und bekam mit Einwilligung der Stände die Regierung ; weil dieser aber bald darauff verstarb, ward dessen unmündiger Sohn, Friderich, vom König Ottocaro in Böhmen seiner Erbländer beraubet, wie sehr sich auch Marggraf Heinrich zu Meißen, der die Constantiam zur Ehe hatte, darwider setzte. Dieses gab Friderico Ursach, mit Conradino, König zu Neapolis, und Hertzog zu Schwaben, nach Italien zu gehen, und diesem in dem Neapolitanischen Kriege zu assistiren; wie er aber daselbst nebst Conradino gefangen, und gar hingerichtet wurde, berieffen die Oesterreichischen Stände Marggraf Henricum zu Meißen zur Regierung. Es wolte solches aber Ottocarus König in Böhmen, ohngeachtet er seine Gemahlin, Margaretham, verstossen und mit Gifft hingerichtet hatte, nicht zugeben, sondern nahm das Land mit Gewalt ein; Dieses Verfahren wurd von dem Käyser und dem Reich übel auffgenommen, und schickte das Reich Bischoff Henrich zu Basel und den Burggrafen zu Nürrenberg an König Ottocarum in Böhmen, umb ihn von seinem Vornehmen abzumahnen, und demselben zu remonstriren, daß Oesterreich keine Kunckel sondern Mannes-Lehen wäre, es kehrte sich aber Ottocarus nicht allein nicht daran, sondern wegerte sich hiernechst auch gar dem Reiche deshalb den Lehens-Eyd abzustatten; indem er sich schämete Käyser Rudolphen von Habsburg, welcher zuvor sein Hoff-Juncker gewesen, zu Füssen zu fallen, und in seine Hände den Lehens-Eyd abzulegen; worüber es zwischen dem Reich und den Böhmen zu einem Kriege kam, in welchem Ottocarus bey einer Schlacht anno 1278 Land und Leben verlohr ; Käyser Rudolphus aber zog Oesterreich, Steyermarck und Crain, als eröffnete Reichs-Lehen, ein, und belehnte damit anno 1283, wiewohl nicht ohne Contradiction der Meißen, seinen ältesten Sohn, Albertum, nachmahls Röm. Käyser, und versicherte solche Belehnung mit der Printzeßin Elisabeth, des letzten Hertzogs Friderici Schwester Tochter, bey dessen Nachkommen solches auch bißhero geblieben. Es ist dem Chur- und Fürstl. Hause Sachsen aber sein Recht auf dieses Ertz-Hertzogthum gleichwohl noch nicht verschrenckt, bey Churfürst Johann Georg I. hat sich ein gewisser Mann gemeldet, und vorgeschlagen, daß, weil die Conjuncturen itzo so vid. Chron. August. S. Udalr. except. per Mareschall. de Pappenheim. ad ann. 1238. ap Freher Tom. 1. p. 373. junct. Chron. Austriac. p. 323. Naucler. Gen. 43. p. 971. vid. Annal. Steron. Altah. ad an. 1269. ap Freher. Tom. 1. p. 385. Paraleip, ad Ursperg. p. 254. Chron. Monach. Paduan. L. 3. ap. Urstis. Tom. 1. p. 623. vid. AEn. Sylv. hist. Bohem. c. 27. Aventin. Annal. Boj. p. 571. Naucler. Gen. 43. Histor. Austr. ap. Freher. ad h. An. Cuspian. in Rudolph. I Gerhard de Roo, L. 11. hist. Austr. p. 23. seqq. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 4. seqq. vid. Autores modo citati. Giovanni German. Princeps. L. 5. c. 1. §. 10. p. 22.
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WIe anno 1246 der letzte Hertzog zu Oesterreich von dem Badenbergischen Geschlecht Fridericus II in einem Treffen wider die Ungarn erschlagen ward, und keine Kinder, sondern nur 2 Schwestern, davon die Constantia an Marggraf Henrich zu Meissen, die andere aber, Margretha, an König Ottocarum in Böhmen vermählet war, und eine Bruders Tochter Gertruden, des Marggraf Hermanns zu Baaden Gemahlin, hinterließ, entstand zwischen denen 3 Schwägern wegen der Succession grosser Streit, es behielte aber der Marggraf zu Baaden diesesmahl die Ober-Hand, und bekam mit Einwilligung der Stände die Regierung ; weil dieser aber bald darauff verstarb, ward dessen unmündiger Sohn, Friderich, vom König Ottocaro in Böhmen seiner Erbländer beraubet, wie sehr sich auch Marggraf Heinrich zu Meißen, der die Constantiam zur Ehe hatte, darwider setzte. Dieses gab Friderico Ursach, mit Conradino, König zu Neapolis, und Hertzog zu Schwaben, nach Italien zu gehen, und diesem in dem Neapolitanischen Kriege zu assistiren; wie er aber daselbst nebst Conradino gefangen, und gar hingerichtet wurde, berieffen die Oesterreichischen Stände Marggraf Henricum zu Meißen zur Regierung. Es wolte solches aber Ottocarus König in Böhmen, ohngeachtet er seine Gemahlin, Margaretham, verstossen und mit Gifft hingerichtet hatte, nicht zugeben, sondern nahm das Land mit Gewalt ein; Dieses Verfahren wurd von dem Käyser und dem Reich übel auffgenommen, und schickte das Reich Bischoff Henrich zu Basel und den Burggrafen zu Nürrenberg an König Ottocarum in Böhmen, umb ihn von seinem Vornehmen abzumahnen, und demselben zu remonstriren, daß Oesterreich keine Kunckel sondern Mannes-Lehen wäre, es kehrte sich aber Ottocarus nicht allein nicht daran, sondern wegerte sich hiernechst auch gar dem Reiche deshalb den Lehens-Eyd abzustatten; indem er sich schämete Käyser Rudolphen von Habsburg, welcher zuvor sein Hoff-Juncker gewesen, zu Füssen zu fallen, und in seine Hände den Lehens-Eyd abzulegen; worüber es zwischen dem Reich und den Böhmen zu einem Kriege kam, in welchem Ottocarus bey einer Schlacht anno 1278 Land und Leben verlohr ; Käyser Rudolphus aber zog Oesterreich, Steyermarck und Crain, als eröffnete Reichs-Lehen, ein, und belehnte damit anno 1283, wiewohl nicht ohne Contradiction der Meißen, seinen ältesten Sohn, Albertum, nachmahls Röm. Käyser, und versicherte solche Belehnung mit der Printzeßin Elisabeth, des letzten Hertzogs Friderici Schwester Tochter, bey dessen Nachkommen solches auch bißhero geblieben.
Es ist dem Chur- und Fürstl. Hause Sachsen aber sein Recht auf dieses Ertz-Hertzogthum gleichwohl noch nicht verschrenckt, bey Churfürst Johann Georg I. hat sich ein gewisser Mann gemeldet, und vorgeschlagen, daß, weil die Conjuncturen itzo so
vid. Chron. August. S. Udalr. except. per Mareschall. de Pappenheim. ad ann. 1238. ap Freher Tom. 1. p. 373. junct. Chron. Austriac. p. 323. Naucler. Gen. 43. p. 971.
vid. Annal. Steron. Altah. ad an. 1269. ap Freher. Tom. 1. p. 385. Paraleip, ad Ursperg. p. 254. Chron. Monach. Paduan. L. 3. ap. Urstis. Tom. 1. p. 623.
vid. AEn. Sylv. hist. Bohem. c. 27. Aventin. Annal. Boj. p. 571. Naucler. Gen. 43. Histor. Austr. ap. Freher. ad h. An. Cuspian. in Rudolph. I Gerhard de Roo, L. 11. hist. Austr. p. 23. seqq. Pfanner. hist. Princ. c. 1. p. 4. seqq.
vid. Autores modo citati.
Giovanni German. Princeps. L. 5. c. 1. §. 10. p. 22.
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