Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.sers Leopoldi und Josephi Capitulationen dem Hause Savoyen die Belehnung, wegen der in Montferrat abgetretenen Oerter, versprochen worden, der Hertzog solche dennoch, aller auf dem Reichs-Tage gesuchten und erhaltenen Intercessionen ad Caesarem Ungeachtet, nicht erhalten können, biß dieselbe endlich anno 1708 den 7 Jul. nach des Hertzogs zu Mantua, Caroli IV, Achts-Erklärung und Tod erfolget ; Ob sich dieselbe aber nur auff das schon vormahlen gehabte Stück, oder auff gantz Montferrat erstrecke, ist mir nicht bewust. Anderes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff das Hertzogthum Meyland. WIe Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen sich anno 1585 mit Königs Philippi II in Spanien anderer Tochter, Catharina, vermählte, wurd in den Ehe-Pacten abgeredet, daß der erstgebohrne Sohn, so aus solcher Ehe würde gezeuget werden, das Hertzogthum Meyland haben, solches mit Piemont vereinigen, und den Titul eines Königes der Lombardey annehmen solte. Weil aber der erstgebohrne Sohn aus solcher Ehe anno 1605 in Spanien verstarb, so vermeynten die Spanier, sie wären nunmehro an das in obgedachten Ehe-Pacten gethane Versprechen nicht weiter gehalten. Und ob der Hertzog zu Savoyen gleich noch so viel vorstellete, daß der ander gebohrne Sohn nunmehro in des erstgebohrnen Stelle getreten, und daß des erstgebohrnen nur deshalb Meldung geschehen, umb zu zeigen, daß derjenige Meyland haben solte, der auch Piemont und die andern Savoysche Länder bekäme, damit ein Königreich daraus gemachet werden könte, so war doch alles vergebens; Dahero der Hertzog mit König Henrico IV in Franckreich ein Verbündnüß machte, worinnen ihm dieser versprach, das Hertzogthum Meyland erobern zu helffen, und solches nachgehends demselben gegen die Länder, so der Hertzog auff jener Seite des Gebürges hätte, nehmlich gegen das Hertzogthum Geneve, das Fürstenthum Nizza, die Grafschafft Foussigny und ein Theil von Savoyen abzutreten; allein des Königs bald darauff anno 1610 erfolgter Tod verhinderte solches Vorhaben. Drittes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff Genua, und sonderlich Savona. HIerauff sollen die Hertzoge zu Savoyen Praetension machen als Marggrafen zu Montferrat . Dann wie die Genueser anno 1409 mit den Frantzogen eine Sicilianische Vesper spieleten, ergaben sie sich Theodoro Palaeologo II. Marggrafen zu Montferrat , welches Regiment aber nicht über 4 Jahre daurete, dann es mochte seyn, daß der Marggraf der Genueser entweder nicht achtete, oder sich nicht getrauete immer bey ihnen zu seyn, oder es mochte der Marggraf ihnen zu schwach scheinen, daß er sie schützen könte, so sagten sie ihme anno 1413 den Gehorsam wieder auff. Indessen vermeinet Savoyen noch einiges Recht daran zu haben; und stecket ihm insonderheit Savona sehr in den Augen, welches es dahero öffters zu überrumpeln gesuchet. In der zwischen Franckreich, Engeland, Dännemarck, Savoyen, Venedig und andern Potentaten wieder den Käyser und König in Spanien, in faveur des Pfaltzgrafen am Rhein an. 1624 gemachten Liga , wurd unter andern verabredet, daß der Hertzog zu Savoyen, mit Consens der Herren Uniirten, Genuam behalten solte, wann er es einnehmen würde; Ob solches nun, in Ansehung der obgedachten alten Praetension, oder aus andern Ursachen geschehen, ist mir nicht bewust. Artic. IV. teste Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 710. vid. Autor der Einleitung zur Historie aus denen tägl. Zeitungen. Part. X. p. 821. Ranchin T. 2. de la description de l' Europe. p. 443. Funck Orb. Imper. Part. 3. p. 51. Autor des Interest des Princes. p. 148. Uti testatur Autor des Interest. des Princes d. l. teste Autore des Staats von Genua p. 48. Histoire de Genes. Part. 1. L. 6. p. 325. Hist. de Genes. L. 7. p. 333. Autor des Staats von Genua. d. l. Gastel. de Statu publ. Europ. c. 26. n. 16. p. 802. Popping. Orb. Illustr. L. 2. p. 455. quae extat ap. Londorp. Tom. III. Act. Publ. L. 8. c. 1.
sers Leopoldi und Josephi Capitulationen dem Hause Savoyen die Belehnung, wegen der in Montferrat abgetretenen Oerter, versprochen worden, der Hertzog solche dennoch, aller auf dem Reichs-Tage gesuchten und erhaltenen Intercessionen ad Caesarem Ungeachtet, nicht erhalten können, biß dieselbe endlich anno 1708 den 7 Jul. nach des Hertzogs zu Mantua, Caroli IV, Achts-Erklärung und Tod erfolget ; Ob sich dieselbe aber nur auff das schon vormahlen gehabte Stück, oder auff gantz Montferrat erstrecke, ist mir nicht bewust. Anderes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff das Hertzogthum Meyland. WIe Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen sich anno 1585 mit Königs Philippi II in Spanien anderer Tochter, Catharina, vermählte, wurd in den Ehe-Pacten abgeredet, daß der erstgebohrne Sohn, so aus solcher Ehe würde gezeuget werden, das Hertzogthum Meyland haben, solches mit Piemont vereinigen, und den Titul eines Königes der Lombardey annehmen solte. Weil aber der erstgebohrne Sohn aus solcher Ehe anno 1605 in Spanien verstarb, so vermeynten die Spanier, sie wären nunmehro an das in obgedachten Ehe-Pacten gethane Versprechen nicht weiter gehalten. Und ob der Hertzog zu Savoyen gleich noch so viel vorstellete, daß der ander gebohrne Sohn nunmehro in des erstgebohrnen Stelle getreten, und daß des erstgebohrnen nur deshalb Meldung geschehen, umb zu zeigen, daß derjenige Meyland haben solte, der auch Piemont und die andern Savoysche Länder bekäme, damit ein Königreich daraus gemachet werden könte, so war doch alles vergebens; Dahero der Hertzog mit König Henrico IV in Franckreich ein Verbündnüß machte, worinnen ihm dieser versprach, das Hertzogthum Meyland erobern zu helffen, und solches nachgehends demselben gegen die Länder, so der Hertzog auff jener Seite des Gebürges hätte, nehmlich gegen das Hertzogthum Geneve, das Fürstenthum Nizza, die Grafschafft Foussigny und ein Theil von Savoyen abzutreten; allein des Königs bald darauff anno 1610 erfolgter Tod verhinderte solches Vorhaben. Drittes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff Genua, und sonderlich Savona. HIerauff sollen die Hertzoge zu Savoyen Praetension machen als Marggrafen zu Montferrat . Dann wie die Genueser anno 1409 mit den Frantzogen eine Sicilianische Vesper spieleten, ergaben sie sich Theodoro Palaeologo II. Marggrafen zu Montferrat , welches Regiment aber nicht über 4 Jahre daurete, dann es mochte seyn, daß der Marggraf der Genueser entweder nicht achtete, oder sich nicht getrauete immer bey ihnen zu seyn, oder es mochte der Marggraf ihnen zu schwach scheinen, daß er sie schützen könte, so sagten sie ihme anno 1413 den Gehorsam wieder auff. Indessen vermeinet Savoyen noch einiges Recht daran zu haben; und stecket ihm insonderheit Savona sehr in den Augen, welches es dahero öffters zu überrumpeln gesuchet. In der zwischen Franckreich, Engeland, Dännemarck, Savoyen, Venedig uñ andern Potentaten wieder den Käyser und König in Spanien, in faveur des Pfaltzgrafen am Rhein an. 1624 gemachten Liga , wurd unter andern verabredet, daß der Hertzog zu Savoyen, mit Consens der Herren Uniirten, Genuam behalten solte, wann er es einnehmen würde; Ob solches nun, in Ansehung der obgedachten alten Praetension, oder aus andern Ursachen geschehen, ist mir nicht bewust. Artic. IV. teste Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 710. vid. Autor der Einleitung zur Historie aus denen tägl. Zeitungen. Part. X. p. 821. Ranchin T. 2. de la description de l' Europe. p. 443. Funck Orb. Imper. Part. 3. p. 51. Autor des Interest des Princes. p. 148. Uti testatur Autor des Interest. des Princes d. l. teste Autore des Staats von Genua p. 48. Histoire de Genes. Part. 1. L. 6. p. 325. Hist. de Genes. L. 7. p. 333. Autor des Staats von Genua. d. l. Gastel. de Statu publ. Europ. c. 26. n. 16. p. 802. Popping. Orb. Illustr. L. 2. p. 455. quae extat ap. Londorp. Tom. III. Act. Publ. L. 8. c. 1.
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sers Leopoldi und Josephi Capitulationen dem Hause Savoyen die Belehnung, wegen der in Montferrat abgetretenen Oerter, versprochen worden, der Hertzog solche dennoch, aller auf dem Reichs-Tage gesuchten und erhaltenen Intercessionen ad Caesarem Ungeachtet, nicht erhalten können, biß dieselbe endlich anno 1708 den 7 Jul. nach des Hertzogs zu Mantua, Caroli IV, Achts-Erklärung und Tod erfolget ; Ob sich dieselbe aber nur auff das schon vormahlen gehabte Stück, oder auff gantz Montferrat erstrecke, ist mir nicht bewust.
Anderes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff das Hertzogthum Meyland.
WIe Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen sich anno 1585 mit Königs Philippi II in Spanien anderer Tochter, Catharina, vermählte, wurd in den Ehe-Pacten abgeredet, daß der erstgebohrne Sohn, so aus solcher Ehe würde gezeuget werden, das Hertzogthum Meyland haben, solches mit Piemont vereinigen, und den Titul eines Königes der Lombardey annehmen solte. Weil aber der erstgebohrne Sohn aus solcher Ehe anno 1605 in Spanien verstarb, so vermeynten die Spanier, sie wären nunmehro an das in obgedachten Ehe-Pacten gethane Versprechen nicht weiter gehalten. Und ob der Hertzog zu Savoyen gleich noch so viel vorstellete, daß der ander gebohrne Sohn nunmehro in des erstgebohrnen Stelle getreten, und daß des erstgebohrnen nur deshalb Meldung geschehen, umb zu zeigen, daß derjenige Meyland haben solte, der auch Piemont und die andern Savoysche Länder bekäme, damit ein Königreich daraus gemachet werden könte, so war doch alles vergebens; Dahero der Hertzog mit König Henrico IV in Franckreich ein Verbündnüß machte, worinnen ihm dieser versprach, das Hertzogthum Meyland erobern zu helffen, und solches nachgehends demselben gegen die Länder, so der Hertzog auff jener Seite des Gebürges hätte, nehmlich gegen das Hertzogthum Geneve, das Fürstenthum Nizza, die Grafschafft Foussigny und ein Theil von Savoyen abzutreten; allein des Königs bald darauff anno 1610 erfolgter Tod verhinderte solches Vorhaben.
Drittes Capitel/ Von des Hauses Savoyen Praetension auff Genua, und sonderlich Savona.
HIerauff sollen die Hertzoge zu Savoyen Praetension machen als Marggrafen zu Montferrat . Dann wie die Genueser anno 1409 mit den Frantzogen eine Sicilianische Vesper spieleten, ergaben sie sich Theodoro Palaeologo II. Marggrafen zu Montferrat , welches Regiment aber nicht über 4 Jahre daurete, dann es mochte seyn, daß der Marggraf der Genueser entweder nicht achtete, oder sich nicht getrauete immer bey ihnen zu seyn, oder es mochte der Marggraf ihnen zu schwach scheinen, daß er sie schützen könte, so sagten sie ihme anno 1413 den Gehorsam wieder auff. Indessen vermeinet Savoyen noch einiges Recht daran zu haben; und stecket ihm insonderheit Savona sehr in den Augen, welches es dahero öffters zu überrumpeln gesuchet.
In der zwischen Franckreich, Engeland, Dännemarck, Savoyen, Venedig uñ andern Potentaten wieder den Käyser und König in Spanien, in faveur des Pfaltzgrafen am Rhein an. 1624 gemachten Liga , wurd unter andern verabredet, daß der Hertzog zu Savoyen, mit Consens der Herren Uniirten, Genuam behalten solte, wann er es einnehmen würde; Ob solches nun, in Ansehung der obgedachten alten Praetension, oder aus andern Ursachen geschehen, ist mir nicht bewust.
Artic. IV.
teste Franckenberg im Europ. Herold. Part. 2. p. 710.
vid. Autor der Einleitung zur Historie aus denen tägl. Zeitungen. Part. X. p. 821.
Ranchin T. 2. de la description de l' Europe. p. 443. Funck Orb. Imper. Part. 3. p. 51. Autor des Interest des Princes. p. 148.
Uti testatur Autor des Interest. des Princes d. l.
teste Autore des Staats von Genua p. 48.
Histoire de Genes. Part. 1. L. 6. p. 325.
Hist. de Genes. L. 7. p. 333.
Autor des Staats von Genua. d. l. Gastel. de Statu publ. Europ. c. 26. n. 16. p. 802. Popping. Orb. Illustr. L. 2. p. 455.
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