Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.sprochen, und übergeben, dem Hertzoge von Savoyen wurden jedoch 80000 Ducaten Dotal-Gelder, welche er aus der Blancae Testament praetendirte, zugesprochen; die Streitigkeit wegen der von Johanne Jacobo ehemahlen an Hertzog Amadaeum zu Savoyen geschehenen Schenckung und der daher praetendirten Lehen-Gerechtigkeit ward unentschieden gelassen, und beyden Theilen ihr Recht solches weiter auszuführen reserviret. Es war mit dieser Sententz aber der Hertzog zu Savoyen gar nicht zu frieden, sondern protestirte dawider, und appellirte an den Käyser. Ob nun solche Appellation zwar angenommen wurde, so waren doch die damahligen Conjuncturen vor Savoyen gar nicht favorabel, sintemahlen die Sache nicht allein am Käyserlichen Hofe auff die lange Banck gespielet wurde, sondern es hatte sich auch Franciscus, König in Franckreich, fast gantz Savoyen und Piemonts bemächtiget, so daß man Savoyscher Seiten mehr auff dessen Recuperation als Prosequirung des Processes bedacht seyn muste; dahero der Hertzog von Savoyen den Käyser umb ein Rescript ersuchte und auch erhielte, daß der terminus prosequendae Appellationis nicht verlauffen, und sein Recht durch Verjährung nicht verlohren gehen solte, nach wessen Erhaltung er den Process nicht weiter fortgesetzet. Indessen blieb unter beyden Theilen ein beständiges Mißtrauen, welches vermehret wurde, da Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen von Käyser Rudolpho anno 1587 ein neues Decret wider die Praescription erhielte, und das alte confirmiret wurde, der Hertzog zu Savoyen auch durch die Heyrath der Catharinae, des Königs Philippi II anderer Tochter, ein grosses appui bekam; doch blieb die Sache in solchem Stande, biß Hertzog Franciscus III zu Mantua und Montferrat anno 1612 ohne männliche Erben verstarb, und nur eine unmündige Tochter, Mariam, hinterließ, da sich Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen, als Groß-Vater und Vormund, derselben annahm, und in ihrem Nahmen die Regierung praetendirte, bekam auch Spanien auff seine Seite; es widersetzte sich demselben aber des Francisci Bruder, der Cardinal Emanuel, vorstellend, daß keine Frauens-Person in diesem Reichs-Lehen succediren könte, so lange noch Mannes-Personen und Agnati verhanden, welches in dem Montferratischen auch allemahl so wäre gehalten worden, und nahm seines Brudern Länder in Besitz. Wie der Hertzog von Savoyen aber nachdem nicht so wohl seiner Enckelin und Pupillin Sache, als vielmehr seine eigene, mit Hervorsuchung der alten Praetension auff Montferrat zu treiben anfing, und das gröste Theil von Montferrat unter sich brachte, kam es zum öffentlichen Kriege. Weil dem Hertzoge aber der Käyser so wohl, als auch die Könige in Spanien und Franckreich zuwider waren, so wurd er genöthiget, das abgenommene zu restituiren. In solchem Stande blieb es abermahl biß anno 1627 Vincentius Gonzaga, des Francisci III Bruder, Hertzog zu Mantua und Montferrat ohne Erben verstarb, da es zu neuer Unruhe kam, es setzte sich aber Hertzog Carl zu Nevers in possession, theils als nechster Agnatus, theils auch, weil der letzte Hertzog Vincentius, des vorigen Hertzogs Francisci III Tochter, Mariam, des Caroli zu Nevers Sohn, auch Carolus genannt, zur Ehe versprochen, und denen Unterthanen noch vor seinem Ende befohlen hatte, diesem Carolo zu huldigen. Es kam hierüber zwischen Savoyen und Mantua zum abermahligen Kriege, in welchem es der Käyser und der König in Spanien mit Savoyen, der König in Franckreich aber und Venedig mit dem Hertzoge zu Nevers hielten; Endlich wurd anno 1630 zu Regenspurg ein Friede geschlossen, und darinnen pacisciret, daß der Hertzog von Savoyen von dem westlichen Theil des Montferrats, worinnen Alby und Trino gelegen, so viel haben solte, daß es 18000 Scudi jährlicher Einkünffte austrüge; Der Hertzog zu Nevers solte das Hertzogthum Mantua und das übrige von Montferrat, der König in Franckreich aber Pignerol behalten. Welcher Friede auch anno 1631 bey dem zu Cherasco in Piemont angestelleten Convent zur Execution gebracht wurde, jedoch so, daß die in dem Frieden paciscirte 18000 Scudi jährlicher Einkünffte durch Vermittelung des Nuncii Apostolici Pancirolli, und des Cardinal Mazarins auff 15000 gebracht wurden, weil man sich über den Werth nicht vergleichen konte, und wurd derselbe hiernechst auch an. 1648 in dem Münsterschen Friedenschluß confirmiret. Wobey jedoch zu mercken, daß ob gleich in selbem so wohl als in des Käy- vid. Joh. Baptist. Capriat. d. L. 1. hist. & ex eo Spener hist. Insign. L. 1. c. 29. §. 7. add. Thuan. L. 1. hist. Spener. d. l. §. 8. quae extat dans le Recueil des Traites des Paix Tom. 3. p. 301. Spener. d. l. §. 9. Pax Querascensis extat dans le Recueil des Traites des Paix Tom. 3. p. 317. §. Caesarea Majestas.
sprochen, und übergeben, dem Hertzoge von Savoyen wurden jedoch 80000 Ducaten Dotal-Gelder, welche er aus der Blancae Testament praetendirte, zugesprochen; die Streitigkeit wegen der von Johanne Jacobo ehemahlen an Hertzog Amadaeum zu Savoyen geschehenen Schenckung und der daher praetendirten Lehen-Gerechtigkeit ward unentschieden gelassen, und beyden Theilen ihr Recht solches weiter auszuführen reserviret. Es war mit dieser Sententz aber der Hertzog zu Savoyen gar nicht zu frieden, sondern protestirte dawider, und appellirte an den Käyser. Ob nun solche Appellation zwar angenommen wurde, so waren doch die damahligen Conjuncturen vor Savoyen gar nicht favorabel, sintemahlen die Sache nicht allein am Käyserlichen Hofe auff die lange Banck gespielet wurde, sondern es hatte sich auch Franciscus, König in Franckreich, fast gantz Savoyen und Piemonts bemächtiget, so daß man Savoyscher Seiten mehr auff dessen Recuperation als Prosequirung des Processes bedacht seyn muste; dahero der Hertzog von Savoyen den Käyser umb ein Rescript ersuchte und auch erhielte, daß der terminus prosequendae Appellationis nicht verlauffen, und sein Recht durch Verjährung nicht verlohren gehen solte, nach wessen Erhaltung er den Process nicht weiter fortgesetzet. Indessen blieb unter beyden Theilen ein beständiges Mißtrauen, welches vermehret wurde, da Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen von Käyser Rudolpho anno 1587 ein neues Decret wider die Praescription erhielte, und das alte confirmiret wurde, der Hertzog zu Savoyen auch durch die Heyrath der Catharinae, des Königs Philippi II anderer Tochter, ein grosses appui bekam; doch blieb die Sache in solchem Stande, biß Hertzog Franciscus III zu Mantua und Montferrat anno 1612 ohne männliche Erben verstarb, und nur eine unmündige Tochter, Mariam, hinterließ, da sich Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen, als Groß-Vater und Vormund, derselben annahm, und in ihrem Nahmen die Regierung praetendirte, bekam auch Spanien auff seine Seite; es widersetzte sich demselben aber des Francisci Bruder, der Cardinal Emanuel, vorstellend, daß keine Frauens-Person in diesem Reichs-Lehen succediren könte, so lange noch Mannes-Personen und Agnati verhanden, welches in dem Montferratischen auch allemahl so wäre gehalten worden, und nahm seines Brudern Länder in Besitz. Wie der Hertzog von Savoyen aber nachdem nicht so wohl seiner Enckelin und Pupillin Sache, als vielmehr seine eigene, mit Hervorsuchung der alten Praetension auff Montferrat zu treiben anfing, und das gröste Theil von Montferrat unter sich brachte, kam es zum öffentlichen Kriege. Weil dem Hertzoge aber der Käyser so wohl, als auch die Könige in Spanien und Franckreich zuwider waren, so wurd er genöthiget, das abgenommene zu restituiren. In solchem Stande blieb es abermahl biß anno 1627 Vincentius Gonzaga, des Francisci III Bruder, Hertzog zu Mantua und Montferrat ohne Erben verstarb, da es zu neuer Unruhe kam, es setzte sich aber Hertzog Carl zu Nevers in possession, theils als nechster Agnatus, theils auch, weil der letzte Hertzog Vincentius, des vorigen Hertzogs Francisci III Tochter, Mariam, des Caroli zu Nevers Sohn, auch Carolus genannt, zur Ehe versprochen, und denen Unterthanen noch vor seinem Ende befohlen hatte, diesem Carolo zu huldigen. Es kam hierüber zwischen Savoyen und Mantua zum abermahligen Kriege, in welchem es der Käyser und der König in Spanien mit Savoyen, der König in Franckreich aber und Venedig mit dem Hertzoge zu Nevers hielten; Endlich wurd anno 1630 zu Regenspurg ein Friede geschlossen, und darinnen pacisciret, daß der Hertzog von Savoyen von dem westlichen Theil des Montferrats, worinnen Alby und Trino gelegen, so viel haben solte, daß es 18000 Scudi jährlicher Einkünffte austrüge; Der Hertzog zu Nevers solte das Hertzogthum Mantua und das übrige von Montferrat, der König in Franckreich aber Pignerol behalten. Welcher Friede auch anno 1631 bey dem zu Cherasco in Piemont angestelleten Convent zur Execution gebracht wurde, jedoch so, daß die in dem Frieden paciscirte 18000 Scudi jährlicher Einkünffte durch Vermittelung des Nuncii Apostolici Pancirolli, und des Cardinal Mazarins auff 15000 gebracht wurden, weil man sich über den Werth nicht vergleichen konte, und wurd derselbe hiernechst auch an. 1648 in dem Münsterschen Friedenschluß confirmiret. Wobey jedoch zu mercken, daß ob gleich in selbem so wohl als in des Käy- vid. Joh. Baptist. Capriat. d. L. 1. hist. & ex eo Spener hist. Insign. L. 1. c. 29. §. 7. add. Thuan. L. 1. hist. Spener. d. l. §. 8. quae extat dans le Recueil des Traites des Paix Tom. 3. p. 301. Spener. d. l. §. 9. Pax Querascensis extat dans le Recueil des Traites des Paix Tom. 3. p. 317. §. Caesarea Majestas.
<TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0698" n="787"/> sprochen, und übergeben, dem Hertzoge von Savoyen wurden jedoch 80000 Ducaten Dotal-Gelder, welche er aus der Blancae Testament praetendirte, zugesprochen; die Streitigkeit wegen der von Johanne Jacobo ehemahlen an Hertzog Amadaeum zu Savoyen geschehenen Schenckung und der daher praetendirten Lehen-Gerechtigkeit ward unentschieden gelassen, und beyden Theilen ihr Recht solches weiter auszuführen reserviret. Es war mit dieser Sententz aber der Hertzog zu Savoyen gar nicht zu frieden, sondern protestirte dawider, und appellirte an den Käyser. Ob nun solche Appellation zwar angenommen wurde, so waren doch die damahligen Conjuncturen vor Savoyen gar nicht favorabel, sintemahlen die Sache nicht allein am Käyserlichen Hofe auff die lange Banck gespielet wurde, sondern es hatte sich auch Franciscus, König in Franckreich, fast gantz Savoyen und Piemonts bemächtiget, so daß man Savoyscher Seiten mehr auff dessen Recuperation als Prosequirung des Processes bedacht seyn muste; dahero der Hertzog von Savoyen den Käyser umb ein Rescript ersuchte und auch erhielte, daß der terminus prosequendae Appellationis nicht verlauffen, und sein Recht durch Verjährung nicht verlohren gehen solte, nach wessen Erhaltung er den Process nicht weiter fortgesetzet. <note place="foot">vid. Joh. Baptist. Capriat. d. L. 1. hist. & ex eo Spener hist. Insign. L. 1. c. 29. §. 7. add. Thuan. L. 1. hist.</note></p> <p>Indessen blieb unter beyden Theilen ein beständiges Mißtrauen, welches vermehret wurde, da Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen von Käyser Rudolpho anno 1587 ein neues Decret wider die Praescription erhielte, und das alte confirmiret wurde, der Hertzog zu Savoyen auch durch die Heyrath der Catharinae, des Königs Philippi II anderer Tochter, ein grosses appui bekam; doch blieb die Sache in solchem Stande, biß Hertzog Franciscus III zu Mantua und Montferrat anno 1612 ohne männliche Erben verstarb, und nur eine unmündige Tochter, Mariam, hinterließ, da sich Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen, als Groß-Vater und Vormund, derselben annahm, und in ihrem Nahmen die Regierung praetendirte, bekam auch Spanien auff seine Seite; es widersetzte sich demselben aber des Francisci Bruder, der Cardinal Emanuel, vorstellend, daß keine Frauens-Person in diesem Reichs-Lehen succediren könte, so lange noch Mannes-Personen und Agnati verhanden, welches in dem Montferratischen auch allemahl so wäre gehalten worden, und nahm seines Brudern Länder in Besitz. Wie der Hertzog von Savoyen aber nachdem nicht so wohl seiner Enckelin und Pupillin Sache, als vielmehr seine eigene, mit Hervorsuchung der alten Praetension auff Montferrat zu treiben anfing, und das gröste Theil von Montferrat unter sich brachte, kam es zum öffentlichen Kriege. Weil dem Hertzoge aber der Käyser so wohl, als auch die Könige in Spanien und Franckreich zuwider waren, so wurd er genöthiget, das abgenommene zu restituiren. <note place="foot">Spener. d. l. §. 8.</note></p> <p>In solchem Stande blieb es abermahl biß anno 1627 Vincentius Gonzaga, des Francisci III Bruder, Hertzog zu Mantua und Montferrat ohne Erben verstarb, da es zu neuer Unruhe kam, es setzte sich aber Hertzog Carl zu Nevers in possession, theils als nechster Agnatus, theils auch, weil der letzte Hertzog Vincentius, des vorigen Hertzogs Francisci III Tochter, Mariam, des Caroli zu Nevers Sohn, auch Carolus genannt, zur Ehe versprochen, und denen Unterthanen noch vor seinem Ende befohlen hatte, diesem Carolo zu huldigen. Es kam hierüber zwischen Savoyen und Mantua zum abermahligen Kriege, in welchem es der Käyser und der König in Spanien mit Savoyen, der König in Franckreich aber und Venedig mit dem Hertzoge zu Nevers hielten; Endlich wurd anno 1630 zu Regenspurg ein Friede <note place="foot">quae extat dans le Recueil des Traites des Paix Tom. 3. p. 301.</note> geschlossen, und darinnen pacisciret, daß der Hertzog von Savoyen von dem westlichen Theil des Montferrats, worinnen Alby und Trino gelegen, so viel haben solte, daß es 18000 Scudi jährlicher Einkünffte austrüge; Der Hertzog zu Nevers solte das Hertzogthum Mantua und das übrige von Montferrat, der König in Franckreich aber Pignerol behalten. Welcher Friede auch anno 1631 bey dem zu Cherasco in Piemont angestelleten Convent zur Execution gebracht wurde, jedoch so, daß die in dem Frieden paciscirte 18000 Scudi jährlicher Einkünffte durch Vermittelung des Nuncii Apostolici Pancirolli, und des Cardinal Mazarins auff 15000 gebracht wurden, weil man sich über den Werth nicht vergleichen konte, <note place="foot">Spener. d. l. §. 9. Pax Querascensis extat dans le Recueil des Traites des Paix Tom. 3. p. 317.</note> und wurd derselbe hiernechst auch an. 1648 in dem Münsterschen Friedenschluß <note place="foot">§. Caesarea Majestas.</note> confirmiret. Wobey jedoch zu mercken, daß ob gleich in selbem so wohl als in des Käy- </p> </div> </body> </text> </TEI> [787/0698]
sprochen, und übergeben, dem Hertzoge von Savoyen wurden jedoch 80000 Ducaten Dotal-Gelder, welche er aus der Blancae Testament praetendirte, zugesprochen; die Streitigkeit wegen der von Johanne Jacobo ehemahlen an Hertzog Amadaeum zu Savoyen geschehenen Schenckung und der daher praetendirten Lehen-Gerechtigkeit ward unentschieden gelassen, und beyden Theilen ihr Recht solches weiter auszuführen reserviret. Es war mit dieser Sententz aber der Hertzog zu Savoyen gar nicht zu frieden, sondern protestirte dawider, und appellirte an den Käyser. Ob nun solche Appellation zwar angenommen wurde, so waren doch die damahligen Conjuncturen vor Savoyen gar nicht favorabel, sintemahlen die Sache nicht allein am Käyserlichen Hofe auff die lange Banck gespielet wurde, sondern es hatte sich auch Franciscus, König in Franckreich, fast gantz Savoyen und Piemonts bemächtiget, so daß man Savoyscher Seiten mehr auff dessen Recuperation als Prosequirung des Processes bedacht seyn muste; dahero der Hertzog von Savoyen den Käyser umb ein Rescript ersuchte und auch erhielte, daß der terminus prosequendae Appellationis nicht verlauffen, und sein Recht durch Verjährung nicht verlohren gehen solte, nach wessen Erhaltung er den Process nicht weiter fortgesetzet.
Indessen blieb unter beyden Theilen ein beständiges Mißtrauen, welches vermehret wurde, da Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen von Käyser Rudolpho anno 1587 ein neues Decret wider die Praescription erhielte, und das alte confirmiret wurde, der Hertzog zu Savoyen auch durch die Heyrath der Catharinae, des Königs Philippi II anderer Tochter, ein grosses appui bekam; doch blieb die Sache in solchem Stande, biß Hertzog Franciscus III zu Mantua und Montferrat anno 1612 ohne männliche Erben verstarb, und nur eine unmündige Tochter, Mariam, hinterließ, da sich Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen, als Groß-Vater und Vormund, derselben annahm, und in ihrem Nahmen die Regierung praetendirte, bekam auch Spanien auff seine Seite; es widersetzte sich demselben aber des Francisci Bruder, der Cardinal Emanuel, vorstellend, daß keine Frauens-Person in diesem Reichs-Lehen succediren könte, so lange noch Mannes-Personen und Agnati verhanden, welches in dem Montferratischen auch allemahl so wäre gehalten worden, und nahm seines Brudern Länder in Besitz. Wie der Hertzog von Savoyen aber nachdem nicht so wohl seiner Enckelin und Pupillin Sache, als vielmehr seine eigene, mit Hervorsuchung der alten Praetension auff Montferrat zu treiben anfing, und das gröste Theil von Montferrat unter sich brachte, kam es zum öffentlichen Kriege. Weil dem Hertzoge aber der Käyser so wohl, als auch die Könige in Spanien und Franckreich zuwider waren, so wurd er genöthiget, das abgenommene zu restituiren.
In solchem Stande blieb es abermahl biß anno 1627 Vincentius Gonzaga, des Francisci III Bruder, Hertzog zu Mantua und Montferrat ohne Erben verstarb, da es zu neuer Unruhe kam, es setzte sich aber Hertzog Carl zu Nevers in possession, theils als nechster Agnatus, theils auch, weil der letzte Hertzog Vincentius, des vorigen Hertzogs Francisci III Tochter, Mariam, des Caroli zu Nevers Sohn, auch Carolus genannt, zur Ehe versprochen, und denen Unterthanen noch vor seinem Ende befohlen hatte, diesem Carolo zu huldigen. Es kam hierüber zwischen Savoyen und Mantua zum abermahligen Kriege, in welchem es der Käyser und der König in Spanien mit Savoyen, der König in Franckreich aber und Venedig mit dem Hertzoge zu Nevers hielten; Endlich wurd anno 1630 zu Regenspurg ein Friede geschlossen, und darinnen pacisciret, daß der Hertzog von Savoyen von dem westlichen Theil des Montferrats, worinnen Alby und Trino gelegen, so viel haben solte, daß es 18000 Scudi jährlicher Einkünffte austrüge; Der Hertzog zu Nevers solte das Hertzogthum Mantua und das übrige von Montferrat, der König in Franckreich aber Pignerol behalten. Welcher Friede auch anno 1631 bey dem zu Cherasco in Piemont angestelleten Convent zur Execution gebracht wurde, jedoch so, daß die in dem Frieden paciscirte 18000 Scudi jährlicher Einkünffte durch Vermittelung des Nuncii Apostolici Pancirolli, und des Cardinal Mazarins auff 15000 gebracht wurden, weil man sich über den Werth nicht vergleichen konte, und wurd derselbe hiernechst auch an. 1648 in dem Münsterschen Friedenschluß confirmiret. Wobey jedoch zu mercken, daß ob gleich in selbem so wohl als in des Käy-
vid. Joh. Baptist. Capriat. d. L. 1. hist. & ex eo Spener hist. Insign. L. 1. c. 29. §. 7. add. Thuan. L. 1. hist.
Spener. d. l. §. 8.
quae extat dans le Recueil des Traites des Paix Tom. 3. p. 301.
Spener. d. l. §. 9. Pax Querascensis extat dans le Recueil des Traites des Paix Tom. 3. p. 317.
§. Caesarea Majestas.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |