Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Achtes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff das Hertzogthum Bretagne. Das Fundament dieser Praetension ist aus folgender genealogischen Tabel zu ersehen: [unleserliches Material] ES gründet sich dieselbe nehmlich auff die Abstammung von den Hertzogen zu Bretagne. Dann des letzten Hertzogs zu Bretagne Francisci II. Tochter brachte dieses Hertzogthum auff König Carolum VIII und Ludovicum XII in Franckreich, dessen Tochter-Mann König Franciscus I solches mit der Cron Franckreich anno 1532 auff ewig vereiniget, welche Union sein Sohn und Successor König Henricus II confirmiret. Ob nun zwar des Henrici II Söhne alle ihre Leibes-Erben, und dero Schwester Tochter Jsabella, des Ertz-Hertzog Alberti zu Oesterreich Gemahlin, die Succession also in Bretagne praetendirte, auch deshalb vor dem Parlement zu Paris Klage anstellete, so war doch alles vergebens. Dahero Sie, weil sie keine Kinder hatte, vor ihrem anno 1633 erfolgten Ende, dieses ihr an Bretagne habendes Recht, ihrem Schwester Sohn, Victori Amadaeo, Hertzog zu Savoyen cediret hat, als auff welchen auch ohne dem, nach der Jsabellae Tod, die gantze Praetension jure sanguinis gekommen. Neundtes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff die Niederlande. Historie. König Philippus II in Spanien hatte zwar 4 Gemahlinnen, hinterließ aber nur von den beyden letztern lebendige Kinder: nehmlich von der dritten 2 Töchter, Jsabellam und Catharinam, davon jene an Ertz-Hertzog Albertum zu Oesterreich vermählet wurde, und zum Brautschatz die Niederlande bekam, die Catharinam aber heyrathete Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen. Aus der vierdten Ehe hatte König Philippus einen Sohn gleiches Nahmens, der ihm in der Regierung succedirte. Wie nun Isabella anno 1633 ohne Kinder verstarb, so entstand zwischen Hertzog Victore Amadaeo zu Savoyen, der Catharinae Sohn, und König Philippo III. ein Disput wegen der Succession in den Niederlanden. Der Hertzog zu Savoyen praetendirte solche daher: Savoysche Gründe. I. Weil seine Mutter, Catharina, der Jsabellae vollbürtige Schwester, und also ein näher Recht zu dero Verlassenschafft, als ihr Halbbruder, König Philippus III hätte, und Du Puy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats p. 456. Thuan. L. 16. hist. Argentre hist. Britan. L. 12. c. 70. vid. supra der Könige in Spanien Praetens. auff Bretagne. teste Du Puy d. l. p. 466. Zypae. hist. Cusani obstrict. L. 1. c. 17. p. 175. & L. 2. c. 11. p. 215. vid. Ranchin Tom. 2. de la Descript. de l'Europe p. 442. & ex eo Limnae. Tom. V. Addit. ad L. 5. J. P. c. 14. p. 447.
Achtes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff das Hertzogthum Bretagne. Das Fundament dieser Praetension ist aus folgender genealogischen Tabel zu ersehen: [unleserliches Material] ES gründet sich dieselbe nehmlich auff die Abstammung von den Hertzogen zu Bretagne. Dann des letzten Hertzogs zu Bretagne Francisci II. Tochter brachte dieses Hertzogthum auff König Carolum VIII und Ludovicum XII in Franckreich, dessen Tochter-Mann König Franciscus I solches mit der Cron Franckreich anno 1532 auff ewig vereiniget, welche Union sein Sohn und Successor König Henricus II confirmiret. Ob nun zwar des Henrici II Söhne alle ihre Leibes-Erben, und dero Schwester Tochter Jsabella, des Ertz-Hertzog Alberti zu Oesterreich Gemahlin, die Succession also in Bretagne praetendirte, auch deshalb vor dem Parlement zu Paris Klage anstellete, so war doch alles vergebens. Dahero Sie, weil sie keine Kinder hatte, vor ihrem anno 1633 erfolgten Ende, dieses ihr an Bretagne habendes Recht, ihrem Schwester Sohn, Victori Amadaeo, Hertzog zu Savoyen cediret hat, als auff welchen auch ohne dem, nach der Jsabellae Tod, die gantze Praetension jure sanguinis gekommen. Neundtes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff die Niederlande. Historie. König Philippus II in Spanien hatte zwar 4 Gemahlinnen, hinterließ aber nur von den beyden letztern lebendige Kinder: nehmlich von der dritten 2 Töchter, Jsabellam und Catharinam, davon jene an Ertz-Hertzog Albertum zu Oesterreich vermählet wurde, und zum Brautschatz die Niederlande bekam, die Catharinam aber heyrathete Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen. Aus der vierdten Ehe hatte König Philippus einen Sohn gleiches Nahmens, der ihm in der Regierung succedirte. Wie nun Isabella anno 1633 ohne Kinder verstarb, so entstand zwischen Hertzog Victore Amadaeo zu Savoyen, der Catharinae Sohn, und König Philippo III. ein Disput wegen der Succession in den Niederlanden. Der Hertzog zu Savoyen praetendirte solche daher: Savoysche Gründe. I. Weil seine Mutter, Catharina, der Jsabellae vollbürtige Schwester, und also ein näher Recht zu dero Verlassenschafft, als ihr Halbbruder, König Philippus III hätte, und Du Puy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats p. 456. Thuan. L. 16. hist. Argentré hist. Britan. L. 12. c. 70. vid. supra der Könige in Spanien Praetens. auff Bretagne. teste Du Puy d. l. p. 466. Zypae. hist. Cusani obstrict. L. 1. c. 17. p. 175. & L. 2. c. 11. p. 215. vid. Ranchin Tom. 2. de la Descript. de l'Europe p. 442. & ex eo Limnae. Tom. V. Addit. ad L. 5. J. P. c. 14. p. 447.
<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0704" n="793"/> <p>Achtes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff das Hertzogthum Bretagne.</p> <p>Das Fundament dieser Praetension ist aus folgender genealogischen Tabel zu ersehen: <gap reason="illegible"/></p> <p>ES gründet sich dieselbe nehmlich auff die Abstammung von den Hertzogen zu Bretagne. Dann des letzten Hertzogs zu Bretagne Francisci II. Tochter brachte dieses Hertzogthum auff König Carolum VIII und Ludovicum XII in Franckreich, dessen Tochter-Mann König Franciscus I solches mit der Cron Franckreich anno 1532 auff ewig vereiniget, welche Union sein Sohn und Successor König Henricus II confirmiret. <note place="foot">Du Puy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats p. 456. Thuan. L. 16. hist. Argentré hist. Britan. L. 12. c. 70.</note> Ob nun zwar des Henrici II Söhne alle ihre Leibes-Erben, und dero Schwester Tochter Jsabella, des Ertz-Hertzog Alberti zu Oesterreich Gemahlin, die Succession also in Bretagne praetendirte, auch deshalb vor dem Parlement zu Paris Klage anstellete, so war doch alles vergebens. <note place="foot">vid. supra der Könige in Spanien Praetens. auff Bretagne.</note> Dahero Sie, weil sie keine Kinder hatte, vor ihrem anno 1633 erfolgten Ende, dieses ihr an Bretagne habendes Recht, ihrem Schwester Sohn, Victori Amadaeo, Hertzog zu Savoyen cediret hat, <note place="foot">teste Du Puy d. l. p. 466.</note> als auff welchen auch ohne dem, nach der Jsabellae Tod, die gantze Praetension jure sanguinis gekommen. <note place="foot">Zypae. hist. Cusani obstrict. L. 1. c. 17. p. 175. & L. 2. c. 11. p. 215.</note></p> <p>Neundtes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff die Niederlande.</p> <p><note place="left">Historie.</note> König Philippus II in Spanien hatte zwar 4 Gemahlinnen, hinterließ aber nur von den beyden letztern lebendige Kinder: nehmlich von der dritten 2 Töchter, Jsabellam und Catharinam, davon jene an Ertz-Hertzog Albertum zu Oesterreich vermählet wurde, und zum Brautschatz die Niederlande bekam, die Catharinam aber heyrathete Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen. Aus der vierdten Ehe hatte König Philippus einen Sohn gleiches Nahmens, der ihm in der Regierung succedirte. Wie nun Isabella anno 1633 ohne Kinder verstarb, so entstand zwischen Hertzog Victore Amadaeo zu Savoyen, der Catharinae Sohn, und König Philippo III. ein Disput wegen der Succession in den Niederlanden.</p> <p>Der Hertzog zu Savoyen praetendirte solche daher: <note place="foot">vid. Ranchin Tom. 2. de la Descript. de l'Europe p. 442. & ex eo Limnae. Tom. V. Addit. ad L. 5. J. P. c. 14. p. 447.</note></p> <p><note place="right">Savoysche Gründe.</note> I. Weil seine Mutter, Catharina, der Jsabellae vollbürtige Schwester, und also ein näher Recht zu dero Verlassenschafft, als ihr Halbbruder, König Philippus III hätte, und </p> </div> </body> </text> </TEI> [793/0704]
Achtes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff das Hertzogthum Bretagne.
Das Fundament dieser Praetension ist aus folgender genealogischen Tabel zu ersehen: _
ES gründet sich dieselbe nehmlich auff die Abstammung von den Hertzogen zu Bretagne. Dann des letzten Hertzogs zu Bretagne Francisci II. Tochter brachte dieses Hertzogthum auff König Carolum VIII und Ludovicum XII in Franckreich, dessen Tochter-Mann König Franciscus I solches mit der Cron Franckreich anno 1532 auff ewig vereiniget, welche Union sein Sohn und Successor König Henricus II confirmiret. Ob nun zwar des Henrici II Söhne alle ihre Leibes-Erben, und dero Schwester Tochter Jsabella, des Ertz-Hertzog Alberti zu Oesterreich Gemahlin, die Succession also in Bretagne praetendirte, auch deshalb vor dem Parlement zu Paris Klage anstellete, so war doch alles vergebens. Dahero Sie, weil sie keine Kinder hatte, vor ihrem anno 1633 erfolgten Ende, dieses ihr an Bretagne habendes Recht, ihrem Schwester Sohn, Victori Amadaeo, Hertzog zu Savoyen cediret hat, als auff welchen auch ohne dem, nach der Jsabellae Tod, die gantze Praetension jure sanguinis gekommen.
Neundtes Capitel/ Von der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff die Niederlande.
König Philippus II in Spanien hatte zwar 4 Gemahlinnen, hinterließ aber nur von den beyden letztern lebendige Kinder: nehmlich von der dritten 2 Töchter, Jsabellam und Catharinam, davon jene an Ertz-Hertzog Albertum zu Oesterreich vermählet wurde, und zum Brautschatz die Niederlande bekam, die Catharinam aber heyrathete Hertzog Carl Emanuel zu Savoyen. Aus der vierdten Ehe hatte König Philippus einen Sohn gleiches Nahmens, der ihm in der Regierung succedirte. Wie nun Isabella anno 1633 ohne Kinder verstarb, so entstand zwischen Hertzog Victore Amadaeo zu Savoyen, der Catharinae Sohn, und König Philippo III. ein Disput wegen der Succession in den Niederlanden.
Historie. Der Hertzog zu Savoyen praetendirte solche daher:
I. Weil seine Mutter, Catharina, der Jsabellae vollbürtige Schwester, und also ein näher Recht zu dero Verlassenschafft, als ihr Halbbruder, König Philippus III hätte, und
Savoysche Gründe.
Du Puy des droits du Roy de France sur plusieurs Etats p. 456. Thuan. L. 16. hist. Argentré hist. Britan. L. 12. c. 70.
vid. supra der Könige in Spanien Praetens. auff Bretagne.
teste Du Puy d. l. p. 466.
Zypae. hist. Cusani obstrict. L. 1. c. 17. p. 175. & L. 2. c. 11. p. 215.
vid. Ranchin Tom. 2. de la Descript. de l'Europe p. 442. & ex eo Limnae. Tom. V. Addit. ad L. 5. J. P. c. 14. p. 447.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |