Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

andern weltlichen Sachen etwas vorzunehmen permittiret werden, massen solche dadurch Gelegenheit bekommen würde die Stände des Reichs allgemach, zum ewigen Praejuditz des Reichs und dessen Ständen, unter ihre Judicatur zu bringen und unterwürffig zu machen. Bathen dahero mehr besagte Cöllnische Nunciatur zu ermahnen, ihre abgelassene nichtliche Mandata zu revociren, und sich dergleichen ferneren Neuerungen zu enthalten; dem Dechanten und Capitul aber bathen sie anzubefehlen, ihre Actiones, wann sie einige wieder Bürgermeister und Rath zu haben vermeinten, vor Ihr. Käyserl. Maj. und dero höchste Reichs-Gerichte anzustellen, sc. was aber darauff resolviret worden, und was weiter in der Sache vorgangen ist mir nicht bewust.

Andere Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Bremen.

VOn der Streitigkeit, so diese Stadt mit dem König in Schweden, wegen der Immedietät, und mit dem Fürstl. Hause Holstein wegen des Weser-Zolles hat, davon ist bereits oben bey den Königl. Schwedischen und Dänischen Praetensionen Meldung geschehen.

Dritte Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Cöllen.

VOn denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit dem Churfürsten gleiches Nahmens wegen unterschiedlicher Gerechtigkeiten hat, davon ist bey den Chur-Cöllnischen Praetensionen Meldung geschehen.

Vierdte Section, Von den Streitigkeiten der Stadt Dortmund mit Sr. Königl. Maj. in Preussen.

VOn den Streitigkeiten, so diese Stadt mit Sr. Königl. Maj. in Preußen wegen unterschiedlicher Gerechtigkeiten hat, davon ist oben, bey den Königl. Preußischen Praetensionen, Meldung geschehen.

Fünffte Section, Von der Stadt Friedberg Streitigk. mit der Burg daselbst wegen der Superiorität/ und andern Gerechtigkeiten.

ES hat die Adeliche Burg Fridberg schon von vielen Seculis her, sonderlich aber gegen dem Ende des 16 Seculi, getrachtet, die Stadt gleiches Nahmens ihrer Bothmäßigkeit zu unterwerffen; dahero die Stadt gemüßiget worden sich mit gemeldeter Burg in beschwerliche, und biß dato noch unerörterte Rechtfertigung vor der Käyserl. Cammer einzulassen. Directe zwar disputiret die Burg der Stadt immedietät nicht, sondern praetendiret nur die Oberhand, Obrigkeit, und alle Gewalt in unito regiminis corpore & statu, so daß sie in Communionem regalium und anderer Jurium mit zugelassen, und dabey das Directorium hätte; weil solches aber in der That nichts anders als eine Vergeringerung der immedietät involviret, so gab die Stadt eine weitläufftige Deduction ihrer immedietät heraus, darinnen sie nicht nur der Burg Intention wiederlegte, sondern ihre Immedietät auch weitläufftig behauptete, und zwar unter andern hauptsächlich mit folgenden Gründen.

Der Stadt Gründe. I. Daß sie in allen nicht allein alten, sondern auch neuen Reichs-Matriculn befindlich, und darinnen ihren gewissen Anschlag hätte, nach welchem sie dem Reich immediate contribuirte.

Desumpta haec sunt ex Memoriali, quod urbs exhibuit in Comitiis Ratisbonensibus, & extat in Fabri Staats-Cantzeley Part. IV. p. 206. seqq.
Cui tit. Beständiger Bericht des H. Reichs-Stadt Friedberg Stand-Regalien sc.
Argumenta Civitatis etiam refert Knipschild de Jur. Civit. L. 3. c. 15. n. 10. seqq.

andern weltlichen Sachen etwas vorzunehmen permittiret werden, massen solche dadurch Gelegenheit bekommen würde die Stände des Reichs allgemach, zum ewigen Praejuditz des Reichs und dessen Ständen, unter ihre Judicatur zu bringen und unterwürffig zu machen. Bathen dahero mehr besagte Cöllnische Nunciatur zu ermahnen, ihre abgelassene nichtliche Mandata zu revociren, und sich dergleichen ferneren Neuerungen zu enthalten; dem Dechanten und Capitul aber bathen sie anzubefehlen, ihre Actiones, wann sie einige wieder Bürgermeister und Rath zu haben vermeinten, vor Ihr. Käyserl. Maj. und dero höchste Reichs-Gerichte anzustellen, sc. was aber darauff resolviret worden, und was weiter in der Sache vorgangen ist mir nicht bewust.

Andere Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Bremen.

VOn der Streitigkeit, so diese Stadt mit dem König in Schweden, wegen der Immedietät, und mit dem Fürstl. Hause Holstein wegen des Weser-Zolles hat, davon ist bereits oben bey den Königl. Schwedischen und Dänischen Praetensionen Meldung geschehen.

Dritte Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Cöllen.

VOn denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit dem Churfürsten gleiches Nahmens wegen unterschiedlicher Gerechtigkeiten hat, davon ist bey den Chur-Cöllnischen Praetensionen Meldung geschehen.

Vierdte Section, Von den Streitigkeiten der Stadt Dortmund mit Sr. Königl. Maj. in Preussen.

VOn den Streitigkeiten, so diese Stadt mit Sr. Königl. Maj. in Preußen wegen unterschiedlicher Gerechtigkeiten hat, davon ist oben, bey den Königl. Preußischen Praetensionen, Meldung geschehen.

Fünffte Section, Von der Stadt Friedberg Streitigk. mit der Burg daselbst wegen der Superiorität/ und andern Gerechtigkeiten.

ES hat die Adeliche Burg Fridberg schon von vielen Seculis her, sonderlich aber gegen dem Ende des 16 Seculi, getrachtet, die Stadt gleiches Nahmens ihrer Bothmäßigkeit zu unterwerffen; dahero die Stadt gemüßiget worden sich mit gemeldeter Burg in beschwerliche, und biß dato noch unerörterte Rechtfertigung vor der Käyserl. Cammer einzulassen. Directe zwar disputiret die Burg der Stadt immedietät nicht, sondern praetendiret nur die Oberhand, Obrigkeit, und alle Gewalt in unito regiminis corpore & statu, so daß sie in Communionem regalium und anderer Jurium mit zugelassen, und dabey das Directorium hätte; weil solches aber in der That nichts anders als eine Vergeringerung der immedietät involviret, so gab die Stadt eine weitläufftige Deduction ihrer immedietät heraus, darinnen sie nicht nur der Burg Intention wiederlegte, sondern ihre Immedietät auch weitläufftig behauptete, und zwar unter andern hauptsächlich mit folgenden Gründen.

Der Stadt Gründe. I. Daß sie in allen nicht allein alten, sondern auch neuen Reichs-Matriculn befindlich, und darinnen ihren gewissen Anschlag hätte, nach welchem sie dem Reich immediate contribuirte.

Desumpta haec sunt ex Memoriali, quod urbs exhibuit in Comitiis Ratisbonensibus, & extat in Fabri Staats-Cantzeley Part. IV. p. 206. seqq.
Cui tit. Beständiger Bericht des H. Reichs-Stadt Friedberg Stand-Regalien sc.
Argumenta Civitatis etiam refert Knipschild de Jur. Civit. L. 3. c. 15. n. 10. seqq.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0727" n="816"/>
andern weltlichen Sachen etwas vorzunehmen            permittiret werden, massen solche dadurch Gelegenheit bekommen würde die Stände des Reichs            allgemach, zum ewigen Praejuditz des Reichs und dessen Ständen, unter ihre Judicatur zu            bringen und unterwürffig zu machen. Bathen dahero mehr besagte Cöllnische Nunciatur zu            ermahnen, ihre abgelassene nichtliche Mandata zu revociren, und sich dergleichen ferneren            Neuerungen zu enthalten; dem Dechanten und Capitul aber bathen sie anzubefehlen, ihre            Actiones, wann sie einige wieder Bürgermeister und Rath zu haben vermeinten, vor Ihr.            Käyserl. Maj. und dero höchste Reichs-Gerichte anzustellen, sc. <note place="foot">Desumpta haec sunt ex Memoriali, quod urbs exhibuit in Comitiis Ratisbonensibus, &amp;              extat in Fabri Staats-Cantzeley Part. IV. p. 206. seqq.</note> was aber darauff            resolviret worden, und was weiter in der Sache vorgangen ist mir nicht bewust.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Andere Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Bremen.</head>
        <p>VOn der Streitigkeit, so diese Stadt mit dem König in Schweden, wegen der Immedietät, und            mit dem Fürstl. Hause Holstein wegen des Weser-Zolles hat, davon ist bereits oben bey den            Königl. Schwedischen und Dänischen Praetensionen Meldung geschehen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Dritte Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Cöllen.</head>
        <p>VOn denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit dem Churfürsten gleiches Nahmens wegen            unterschiedlicher Gerechtigkeiten hat, davon ist bey den Chur-Cöllnischen Praetensionen            Meldung geschehen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Vierdte Section, Von den Streitigkeiten der Stadt Dortmund mit Sr. Königl. Maj. in            Preussen.</head>
        <p>VOn den Streitigkeiten, so diese Stadt mit Sr. Königl. Maj. in Preußen wegen            unterschiedlicher Gerechtigkeiten hat, davon ist oben, bey den Königl. Preußischen            Praetensionen, Meldung geschehen.</p>
      </div>
      <div>
        <head>Fünffte Section, Von der Stadt Friedberg Streitigk. mit der Burg daselbst wegen der            Superiorität/ und andern Gerechtigkeiten.</head>
        <p>ES hat die Adeliche Burg Fridberg schon von vielen Seculis her, sonderlich aber gegen dem            Ende des 16 Seculi, getrachtet, die Stadt gleiches Nahmens ihrer Bothmäßigkeit zu            unterwerffen; dahero die Stadt gemüßiget worden sich mit gemeldeter Burg in beschwerliche,            und biß dato noch unerörterte Rechtfertigung vor der Käyserl. Cammer einzulassen. Directe            zwar disputiret die Burg der Stadt immedietät nicht, sondern praetendiret nur die            Oberhand, Obrigkeit, und alle Gewalt in unito regiminis corpore &amp; statu, so daß sie in            Communionem regalium und anderer Jurium mit zugelassen, und dabey das Directorium hätte;            weil solches aber in der That nichts anders als eine Vergeringerung der immedietät            involviret, so gab die Stadt eine weitläufftige Deduction <note place="foot">Cui tit.              Beständiger Bericht des H. Reichs-Stadt Friedberg Stand-Regalien sc.</note> ihrer            immedietät heraus, darinnen sie nicht nur der Burg Intention wiederlegte, sondern ihre            Immedietät auch weitläufftig behauptete, und zwar unter andern hauptsächlich mit folgenden            Gründen. <note place="foot">Argumenta Civitatis etiam refert Knipschild de Jur. Civit. L.              3. c. 15. n. 10. seqq.</note></p>
        <p><note place="right">Der Stadt Gründe.</note> I. Daß sie in allen nicht allein alten,            sondern auch neuen Reichs-Matriculn befindlich, und darinnen ihren gewissen Anschlag            hätte, nach welchem sie dem Reich immediate contribuirte.</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[816/0727] andern weltlichen Sachen etwas vorzunehmen permittiret werden, massen solche dadurch Gelegenheit bekommen würde die Stände des Reichs allgemach, zum ewigen Praejuditz des Reichs und dessen Ständen, unter ihre Judicatur zu bringen und unterwürffig zu machen. Bathen dahero mehr besagte Cöllnische Nunciatur zu ermahnen, ihre abgelassene nichtliche Mandata zu revociren, und sich dergleichen ferneren Neuerungen zu enthalten; dem Dechanten und Capitul aber bathen sie anzubefehlen, ihre Actiones, wann sie einige wieder Bürgermeister und Rath zu haben vermeinten, vor Ihr. Käyserl. Maj. und dero höchste Reichs-Gerichte anzustellen, sc. was aber darauff resolviret worden, und was weiter in der Sache vorgangen ist mir nicht bewust. Andere Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Bremen. VOn der Streitigkeit, so diese Stadt mit dem König in Schweden, wegen der Immedietät, und mit dem Fürstl. Hause Holstein wegen des Weser-Zolles hat, davon ist bereits oben bey den Königl. Schwedischen und Dänischen Praetensionen Meldung geschehen. Dritte Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Cöllen. VOn denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit dem Churfürsten gleiches Nahmens wegen unterschiedlicher Gerechtigkeiten hat, davon ist bey den Chur-Cöllnischen Praetensionen Meldung geschehen. Vierdte Section, Von den Streitigkeiten der Stadt Dortmund mit Sr. Königl. Maj. in Preussen. VOn den Streitigkeiten, so diese Stadt mit Sr. Königl. Maj. in Preußen wegen unterschiedlicher Gerechtigkeiten hat, davon ist oben, bey den Königl. Preußischen Praetensionen, Meldung geschehen. Fünffte Section, Von der Stadt Friedberg Streitigk. mit der Burg daselbst wegen der Superiorität/ und andern Gerechtigkeiten. ES hat die Adeliche Burg Fridberg schon von vielen Seculis her, sonderlich aber gegen dem Ende des 16 Seculi, getrachtet, die Stadt gleiches Nahmens ihrer Bothmäßigkeit zu unterwerffen; dahero die Stadt gemüßiget worden sich mit gemeldeter Burg in beschwerliche, und biß dato noch unerörterte Rechtfertigung vor der Käyserl. Cammer einzulassen. Directe zwar disputiret die Burg der Stadt immedietät nicht, sondern praetendiret nur die Oberhand, Obrigkeit, und alle Gewalt in unito regiminis corpore & statu, so daß sie in Communionem regalium und anderer Jurium mit zugelassen, und dabey das Directorium hätte; weil solches aber in der That nichts anders als eine Vergeringerung der immedietät involviret, so gab die Stadt eine weitläufftige Deduction ihrer immedietät heraus, darinnen sie nicht nur der Burg Intention wiederlegte, sondern ihre Immedietät auch weitläufftig behauptete, und zwar unter andern hauptsächlich mit folgenden Gründen. I. Daß sie in allen nicht allein alten, sondern auch neuen Reichs-Matriculn befindlich, und darinnen ihren gewissen Anschlag hätte, nach welchem sie dem Reich immediate contribuirte. Der Stadt Gründe. Desumpta haec sunt ex Memoriali, quod urbs exhibuit in Comitiis Ratisbonensibus, & extat in Fabri Staats-Cantzeley Part. IV. p. 206. seqq. Cui tit. Beständiger Bericht des H. Reichs-Stadt Friedberg Stand-Regalien sc. Argumenta Civitatis etiam refert Knipschild de Jur. Civit. L. 3. c. 15. n. 10. seqq.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/727
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 816. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/727>, abgerufen am 24.11.2024.