Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Anderes Capitel/ Von der Republ. Lucca Streitigk. mit dem Hertzog zu Modena wegen des Graffignanischen Ländleins. ES schreibet Franckenberg , daß zwischen denen Hertzogen zu Modena, und der Republ. Lucca, dieses Ländleins halber Streit sey, worinnen solcher aber bestehe, meldet er nicht. Indessen sind die Hertzoge zu Modena in possession. Dreyzehende Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Nürrenberg. Von denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit denen Marggrafen zu Brandenburg-Barayt und Anspach, wegen des Burggraffthumbs daselbst und andern Gerechtigkeiten, wie auch mit Chur-Pfaltz wegen der Städte und Flecken Lauff, Altdorff, Herspruck, Velden sc. hat, davon ist oben bey den Brandenburg-Baraytischen und Chur-Pfältzischen Praetensionen bereits Meldung geschehen. Vierzehende Section, Von den Streitigkeiten der Stadt Speier. VOn denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit dem Bischoffe zu Speier wegen des Wohnung-Sitzes, und Einreitens hat, davon ist bey der Bischöffe zu Speier Praetension Meldung geschehen. Funffzehende Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Republ. Venedig. Erstes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff das Königreich Cypern. WElcher gestalt dieses Königreich durch die Catharina Cornara an die Republ. Venedig gekommen, davon ist oben bey der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff Cypern Meldung geschehen, wohin mich Kürtze halber beziehe. Diese Republique nun hat solches Königreich in die 100 Jahr, nemlich biß anno 1570, beseßen, da es ihr von den Türcken entrissen worden, indem diese vorgaben, es stünde ihnen frey, Königreiche nach Belieben einzunehmen, hätten auch so vielmehr Ursache hiezu, weil nicht allein schon die vorigen Könige in Cypern denen Egyptischen Sultanen, sondern auch die Republ. Venedig selbst ihren (nehmlich der Türckischen Käyser) Vorfahren einen jährlichen Tribut von diesem Königreich gezahlet; vor welchen geringen Preiß sie aber nunmehro solches Königreich andern nicht ferner überlassen wolten. Ob nun die Türcken zwar bißhero in Besitz geblieben, so hat sich doch die Republic Venedig ihres Rechtes daran noch nicht begeben, und ist solcher Praetension halber zwischen den Venetianern und den Hertzogen zu Savoyen (als welche auch Praetension darauff haben) öffters Irrung vorgefallen; woruntersonderlich zu mercken, daß, wie zu Anfang des vorigen Seculi der Savoysche Abgesandte zu Venedig, der Graf von Bigliore, seines Principalis Wapen, darinnen auch das von Cypern verhanden war, über seine Hauß-Thür gehencket hatte, der Rath demselben vermelden lassen, daß, dafern er solche Taffel nicht wegthäte, sie solche vor seinen Augen abnehmen und zubrechen würden; dahero der Gesandte solche auch wieder abnehmen lassen ; und soll ein gleiches im Europ. Herold. Part. 2. p. 620. vid. Anton. Maria Gratian. de bello Cypro. Beccmann. Hist. Orb. Part. 2. c. 12. §. 4. Georg Leti in l'Italia regnante. Part. 1. p. 367. seqq. vid. der Hertzoge zu Savoyen Praetens. auff Cypern. vid. Amelot de la Houssaie en son histoire du Gouvernement de Venise. p. 167. seqq. Amelot de la Housaie d. l. p. 168.
Anderes Capitel/ Von der Republ. Lucca Streitigk. mit dem Hertzog zu Modena wegen des Graffignanischen Ländleins. ES schreibet Franckenberg , daß zwischen denen Hertzogen zu Modena, und der Republ. Lucca, dieses Ländleins halber Streit sey, worinnen solcher aber bestehe, meldet er nicht. Indessen sind die Hertzoge zu Modena in possession. Dreyzehende Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Nürrenberg. Von denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit denen Marggrafen zu Brandenburg-Barayt und Anspach, wegen des Burggraffthumbs daselbst und andern Gerechtigkeiten, wie auch mit Chur-Pfaltz wegen der Städte und Flecken Lauff, Altdorff, Herspruck, Velden sc. hat, davon ist oben bey den Brandenburg-Baraytischen und Chur-Pfältzischen Praetensionen bereits Meldung geschehen. Vierzehende Section, Von den Streitigkeiten der Stadt Speier. VOn denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit dem Bischoffe zu Speier wegen des Wohnung-Sitzes, und Einreitens hat, davon ist bey der Bischöffe zu Speier Praetension Meldung geschehen. Funffzehende Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Republ. Venedig. Erstes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff das Königreich Cypern. WElcher gestalt dieses Königreich durch die Catharina Cornara an die Republ. Venedig gekommen, davon ist oben bey der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff Cypern Meldung geschehen, wohin mich Kürtze halber beziehe. Diese Republique nun hat solches Königreich in die 100 Jahr, nemlich biß anno 1570, beseßen, da es ihr von den Türcken entrissen worden, indem diese vorgaben, es stünde ihnen frey, Königreiche nach Belieben einzunehmen, hätten auch so vielmehr Ursache hiezu, weil nicht allein schon die vorigen Könige in Cypern denen Egyptischen Sultanen, sondern auch die Republ. Venedig selbst ihren (nehmlich der Türckischen Käyser) Vorfahren einen jährlichen Tribut von diesem Königreich gezahlet; vor welchen geringen Preiß sie aber nunmehro solches Königreich andern nicht ferner überlassen wolten. Ob nun die Türcken zwar bißhero in Besitz geblieben, so hat sich doch die Republic Venedig ihres Rechtes daran noch nicht begeben, und ist solcher Praetension halber zwischen den Venetianern und den Hertzogen zu Savoyen (als welche auch Praetension darauff haben) öffters Irrung vorgefallen; woruntersonderlich zu mercken, daß, wie zu Anfang des vorigen Seculi der Savoysche Abgesandte zu Venedig, der Graf von Bigliore, seines Principalis Wapen, darinnen auch das von Cypern verhanden war, über seine Hauß-Thür gehencket hatte, der Rath demselben vermelden lassen, daß, dafern er solche Taffel nicht wegthäte, sie solche vor seinen Augen abnehmen und zubrechen würden; dahero der Gesandte solche auch wieder abnehmen lassen ; und soll ein gleiches im Europ. Herold. Part. 2. p. 620. vid. Anton. Maria Gratian. de bello Cypro. Beccmann. Hist. Orb. Part. 2. c. 12. §. 4. Georg Leti in l'Italia regnante. Part. 1. p. 367. seqq. vid. der Hertzoge zu Savoyen Praetens. auff Cypern. vid. Amelot de la Houssaie en son histoire du Gouvernement de Venise. p. 167. seqq. Amelot de la Housaie d. l. p. 168.
<TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0739" n="828"/> <p>Anderes Capitel/ Von der Republ. Lucca Streitigk. mit dem Hertzog zu Modena wegen des Graffignanischen Ländleins.</p> <p>ES schreibet Franckenberg <note place="foot">im Europ. Herold. Part. 2. p. 620.</note>, daß zwischen denen Hertzogen zu Modena, und der Republ. Lucca, dieses Ländleins halber Streit sey, worinnen solcher aber bestehe, meldet er nicht. Indessen sind die Hertzoge zu Modena in possession.</p> </div> <div> <head>Dreyzehende Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Nürrenberg.</head> <p>Von denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit denen Marggrafen zu Brandenburg-Barayt und Anspach, wegen des Burggraffthumbs daselbst und andern Gerechtigkeiten, wie auch mit Chur-Pfaltz wegen der Städte und Flecken Lauff, Altdorff, Herspruck, Velden sc. hat, davon ist oben bey den Brandenburg-Baraytischen und Chur-Pfältzischen Praetensionen bereits Meldung geschehen.</p> </div> <div> <head>Vierzehende Section, Von den Streitigkeiten der Stadt Speier.</head> <p>VOn denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit dem Bischoffe zu Speier wegen des Wohnung-Sitzes, und Einreitens hat, davon ist bey der Bischöffe zu Speier Praetension Meldung geschehen.</p> </div> <div> <head>Funffzehende Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Republ. Venedig.</head> <p>Erstes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff das Königreich Cypern.</p> <p>WElcher gestalt dieses Königreich durch die Catharina Cornara an die Republ. Venedig gekommen, davon ist oben bey der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff Cypern Meldung geschehen, wohin mich Kürtze halber beziehe. Diese Republique nun hat solches Königreich in die 100 Jahr, nemlich biß anno 1570, beseßen, da es ihr von den Türcken entrissen worden, indem diese vorgaben, es stünde ihnen frey, Königreiche nach Belieben einzunehmen, hätten auch so vielmehr Ursache hiezu, weil nicht allein schon die vorigen Könige in Cypern denen Egyptischen Sultanen, sondern auch die Republ. Venedig selbst ihren (nehmlich der Türckischen Käyser) Vorfahren einen jährlichen Tribut von diesem Königreich gezahlet; vor welchen geringen Preiß sie aber nunmehro solches Königreich andern nicht ferner überlassen wolten. <note place="foot">vid. Anton. Maria Gratian. de bello Cypro. Beccmann. Hist. Orb. Part. 2. c. 12. §. 4.</note></p> <p>Ob nun die Türcken zwar bißhero in Besitz geblieben, so hat sich doch die Republic Venedig ihres Rechtes daran noch nicht begeben, <note place="foot">Georg Leti in l'Italia regnante. Part. 1. p. 367. seqq.</note> und ist solcher Praetension halber zwischen den Venetianern und den Hertzogen zu Savoyen (als welche auch Praetension darauff haben) <note place="foot">vid. der Hertzoge zu Savoyen Praetens. auff Cypern.</note> öffters Irrung vorgefallen; <note place="foot">vid. Amelot de la Houssaie en son histoire du Gouvernement de Venise. p. 167. seqq.</note> woruntersonderlich zu mercken, daß, wie zu Anfang des vorigen Seculi der Savoysche Abgesandte zu Venedig, der Graf von Bigliore, seines Principalis Wapen, darinnen auch das von Cypern verhanden war, über seine Hauß-Thür gehencket hatte, der Rath demselben vermelden lassen, daß, dafern er solche Taffel nicht wegthäte, sie solche vor seinen Augen abnehmen und zubrechen würden; dahero der Gesandte solche auch wieder abnehmen lassen <note place="foot">Amelot de la Housaie d. l. p. 168.</note>; und soll ein gleiches </p> </div> </body> </text> </TEI> [828/0739]
Anderes Capitel/ Von der Republ. Lucca Streitigk. mit dem Hertzog zu Modena wegen des Graffignanischen Ländleins.
ES schreibet Franckenberg , daß zwischen denen Hertzogen zu Modena, und der Republ. Lucca, dieses Ländleins halber Streit sey, worinnen solcher aber bestehe, meldet er nicht. Indessen sind die Hertzoge zu Modena in possession.
Dreyzehende Section, Von denen Streitigkeiten der Stadt Nürrenberg. Von denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit denen Marggrafen zu Brandenburg-Barayt und Anspach, wegen des Burggraffthumbs daselbst und andern Gerechtigkeiten, wie auch mit Chur-Pfaltz wegen der Städte und Flecken Lauff, Altdorff, Herspruck, Velden sc. hat, davon ist oben bey den Brandenburg-Baraytischen und Chur-Pfältzischen Praetensionen bereits Meldung geschehen.
Vierzehende Section, Von den Streitigkeiten der Stadt Speier. VOn denen Streitigkeiten, so diese Stadt mit dem Bischoffe zu Speier wegen des Wohnung-Sitzes, und Einreitens hat, davon ist bey der Bischöffe zu Speier Praetension Meldung geschehen.
Funffzehende Section, Von denen Praetensionen und Streitigkeiten der Republ. Venedig. Erstes Capitel/ Von der Republ. Venedig Praetension auff das Königreich Cypern.
WElcher gestalt dieses Königreich durch die Catharina Cornara an die Republ. Venedig gekommen, davon ist oben bey der Hertzoge zu Savoyen Praetension auff Cypern Meldung geschehen, wohin mich Kürtze halber beziehe. Diese Republique nun hat solches Königreich in die 100 Jahr, nemlich biß anno 1570, beseßen, da es ihr von den Türcken entrissen worden, indem diese vorgaben, es stünde ihnen frey, Königreiche nach Belieben einzunehmen, hätten auch so vielmehr Ursache hiezu, weil nicht allein schon die vorigen Könige in Cypern denen Egyptischen Sultanen, sondern auch die Republ. Venedig selbst ihren (nehmlich der Türckischen Käyser) Vorfahren einen jährlichen Tribut von diesem Königreich gezahlet; vor welchen geringen Preiß sie aber nunmehro solches Königreich andern nicht ferner überlassen wolten.
Ob nun die Türcken zwar bißhero in Besitz geblieben, so hat sich doch die Republic Venedig ihres Rechtes daran noch nicht begeben, und ist solcher Praetension halber zwischen den Venetianern und den Hertzogen zu Savoyen (als welche auch Praetension darauff haben) öffters Irrung vorgefallen; woruntersonderlich zu mercken, daß, wie zu Anfang des vorigen Seculi der Savoysche Abgesandte zu Venedig, der Graf von Bigliore, seines Principalis Wapen, darinnen auch das von Cypern verhanden war, über seine Hauß-Thür gehencket hatte, der Rath demselben vermelden lassen, daß, dafern er solche Taffel nicht wegthäte, sie solche vor seinen Augen abnehmen und zubrechen würden; dahero der Gesandte solche auch wieder abnehmen lassen ; und soll ein gleiches
im Europ. Herold. Part. 2. p. 620.
vid. Anton. Maria Gratian. de bello Cypro. Beccmann. Hist. Orb. Part. 2. c. 12. §. 4.
Georg Leti in l'Italia regnante. Part. 1. p. 367. seqq.
vid. der Hertzoge zu Savoyen Praetens. auff Cypern.
vid. Amelot de la Houssaie en son histoire du Gouvernement de Venise. p. 167. seqq.
Amelot de la Housaie d. l. p. 168.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-11-26T12:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |