Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigk. wegen der Grafschafft Wertheim und Breuberg. WIe anno 1556 der letzte Graf zu Wertheim, Michael, mit Tod abging, und dessen eintzige Tochter ihme bald folgete, so brachte dessen Schwieger-Vater Graf Ludwig zu Stolberg, (der bey Käyser Carolo V, Ferdinando und Maximiliano II geheimbter Rath gewesen, und ein grosses vermochte) die Wertheimische Reichs-Böhmische- und Würtzburgische Lehen an sich, vor sich und seine Töchter; und ob die Reichs- und Würtzburgische Lehen zwar nur vor die 2 älteste Töchter acquiriret wurden, so hat jedoch hernach die dritte, Nahmens Anna, des Graf Ludwigs zu Löwenstein Gemahlin, per transactionem auch auff die Würtzburgische Lehen ein Recht erhalten. Als nun die 2 ältesten, Catharina, des Graf Philippi zu Eberstein Gemahlin, und Elisabeth, erstlich des Graf Theodorici zu Manderscheid, und hernach des Graf Wilhelmi zu Crichingen Gemahlin, ohne Kinder versturben, so kam alles Recht auff die jüngste, obgedachte Annam, dero Gemahl Graf Ludwig zu Löwenstein jedoch viele Streitigkeiten deshalben gehabt, indem nicht allein die Grafen zu Crichingen praetension darauff machten, sondern auch der Bischoff Julius zu Würtzburg, viele dem Stifft gehörige, und bey der Grafschafft bißhero gewesene Stücke, sonderlich Breuberg, denen mit Graf Ludovico zu Stolberg gemachten Pactis zuwider, als eröffnete Lehen einzog, darüber es anno 1607 gar zu einem Kriege kam, und wurden viele Schrifften deshalb gewechselt. Ob nachdem aber alle Streitigkeiten völlig beygeleget worden, ist mir nicht bewust. Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigkeit unter sich/ wegen der halben Grafschafft Breuberg/ und anderer in den Niederlanden gelegenen Güter. WIe Graf Ludwig zu Löwenstein verstarb, verordnete er, daß seine noch lebende 4 Söhne seine Herrschafften gleich unter sich theilen solten, welches diese auch anno 1611 thaten, und darüber einen Interims-Recess auffrichteten; und nahmen die beyde älteste, nehmlich Graf Christoph Ludwig und Graf Ludwig, die Grafschafft Löwenstein, weil der Hertzog zu Würtenberg, als Lehens-Herr, die beyde jüngere damit nicht belehnen wolte; die 2 jüngere aber, nehmlich Graf Wolffgang Ernst und Johann Theodoricus bekamen die Helffte von Breuberg, und derer in den vereinigten Niederlanden gelegenen Graf- und Herrschafften; die andere Helffte von diesen Gütern blieb per modum ususfructus bey ihrer Mutter Schwester, der verwitbeten Gräfin zu Crichingen, und die Grafschafft Wertheim wurd ungetheilt gelassen. Wie nun die verwitbete Gräfin zu Crichingen anno 1612 verstarb, die Niederländische Graf- und Herrschafften also wieder zusammen kamen, und der beyden jüngern Grafen portion dadurch sehr vermehret wurde, so verlangten die andern Grafen eine Gleichheit, auff welche sie noch mehr drungen, da anno 1618 denen jüngern Grafen die Belehnung der Grafschafft Löwenstein per sententiam abgeschlagen worden, diese aber dennoch nach ihres Vettern Graf Georg Ludwigs, und Graf Joh. Casimirs Tod, die von ihnen hinterlassene, und zu der Grafschafft Löwenstein gehörige Herrschafften, Scharffeneck, und Habizheim, nebst der Kellerey Wildeck an sich rissen, und ihnen zueigneten; welcher Streit auch noch nicht beygeleget seyn soll, und sollen wegen der gemeinschafftlichen Grafschafft Wertheim noch immer mehr Irrungen dazu kommen. vid. Stemma Leostenianum s. Genealog. Comit. de Löwenstein. Spener hist. Insign. L. 1. c. 56. §. 2. Franckenberg Europ. Herold. Part. 1. p. 773. Spener. d. l. Sprenger in Ellychiis. p. 1884. seqq. vid. Thuan. L. 138. hist. vid. Acta Wertheimiana. an. 1618. fol. impress. teste Imhoff in Notit. Proc. L. 8. c. 6. §. 4. qui etiam modo relata habet. Imhoff d. l. §. 13.
Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigk. wegen der Grafschafft Wertheim und Breuberg. WIe anno 1556 der letzte Graf zu Wertheim, Michael, mit Tod abging, und dessen eintzige Tochter ihme bald folgete, so brachte dessen Schwieger-Vater Graf Ludwig zu Stolberg, (der bey Käyser Carolo V, Ferdinando und Maximiliano II geheimbter Rath gewesen, und ein grosses vermochte) die Wertheimische Reichs-Böhmische- und Würtzburgische Lehen an sich, vor sich und seine Töchter; und ob die Reichs- und Würtzburgische Lehen zwar nur vor die 2 älteste Töchter acquiriret wurden, so hat jedoch hernach die dritte, Nahmens Anna, des Graf Ludwigs zu Löwenstein Gemahlin, per transactionem auch auff die Würtzburgische Lehen ein Recht erhalten. Als nun die 2 ältesten, Catharina, des Graf Philippi zu Eberstein Gemahlin, und Elisabeth, erstlich des Graf Theodorici zu Manderscheid, und hernach des Graf Wilhelmi zu Crichingen Gemahlin, ohne Kinder versturben, so kam alles Recht auff die jüngste, obgedachte Annam, dero Gemahl Graf Ludwig zu Löwenstein jedoch viele Streitigkeiten deshalben gehabt, indem nicht allein die Grafen zu Crichingen praetension darauff machten, sondern auch der Bischoff Julius zu Würtzburg, viele dem Stifft gehörige, und bey der Grafschafft bißhero gewesene Stücke, sonderlich Breuberg, denen mit Graf Ludovico zu Stolberg gemachten Pactis zuwider, als eröffnete Lehen einzog, darüber es anno 1607 gar zu einem Kriege kam, und wurden viele Schrifften deshalb gewechselt. Ob nachdem aber alle Streitigkeiten völlig beygeleget worden, ist mir nicht bewust. Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigkeit unter sich/ wegen der halben Grafschafft Breuberg/ und anderer in den Niederlanden gelegenen Güter. WIe Graf Ludwig zu Löwenstein verstarb, verordnete er, daß seine noch lebende 4 Söhne seine Herrschafften gleich unter sich theilen solten, welches diese auch anno 1611 thaten, und darüber einen Interims-Recess auffrichteten; uñ nahmẽ die beyde älteste, nehmlich Graf Christoph Ludwig und Graf Ludwig, die Grafschafft Löwenstein, weil der Hertzog zu Würtenberg, als Lehens-Herr, die beyde jüngere damit nicht belehnen wolte; die 2 jüngere aber, nehmlich Graf Wolffgang Ernst und Johann Theodoricus bekamen die Helffte von Breuberg, und derer in den vereinigten Niederlanden gelegenen Graf- und Herrschafften; die andere Helffte von diesen Gütern blieb per modum ususfructus bey ihrer Mutter Schwester, der verwitbeten Gräfin zu Crichingen, und die Grafschafft Wertheim wurd ungetheilt gelassen. Wie nun die verwitbete Gräfin zu Crichingen anno 1612 verstarb, die Niederländische Graf- und Herrschafften also wieder zusammen kamen, und der beyden jüngern Grafen portion dadurch sehr vermehret wurde, so verlangten die andern Grafen eine Gleichheit, auff welche sie noch mehr drungen, da anno 1618 denen jüngern Grafen die Belehnung der Grafschafft Löwenstein per sententiam abgeschlagen worden, diese aber dennoch nach ihres Vettern Graf Georg Ludwigs, und Graf Joh. Casimirs Tod, die von ihnen hinterlassene, und zu der Grafschafft Löwenstein gehörige Herrschafften, Scharffeneck, und Habizheim, nebst der Kellerey Wildeck an sich rissen, und ihnen zueigneten; welcher Streit auch noch nicht beygeleget seyn soll, und sollen wegen der gemeinschafftlichen Grafschafft Wertheim noch immer mehr Irrungen dazu kommen. vid. Stemma Leostenianum s. Genealog. Comit. de Löwenstein. Spener hist. Insign. L. 1. c. 56. §. 2. Franckenberg Europ. Herold. Part. 1. p. 773. Spener. d. l. Sprenger in Ellychiis. p. 1884. seqq. vid. Thuan. L. 138. hist. vid. Acta Wertheimiana. an. 1618. fol. impress. teste Imhoff in Notit. Proc. L. 8. c. 6. §. 4. qui etiam modo relata habet. Imhoff d. l. §. 13.
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Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigk. wegen der Grafschafft Wertheim und Breuberg.
WIe anno 1556 der letzte Graf zu Wertheim, Michael, mit Tod abging, und dessen eintzige Tochter ihme bald folgete, so brachte dessen Schwieger-Vater Graf Ludwig zu Stolberg, (der bey Käyser Carolo V, Ferdinando und Maximiliano II geheimbter Rath gewesen, und ein grosses vermochte) die Wertheimische Reichs-Böhmische- und Würtzburgische Lehen an sich, vor sich und seine Töchter; und ob die Reichs- und Würtzburgische Lehen zwar nur vor die 2 älteste Töchter acquiriret wurden, so hat jedoch hernach die dritte, Nahmens Anna, des Graf Ludwigs zu Löwenstein Gemahlin, per transactionem auch auff die Würtzburgische Lehen ein Recht erhalten. Als nun die 2 ältesten, Catharina, des Graf Philippi zu Eberstein Gemahlin, und Elisabeth, erstlich des Graf Theodorici zu Manderscheid, und hernach des Graf Wilhelmi zu Crichingen Gemahlin, ohne Kinder versturben, so kam alles Recht auff die jüngste, obgedachte Annam, dero Gemahl Graf Ludwig zu Löwenstein jedoch viele Streitigkeiten deshalben gehabt, indem nicht allein die Grafen zu Crichingen praetension darauff machten, sondern auch der Bischoff Julius zu Würtzburg, viele dem Stifft gehörige, und bey der Grafschafft bißhero gewesene Stücke, sonderlich Breuberg, denen mit Graf Ludovico zu Stolberg gemachten Pactis zuwider, als eröffnete Lehen einzog, darüber es anno 1607 gar zu einem Kriege kam, und wurden viele Schrifften deshalb gewechselt. Ob nachdem aber alle Streitigkeiten völlig beygeleget worden, ist mir nicht bewust.
Anderes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigkeit unter sich/ wegen der halben Grafschafft Breuberg/ und anderer in den Niederlanden gelegenen Güter.
WIe Graf Ludwig zu Löwenstein verstarb, verordnete er, daß seine noch lebende 4 Söhne seine Herrschafften gleich unter sich theilen solten, welches diese auch anno 1611 thaten, und darüber einen Interims-Recess auffrichteten; uñ nahmẽ die beyde älteste, nehmlich Graf Christoph Ludwig und Graf Ludwig, die Grafschafft Löwenstein, weil der Hertzog zu Würtenberg, als Lehens-Herr, die beyde jüngere damit nicht belehnen wolte; die 2 jüngere aber, nehmlich Graf Wolffgang Ernst und Johann Theodoricus bekamen die Helffte von Breuberg, und derer in den vereinigten Niederlanden gelegenen Graf- und Herrschafften; die andere Helffte von diesen Gütern blieb per modum ususfructus bey ihrer Mutter Schwester, der verwitbeten Gräfin zu Crichingen, und die Grafschafft Wertheim wurd ungetheilt gelassen. Wie nun die verwitbete Gräfin zu Crichingen anno 1612 verstarb, die Niederländische Graf- und Herrschafften also wieder zusammen kamen, und der beyden jüngern Grafen portion dadurch sehr vermehret wurde, so verlangten die andern Grafen eine Gleichheit, auff welche sie noch mehr drungen, da anno 1618 denen jüngern Grafen die Belehnung der Grafschafft Löwenstein per sententiam abgeschlagen worden, diese aber dennoch nach ihres Vettern Graf Georg Ludwigs, und Graf Joh. Casimirs Tod, die von ihnen hinterlassene, und zu der Grafschafft Löwenstein gehörige Herrschafften, Scharffeneck, und Habizheim, nebst der Kellerey Wildeck an sich rissen, und ihnen zueigneten; welcher Streit auch noch nicht beygeleget seyn soll, und sollen wegen der gemeinschafftlichen Grafschafft Wertheim noch immer mehr Irrungen dazu kommen.
vid. Stemma Leostenianum s. Genealog. Comit. de Löwenstein. Spener hist. Insign. L. 1. c. 56. §. 2. Franckenberg Europ. Herold. Part. 1. p. 773.
Spener. d. l.
Sprenger in Ellychiis. p. 1884. seqq.
vid. Thuan. L. 138. hist.
vid. Acta Wertheimiana. an. 1618. fol. impress.
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Imhoff d. l. §. 13.
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