Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Drittes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigk. unter sich wegen Theilung der Lande. ANno 1690 und 1691 entstund über der Theilung der Lande, welche die Catholische oder Rochefortische Linie regieret/ grosse Streitigkeit, Ihr. Käyserl. Maj. hielten solche vor thunlich, der Evangelische Graf aber remonstrirte, daß solche dem im Westpfählischen Friedenschluß festgesetzten statui religionis zuwider, und dem Sistemati der Grafschafft gantz entgegen wäre, verlangte auch vorhero die Anschläge und Gleichsetzung der Erbschafft, ehe man zu Auffhebung der Communion gelangen könte, darüber das Werck ins stecken gerathen. Vierdtes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Virneburgischer Linie Streitigkeit mit den Grafen zu Muncada wegen der Grafschafft Virneburg. DIe Grafschafft Virneburg hatte vor dem ihre eigene Herren, nach deren Abgang sie durch des Graf Philippi, oder, wie andere wollen, Wilhelmi, zu Virneburg Tochter Metta oder Mechtildis, des Graf Cunonis zu Manderscheid-Sleidischer Linie Gemahlin, auf die Grafen zu Manderscheid kam; Als aber auch diese männliche Linie mit Graf Joachim verfiel, und dessen Herrschafften auff die Töchter kamen, erhielte die Elisabeth, des Graf Christoph Ludwigs zu Löwenstein Gemahlin, die Herrschafft Cronenburg, so sie aber mit consens ihres Ehegemahls gegen die Grafschafft Virneburg, welche ihrer Schwester Mann, Graf Carl zu Manderscheid in Geroldstein, zugefallen war, vertauschte; Als nun Graf Christoph Ludwig zu Löwenstein anno 1618 verstarb, und aus solcher Ehe 3 Söhne und 1 Tochter, Catharinam Elisabetham, eines Grafens, Matth. von Muncada, Gemahlin, hinterließ, praetendirten diese, mit dem Brüdern in der Grafschafft Virneburg, und andern mütterlichen Gütern, zu gleichen Theilen zu gehen, und kam es darüber zu einiger Streitigkeit; weshalb die Gräfin von Muncada auch anno 1654 auff damahligem Reichs-Tage zu Regenspurg mit einem Memorial eingekommen, und soll solche Streitigkeit noch nicht ausgemachet seyn. Fünfftes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein-Virneburgischer Linie Streitigk. mit den Grafen zu Salm/ wegen der Grafen zu Tübingen Erbschafft. WIe anno 1631 der letzte Graf von Tübingen ohne Kinder verstarb, kam es zwischen dessen Schwester, Agnete Maria, des Graf Friderici zu Löwenstein Gemahlin, und seines Brudern, Conradi Wilhelmi, damahls unmündigen Tochter, nachmals des Graf Caroli zu Salm Neuburgischer Linie Gemahlin zu ziemlichen Streite; doch wurd anno 1635 zwischen des Graf Conradi Wilhelmi Witbe und dero Tochter Vormündere eines Theiles, und obgedachter Angete Maria andern Theils ein Vergleich getroffen, und dieser 1/3[unleserliches Material] der Tübingischen Herrschafften, (bestehend in den Herrschafften Liecheneck, Umkirch, Limpurg, und der Vogtey Scheelingen) assigniret, welche solche vor ihrem Ende hinwiederumb ihrem Gemahl, Graf Fridrich Ludwig zu Löwenstein, vermachte; dessen aber ungeachtet, nahm der Graf zu Salm, nach der Agnetis Mariae Todt, im Nahmen seiner Gemahlin alle Herrschafften in Possession; worüber der von Löwenstein bey der Oesterreichischen Regierung zu Freiburg in Brisgau Klage erhub, mit Bitte ihn entweder in die Helffte der Tübingischen Erbschafft ex L. ult. C. de Edict. D. Hadr. tol- Refert haec Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 733. Imhoff Notit. Proc. L. 8. c. 6. §. 5. Spener hist. Insign. L. 1. c. 56. §. 11. & c. 59. §. 5. Imhoff d. l. quod extat ap. Londorp. Tom VIII. L. 6. c. 514. teste Spenero d. c. 56. §. 11.
Drittes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigk. unter sich wegen Theilung der Lande. ANno 1690 und 1691 entstund über der Theilung der Lande, welche die Catholische oder Rochefortische Linie regieret/ grosse Streitigkeit, Ihr. Käyserl. Maj. hielten solche vor thunlich, der Evangelische Graf aber remonstrirte, daß solche dem im Westpfählischen Friedenschluß festgesetzten statui religionis zuwider, und dem Sistemati der Grafschafft gantz entgegen wäre, verlangte auch vorhero die Anschläge und Gleichsetzung der Erbschafft, ehe man zu Auffhebung der Communion gelangen könte, darüber das Werck ins stecken gerathen. Vierdtes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Virneburgischer Linie Streitigkeit mit den Grafen zu Muncada wegen der Grafschafft Virneburg. DIe Grafschafft Virneburg hatte vor dem ihre eigene Herren, nach deren Abgang sie durch des Graf Philippi, oder, wie andere wollen, Wilhelmi, zu Virneburg Tochter Metta oder Mechtildis, des Graf Cunonis zu Manderscheid-Sleidischer Linie Gemahlin, auf die Grafen zu Manderscheid kam; Als aber auch diese männliche Linie mit Graf Joachim verfiel, und dessen Herrschafften auff die Töchter kamen, erhielte die Elisabeth, des Graf Christoph Ludwigs zu Löwenstein Gemahlin, die Herrschafft Cronenburg, so sie aber mit consens ihres Ehegemahls gegẽ die Grafschafft Virneburg, welche ihrer Schwester Mann, Graf Carl zu Manderscheid in Geroldstein, zugefallen war, vertauschte; Als nun Graf Christoph Ludwig zu Löwenstein anno 1618 verstarb, und aus solcher Ehe 3 Söhne und 1 Tochter, Catharinam Elisabetham, eines Grafens, Matth. von Muncada, Gemahlin, hinterließ, praetendirten diese, mit dem Brüdern in der Grafschafft Virneburg, und andern mütterlichen Gütern, zu gleichen Theilen zu gehen, und kam es darüber zu einiger Streitigkeit; weshalb die Gräfin von Muncada auch anno 1654 auff damahligem Reichs-Tage zu Regenspurg mit einem Memorial eingekommen, und soll solche Streitigkeit noch nicht ausgemachet seyn. Fünfftes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein-Virneburgischer Linie Streitigk. mit den Grafen zu Salm/ wegen der Grafen zu Tübingen Erbschafft. WIe anno 1631 der letzte Graf von Tübingen ohne Kinder verstarb, kam es zwischen dessen Schwester, Agnete Maria, des Graf Friderici zu Löwenstein Gemahlin, und seines Brudern, Conradi Wilhelmi, damahls unmündigen Tochter, nachmals des Graf Caroli zu Salm Neuburgischer Linie Gemahlin zu ziemlichen Streite; doch wurd anno 1635 zwischen des Graf Conradi Wilhelmi Witbe und dero Tochter Vormündere eines Theiles, und obgedachter Angete Maria andern Theils ein Vergleich getroffen, und dieser 1/3[unleserliches Material] der Tübingischen Herrschafften, (bestehend in den Herrschafften Liecheneck, Umkirch, Limpurg, und der Vogtey Scheelingen) assigniret, welche solche vor ihrem Ende hinwiederumb ihrem Gemahl, Graf Fridrich Ludwig zu Löwenstein, vermachte; dessen aber ungeachtet, nahm der Graf zu Salm, nach der Agnetis Mariae Todt, im Nahmen seiner Gemahlin alle Herrschafften in Possession; worüber der von Löwenstein bey der Oesterreichischen Regierung zu Freiburg in Brisgau Klage erhub, mit Bitte ihn entweder in die Helffte der Tübingischen Erbschafft ex L. ult. C. de Edict. D. Hadr. tol- Refert haec Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 733. Imhoff Notit. Proc. L. 8. c. 6. §. 5. Spener hist. Insign. L. 1. c. 56. §. 11. & c. 59. §. 5. Imhoff d. l. quod extat ap. Londorp. Tom VIII. L. 6. c. 514. teste Spenero d. c. 56. §. 11.
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Drittes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Streitigk. unter sich wegen Theilung der Lande.
ANno 1690 und 1691 entstund über der Theilung der Lande, welche die Catholische oder Rochefortische Linie regieret/ grosse Streitigkeit, Ihr. Käyserl. Maj. hielten solche vor thunlich, der Evangelische Graf aber remonstrirte, daß solche dem im Westpfählischen Friedenschluß festgesetzten statui religionis zuwider, und dem Sistemati der Grafschafft gantz entgegen wäre, verlangte auch vorhero die Anschläge und Gleichsetzung der Erbschafft, ehe man zu Auffhebung der Communion gelangen könte, darüber das Werck ins stecken gerathen.
Vierdtes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein Virneburgischer Linie Streitigkeit mit den Grafen zu Muncada wegen der Grafschafft Virneburg.
DIe Grafschafft Virneburg hatte vor dem ihre eigene Herren, nach deren Abgang sie durch des Graf Philippi, oder, wie andere wollen, Wilhelmi, zu Virneburg Tochter Metta oder Mechtildis, des Graf Cunonis zu Manderscheid-Sleidischer Linie Gemahlin, auf die Grafen zu Manderscheid kam; Als aber auch diese männliche Linie mit Graf Joachim verfiel, und dessen Herrschafften auff die Töchter kamen, erhielte die Elisabeth, des Graf Christoph Ludwigs zu Löwenstein Gemahlin, die Herrschafft Cronenburg, so sie aber mit consens ihres Ehegemahls gegẽ die Grafschafft Virneburg, welche ihrer Schwester Mann, Graf Carl zu Manderscheid in Geroldstein, zugefallen war, vertauschte; Als nun Graf Christoph Ludwig zu Löwenstein anno 1618 verstarb, und aus solcher Ehe 3 Söhne und 1 Tochter, Catharinam Elisabetham, eines Grafens, Matth. von Muncada, Gemahlin, hinterließ, praetendirten diese, mit dem Brüdern in der Grafschafft Virneburg, und andern mütterlichen Gütern, zu gleichen Theilen zu gehen, und kam es darüber zu einiger Streitigkeit; weshalb die Gräfin von Muncada auch anno 1654 auff damahligem Reichs-Tage zu Regenspurg mit einem Memorial eingekommen, und soll solche Streitigkeit noch nicht ausgemachet seyn.
Fünfftes Capitel/ Von der Grafen zu Löwenstein-Virneburgischer Linie Streitigk. mit den Grafen zu Salm/ wegen der Grafen zu Tübingen Erbschafft.
WIe anno 1631 der letzte Graf von Tübingen ohne Kinder verstarb, kam es zwischen dessen Schwester, Agnete Maria, des Graf Friderici zu Löwenstein Gemahlin, und seines Brudern, Conradi Wilhelmi, damahls unmündigen Tochter, nachmals des Graf Caroli zu Salm Neuburgischer Linie Gemahlin zu ziemlichen Streite; doch wurd anno 1635 zwischen des Graf Conradi Wilhelmi Witbe und dero Tochter Vormündere eines Theiles, und obgedachter Angete Maria andern Theils ein Vergleich getroffen, und dieser 1/3_ der Tübingischen Herrschafften, (bestehend in den Herrschafften Liecheneck, Umkirch, Limpurg, und der Vogtey Scheelingen) assigniret, welche solche vor ihrem Ende hinwiederumb ihrem Gemahl, Graf Fridrich Ludwig zu Löwenstein, vermachte; dessen aber ungeachtet, nahm der Graf zu Salm, nach der Agnetis Mariae Todt, im Nahmen seiner Gemahlin alle Herrschafften in Possession; worüber der von Löwenstein bey der Oesterreichischen Regierung zu Freiburg in Brisgau Klage erhub, mit Bitte ihn entweder in die Helffte der Tübingischen Erbschafft ex L. ult. C. de Edict. D. Hadr. tol-
Refert haec Franckenberg im Europ. Herold. Part. 1. p. 733.
Imhoff Notit. Proc. L. 8. c. 6. §. 5. Spener hist. Insign. L. 1. c. 56. §. 11. & c. 59. §. 5.
Imhoff d. l.
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