Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.schafften, als eröffnete Lehen ein, und vereinigte solche mit Steyermarck Ferdinandus I aber gab die Grafschafft Ortenburg anno 1524 Gabrieli Salamancae, einem Spanier, Freyherrn in Freyenstein und Carlsberg zum Affterlehen ; worüber sich die Bayersche Grafen zu Ortenburg bey Ferdinando zwar beklagten, erhielten aber nichts, sondern, nachdem des vorgedachten Gabrielis Salamancae Nachkommen in seinem Enckel, Georgio, anno 1640 abgangen, hat Käyser Ferdinandus III diese Grafschafft, als ein eröffnetes Lehen, einem Venetianischen von Adel, Nahmens Widemann, gegen Erlegung einer Summa Geldes, conferiret , welcher, oder dessen Sohn, solche anno 1661 dem Fürsten Johanni Ferdinando von Portia wieder verkauffet . Die Grafen zu Ortenburg in Bayern führen indessen noch das Wappen der Grafschafft Ortenburg in Kärnthen. Ein und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Pappenheim Streitigkeiten. VOn der Streitigkeit, so dieses Gräfliche Hauß mit dem Abt zu Kempen, wegen der Herrschafften Rotenstein und Calden hat, davon ist oben bey des Abts zu Kempen Praetens. Meldung geschehen. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Pappenheim Streitigkeit mit den Grafen von Fürstenberg Stulingischer Linie/ und andern/ wegen des Graf Maximiliani zu Pappenheim Erbschafft. ES erhielte Conradus Marschal von Pappenheim vom Käyser Maximiliano II die Anwartung auff die Lupfische Reichs-Lehen, so da in der Landgrafschafft Stulingen, Schloß und Herrschafft Höwen, Schloß Althorn, nebst denen Gerechtigkeiten und Pertinentien in der Stadt Engen bestunden/ und wurd damit auch anno 1583 nach des letzten Grafen zu Lupfen, Henrici, Tod von Käyser Rudolpho II würcklich belehnet, dessen Sohn, Maximilianus, das väterliche Erbe durch die Erbschafft seines Vettern, Wolffgang Christoph, vermehrte; weil dieser aber von seiner dritten Gemahlin nur 2. Kinder hatte, nehmlich einen Sohn, Heinrich Ludwig, der vor ihm verstarb, und eine Tochter, Maximiliana Maria, des Graf Rudolphi zu Fürstenberg Gemahlin, sein Geschlecht aber gerne propagiret hätte, so resolvirte er sich zur vierdten Heyrath mit der Pfaltzgräfin, Anna Sophia, zu Sultzbach, die ihn aber der Tod nicht vollziehen ließ; hatte jedoch 1 Monat vor seinem Ende, nehmlich anno 1638 den 6 Dec. ein Testament gemachet, und darinnen seiner Braut, außer den Möblen von grossem Werth, die Herrschafft Mötten mit denen dazu gehörigen Dörffern, welche er vor 80000 fl. gekaufft hatte, das Schloß Feurthal bey Schafhausen, und alles, was er in der Herrschafft Pappenheim jure proprio hatte, wie auch seiner vorigen Gemahlin Schmuck, legirt und per modum particularis institutionis geschencket, doch dergestalt, daß, falls sie mit einander keine Kinder zeugen würden, die Agnati oder Vettern, vermöge des anno 1560 aufgerichteten Erbvertrages, Macht haben solten, dessen eigenthümliche Güter in der Herrschafft Pappenheim zu reluiren; In allen andern Gütern aber, sie möchten seyn was es vor welche wolten, auch in den Kunckel-Lehen, hat er seiner Tochter Sohn, Graf Franciscum Maximilianum zu Fürstenberg/ zum Erben eingesetzet. Nachdem nun gedachter Graf Maximilian den 13 Febr. 1639 darauff verstorben, und solch Testament zum Vorschein kommen, haben sich die Agnaten über dasselbe höchstens beschweret, und sowohl wider den Erben, den Grafen zu Fürstenberg, als die Legatariam, die Pfaltzgräfin zu Sultzbach, vor dem Käyserl. Reichs-Hoffrath Proceß erhoben; anführend 1) Daß in der Expectantz/ welche Conradus auff die Landgraffschafft Stulingen und Herrschafft Howen von Käyser Maximiliano erhalten, auch die vid. Roo hist. Austriac. L. 6. f. 227. 228. vid. Megiserius in Chron. Carinth. L. 7. c. 2. & 43. Lazius L. 6. f. 185. Hund d. l. f. 21. 23. Diploma exhibet Spener d. l. §. 24. vid. Spener d. l. §. 9. Zeiler in App. ad Topogr. Austr. Styr. &c. f. 39. Spener d. l. §. 25. Sprenger in font. jur. publ. p. 1726. Imhoff in Notit. Proc. L. 6. c. 11. §. 3. Knichen d. l. p. 420. lit. C. Spener d. l. §. 9.
schafften, als eröffnete Lehen ein, und vereinigte solche mit Steyermarck Ferdinandus I aber gab die Grafschafft Ortenburg anno 1524 Gabrieli Salamancae, einem Spanier, Freyherrn in Freyenstein und Carlsberg zum Affterlehen ; worüber sich die Bayersche Grafen zu Ortenburg bey Ferdinando zwar beklagten, erhielten aber nichts, sondern, nachdem des vorgedachten Gabrielis Salamancae Nachkommen in seinem Enckel, Georgio, anno 1640 abgangen, hat Käyser Ferdinandus III diese Grafschafft, als ein eröffnetes Lehen, einem Venetianischen von Adel, Nahmens Widemann, gegen Erlegung einer Summa Geldes, conferiret , welcher, oder dessen Sohn, solche anno 1661 dem Fürsten Johanni Ferdinando von Portia wieder verkauffet . Die Grafen zu Ortenburg in Bayern führen indessen noch das Wappen der Grafschafft Ortenburg in Kärnthen. Ein und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Pappenheim Streitigkeiten. VOn der Streitigkeit, so dieses Gräfliche Hauß mit dem Abt zu Kempen, wegen der Herrschafften Rotenstein und Calden hat, davon ist oben bey des Abts zu Kempen Praetens. Meldung geschehen. Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Pappenheim Streitigkeit mit den Grafen von Fürstenberg Stulingischer Linie/ und andern/ wegen des Graf Maximiliani zu Pappenheim Erbschafft. ES erhielte Conradus Marschal von Pappenheim vom Käyser Maximiliano II die Anwartung auff die Lupfische Reichs-Lehen, so da in der Landgrafschafft Stulingen, Schloß und Herrschafft Höwen, Schloß Althorn, nebst denen Gerechtigkeiten und Pertinentien in der Stadt Engen bestunden/ und wurd damit auch anno 1583 nach des letzten Grafen zu Lupfen, Henrici, Tod von Käyser Rudolpho II würcklich belehnet, dessen Sohn, Maximilianus, das väterliche Erbe durch die Erbschafft seines Vettern, Wolffgang Christoph, vermehrte; weil dieser aber von seiner dritten Gemahlin nur 2. Kinder hatte, nehmlich einen Sohn, Heinrich Ludwig, der vor ihm verstarb, und eine Tochter, Maximiliana Maria, des Graf Rudolphi zu Fürstenberg Gemahlin, sein Geschlecht aber gerne propagiret hätte, so resolvirte er sich zur vierdten Heyrath mit der Pfaltzgräfin, Anna Sophia, zu Sultzbach, die ihn aber der Tod nicht vollziehen ließ; hatte jedoch 1 Monat vor seinem Ende, nehmlich anno 1638 den 6 Dec. ein Testament gemachet, und darinnen seiner Braut, außer den Möblen von grossem Werth, die Herrschafft Mötten mit denen dazu gehörigen Dörffern, welche er vor 80000 fl. gekaufft hatte, das Schloß Feurthal bey Schafhausen, und alles, was er in der Herrschafft Pappenheim jure proprio hatte, wie auch seiner vorigen Gemahlin Schmuck, legirt und per modum particularis institutionis geschencket, doch dergestalt, daß, falls sie mit einander keine Kinder zeugen würden, die Agnati oder Vettern, vermöge des anno 1560 aufgerichteten Erbvertrages, Macht haben solten, dessen eigenthümliche Güter in der Herrschafft Pappenheim zu reluiren; In allen andern Gütern aber, sie möchten seyn was es vor welche wolten, auch in den Kunckel-Lehen, hat er seiner Tochter Sohn, Graf Franciscum Maximilianum zu Fürstenberg/ zum Erben eingesetzet. Nachdem nun gedachter Graf Maximilian den 13 Febr. 1639 darauff verstorben, und solch Testament zum Vorschein kommen, haben sich die Agnaten über dasselbe höchstens beschweret, und sowohl wider den Erben, den Grafen zu Fürstenberg, als die Legatariam, die Pfaltzgräfin zu Sultzbach, vor dem Käyserl. Reichs-Hoffrath Proceß erhoben; anführend 1) Daß in der Expectantz/ welche Conradus auff die Landgraffschafft Stulingen und Herrschafft Howen von Käyser Maximiliano erhalten, auch die vid. Roo hist. Austriac. L. 6. f. 227. 228. vid. Megiserius in Chron. Carinth. L. 7. c. 2. & 43. Lazius L. 6. f. 185. Hund d. l. f. 21. 23. Diploma exhibet Spener d. l. §. 24. vid. Spener d. l. §. 9. Zeiler in App. ad Topogr. Austr. Styr. &c. f. 39. Spener d. l. §. 25. Sprenger in font. jur. publ. p. 1726. Imhoff in Notit. Proc. L. 6. c. 11. §. 3. Knichen d. l. p. 420. lit. C. Spener d. l. §. 9.
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schafften, als eröffnete Lehen ein, und vereinigte solche mit Steyermarck Ferdinandus I aber gab die Grafschafft Ortenburg anno 1524 Gabrieli Salamancae, einem Spanier, Freyherrn in Freyenstein und Carlsberg zum Affterlehen ; worüber sich die Bayersche Grafen zu Ortenburg bey Ferdinando zwar beklagten, erhielten aber nichts, sondern, nachdem des vorgedachten Gabrielis Salamancae Nachkommen in seinem Enckel, Georgio, anno 1640 abgangen, hat Käyser Ferdinandus III diese Grafschafft, als ein eröffnetes Lehen, einem Venetianischen von Adel, Nahmens Widemann, gegen Erlegung einer Summa Geldes, conferiret , welcher, oder dessen Sohn, solche anno 1661 dem Fürsten Johanni Ferdinando von Portia wieder verkauffet . Die Grafen zu Ortenburg in Bayern führen indessen noch das Wappen der Grafschafft Ortenburg in Kärnthen.
Ein und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Pappenheim Streitigkeiten. VOn der Streitigkeit, so dieses Gräfliche Hauß mit dem Abt zu Kempen, wegen der Herrschafften Rotenstein und Calden hat, davon ist oben bey des Abts zu Kempen Praetens. Meldung geschehen.
Erstes Capitel/ Von der Grafen zu Pappenheim Streitigkeit mit den Grafen von Fürstenberg Stulingischer Linie/ und andern/ wegen des Graf Maximiliani zu Pappenheim Erbschafft.
ES erhielte Conradus Marschal von Pappenheim vom Käyser Maximiliano II die Anwartung auff die Lupfische Reichs-Lehen, so da in der Landgrafschafft Stulingen, Schloß und Herrschafft Höwen, Schloß Althorn, nebst denen Gerechtigkeiten und Pertinentien in der Stadt Engen bestunden/ und wurd damit auch anno 1583 nach des letzten Grafen zu Lupfen, Henrici, Tod von Käyser Rudolpho II würcklich belehnet, dessen Sohn, Maximilianus, das väterliche Erbe durch die Erbschafft seines Vettern, Wolffgang Christoph, vermehrte; weil dieser aber von seiner dritten Gemahlin nur 2. Kinder hatte, nehmlich einen Sohn, Heinrich Ludwig, der vor ihm verstarb, und eine Tochter, Maximiliana Maria, des Graf Rudolphi zu Fürstenberg Gemahlin, sein Geschlecht aber gerne propagiret hätte, so resolvirte er sich zur vierdten Heyrath mit der Pfaltzgräfin, Anna Sophia, zu Sultzbach, die ihn aber der Tod nicht vollziehen ließ; hatte jedoch 1 Monat vor seinem Ende, nehmlich anno 1638 den 6 Dec. ein Testament gemachet, und darinnen seiner Braut, außer den Möblen von grossem Werth, die Herrschafft Mötten mit denen dazu gehörigen Dörffern, welche er vor 80000 fl. gekaufft hatte, das Schloß Feurthal bey Schafhausen, und alles, was er in der Herrschafft Pappenheim jure proprio hatte, wie auch seiner vorigen Gemahlin Schmuck, legirt und per modum particularis institutionis geschencket, doch dergestalt, daß, falls sie mit einander keine Kinder zeugen würden, die Agnati oder Vettern, vermöge des anno 1560 aufgerichteten Erbvertrages, Macht haben solten, dessen eigenthümliche Güter in der Herrschafft Pappenheim zu reluiren; In allen andern Gütern aber, sie möchten seyn was es vor welche wolten, auch in den Kunckel-Lehen, hat er seiner Tochter Sohn, Graf Franciscum Maximilianum zu Fürstenberg/ zum Erben eingesetzet. Nachdem nun gedachter Graf Maximilian den 13 Febr. 1639 darauff verstorben, und solch Testament zum Vorschein kommen, haben sich die Agnaten über dasselbe höchstens beschweret, und sowohl wider den Erben, den Grafen zu Fürstenberg, als die Legatariam, die Pfaltzgräfin zu Sultzbach, vor dem Käyserl. Reichs-Hoffrath Proceß erhoben; anführend 1) Daß in der Expectantz/ welche Conradus auff die Landgraffschafft Stulingen und Herrschafft Howen von Käyser Maximiliano erhalten, auch die
vid. Roo hist. Austriac. L. 6. f. 227. 228.
vid. Megiserius in Chron. Carinth. L. 7. c. 2. & 43. Lazius L. 6. f. 185. Hund d. l. f. 21. 23. Diploma exhibet Spener d. l. §. 24.
vid. Spener d. l. §. 9.
Zeiler in App. ad Topogr. Austr. Styr. &c. f. 39. Spener d. l. §. 25. Sprenger in font. jur. publ. p. 1726.
Imhoff in Notit. Proc. L. 6. c. 11. §. 3. Knichen d. l. p. 420. lit. C.
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