Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.andern Herren von Pappenheim substituiret wären. 2) Daß hiernechst von des Maximiliani Erbschafft alle Güter, welche in der Herrschafft Pappenheim in Algar, und anderwerts gelegen, separiret werden müsten, als welche, vermöge der Erb-Verträge, ihnen zu redimiren erlaubet. 3) Daß das Ritter-gut Beroltzheim mit dessen Pertinentien abzusondern, weil solches der gantzen Familie titulo institutionis particulari von Wolffgang Christoph Pappenheim legiret sey, und daß endlich 4) denen Agnatis, wegen der Herrschafft Gräfenthal, welches als ein Stamm-Lehen der gantzen Familie gehörig, von Graf Maximiliano aber vor 130000 fl. alieniret worden, Satisfaction gegeben werden müste. sc. Es soll diese Streitigkeit aber vor einiger Zeit verglichen seyn, so daß die von Fürstenberg denen Grafen zu Pappenheim vor ihre Praetensiones 50000 fl. zahlen solten. Zwey und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Pöttingen Praetens. und Streitigkeiten. VOn der Streitigkeit, so dieses Gräffliche Hauß, nebst denen Burggrafen zu Kirchberg, mit dem Fürsten von Salm wegen eines Theils der Grafschafft Sayn-Hachenburg haben, ist oben bey der Fürsten zu Salm Praetensionen Meldung geschehen. Drey und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Ranzau Streitigk. VOn der Streitigkeit, so die Grafen zu Ranzau mit dem Fürstl. Hause Holstein-Gottorff, wegen der Grafschafft Ranzau, haben, davon ist oben bey den Holstein-Gottorfischen Praetens. Meldung geschehen. Vier und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Reckheim Praetens. auff die Grafschafft Aspermont. ES sind die Grafen zu Reckheim mit den Grafen zu Aspermont eines Geschlechtes, indem des Graf Alberti II zu Aspermont Söhne Gobertus I und Arnold sich in 2 Linien getheilet, davon jener die Aspermontische, dieser aber die Reckheimische propagiret ; welcher gestalt aber die Herrschafft Aspermont von den Grafen zu Aspermont ab, und auf die Grafen zu Leiningen-Dagsburg, hiernechst aber auff die Hertzoge zu Lothringen, gekommen, von denen Grafen zu Aspermont jedoch offters vindiciret, und denselben auch von dem Parlement zu Paris zugesprochen worden, davon ist oben, bey der Grafen zu Leiningen-Dagsburg Praetens. auff Aspermont, Meldung geschehen. Weilen die Grafen zu Aspermont aber die Mittel nicht hatten, solche Urthel exequiren zu lassen, und sonsten auch ein vieles dazwischen kam, wodurch sie von dem Besitz abgehalten wurden, so hat Graf Henrich zu Aspermont (welcher, da Graf Carolus ohne männliche Erben verstorben, und nur eine eintzige Tochter, Mariam Luisam, des Hertzogs Caroli in Lothringen Gemahlin, hinterlassen, als nechster Agnatus, ihme solches Recht zueignete) diese Praetension, mit consens der nechsten Vettern Mr. de Vendy B. de S. Loup und anderer, anno 1676 den 8 Mart. dem Grafen Ferdinando Goberto zu Reckheim und Lynden cediret; welcher darauff auch den Titul, Herr zu Aspermont, angenommen, und auff seine Nachkommen transmittiret. Habet haec Imhoff in Notit. Proc. L. 7. c. 11. §. 11. 12. vid. Joh. Holtacker in Compend. Hist. Geneal. de famil. Aspermont. & ex eo Knichen in Op. Pol. L. 2. Part. 3. Sect. 3. c. un. p. 437. Spener in hist. Insign. L. 3. c. 1. §. 2. & 5. Imhoff Not. Proc. L. 9. c. 8. §. 1. seqq. Spener d. l. §. 14. & c. 45. §. 5. Spener d. l. §. 15.
andern Herren von Pappenheim substituiret wären. 2) Daß hiernechst von des Maximiliani Erbschafft alle Güter, welche in der Herrschafft Pappenheim in Algar, und anderwerts gelegen, separiret werden müsten, als welche, vermöge der Erb-Verträge, ihnen zu redimiren erlaubet. 3) Daß das Ritter-gut Beroltzheim mit dessen Pertinentien abzusondern, weil solches der gantzen Familie titulo institutionis particulari von Wolffgang Christoph Pappenheim legiret sey, und daß endlich 4) denen Agnatis, wegen der Herrschafft Gräfenthal, welches als ein Stamm-Lehen der gantzen Familie gehörig, von Graf Maximiliano aber vor 130000 fl. alieniret worden, Satisfaction gegeben werden müste. sc. Es soll diese Streitigkeit aber vor einiger Zeit verglichen seyn, so daß die von Fürstenberg denen Grafen zu Pappenheim vor ihre Praetensiones 50000 fl. zahlen solten. Zwey und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Pöttingen Praetens. und Streitigkeiten. VOn der Streitigkeit, so dieses Gräffliche Hauß, nebst denen Burggrafen zu Kirchberg, mit dem Fürsten von Salm wegen eines Theils der Grafschafft Sayn-Hachenburg haben, ist oben bey der Fürsten zu Salm Praetensionen Meldung geschehen. Drey und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Ranzau Streitigk. VOn der Streitigkeit, so die Grafen zu Ranzau mit dem Fürstl. Hause Holstein-Gottorff, wegen der Grafschafft Ranzau, haben, davon ist oben bey den Holstein-Gottorfischen Praetens. Meldung geschehen. Vier und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Reckheim Praetens. auff die Grafschafft Aspermont. ES sind die Grafen zu Reckheim mit den Grafen zu Aspermont eines Geschlechtes, indem des Graf Alberti II zu Aspermont Söhne Gobertus I und Arnold sich in 2 Linien getheilet, davon jener die Aspermontische, dieser aber die Reckheimische propagiret ; welcher gestalt aber die Herrschafft Aspermont von den Grafen zu Aspermont ab, und auf die Grafen zu Leiningen-Dagsburg, hiernechst aber auff die Hertzoge zu Lothringen, gekommen, von denen Grafen zu Aspermont jedoch offters vindiciret, und denselben auch von dem Parlement zu Paris zugesprochen worden, davon ist oben, bey der Grafen zu Leiningen-Dagsburg Praetens. auff Aspermont, Meldung geschehen. Weilen die Grafen zu Aspermont aber die Mittel nicht hatten, solche Urthel exequiren zu lassen, und sonsten auch ein vieles dazwischen kam, wodurch sie von dem Besitz abgehalten wurden, so hat Graf Henrich zu Aspermont (welcher, da Graf Carolus ohne männliche Erben verstorben, und nur eine eintzige Tochter, Mariam Luisam, des Hertzogs Caroli in Lothringen Gemahlin, hinterlassen, als nechster Agnatus, ihme solches Recht zueignete) diese Praetension, mit consens der nechsten Vettern Mr. de Vendy B. de S. Loup und anderer, anno 1676 den 8 Mart. dem Grafen Ferdinando Goberto zu Reckheim und Lynden cediret; welcher darauff auch den Titul, Herr zu Aspermont, angenommen, und auff seine Nachkommen transmittiret. Habet haec Imhoff in Notit. Proc. L. 7. c. 11. §. 11. 12. vid. Joh. Holtacker in Compend. Hist. Geneal. de famil. Aspermont. & ex eo Knichen in Op. Pol. L. 2. Part. 3. Sect. 3. c. un. p. 437. Spener in hist. Insign. L. 3. c. 1. §. 2. & 5. Imhoff Not. Proc. L. 9. c. 8. §. 1. seqq. Spener d. l. §. 14. & c. 45. §. 5. Spener d. l. §. 15.
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andern Herren von Pappenheim substituiret wären. 2) Daß hiernechst von des Maximiliani Erbschafft alle Güter, welche in der Herrschafft Pappenheim in Algar, und anderwerts gelegen, separiret werden müsten, als welche, vermöge der Erb-Verträge, ihnen zu redimiren erlaubet. 3) Daß das Ritter-gut Beroltzheim mit dessen Pertinentien abzusondern, weil solches der gantzen Familie titulo institutionis particulari von Wolffgang Christoph Pappenheim legiret sey, und daß endlich 4) denen Agnatis, wegen der Herrschafft Gräfenthal, welches als ein Stamm-Lehen der gantzen Familie gehörig, von Graf Maximiliano aber vor 130000 fl. alieniret worden, Satisfaction gegeben werden müste. sc. Es soll diese Streitigkeit aber vor einiger Zeit verglichen seyn, so daß die von Fürstenberg denen Grafen zu Pappenheim vor ihre Praetensiones 50000 fl. zahlen solten.
Zwey und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Pöttingen Praetens. und Streitigkeiten. VOn der Streitigkeit, so dieses Gräffliche Hauß, nebst denen Burggrafen zu Kirchberg, mit dem Fürsten von Salm wegen eines Theils der Grafschafft Sayn-Hachenburg haben, ist oben bey der Fürsten zu Salm Praetensionen Meldung geschehen.
Drey und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Ranzau Streitigk. VOn der Streitigkeit, so die Grafen zu Ranzau mit dem Fürstl. Hause Holstein-Gottorff, wegen der Grafschafft Ranzau, haben, davon ist oben bey den Holstein-Gottorfischen Praetens. Meldung geschehen.
Vier und zwantzigste Section, Von der Grafen zu Reckheim Praetens. auff die Grafschafft Aspermont. ES sind die Grafen zu Reckheim mit den Grafen zu Aspermont eines Geschlechtes, indem des Graf Alberti II zu Aspermont Söhne Gobertus I und Arnold sich in 2 Linien getheilet, davon jener die Aspermontische, dieser aber die Reckheimische propagiret ; welcher gestalt aber die Herrschafft Aspermont von den Grafen zu Aspermont ab, und auf die Grafen zu Leiningen-Dagsburg, hiernechst aber auff die Hertzoge zu Lothringen, gekommen, von denen Grafen zu Aspermont jedoch offters vindiciret, und denselben auch von dem Parlement zu Paris zugesprochen worden, davon ist oben, bey der Grafen zu Leiningen-Dagsburg Praetens. auff Aspermont, Meldung geschehen. Weilen die Grafen zu Aspermont aber die Mittel nicht hatten, solche Urthel exequiren zu lassen, und sonsten auch ein vieles dazwischen kam, wodurch sie von dem Besitz abgehalten wurden, so hat Graf Henrich zu Aspermont (welcher, da Graf Carolus ohne männliche Erben verstorben, und nur eine eintzige Tochter, Mariam Luisam, des Hertzogs Caroli in Lothringen Gemahlin, hinterlassen, als nechster Agnatus, ihme solches Recht zueignete) diese Praetension, mit consens der nechsten Vettern Mr. de Vendy B. de S. Loup und anderer, anno 1676 den 8 Mart. dem Grafen Ferdinando Goberto zu Reckheim und Lynden cediret; welcher darauff auch den Titul, Herr zu Aspermont, angenommen, und auff seine Nachkommen transmittiret.
Habet haec Imhoff in Notit. Proc. L. 7. c. 11. §. 11. 12.
vid. Joh. Holtacker in Compend. Hist. Geneal. de famil. Aspermont. & ex eo Knichen in Op. Pol. L. 2. Part. 3. Sect. 3. c. un. p. 437. Spener in hist. Insign. L. 3. c. 1. §. 2. & 5. Imhoff Not. Proc. L. 9. c. 8. §. 1. seqq.
Spener d. l. §. 14. & c. 45. §. 5.
Spener d. l. §. 15.
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