Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.Sechstes Capitel/ Von der Grafen zu Stolberg Praetens. auff die Herrschafften Blanckenhaym und Nieder-Kranichfeld. DIeser Herrschafften wegen ist Graf Ludwig Fridrich zu Merseburg-Beffort, und dessen Schwester Fr. Sophia Dorothea, vermählte Gräfin zu Schwartzburg, mit Graf Hermann zu Hatzfeld lange Zeit in Irrung gestanden, welche anno 1699 durch Transaction zwischen Graf Ernsten zu Stolberg-Ilsenburg und dessen Gemahlin, Fr. Sophia Dorothea, gebohrner Gräfin zu Schwartzburg, als Gräflich-Merseburgischer Erbin, dann Hr. Graf Sebastian zu Hatzfeld also beygeleget worden, daß der Hr. Graf von Hatzfeld vor alles und jedes 55714 fl. 3 gr. Meißnischer Wehrung an 19500 vollwichtigen Ducaten bezahlet, und das Merseburgische Recht völlig an sich gebracht. Dreyßigste Section, Von der Grafen Truchsessen von Waldburg Praetens. und Streitigkeiten. VOn der Streitigkeit, so dieses Gräfliche Hauß mit den Aebten zu Salmansweiler wegen Folg und Reiß der Salmansweilerschen Unterthanen hat, davon ist oben bey der Aebte zu Salmansweiler Streitigk. Meldung geschehen. Erstes Capitel/ Von der Grafen Truchsessen zu Waldburg praetendirter Landes-Hoheit über das Kloster S. Georgii in der Stadt Isni. DIeses Kloster ist anno 1096 von Mangoldo, und dessen Söhnen, Walther und Wolfrad, Grafen zu Veringen, erbauet worden; Nachdem aber dieser ihr männlicher Stamm erloschen, ist nicht allein die Stadt Isni nebst dem Kloster, sondern fast die gantze Herrschafft, an die Grafen zu Scheren und Waldburg kommen. Ob nun zwar Otto Truchses von Waldburg der Stadt Isni die Freyheit unter gewisser condition, gegen eine Summa Geldes, überlassen; so gestehet dieses Gräfliche Hauß doch nicht, daß ein gleiches mit dem Kloster geschehen, und ist deshalb zwischen dem Grafen Truchsessen zu Waldburg und den Aebten zu S. Georgii, wegen der Immedietät, schon lange Streit gewesen, welcher auch noch nicht beygeleget seyn soll: doch hat der Abt dem letzten Reichs-Abschied de anno 1654 mit unterschrieben. Anderes Capitel/ Von der Grafen Truchsessen von Waldburg-Zeilischer Linie Praetens. auff die Herrschafften oder vielmehr Dörffer Boldringen und Oberndorff. WIe Graf Philipp der ältere, zu Eberstein ohne Kinder verstarb, nahmen die nechsten Agnaten dessen Herrschafften in Besitz, denen sich aber des Graf Philippi Brudern, Ottonis, Töchter, Sybilla und Maria, wiedersetzten, und des Philippi Erbschafft, als nechste Erben, paretendirten, auch anno 1620 den 10 Febr. an der Käyserl. Cammer zu Speyer, (woselbst der Mariae von Eberstein Sohn, Graf Paul Andreas zu Wolckenstein eben Praesident war,) eine favorable Urthel erhielten; wowieder die Grafen zu Eberstein zwar Habet haec Franckenberg im Europ. Herold Part. 1. p. 615. vid. Brusehius de Monast. German. p. 347. Crus. Annal. Suev. Part. 2. L. 5. c. 15. Crus. d. l. Zeiler de X. Circul. tit. 7. p. 575. Imhoff Notit. Proc. L. 3. c. 28. §. 22. Franckenb. Europ. Herold Part. 1. p. 600. Uti testantur Imhoff & Franckenberg dd. ll.
Sechstes Capitel/ Von der Grafen zu Stolberg Praetens. auff die Herrschafften Blanckenhaym und Nieder-Kranichfeld. DIeser Herrschafften wegen ist Graf Ludwig Fridrich zu Merseburg-Beffort, und dessen Schwester Fr. Sophia Dorothea, vermählte Gräfin zu Schwartzburg, mit Graf Hermann zu Hatzfeld lange Zeit in Irrung gestanden, welche anno 1699 durch Transaction zwischen Graf Ernsten zu Stolberg-Ilsenburg und dessen Gemahlin, Fr. Sophia Dorothea, gebohrner Gräfin zu Schwartzburg, als Gräflich-Merseburgischer Erbin, dann Hr. Graf Sebastian zu Hatzfeld also beygeleget worden, daß der Hr. Graf von Hatzfeld vor alles und jedes 55714 fl. 3 gr. Meißnischer Wehrung an 19500 vollwichtigen Ducaten bezahlet, und das Merseburgische Recht völlig an sich gebracht. Dreyßigste Section, Von der Grafen Truchsessen von Waldburg Praetens. und Streitigkeiten. VOn der Streitigkeit, so dieses Gräfliche Hauß mit den Aebten zu Salmansweiler wegen Folg und Reiß der Salmansweilerschen Unterthanen hat, davon ist oben bey der Aebte zu Salmansweiler Streitigk. Meldung geschehen. Erstes Capitel/ Von der Grafen Truchsessen zu Waldburg praetendirter Landes-Hoheit über das Kloster S. Georgii in der Stadt Isni. DIeses Kloster ist anno 1096 von Mangoldo, und dessen Söhnen, Walther und Wolfrad, Grafen zu Veringen, erbauet worden; Nachdem aber dieser ihr männlicher Stamm erloschen, ist nicht allein die Stadt Isni nebst dem Kloster, sondern fast die gantze Herrschafft, an die Grafen zu Scheren und Waldburg kommen. Ob nun zwar Otto Truchses von Waldburg der Stadt Isni die Freyheit unter gewisser condition, gegen eine Summa Geldes, überlassen; so gestehet dieses Gräfliche Hauß doch nicht, daß ein gleiches mit dem Kloster geschehen, und ist deshalb zwischen dem Grafen Truchsessen zu Waldburg und den Aebten zu S. Georgii, wegen der Immedietät, schon lange Streit gewesen, welcher auch noch nicht beygeleget seyn soll: doch hat der Abt dem letzten Reichs-Abschied de anno 1654 mit unterschrieben. Anderes Capitel/ Von der Grafen Truchsessen von Waldburg-Zeilischer Linie Praetens. auff die Herrschafften oder vielmehr Dörffer Boldringen und Oberndorff. WIe Graf Philipp der ältere, zu Eberstein ohne Kinder verstarb, nahmen die nechsten Agnaten dessen Herrschafften in Besitz, denen sich aber des Graf Philippi Brudern, Ottonis, Töchter, Sybilla und Maria, wiedersetzten, und des Philippi Erbschafft, als nechste Erben, paretendirten, auch anno 1620 den 10 Febr. an der Käyserl. Cammer zu Speyer, (woselbst der Mariae von Eberstein Sohn, Graf Paul Andreas zu Wolckenstein eben Praesident war,) eine favorable Urthel erhielten; wowieder die Grafen zu Eberstein zwar Habet haec Franckenberg im Europ. Herold Part. 1. p. 615. vid. Brusehius de Monast. German. p. 347. Crus. Annal. Suev. Part. 2. L. 5. c. 15. Crus. d. l. Zeiler de X. Circul. tit. 7. p. 575. Imhoff Notit. Proc. L. 3. c. 28. §. 22. Franckenb. Europ. Herold Part. 1. p. 600. Uti testantur Imhoff & Franckenberg dd. ll.
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Sechstes Capitel/ Von der Grafen zu Stolberg Praetens. auff die Herrschafften Blanckenhaym und Nieder-Kranichfeld.
DIeser Herrschafften wegen ist Graf Ludwig Fridrich zu Merseburg-Beffort, und dessen Schwester Fr. Sophia Dorothea, vermählte Gräfin zu Schwartzburg, mit Graf Hermann zu Hatzfeld lange Zeit in Irrung gestanden, welche anno 1699 durch Transaction zwischen Graf Ernsten zu Stolberg-Ilsenburg und dessen Gemahlin, Fr. Sophia Dorothea, gebohrner Gräfin zu Schwartzburg, als Gräflich-Merseburgischer Erbin, dann Hr. Graf Sebastian zu Hatzfeld also beygeleget worden, daß der Hr. Graf von Hatzfeld vor alles und jedes 55714 fl. 3 gr. Meißnischer Wehrung an 19500 vollwichtigen Ducaten bezahlet, und das Merseburgische Recht völlig an sich gebracht.
Dreyßigste Section, Von der Grafen Truchsessen von Waldburg Praetens. und Streitigkeiten. VOn der Streitigkeit, so dieses Gräfliche Hauß mit den Aebten zu Salmansweiler wegen Folg und Reiß der Salmansweilerschen Unterthanen hat, davon ist oben bey der Aebte zu Salmansweiler Streitigk. Meldung geschehen.
Erstes Capitel/ Von der Grafen Truchsessen zu Waldburg praetendirter Landes-Hoheit über das Kloster S. Georgii in der Stadt Isni.
DIeses Kloster ist anno 1096 von Mangoldo, und dessen Söhnen, Walther und Wolfrad, Grafen zu Veringen, erbauet worden; Nachdem aber dieser ihr männlicher Stamm erloschen, ist nicht allein die Stadt Isni nebst dem Kloster, sondern fast die gantze Herrschafft, an die Grafen zu Scheren und Waldburg kommen. Ob nun zwar Otto Truchses von Waldburg der Stadt Isni die Freyheit unter gewisser condition, gegen eine Summa Geldes, überlassen; so gestehet dieses Gräfliche Hauß doch nicht, daß ein gleiches mit dem Kloster geschehen, und ist deshalb zwischen dem Grafen Truchsessen zu Waldburg und den Aebten zu S. Georgii, wegen der Immedietät, schon lange Streit gewesen, welcher auch noch nicht beygeleget seyn soll: doch hat der Abt dem letzten Reichs-Abschied de anno 1654 mit unterschrieben.
Anderes Capitel/ Von der Grafen Truchsessen von Waldburg-Zeilischer Linie Praetens. auff die Herrschafften oder vielmehr Dörffer Boldringen und Oberndorff.
WIe Graf Philipp der ältere, zu Eberstein ohne Kinder verstarb, nahmen die nechsten Agnaten dessen Herrschafften in Besitz, denen sich aber des Graf Philippi Brudern, Ottonis, Töchter, Sybilla und Maria, wiedersetzten, und des Philippi Erbschafft, als nechste Erben, paretendirten, auch anno 1620 den 10 Febr. an der Käyserl. Cammer zu Speyer, (woselbst der Mariae von Eberstein Sohn, Graf Paul Andreas zu Wolckenstein eben Praesident war,) eine favorable Urthel erhielten; wowieder die Grafen zu Eberstein zwar
Habet haec Franckenberg im Europ. Herold Part. 1. p. 615.
vid. Brusehius de Monast. German. p. 347. Crus. Annal. Suev. Part. 2. L. 5. c. 15.
Crus. d. l.
Zeiler de X. Circul. tit. 7. p. 575. Imhoff Notit. Proc. L. 3. c. 28. §. 22. Franckenb. Europ. Herold Part. 1. p. 600.
Uti testantur Imhoff & Franckenberg dd. ll.
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