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Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

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blauen Hosenbandes von den Königen in Engeland angenommen. Souverainite Streit gemachet worden, vielmehr sind zwischen diesen und den Königen in Engeland öffters Aliantzen, als mit Souverainen Herren, gemacht worden.

Dreyßigstes Capitel, Von des Reichs Praetension auf das Königreich Dännemarck.

Wie die Dänen zu den Zeiten Käysers Arnolphi Historie. das Reich durch Streiffereyen und Rauben sehr beunruhigten, wurden dieselbe biß auffs Haupt geschlagen; Da sie aber zu Zeiten Käysers Henrici I sich wieder erholet hatten, und sich zu rächen suchten, wurden sie nicht nur abermahl erleget, sondern ihr König Worm, (Gurm oder Gormon ) muste auch ein Theil seines Reichs biß an die Stadt Schleßwig dem Röm. Reich überlassen, welches zu bebauen Henricus Sächsische Colonien dahin sandte, zur defension einen Marggrafen dahin setzte, und ein Schloß aufführen ließ, davon die rudera noch lange verhanden gewesen, und nach der Zeit Oldenburg genannt worden: Nach Henrici Tod ließen die Dänen nicht allein den an ihren Gräntzen gesetzten Marggrafen samt der Sächsischen Colonie umbringen, sondern ermordeten auch die von Käyser Ottone I an sie geschickte Gesandten; dahero dieser mit einer Armee dahin gieng, gantz raldum ann. 946. zwang die Christliche Religion an zu nehmen, und das Königreich Dännemarck als ein Lehen von dem Reiche zu erkonnen. Es richtete gedachter Käyser auch 3. Bischoffthümer in Dännemarck an, und eximirte dieselbe von allen Aufflagen. In solchem Gehorsam blieb Dännemarck auch bey Käyser Ottone II, und erschien König Heraldus nicht allein auff dem Reichstage zu Altsted in Thüringen, sondern versicherte den Käyser auch von neuen seiner Treue, und versprach einen jährlichen Tribut. Und ob er zwar nachdem abtrünnig wurde, und Martisburg durch Verrätherey einnahm, wurd er doch von dem Käyser bald wieder zu Gehorsam gebracht. Heraldi Sohn Sueno, der ein mächtiger Herr war, und gantz Engeland unter sich gebracht hatte, suchte zwar eben auch won des Reiches Herrschafft sich loß zu machen, wurd aber in einer Schlacht von Ottone III überwunden, welcher nachdem auch die Privilegia der von Ottone I auffgerichteten Bischoffthümer confirmiret und vermehret. Wie aber des Käysers Conradi II Sohn Henricus des Königs Canuri in Dännemarck Tochter heyrathete, erließ der Käyser dem Könige in Dännemarck die Lehens-Verbindlichkeit, und ist von solcher Zeit an biß auff Käyser Lotharium wider die Dänen nichts von dem Reiche vorgenommen worden. Wie aber um das Jahr 1130 des Königs Nicolai in Dännemarck Sohn Magnus, seinen Vetter Canutum, Hertzogen in Schleßwig, der von Lothario zum Könige der Obotriten oder Sclaven gemacht worden meuchelmörderischer Weise ums Leben bringen laßen, gieng Käyser Lotharius mit einer Armee nach Dännemarck, um solches zu rächen; Nicolaus aber und Magnus wolten es zu keinem Kriege kommen laßen, sondern baten um Gnade, erlegten dem Käyser eine große Summe

Arnisaeus de jure Maj. L. 1. c. 2. n. 6. in fin.
Crantz in Dania L. 4. c. 18.
Dithmarus L. 1. nennet ihn Cnutonem. Weil aber ein solcher in der Historie damahliger Zeit nicht gefunden wird, und Adamus Bremensis die Nordische Historie accurater beschrieben, so ist diesem an meisten zu glauben. Conring, de Fin. L. 1. c. 14. §. 2.
ita appellatur ab Alberto Stadensi. f. 102.
vid. Adamus Bremensis. c. 40. Dithmarus d. l. Luitprandus L. 3. c. 5. p. 120. Witekindus L. 1. p. 14. Sigebert. p. 579. Crantz. L. 3. Sax. c. 25. p. 77.
Cypraeus in Annal. Slesvvic. L. 1. c. 7. Meursius. L. 3. hist. Dan.
Adamus Bremens. c. 50. Crantz. L. 4. Daniae. c. 18. Conring. d. l. §. 3. & seqq.
Diploma Imperatoris exhibet Lindenbrogius p. 150. & Conring. de Fin. c. 14. §. 6.
Spangenberg in Chron. Sax. c. 146.
Guntherus L. 2. Ligur.
Mich. Sachs in vita Ottonis II.
Dithmarus L. 3. p. 28.
Adamus Bremens. c. 79.
Diploma Ottonis III, extat ap. Lindenbrog. p. 153. & Conring. d. l. §. 7.
Adamus Bremens. c. 21. Conring. d. l. §. 10.

blauen Hosenbandes von den Königen in Engeland angenommen. Souverainité Streit gemachet worden, vielmehr sind zwischen diesen und den Königen in Engeland öffters Aliantzen, als mit Souverainen Herren, gemacht worden.

Dreyßigstes Capitel, Von des Reichs Praetension auf das Königreich Dännemarck.

Wie die Dänen zu den Zeiten Käysers Arnolphi Historie. das Reich durch Streiffereyen und Rauben sehr beunruhigten, wurden dieselbe biß auffs Haupt geschlagen; Da sie aber zu Zeiten Käysers Henrici I sich wieder erholet hatten, und sich zu rächen suchten, wurden sie nicht nur abermahl erleget, sondern ihr König Worm, (Gurm oder Gormon ) muste auch ein Theil seines Reichs biß an die Stadt Schleßwig dem Röm. Reich überlassen, welches zu bebauen Henricus Sächsische Colonien dahin sandte, zur defension einen Marggrafen dahin setzte, und ein Schloß aufführen ließ, davon die rudera noch lange verhanden gewesen, und nach der Zeit Oldenburg genannt worden: Nach Henrici Tod ließen die Dänen nicht allein den an ihren Gräntzen gesetzten Marggrafen samt der Sächsischen Colonie umbringen, sondern ermordeten auch die von Käyser Ottone I an sie geschickte Gesandten; dahero dieser mit einer Armee dahin gieng, gantz raldum ann. 946. zwang die Christliche Religion an zu nehmen, und das Königreich Dännemarck als ein Lehen von dem Reiche zu erkonnen. Es richtete gedachter Käyser auch 3. Bischoffthümer in Dännemarck an, und eximirte dieselbe von allen Aufflagen. In solchem Gehorsam blieb Dännemarck auch bey Käyser Ottone II, und erschien König Heraldus nicht allein auff dem Reichstage zu Altsted in Thüringen, sondern versicherte den Käyser auch von neuen seiner Treue, und versprach einen jährlichen Tribut. Und ob er zwar nachdem abtrünnig wurde, und Martisburg durch Verrätherey einnahm, wurd er doch von dem Käyser bald wieder zu Gehorsam gebracht. Heraldi Sohn Sueno, der ein mächtiger Herr war, und gantz Engeland unter sich gebracht hatte, suchte zwar eben auch won des Reiches Herrschafft sich loß zu machen, wurd aber in einer Schlacht von Ottone III überwunden, welcher nachdem auch die Privilegia der von Ottone I auffgerichteten Bischoffthümer confirmiret und vermehret. Wie aber des Käysers Conradi II Sohn Henricus des Königs Canuri in Dännemarck Tochter heyrathete, erließ der Käyser dem Könige in Dännemarck die Lehens-Verbindlichkeit, und ist von solcher Zeit an biß auff Käyser Lotharium wider die Dänen nichts von dem Reiche vorgenommen worden. Wie aber um das Jahr 1130 des Königs Nicolai in Dännemarck Sohn Magnus, seinen Vetter Canutum, Hertzogen in Schleßwig, der von Lothario zum Könige der Obotriten oder Sclaven gemacht worden meuchelmörderischer Weise ums Leben bringen laßen, gieng Käyser Lotharius mit einer Armee nach Dännemarck, um solches zu rächen; Nicolaus aber und Magnus wolten es zu keinem Kriege kommen laßen, sondern baten um Gnade, erlegten dem Käyser eine große Summe

Arnisaeus de jure Maj. L. 1. c. 2. n. 6. in fin.
Crantz in Dania L. 4. c. 18.
Dithmarus L. 1. nennet ihn Cnutonem. Weil aber ein solcher in der Historie damahliger Zeit nicht gefunden wird, und Adamus Bremensis die Nordische Historie accurater beschrieben, so ist diesem an meisten zu glauben. Conring, de Fin. L. 1. c. 14. §. 2.
ita appellatur ab Alberto Stadensi. f. 102.
vid. Adamus Bremensis. c. 40. Dithmarus d. l. Luitprandus L. 3. c. 5. p. 120. Witekindus L. 1. p. 14. Sigebert. p. 579. Crantz. L. 3. Sax. c. 25. p. 77.
Cypraeus in Annal. Slesvvic. L. 1. c. 7. Meursius. L. 3. hist. Dan.
Adamus Bremens. c. 50. Crantz. L. 4. Daniae. c. 18. Conring. d. l. §. 3. & seqq.
Diploma Imperatoris exhibet Lindenbrogius p. 150. & Conring. de Fin. c. 14. §. 6.
Spangenberg in Chron. Sax. c. 146.
Guntherus L. 2. Ligur.
Mich. Sachs in vita Ottonis II.
Dithmarus L. 3. p. 28.
Adamus Bremens. c. 79.
Diploma Ottonis III, extat ap. Lindenbrog. p. 153. & Conring. d. l. §. 7.
Adamus Bremens. c. 21. Conring. d. l. §. 10.
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[60/0088] blauen Hosenbandes von den Königen in Engeland angenommen. Souverainité Streit gemachet worden, vielmehr sind zwischen diesen und den Königen in Engeland öffters Aliantzen, als mit Souverainen Herren, gemacht worden. Dreyßigstes Capitel, Von des Reichs Praetension auf das Königreich Dännemarck. Wie die Dänen zu den Zeiten Käysers Arnolphi das Reich durch Streiffereyen und Rauben sehr beunruhigten, wurden dieselbe biß auffs Haupt geschlagen; Da sie aber zu Zeiten Käysers Henrici I sich wieder erholet hatten, und sich zu rächen suchten, wurden sie nicht nur abermahl erleget, sondern ihr König Worm, (Gurm oder Gormon ) muste auch ein Theil seines Reichs biß an die Stadt Schleßwig dem Röm. Reich überlassen, welches zu bebauen Henricus Sächsische Colonien dahin sandte, zur defension einen Marggrafen dahin setzte, und ein Schloß aufführen ließ, davon die rudera noch lange verhanden gewesen, und nach der Zeit Oldenburg genannt worden: Nach Henrici Tod ließen die Dänen nicht allein den an ihren Gräntzen gesetzten Marggrafen samt der Sächsischen Colonie umbringen, sondern ermordeten auch die von Käyser Ottone I an sie geschickte Gesandten; dahero dieser mit einer Armee dahin gieng, gantz raldum ann. 946. zwang die Christliche Religion an zu nehmen, und das Königreich Dännemarck als ein Lehen von dem Reiche zu erkonnen. Es richtete gedachter Käyser auch 3. Bischoffthümer in Dännemarck an, und eximirte dieselbe von allen Aufflagen. In solchem Gehorsam blieb Dännemarck auch bey Käyser Ottone II, und erschien König Heraldus nicht allein auff dem Reichstage zu Altsted in Thüringen, sondern versicherte den Käyser auch von neuen seiner Treue, und versprach einen jährlichen Tribut. Und ob er zwar nachdem abtrünnig wurde, und Martisburg durch Verrätherey einnahm, wurd er doch von dem Käyser bald wieder zu Gehorsam gebracht. Heraldi Sohn Sueno, der ein mächtiger Herr war, und gantz Engeland unter sich gebracht hatte, suchte zwar eben auch won des Reiches Herrschafft sich loß zu machen, wurd aber in einer Schlacht von Ottone III überwunden, welcher nachdem auch die Privilegia der von Ottone I auffgerichteten Bischoffthümer confirmiret und vermehret. Wie aber des Käysers Conradi II Sohn Henricus des Königs Canuri in Dännemarck Tochter heyrathete, erließ der Käyser dem Könige in Dännemarck die Lehens-Verbindlichkeit, und ist von solcher Zeit an biß auff Käyser Lotharium wider die Dänen nichts von dem Reiche vorgenommen worden. Wie aber um das Jahr 1130 des Königs Nicolai in Dännemarck Sohn Magnus, seinen Vetter Canutum, Hertzogen in Schleßwig, der von Lothario zum Könige der Obotriten oder Sclaven gemacht worden meuchelmörderischer Weise ums Leben bringen laßen, gieng Käyser Lotharius mit einer Armee nach Dännemarck, um solches zu rächen; Nicolaus aber und Magnus wolten es zu keinem Kriege kommen laßen, sondern baten um Gnade, erlegten dem Käyser eine große Summe Historie. Arnisaeus de jure Maj. L. 1. c. 2. n. 6. in fin. Crantz in Dania L. 4. c. 18. Dithmarus L. 1. nennet ihn Cnutonem. Weil aber ein solcher in der Historie damahliger Zeit nicht gefunden wird, und Adamus Bremensis die Nordische Historie accurater beschrieben, so ist diesem an meisten zu glauben. Conring, de Fin. L. 1. c. 14. §. 2. ita appellatur ab Alberto Stadensi. f. 102. vid. Adamus Bremensis. c. 40. Dithmarus d. l. Luitprandus L. 3. c. 5. p. 120. Witekindus L. 1. p. 14. Sigebert. p. 579. Crantz. L. 3. Sax. c. 25. p. 77. Cypraeus in Annal. Slesvvic. L. 1. c. 7. Meursius. L. 3. hist. Dan. Adamus Bremens. c. 50. Crantz. L. 4. Daniae. c. 18. Conring. d. l. §. 3. & seqq. Diploma Imperatoris exhibet Lindenbrogius p. 150. & Conring. de Fin. c. 14. §. 6. Spangenberg in Chron. Sax. c. 146. Guntherus L. 2. Ligur. Mich. Sachs in vita Ottonis II. Dithmarus L. 3. p. 28. Adamus Bremens. c. 79. Diploma Ottonis III, extat ap. Lindenbrog. p. 153. & Conring. d. l. §. 7. Adamus Bremens. c. 21. Conring. d. l. §. 10.

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Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/88>, abgerufen am 24.11.2024.