Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712.

Bild:
<< vorherige Seite

Vier und dreyßigstes Capitel, Von des Reichs Praetension auf Pohlen.

OB zwar die Polnische Scribenten und sonderlich Cromerus nicht gestehen wollen, daß Pohlen jemahlen den Käysern und dem Reich unterworffen gewesen, und dahero alles, so zu dessen Beweiß dienet, entweder auslassen, oder dissimuliren, so erhellet doch aus andern alten Scribenten, ein gantz anderes, so daß daran, wenigstens biß auf das nach Käyser Friderico II erfolgete Interregnum, gar nicht zu zweifeln.

Zu Behauptung dessen wird von Conringio aus glaubwürdigen und unten citirten Autoribns angeführet:

Des Reichs Gründe. I. Daß Miseco oder Micezislaus, wie ihn die Pohlen nennen, Hertzog in Pohlen, sich Käyser Ottoni M. unterworffen, und dem Reich einen jährlichen Tribut entrichtet.

II. Daß gedachter Miseco Käyser Ottoni III, als seinem Könige und Herrn, wider Henricum aus Bäyern eydlich Hülffe versprochen; sich demselben auch nachdem persöhnlich unterworffen, ihme Geschencke gebracht, und 2 Feldzüge mit ihm gethan.

III. Daß Käyser Otto III das Ertz-Bischoffthum zu Gnesen an. 999 gestifftet, wie er dazumahl aus Andacht, das miraculeuse Grab des Heil. Alberti zu besuchen, nach Pohlen eine Reise vorgenommen.

IV. Daß Otto III dazumahl den damahligen Hertzog Bogislaum zur Danckbarkeit, vor viele ihm erwiesene Güte, zum Könige proclamiret, und ihme die Crone aufgesetzet; dahero auch auf des Bogislai Grab zu Gnesen noch dieser Vers zu lesen:

Ob famam bonam tibi contulit Otto Coronam. Conring. d. l. §. 4.

V. Daß Käyser Henricus II diesen Bogislaum, da er sich des Reichs Herrschafft entzogen, und das benachbarte Teutschland und Böhmen öffters beunruhiget, wieder zum Gehorsam gebracht, und die Lehens-Pflicht abzustatten gezwungen.

VI. Daß, wie des Boleslai Sohn Misico sich auch dem Reiche entzogen, und zum Könige proclamiren lassen, der Käyser Conradus II ihn aus Pohlen vertrieben, und Ortonem des Misiconis Bruder an seine Stelle gesetzet; nach dieses seinem Tode Misiconem zwar wieder zu Gnaden angenommen, um die Polnische Macht aber zu brechen, Pohlen in 3 Theile getheilet, und Misiconi davon nur einen Theil gegeben.

VII. Daß des Misiconis Sohn Casimirus denen Käysern getreulich gedienet, und zum Tribut dem Reiche jährlich 120 Ochsen, und 50 Pfund Goldes entrichtet.

VIII. Daß Käyser Henricus IV den Hertzog in Pohlen Bolislaum II oder Audacem, des Casimiri Sohn, und den Hertzog in Böhmen, weil beständige Uneinigkeit unter ihnen gewesen, an. 1072 in die Stadt Meissen beruffen, ihnen hart zugeredet, und aus Käyserlicher Autorität befohlen, ins künfftige Friede zu halten, oder gewertig zu seyn, daß er sich gegen denselben, so zu erst wieder anfangen würden, als Feind erklähren, und selben zur Straffe ziehen werde.

IX. Daß wie Boleslaus sich bey denen damahligen Teutschen Troublen eigenmächtig zum Könige proclamiren und kröhnen lassen, die Stände des H. Reichs solches sehr übel empfunden.

X. Daß Käyser Henricus V an. 1109 die Pohlen abermahl zum Gehorsam gebracht, da Bolislaus III den gewöhnlichen Tribut dem Reiche zu zahlen sich gewegert.

XI. Daß wie Käyser Lotharius II an. 1134 nach Sachsen kommen, der Hertzog in Pohlen auch mit vielen Geschencken erschienen; womit aber der Käyser nicht zu frieden gewesen, sondern hätte ihn so lange bey sich behalten, biß er auch den von 12 Jahren her noch restirenden Tribut entrichtet, und wegen Pommern und Rügen, [welche er occupiret] die Huldigung abgestattet.

XII. Daß nach Ottonis Frisingensi Bericht, Pohlen auch noch Käyser Conrado

de Fin. c. 18. §. 2.
tradit id Dithmar. L. 2. Chron. p. 22. & 25.
vid. Dithmar. d. l. p. 36.
vid. Dithmar. L. 4. p. 43. Baronius ad an. 999. n. 12.
ita tradit Neugebauer L. 3. hist. Pol. c. 53.
vid. Dithmar. p. 11. Marianus Scotus ad an. 1004.
Wippo in vita Henrici Salic. ad an. 1025. & 1032. Otto Frising. L. 9. Chron. c. 28.
Wippo d. l.
Bonfin. L. 2. hist. Ungar. decad. 2.
vid. Lambertus Schafnaburgens. ad an. 1071.
Lambertus Schafnab. ad an. 1077.
Abbas Stadens. ad an. 1109. Urspergens. ad ann. 1109.
Otto Frisinges. L. 7. Chron. c. 19.
L. 6. Chron. c. 28.

Vier und dreyßigstes Capitel, Von des Reichs Praetension auf Pohlen.

OB zwar die Polnische Scribenten und sonderlich Cromerus nicht gestehen wollen, daß Pohlen jemahlen den Käysern und dem Reich unterworffen gewesen, und dahero alles, so zu dessen Beweiß dienet, entweder auslassen, oder dissimuliren, so erhellet doch aus andern alten Scribenten, ein gantz anderes, so daß daran, wenigstens biß auf das nach Käyser Friderico II erfolgete Interregnum, gar nicht zu zweifeln.

Zu Behauptung dessen wird von Conringio aus glaubwürdigen und unten citirten Autoribns angeführet:

Des Reichs Gründe. I. Daß Miseco oder Micezislaus, wie ihn die Pohlen nennen, Hertzog in Pohlen, sich Käyser Ottoni M. unterworffen, und dem Reich einen jährlichen Tribut entrichtet.

II. Daß gedachter Miseco Käyser Ottoni III, als seinem Könige und Herrn, wider Henricum aus Bäyern eydlich Hülffe versprochen; sich demselben auch nachdem persöhnlich unterworffen, ihme Geschencke gebracht, und 2 Feldzüge mit ihm gethan.

III. Daß Käyser Otto III das Ertz-Bischoffthum zu Gnesen an. 999 gestifftet, wie er dazumahl aus Andacht, das miraculeuse Grab des Heil. Alberti zu besuchen, nach Pohlen eine Reise vorgenommen.

IV. Daß Otto III dazumahl den damahligen Hertzog Bogislaum zur Danckbarkeit, vor viele ihm erwiesene Güte, zum Könige proclamiret, und ihme die Crone aufgesetzet; dahero auch auf des Bogislai Grab zu Gnesen noch dieser Vers zu lesen:

Ob famam bonam tibi contulit Otto Coronam. Conring. d. l. §. 4.

V. Daß Käyser Henricus II diesen Bogislaum, da er sich des Reichs Herrschafft entzogen, und das benachbarte Teutschland und Böhmen öffters beunruhiget, wieder zum Gehorsam gebracht, und die Lehens-Pflicht abzustatten gezwungen.

VI. Daß, wie des Boleslai Sohn Misico sich auch dem Reiche entzogen, und zum Könige proclamiren lassen, der Käyser Conradus II ihn aus Pohlen vertrieben, und Ortonem des Misiconis Bruder an seine Stelle gesetzet; nach dieses seinem Tode Misiconem zwar wieder zu Gnaden angenommen, um die Polnische Macht aber zu brechen, Pohlen in 3 Theile getheilet, und Misiconi davon nur einen Theil gegeben.

VII. Daß des Misiconis Sohn Casimirus denen Käysern getreulich gedienet, und zum Tribut dem Reiche jährlich 120 Ochsen, und 50 Pfund Goldes entrichtet.

VIII. Daß Käyser Henricus IV den Hertzog in Pohlen Bolislaum II oder Audacem, des Casimiri Sohn, und den Hertzog in Böhmen, weil beständige Uneinigkeit unter ihnen gewesen, an. 1072 in die Stadt Meissen beruffen, ihnen hart zugeredet, und aus Käyserlicher Autorität befohlen, ins künfftige Friede zu halten, oder gewertig zu seyn, daß er sich gegen denselben, so zu erst wieder anfangen würden, als Feind erklähren, und selben zur Straffe ziehen werde.

IX. Daß wie Boleslaus sich bey denen damahligen Teutschen Troublen eigenmächtig zum Könige proclamiren und kröhnen lassen, die Stände des H. Reichs solches sehr übel empfunden.

X. Daß Käyser Henricus V an. 1109 die Pohlen abermahl zum Gehorsam gebracht, da Bolislaus III den gewöhnlichen Tribut dem Reiche zu zahlen sich gewegert.

XI. Daß wie Käyser Lotharius II an. 1134 nach Sachsen kommen, der Hertzog in Pohlen auch mit vielen Geschencken erschienen; womit aber der Käyser nicht zu frieden gewesen, sondern hätte ihn so lange bey sich behalten, biß er auch den von 12 Jahren her noch restirenden Tribut entrichtet, und wegen Pommern und Rügen, [welche er occupiret] die Huldigung abgestattet.

XII. Daß nach Ottonis Frisingensi Bericht, Pohlen auch noch Käyser Conrado

de Fin. c. 18. §. 2.
tradit id Dithmar. L. 2. Chron. p. 22. & 25.
vid. Dithmar. d. l. p. 36.
vid. Dithmar. L. 4. p. 43. Baronius ad an. 999. n. 12.
ita tradit Neugebauer L. 3. hist. Pol. c. 53.
vid. Dithmar. p. 11. Marianus Scotus ad an. 1004.
Wippo in vita Henrici Salic. ad an. 1025. & 1032. Otto Frising. L. 9. Chron. c. 28.
Wippo d. l.
Bonfin. L. 2. hist. Ungar. decad. 2.
vid. Lambertus Schafnaburgens. ad an. 1071.
Lambertus Schafnab. ad an. 1077.
Abbas Stadens. ad an. 1109. Urspergens. ad ann. 1109.
Otto Frisinges. L. 7. Chron. c. 19.
L. 6. Chron. c. 28.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <pb facs="#f0099" n="71"/>
        <p>Vier und dreyßigstes Capitel, Von des Reichs Praetension auf Pohlen.</p>
        <p>OB zwar die Polnische Scribenten und sonderlich Cromerus nicht gestehen wollen, daß            Pohlen jemahlen den Käysern und dem Reich unterworffen gewesen, und dahero alles, so zu            dessen Beweiß dienet, entweder auslassen, oder dissimuliren, so erhellet doch aus andern            alten Scribenten, ein gantz anderes, so daß daran, wenigstens biß auf das nach Käyser            Friderico II erfolgete Interregnum, gar nicht zu zweifeln.</p>
        <p>Zu Behauptung dessen wird von Conringio <note place="foot">de Fin. c. 18. §. 2.</note>            aus glaubwürdigen und unten citirten Autoribns angeführet:</p>
        <p><note place="left">Des Reichs Gründe.</note> I. Daß Miseco oder Micezislaus, wie ihn die            Pohlen nennen, Hertzog in Pohlen, sich Käyser Ottoni M. unterworffen, und dem Reich einen            jährlichen Tribut entrichtet. <note place="foot">tradit id Dithmar. L. 2. Chron. p. 22.              &amp; 25.</note></p>
        <p>II. Daß gedachter Miseco Käyser Ottoni III, als seinem Könige und Herrn, wider Henricum            aus Bäyern eydlich Hülffe versprochen; sich demselben auch nachdem persöhnlich            unterworffen, ihme Geschencke gebracht, und 2 Feldzüge mit ihm gethan. <note place="foot">vid. Dithmar. d. l. p. 36.</note></p>
        <p>III. Daß Käyser Otto III das Ertz-Bischoffthum zu Gnesen an. 999 gestifftet, wie er            dazumahl aus Andacht, das miraculeuse Grab des Heil. Alberti zu besuchen, nach Pohlen eine            Reise vorgenommen. <note place="foot">vid. Dithmar. L. 4. p. 43. Baronius ad an. 999. n.              12.</note></p>
        <p>IV. Daß Otto III dazumahl den damahligen Hertzog Bogislaum zur Danckbarkeit, vor viele            ihm erwiesene Güte, zum Könige proclamiret, und ihme die Crone aufgesetzet; <note place="foot">ita tradit Neugebauer L. 3. hist. Pol. c. 53.</note> dahero auch auf des            Bogislai Grab zu Gnesen noch dieser Vers zu lesen:</p>
        <p>Ob famam bonam tibi contulit Otto Coronam. Conring. d. l. §. 4.</p>
        <p>V. Daß Käyser Henricus II diesen Bogislaum, da er sich des Reichs Herrschafft entzogen,            und das benachbarte Teutschland und Böhmen öffters beunruhiget, wieder zum Gehorsam            gebracht, und die Lehens-Pflicht abzustatten gezwungen. <note place="foot">vid. Dithmar.              p. 11. Marianus Scotus ad an. 1004.</note></p>
        <p>VI. Daß, wie des Boleslai Sohn Misico sich auch dem Reiche entzogen, und zum Könige            proclamiren lassen, der Käyser Conradus II ihn aus Pohlen vertrieben, und Ortonem des            Misiconis Bruder an seine Stelle gesetzet; nach dieses seinem Tode Misiconem zwar wieder            zu Gnaden angenommen, um die Polnische Macht aber zu brechen, Pohlen in 3 Theile            getheilet, und Misiconi davon nur einen Theil gegeben. <note place="foot">Wippo in vita              Henrici Salic. ad an. 1025. &amp; 1032. Otto Frising. L. 9. Chron. c. 28.</note></p>
        <p>VII. Daß des Misiconis Sohn Casimirus denen Käysern getreulich gedienet, <note place="foot">Wippo d. l.</note> und zum Tribut dem Reiche jährlich 120 Ochsen, und 50            Pfund Goldes entrichtet. <note place="foot">Bonfin. L. 2. hist. Ungar. decad.            2.</note></p>
        <p>VIII. Daß Käyser Henricus IV den Hertzog in Pohlen Bolislaum II oder Audacem, des            Casimiri Sohn, und den Hertzog in Böhmen, weil beständige Uneinigkeit unter ihnen gewesen,            an. 1072 in die Stadt Meissen beruffen, ihnen hart zugeredet, und aus Käyserlicher            Autorität befohlen, ins künfftige Friede zu halten, oder gewertig zu seyn, daß er sich            gegen denselben, so zu erst wieder anfangen würden, als Feind erklähren, und selben zur            Straffe ziehen werde. <note place="foot">vid. Lambertus Schafnaburgens. ad an.              1071.</note></p>
        <p>IX. Daß wie Boleslaus sich bey denen damahligen Teutschen Troublen eigenmächtig zum            Könige proclamiren und kröhnen lassen, die Stände des H. Reichs solches sehr übel            empfunden. <note place="foot">Lambertus Schafnab. ad an. 1077.</note></p>
        <p>X. Daß Käyser Henricus V an. 1109 die Pohlen abermahl zum Gehorsam gebracht, da Bolislaus            III den gewöhnlichen Tribut dem Reiche zu zahlen sich gewegert. <note place="foot">Abbas              Stadens. ad an. 1109. Urspergens. ad ann. 1109.</note></p>
        <p>XI. Daß wie Käyser Lotharius II an. 1134 nach Sachsen kommen, der Hertzog in Pohlen auch            mit vielen Geschencken erschienen; womit aber der Käyser nicht zu frieden gewesen, sondern            hätte ihn so lange bey sich behalten, biß er auch den von 12 Jahren her noch restirenden            Tribut entrichtet, und wegen Pommern und Rügen, [welche er occupiret] die Huldigung            abgestattet. <note place="foot">Otto Frisinges. L. 7. Chron. c. 19.</note></p>
        <p>XII. Daß nach Ottonis Frisingensi <note place="foot">L. 6. Chron. c. 28.</note> Bericht,            Pohlen auch noch Käyser Conrado
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[71/0099] Vier und dreyßigstes Capitel, Von des Reichs Praetension auf Pohlen. OB zwar die Polnische Scribenten und sonderlich Cromerus nicht gestehen wollen, daß Pohlen jemahlen den Käysern und dem Reich unterworffen gewesen, und dahero alles, so zu dessen Beweiß dienet, entweder auslassen, oder dissimuliren, so erhellet doch aus andern alten Scribenten, ein gantz anderes, so daß daran, wenigstens biß auf das nach Käyser Friderico II erfolgete Interregnum, gar nicht zu zweifeln. Zu Behauptung dessen wird von Conringio aus glaubwürdigen und unten citirten Autoribns angeführet: I. Daß Miseco oder Micezislaus, wie ihn die Pohlen nennen, Hertzog in Pohlen, sich Käyser Ottoni M. unterworffen, und dem Reich einen jährlichen Tribut entrichtet. Des Reichs Gründe. II. Daß gedachter Miseco Käyser Ottoni III, als seinem Könige und Herrn, wider Henricum aus Bäyern eydlich Hülffe versprochen; sich demselben auch nachdem persöhnlich unterworffen, ihme Geschencke gebracht, und 2 Feldzüge mit ihm gethan. III. Daß Käyser Otto III das Ertz-Bischoffthum zu Gnesen an. 999 gestifftet, wie er dazumahl aus Andacht, das miraculeuse Grab des Heil. Alberti zu besuchen, nach Pohlen eine Reise vorgenommen. IV. Daß Otto III dazumahl den damahligen Hertzog Bogislaum zur Danckbarkeit, vor viele ihm erwiesene Güte, zum Könige proclamiret, und ihme die Crone aufgesetzet; dahero auch auf des Bogislai Grab zu Gnesen noch dieser Vers zu lesen: Ob famam bonam tibi contulit Otto Coronam. Conring. d. l. §. 4. V. Daß Käyser Henricus II diesen Bogislaum, da er sich des Reichs Herrschafft entzogen, und das benachbarte Teutschland und Böhmen öffters beunruhiget, wieder zum Gehorsam gebracht, und die Lehens-Pflicht abzustatten gezwungen. VI. Daß, wie des Boleslai Sohn Misico sich auch dem Reiche entzogen, und zum Könige proclamiren lassen, der Käyser Conradus II ihn aus Pohlen vertrieben, und Ortonem des Misiconis Bruder an seine Stelle gesetzet; nach dieses seinem Tode Misiconem zwar wieder zu Gnaden angenommen, um die Polnische Macht aber zu brechen, Pohlen in 3 Theile getheilet, und Misiconi davon nur einen Theil gegeben. VII. Daß des Misiconis Sohn Casimirus denen Käysern getreulich gedienet, und zum Tribut dem Reiche jährlich 120 Ochsen, und 50 Pfund Goldes entrichtet. VIII. Daß Käyser Henricus IV den Hertzog in Pohlen Bolislaum II oder Audacem, des Casimiri Sohn, und den Hertzog in Böhmen, weil beständige Uneinigkeit unter ihnen gewesen, an. 1072 in die Stadt Meissen beruffen, ihnen hart zugeredet, und aus Käyserlicher Autorität befohlen, ins künfftige Friede zu halten, oder gewertig zu seyn, daß er sich gegen denselben, so zu erst wieder anfangen würden, als Feind erklähren, und selben zur Straffe ziehen werde. IX. Daß wie Boleslaus sich bey denen damahligen Teutschen Troublen eigenmächtig zum Könige proclamiren und kröhnen lassen, die Stände des H. Reichs solches sehr übel empfunden. X. Daß Käyser Henricus V an. 1109 die Pohlen abermahl zum Gehorsam gebracht, da Bolislaus III den gewöhnlichen Tribut dem Reiche zu zahlen sich gewegert. XI. Daß wie Käyser Lotharius II an. 1134 nach Sachsen kommen, der Hertzog in Pohlen auch mit vielen Geschencken erschienen; womit aber der Käyser nicht zu frieden gewesen, sondern hätte ihn so lange bey sich behalten, biß er auch den von 12 Jahren her noch restirenden Tribut entrichtet, und wegen Pommern und Rügen, [welche er occupiret] die Huldigung abgestattet. XII. Daß nach Ottonis Frisingensi Bericht, Pohlen auch noch Käyser Conrado de Fin. c. 18. §. 2. tradit id Dithmar. L. 2. Chron. p. 22. & 25. vid. Dithmar. d. l. p. 36. vid. Dithmar. L. 4. p. 43. Baronius ad an. 999. n. 12. ita tradit Neugebauer L. 3. hist. Pol. c. 53. vid. Dithmar. p. 11. Marianus Scotus ad an. 1004. Wippo in vita Henrici Salic. ad an. 1025. & 1032. Otto Frising. L. 9. Chron. c. 28. Wippo d. l. Bonfin. L. 2. hist. Ungar. decad. 2. vid. Lambertus Schafnaburgens. ad an. 1071. Lambertus Schafnab. ad an. 1077. Abbas Stadens. ad an. 1109. Urspergens. ad ann. 1109. Otto Frisinges. L. 7. Chron. c. 19. L. 6. Chron. c. 28.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Theatrum-Literatur der Frühen Neuzeit: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-11-26T12:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-11-26T12:54:31Z)
Arne Binder: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-11-26T12:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/99
Zitationshilfe: Schweder, Christoph Hermann von: Theatrum Historicum [...] Oder Historischer Schauplatz der Ansprüche und Streitigkeiten Hoher Potentaten. Leipzig, 1712, S. 71. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schweder_theatrum_1712/99>, abgerufen am 24.11.2024.