aus dem zerstreuten Erkranken der Wöchnerinnen ein reihen- weises Erkranken durch Fortpflanzung des Contagiums von Bett zu Bett zu machen.
Die Staatsgewalt ist dieser beunruhigenden Erscheinung der grossen Sterblichkeit an der ersten Gebärklinik in Ver- gleich zur zweiten gegenüber nicht gleichgiltig geblieben, sie hat wiederholt commissionelle Untersuchungen und Verhand- lungen eingeleitet, um die Ursache dieser Mortalitätsverschie- denheiten zu ermitteln, und um sich zu überzeugen, ob die wirklich erkrankten Wöchnerinnen nicht in grösserer Anzahl rettbar seien, als es an der ersten Gebärklinik der Fall war. Um das Letztere zu erreichen, wurden von Zeit zu Zeit sämmtliche erkrankte Wöchnerinnen in das allgemeine Kran- kenhaus transferirt, wo sie aber dennoch mit wenigen Aus- nahmen ebenfalls starben, obwohl sie von einem andern Arzte einer andern Behandlung unterworfen wurden, und sich selbe in einem anderen Zimmer, nicht blos unter Puerperalkran- ken etc. etc. befanden.
Von den exmittirten Commissionen wurde als Ursache der grösseren Sterblichkeit bald eine oder die andere oder mehrere der oben angeführten endemischen Ursachen beschuldigt, dem entsprechend wurden die nöthigen Massregeln getroffen, ohne dass es jedoch gelungen wäre, die Sterblichkeit in die Gren- zen einzuengen, innerhalb welcher die Sterblichkeit auch an der zweiten Gebärklinik vorgekommen ist.
Durch die Erfolglosigkeit der Massregeln wurde der Be- weis geliefert, dass die beschuldigten Ursachen der grossen Sterblichkeit an der ersten Gebärklinik nicht die Ursachen waren, welche in Wirklichkeit die grössere Sterblichkeit her- vorgebracht haben.
Gegen Ende des Jahres 1846 gewann bei einer commis- sionellen Verhandlung die Ansicht die Oberhand, dass die Er- krankungen der Wöchnerinnen durch Beleidigung der Ge- burtstheile, bei den zum Behufe des Unterrichts stattfinden- den Untersuchungen bedingt sind, weil aber solche Untersu-
aus dem zerstreuten Erkranken der Wöchnerinnen ein reihen- weises Erkranken durch Fortpflanzung des Contagiums von Bett zu Bett zu machen.
Die Staatsgewalt ist dieser beunruhigenden Erscheinung der grossen Sterblichkeit an der ersten Gebärklinik in Ver- gleich zur zweiten gegenüber nicht gleichgiltig geblieben, sie hat wiederholt commissionelle Untersuchungen und Verhand- lungen eingeleitet, um die Ursache dieser Mortalitätsverschie- denheiten zu ermitteln, und um sich zu überzeugen, ob die wirklich erkrankten Wöchnerinnen nicht in grösserer Anzahl rettbar seien, als es an der ersten Gebärklinik der Fall war. Um das Letztere zu erreichen, wurden von Zeit zu Zeit sämmtliche erkrankte Wöchnerinnen in das allgemeine Kran- kenhaus transferirt, wo sie aber dennoch mit wenigen Aus- nahmen ebenfalls starben, obwohl sie von einem andern Arzte einer andern Behandlung unterworfen wurden, und sich selbe in einem anderen Zimmer, nicht blos unter Puerperalkran- ken etc. etc. befanden.
Von den exmittirten Commissionen wurde als Ursache der grösseren Sterblichkeit bald eine oder die andere oder mehrere der oben angeführten endemischen Ursachen beschuldigt, dem entsprechend wurden die nöthigen Massregeln getroffen, ohne dass es jedoch gelungen wäre, die Sterblichkeit in die Gren- zen einzuengen, innerhalb welcher die Sterblichkeit auch an der zweiten Gebärklinik vorgekommen ist.
Durch die Erfolglosigkeit der Massregeln wurde der Be- weis geliefert, dass die beschuldigten Ursachen der grossen Sterblichkeit an der ersten Gebärklinik nicht die Ursachen waren, welche in Wirklichkeit die grössere Sterblichkeit her- vorgebracht haben.
Gegen Ende des Jahres 1846 gewann bei einer commis- sionellen Verhandlung die Ansicht die Oberhand, dass die Er- krankungen der Wöchnerinnen durch Beleidigung der Ge- burtstheile, bei den zum Behufe des Unterrichts stattfinden- den Untersuchungen bedingt sind, weil aber solche Untersu-
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aus dem zerstreuten Erkranken der Wöchnerinnen ein reihen-
weises Erkranken durch Fortpflanzung des Contagiums von
Bett zu Bett zu machen.
Die Staatsgewalt ist dieser beunruhigenden Erscheinung
der grossen Sterblichkeit an der ersten Gebärklinik in Ver-
gleich zur zweiten gegenüber nicht gleichgiltig geblieben, sie
hat wiederholt commissionelle Untersuchungen und Verhand-
lungen eingeleitet, um die Ursache dieser Mortalitätsverschie-
denheiten zu ermitteln, und um sich zu überzeugen, ob die
wirklich erkrankten Wöchnerinnen nicht in grösserer Anzahl
rettbar seien, als es an der ersten Gebärklinik der Fall war.
Um das Letztere zu erreichen, wurden von Zeit zu Zeit
sämmtliche erkrankte Wöchnerinnen in das allgemeine Kran-
kenhaus transferirt, wo sie aber dennoch mit wenigen Aus-
nahmen ebenfalls starben, obwohl sie von einem andern Arzte
einer andern Behandlung unterworfen wurden, und sich selbe
in einem anderen Zimmer, nicht blos unter Puerperalkran-
ken etc. etc. befanden.
Von den exmittirten Commissionen wurde als Ursache der
grösseren Sterblichkeit bald eine oder die andere oder mehrere
der oben angeführten endemischen Ursachen beschuldigt, dem
entsprechend wurden die nöthigen Massregeln getroffen, ohne
dass es jedoch gelungen wäre, die Sterblichkeit in die Gren-
zen einzuengen, innerhalb welcher die Sterblichkeit auch an
der zweiten Gebärklinik vorgekommen ist.
Durch die Erfolglosigkeit der Massregeln wurde der Be-
weis geliefert, dass die beschuldigten Ursachen der grossen
Sterblichkeit an der ersten Gebärklinik nicht die Ursachen
waren, welche in Wirklichkeit die grössere Sterblichkeit her-
vorgebracht haben.
Gegen Ende des Jahres 1846 gewann bei einer commis-
sionellen Verhandlung die Ansicht die Oberhand, dass die Er-
krankungen der Wöchnerinnen durch Beleidigung der Ge-
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Semmelweis, Ignaz Philipp: Die Ätiologie, der Begriff und die Prophylaxe des Kindbettfiebers. Pest u. a., 1861, S. 48. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/semmelweis_kindbettfieber_1861/60>, abgerufen am 21.11.2024.
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