Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752.Betrachtungen nung- und Liebs-Geheimnus das ewige Lebenzu hoffen, weilen es ohne deme für uns das allersicherste Unterpfand des ewigen Lebens, und unserer glückseeligen Auferstehung, wie der Heil. Chrysostomus redet Hom. de Resur? Wer wurde nun ein Mißtrauen auf einen Menschen setzen, wenn sich ein solcher selbst zum Unterpfand gebete? Können wir dann also ein Mißtrauen setzen an die ohnfehlbare Ver- heissungen eines so wahrhafften GOttes; nach- deme er sich selbst uns in diesem Allerheiligsten Geheimnus zum Unterpfand hinterlassen? und dieses noch um so mehr, da er sich uns selbst nicht nur, als einen Versatz, oder Unterpfand, sondern den völligen Besitz, und Gewaltha- bung seiner gantzen Gottheit überreichte? Wer einem etwas zum Pfand gibt, gestattet ihme den Gebrauch, Herrschafft, und eingenthum- liche Nutz-Nüssung nicht ein. Wenn also ei- ner etwan für Entlehnung tausend Gulden ein Edelstein verpfändet, verlangt der Schuld- Glaubige den Versatz, oder Pfand, nicht aber die Nutz-Anwendung. Da sich aber der Er- löser uns selbst zum Pfand gibt, gesteht er uns den gevollmächtigten Gebrauch, und Nutz- Nüssung seiner selbsten ein, und den gäntzlichen Besitz; massen wir über keine Sach einen grös- sern Herrschaffts-Gewalt, und eigenthnmlichen Besitz haben, als über die Speiß, so wir nüs- sen, und welche in unsere selbst eigene Weesen- heit durch den Nahrungs-Safft, und Krafft verwan-
Betrachtungen nung- und Liebs-Geheimnus das ewige Lebenzu hoffen, weilen es ohne deme für uns das allerſicherſte Unterpfand des ewigen Lebens, und unſerer glückſeeligen Auferſtehung, wie der Heil. Chryſoſtomus redet Hom. de Reſur? Wer wurde nun ein Mißtrauen auf einen Menſchen ſetzen, wenn ſich ein ſolcher ſelbſt zum Unterpfand gebete? Können wir dann alſo ein Mißtrauen ſetzen an die ohnfehlbare Ver- heiſſungen eines ſo wahrhafften GOttes; nach- deme er ſich ſelbſt uns in dieſem Allerheiligſten Geheimnus zum Unterpfand hinterlaſſen? und dieſes noch um ſo mehr, da er ſich uns ſelbſt nicht nur, als einen Verſatz, oder Unterpfand, ſondern den völligen Beſitz, und Gewaltha- bung ſeiner gantzen Gottheit überreichte? Wer einem etwas zum Pfand gibt, geſtattet ihme den Gebrauch, Herrſchafft, und eingenthum- liche Nutz-Nüſſung nicht ein. Wenn alſo ei- ner etwan für Entlehnung tauſend Gulden ein Edelſtein verpfändet, verlangt der Schuld- Glaubige den Verſatz, oder Pfand, nicht aber die Nutz-Anwendung. Da ſich aber der Er- löſer uns ſelbſt zum Pfand gibt, geſteht er uns den gevollmächtigten Gebrauch, und Nutz- Nüſſung ſeiner ſelbſten ein, und den gäntzlichen Beſitz; maſſen wir über keine Sach einen gröſ- ſern Herrſchaffts-Gewalt, und eigenthnmlichen Beſitz haben, als über die Speiß, ſo wir nüſ- ſen, und welche in unſere ſelbſt eigene Weeſen- heit durch den Nahrungs-Safft, und Krafft verwan-
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Betrachtungen
nung- und Liebs-Geheimnus das ewige Leben
zu hoffen, weilen es ohne deme für uns das
allerſicherſte Unterpfand des ewigen Lebens,
und unſerer glückſeeligen Auferſtehung, wie der
Heil. Chryſoſtomus redet Hom. de Reſur?
Wer wurde nun ein Mißtrauen auf einen
Menſchen ſetzen, wenn ſich ein ſolcher ſelbſt zum
Unterpfand gebete? Können wir dann alſo
ein Mißtrauen ſetzen an die ohnfehlbare Ver-
heiſſungen eines ſo wahrhafften GOttes; nach-
deme er ſich ſelbſt uns in dieſem Allerheiligſten
Geheimnus zum Unterpfand hinterlaſſen? und
dieſes noch um ſo mehr, da er ſich uns ſelbſt
nicht nur, als einen Verſatz, oder Unterpfand,
ſondern den völligen Beſitz, und Gewaltha-
bung ſeiner gantzen Gottheit überreichte? Wer
einem etwas zum Pfand gibt, geſtattet ihme
den Gebrauch, Herrſchafft, und eingenthum-
liche Nutz-Nüſſung nicht ein. Wenn alſo ei-
ner etwan für Entlehnung tauſend Gulden ein
Edelſtein verpfändet, verlangt der Schuld-
Glaubige den Verſatz, oder Pfand, nicht aber
die Nutz-Anwendung. Da ſich aber der Er-
löſer uns ſelbſt zum Pfand gibt, geſteht er uns
den gevollmächtigten Gebrauch, und Nutz-
Nüſſung ſeiner ſelbſten ein, und den gäntzlichen
Beſitz; maſſen wir über keine Sach einen gröſ-
ſern Herrſchaffts-Gewalt, und eigenthnmlichen
Beſitz haben, als über die Speiß, ſo wir nüſ-
ſen, und welche in unſere ſelbſt eigene Weeſen-
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