Tod/ wann wir sein Fleisch und Blut nicht nüssen werden.
Wann dann nun also GOtt selbsten ein so gar sehnliches Verlangen hat, nur uns Gutes zu thun, warum sollen dann wir verweilen, solche Gnad - und Gutthaten zu empfangen? Wahr ist es zwar, daß nicht allen gleich könne die öfftere Nüssung eingerathen werden; mas- sen einige mehrers, andere minder darzu berei- tet. Dahero wird es dem reiffen Urtheil eines jeden Beichtvatters überlassen: als welcher nach dem Stand, Alter, Beschaffenheit, und Gewissen seines Beicht-Kinds urtheilen wird, ob es fähig, oder würdig, öffters zu speisen; und es muß sodann folgen. Es gilt da nicht, sagen, es gedunckt mich, als wäre ich hierzu nicht genug bereitet; dahero förchte ich, eine Gottsrauberey zu begehen: dann man muß wissen, daß hierzu keine sinnlich - oder empfind- liche Andacht des Geist und Hertzens erfordert werde; ja, eine wahre Andacht zu erlangen, nutzt viel, öffters würdig speisen. Was aber die Gotts-Rauberey betrifft, ist es ein alter Spruch: Was man förchtet, das will man nicht; und, was einer nicht will, das kan ih- me nicht zur Sünd angerechnet werden.
Die Forchtsame demnach zu öffteres Em- pfahung dieses Allerheiligsten Geheimnus auf- zumunteren, schliesse ich es mit dem grossen Geist-Mann, dem Heil. Francisco von Sales: Wenn dich die Welt-Leuth fragen, warum du
so
Unterricht
Tod/ wann wir ſein Fleiſch und Blut nicht nüſſen werden.
Wann dann nun alſo GOtt ſelbſten ein ſo gar ſehnliches Verlangen hat, nur uns Gutes zu thun, warum ſollen dann wir verweilen, ſolche Gnad – und Gutthaten zu empfangen? Wahr iſt es zwar, daß nicht allen gleich könne die öfftere Nüſſung eingerathen werden; maſ- ſen einige mehrers, andere minder darzu berei- tet. Dahero wird es dem reiffen Urtheil eines jeden Beichtvatters überlaſſen: als welcher nach dem Stand, Alter, Beſchaffenheit, und Gewiſſen ſeines Beicht-Kinds urtheilen wird, ob es fähig, oder würdig, öffters zu ſpeiſen; und es muß ſodann folgen. Es gilt da nicht, ſagen, es gedunckt mich, als wäre ich hierzu nicht genug bereitet; dahero förchte ich, eine Gottsrauberey zu begehen: dann man muß wiſſen, daß hierzu keine ſinnlich – oder empfind- liche Andacht des Geiſt und Hertzens erfordert werde; ja, eine wahre Andacht zu erlangen, nutzt viel, öffters würdig ſpeiſen. Was aber die Gotts-Rauberey betrifft, iſt es ein alter Spruch: Was man förchtet, das will man nicht; und, was einer nicht will, das kan ih- me nicht zur Sünd angerechnet werden.
Die Forchtſame demnach zu öffteres Em- pfahung dieſes Allerheiligſten Geheimnus auf- zumunteren, ſchlieſſe ich es mit dem groſſen Geiſt-Mann, dem Heil. Franciſco von Sales: Wenn dich die Welt-Leuth fragen, warum du
ſo
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Unterricht
Tod/ wann wir ſein Fleiſch und Blut nicht
nüſſen werden.
Wann dann nun alſo GOtt ſelbſten ein ſo
gar ſehnliches Verlangen hat, nur uns Gutes
zu thun, warum ſollen dann wir verweilen,
ſolche Gnad – und Gutthaten zu empfangen?
Wahr iſt es zwar, daß nicht allen gleich könne
die öfftere Nüſſung eingerathen werden; maſ-
ſen einige mehrers, andere minder darzu berei-
tet. Dahero wird es dem reiffen Urtheil eines
jeden Beichtvatters überlaſſen: als welcher
nach dem Stand, Alter, Beſchaffenheit, und
Gewiſſen ſeines Beicht-Kinds urtheilen wird,
ob es fähig, oder würdig, öffters zu ſpeiſen;
und es muß ſodann folgen. Es gilt da nicht,
ſagen, es gedunckt mich, als wäre ich hierzu
nicht genug bereitet; dahero förchte ich, eine
Gottsrauberey zu begehen: dann man muß
wiſſen, daß hierzu keine ſinnlich – oder empfind-
liche Andacht des Geiſt und Hertzens erfordert
werde; ja, eine wahre Andacht zu erlangen,
nutzt viel, öffters würdig ſpeiſen. Was aber
die Gotts-Rauberey betrifft, iſt es ein alter
Spruch: Was man förchtet, das will man
nicht; und, was einer nicht will, das kan ih-
me nicht zur Sünd angerechnet werden.
Die Forchtſame demnach zu öffteres Em-
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Matthias Boenig, Yannic Bracke, Benjamin Fiechter, Susanne Haaf, Linda Kirsten, Xi Zhang:
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Siniscalchi, Liborio: Sacramentalisches Abendmahl. Übers. v. Peter Obladen. Costanz/Ulm, 1752, S. 344. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/siniscalchi_abendmahl_1752/381>, abgerufen am 24.11.2024.
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