Proprietär nicht werden, weil der Staat nur in Zeiten der Noth, Anspruch auf den zurük- gelegten Vorrath macht, und dann den Markt- Preiß bezahlt, mithin der Eigenthümer nicht verliert. Sie kann es auch für denjenigen Grund-Eigenthümer nicht werden, der ent- weder genau nur sein Bedürfnis, oder auch dieses nicht baut; denn Beide finden in der Freiheit des Kommerzes Mittel, die tempo- relle Entbehrung der kleinen Porzion zu er- sezen, die sie für den Staat bereit halten müssen. Beiden kann der Staat erlauben, den Werth der Summe, des bei ihnen hin- terlegten Getraides zu entleihen, und er kann, (wenn die Kräfte des Staats ihm nicht selbst erlauben, durch Errichtung einer Darlehns- Kasse für die Bedürfnisse der Staats-Bür- ger zu sorgen,) darauf eben so gut und mit dem nemlichen Grade von Sicherheit ein öffentliches Unterpfands-Recht bestellen.
Proprietaͤr nicht werden, weil der Staat nur in Zeiten der Noth, Anſpruch auf den zuruͤk- gelegten Vorrath macht, und dann den Markt- Preiß bezahlt, mithin der Eigenthuͤmer nicht verliert. Sie kann es auch fuͤr denjenigen Grund-Eigenthuͤmer nicht werden, der ent- weder genau nur ſein Beduͤrfnis, oder auch dieſes nicht baut; denn Beide finden in der Freiheit des Kommerzes Mittel, die tempo- relle Entbehrung der kleinen Porzion zu er- ſezen, die ſie fuͤr den Staat bereit halten muͤſſen. Beiden kann der Staat erlauben, den Werth der Summe, des bei ihnen hin- terlegten Getraides zu entleihen, und er kann, (wenn die Kraͤfte des Staats ihm nicht ſelbſt erlauben, durch Errichtung einer Darlehns- Kaſſe fuͤr die Beduͤrfniſſe der Staats-Buͤr- ger zu ſorgen,) darauf eben ſo gut und mit dem nemlichen Grade von Sicherheit ein oͤffentliches Unterpfands-Recht beſtellen.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0191"n="179"/><lb/>
Proprietaͤr nicht werden, weil der Staat nur<lb/>
in Zeiten der Noth, Anſpruch auf den zuruͤk-<lb/>
gelegten Vorrath macht, und dann den Markt-<lb/>
Preiß bezahlt, mithin der Eigenthuͤmer nicht<lb/>
verliert. Sie kann es auch fuͤr denjenigen<lb/>
Grund-Eigenthuͤmer nicht werden, der ent-<lb/>
weder genau nur ſein Beduͤrfnis, oder auch<lb/><hirendition="#g">dieſes</hi> nicht baut; denn Beide finden in der<lb/>
Freiheit des Kommerzes Mittel, die tempo-<lb/>
relle Entbehrung der kleinen Porzion zu er-<lb/>ſezen, die ſie fuͤr den Staat bereit halten<lb/>
muͤſſen. Beiden kann der Staat erlauben,<lb/>
den <hirendition="#g">Werth</hi> der Summe, des bei ihnen hin-<lb/>
terlegten Getraides zu entleihen, und er kann,<lb/>
(wenn die Kraͤfte des Staats ihm nicht ſelbſt<lb/>
erlauben, durch Errichtung einer <hirendition="#g">Darlehns-<lb/>
Kaſſe</hi> fuͤr die Beduͤrfniſſe der Staats-Buͤr-<lb/>
ger zu ſorgen,) <hirendition="#g">darauf</hi> eben ſo gut und mit<lb/>
dem nemlichen Grade von Sicherheit ein<lb/>
oͤffentliches Unterpfands-Recht beſtellen.</p><lb/></div></body></text></TEI>
[179/0191]
Proprietaͤr nicht werden, weil der Staat nur
in Zeiten der Noth, Anſpruch auf den zuruͤk-
gelegten Vorrath macht, und dann den Markt-
Preiß bezahlt, mithin der Eigenthuͤmer nicht
verliert. Sie kann es auch fuͤr denjenigen
Grund-Eigenthuͤmer nicht werden, der ent-
weder genau nur ſein Beduͤrfnis, oder auch
dieſes nicht baut; denn Beide finden in der
Freiheit des Kommerzes Mittel, die tempo-
relle Entbehrung der kleinen Porzion zu er-
ſezen, die ſie fuͤr den Staat bereit halten
muͤſſen. Beiden kann der Staat erlauben,
den Werth der Summe, des bei ihnen hin-
terlegten Getraides zu entleihen, und er kann,
(wenn die Kraͤfte des Staats ihm nicht ſelbſt
erlauben, durch Errichtung einer Darlehns-
Kaſſe fuͤr die Beduͤrfniſſe der Staats-Buͤr-
ger zu ſorgen,) darauf eben ſo gut und mit
dem nemlichen Grade von Sicherheit ein
oͤffentliches Unterpfands-Recht beſtellen.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Soden, Julius von: Alethia. Leipzig, 1796, S. 179. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/soden_alethia_1796/191>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.