Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Soden, Julius von: Alethia. Leipzig, 1796.

Bild:
<< vorherige Seite

Er hat Schwierigkeiten, aber sie sind zu über-
winden. Da das Wohl des Staats auf
der Einhaltung eines solchen Gesezes ruht,
so ist es erlaubt und also gerecht, die Befol-
gung unter schwerer Strafe zu gebiethen.
Jeder Staats-Bürger sey gehalten, bei Ver-
lust seiner bürgerlichen Ehre, vor der näch-
sten Erndte den Besiz der ihm zugetheilten
Getraide-Summe den dazu bestellten
Staats-Dienern vorzuzeigen. Um allen
Unterschleif unmöglich zu machen, geschehe
diese Untersuchung im ganzen Staate an
Einem Tage; und die Staats-Diener, die
sie vornehmen, sollen für das Daseyn der
Vorräthe persönlich verantwortlich seyn.

Nichts ist leichter, einfacher und natür-
licher als die Organisazion dieser Einrich-
tung. Allerdings muß sie allenthalben den
örtlichen Verhältnissen angepaßt werden.

Er hat Schwierigkeiten, aber ſie ſind zu uͤber-
winden. Da das Wohl des Staats auf
der Einhaltung eines ſolchen Geſezes ruht,
ſo iſt es erlaubt und alſo gerecht, die Befol-
gung unter ſchwerer Strafe zu gebiethen.
Jeder Staats-Buͤrger ſey gehalten, bei Ver-
luſt ſeiner buͤrgerlichen Ehre, vor der naͤch-
ſten Erndte den Beſiz der ihm zugetheilten
Getraide-Summe den dazu beſtellten
Staats-Dienern vorzuzeigen. Um allen
Unterſchleif unmoͤglich zu machen, geſchehe
dieſe Unterſuchung im ganzen Staate an
Einem Tage; und die Staats-Diener, die
ſie vornehmen, ſollen fuͤr das Daſeyn der
Vorraͤthe perſoͤnlich verantwortlich ſeyn.

Nichts iſt leichter, einfacher und natuͤr-
licher als die Organiſazion dieſer Einrich-
tung. Allerdings muß ſie allenthalben den
oͤrtlichen Verhaͤltniſſen angepaßt werden.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0197" n="185"/>
Er hat Schwierigkeiten, aber &#x017F;ie &#x017F;ind zu u&#x0364;ber-<lb/>
winden. Da <hi rendition="#g">das Wohl</hi> des Staats auf<lb/>
der Einhaltung eines &#x017F;olchen Ge&#x017F;ezes ruht,<lb/>
&#x017F;o i&#x017F;t es erlaubt und al&#x017F;o gerecht, die Befol-<lb/>
gung unter &#x017F;chwerer Strafe zu gebiethen.<lb/>
Jeder Staats-Bu&#x0364;rger &#x017F;ey gehalten, bei Ver-<lb/>
lu&#x017F;t &#x017F;einer bu&#x0364;rgerlichen Ehre, vor der na&#x0364;ch-<lb/>
&#x017F;ten Erndte den Be&#x017F;iz der ihm zugetheilten<lb/>
Getraide-Summe den dazu be&#x017F;tellten<lb/>
Staats-Dienern vorzuzeigen. Um allen<lb/>
Unter&#x017F;chleif unmo&#x0364;glich zu machen, ge&#x017F;chehe<lb/>
die&#x017F;e Unter&#x017F;uchung im ganzen Staate an<lb/><hi rendition="#g">Einem</hi> Tage; und die Staats-Diener, die<lb/>
&#x017F;ie vornehmen, &#x017F;ollen fu&#x0364;r das Da&#x017F;eyn der<lb/>
Vorra&#x0364;the per&#x017F;o&#x0364;nlich verantwortlich &#x017F;eyn.</p><lb/>
        <p>Nichts i&#x017F;t leichter, einfacher und natu&#x0364;r-<lb/>
licher als die Organi&#x017F;azion die&#x017F;er Einrich-<lb/>
tung. Allerdings muß &#x017F;ie allenthalben den<lb/>
o&#x0364;rtlichen Verha&#x0364;ltni&#x017F;&#x017F;en angepaßt werden.</p><lb/>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[185/0197] Er hat Schwierigkeiten, aber ſie ſind zu uͤber- winden. Da das Wohl des Staats auf der Einhaltung eines ſolchen Geſezes ruht, ſo iſt es erlaubt und alſo gerecht, die Befol- gung unter ſchwerer Strafe zu gebiethen. Jeder Staats-Buͤrger ſey gehalten, bei Ver- luſt ſeiner buͤrgerlichen Ehre, vor der naͤch- ſten Erndte den Beſiz der ihm zugetheilten Getraide-Summe den dazu beſtellten Staats-Dienern vorzuzeigen. Um allen Unterſchleif unmoͤglich zu machen, geſchehe dieſe Unterſuchung im ganzen Staate an Einem Tage; und die Staats-Diener, die ſie vornehmen, ſollen fuͤr das Daſeyn der Vorraͤthe perſoͤnlich verantwortlich ſeyn. Nichts iſt leichter, einfacher und natuͤr- licher als die Organiſazion dieſer Einrich- tung. Allerdings muß ſie allenthalben den oͤrtlichen Verhaͤltniſſen angepaßt werden.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/soden_alethia_1796
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/soden_alethia_1796/197
Zitationshilfe: Soden, Julius von: Alethia. Leipzig, 1796, S. 185. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/soden_alethia_1796/197>, abgerufen am 24.11.2024.