Soden, Julius von: Alethia. Leipzig, 1796.diese bewürkt werden, wo der Staats-Bür- Wenn er aber den Richter in jedem dieſe bewuͤrkt werden, wo der Staats-Buͤr- Wenn er aber den Richter in jedem <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0203" n="191"/> dieſe bewuͤrkt werden, wo der Staats-Buͤr-<lb/> ger in dem ſtrafenden nur ein mit den Attri-<lb/> buten des Schrekens umgebenes, von ihm<lb/> abgeſondertes, uͤber ihn erhabnes, ihm furcht-<lb/> bares, ihm nie anders als im Nimbus er-<lb/> ſcheinendes Weſen erblikt?</p><lb/> <p>Wenn er aber den Richter in jedem<lb/> ihm umgebenden Gliede der Geſellſchaft fin-<lb/> det, wenn er jedes ohne Unterſchied mit dem<lb/> Schwerde der Gerechtigkeit gegen den Ver-<lb/> lezer der Geſeze bewaffnet ſieht, wenn <hi rendition="#g">er<lb/> ſelbſt</hi> der Bewahrer und Raͤcher der Geſeze<lb/> iſt; dann muß die Ueberzeugung bei ihm le-<lb/> bendig werden, daß Strafe zu Erhaltung der<lb/> buͤrgerlichen Ordnung nothwendig, daß die<lb/> Strafe nur das reine Reſultat der Anwen-<lb/> dung der Geſeze, nicht der Dolch der Willkuͤhr,<lb/> der Leidenſchaften, der Herrſchſucht und der<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [191/0203]
dieſe bewuͤrkt werden, wo der Staats-Buͤr-
ger in dem ſtrafenden nur ein mit den Attri-
buten des Schrekens umgebenes, von ihm
abgeſondertes, uͤber ihn erhabnes, ihm furcht-
bares, ihm nie anders als im Nimbus er-
ſcheinendes Weſen erblikt?
Wenn er aber den Richter in jedem
ihm umgebenden Gliede der Geſellſchaft fin-
det, wenn er jedes ohne Unterſchied mit dem
Schwerde der Gerechtigkeit gegen den Ver-
lezer der Geſeze bewaffnet ſieht, wenn er
ſelbſt der Bewahrer und Raͤcher der Geſeze
iſt; dann muß die Ueberzeugung bei ihm le-
bendig werden, daß Strafe zu Erhaltung der
buͤrgerlichen Ordnung nothwendig, daß die
Strafe nur das reine Reſultat der Anwen-
dung der Geſeze, nicht der Dolch der Willkuͤhr,
der Leidenſchaften, der Herrſchſucht und der
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