Soden, Julius von: Alethia. Leipzig, 1796.mert wird. Es folgt hieraus, daß selbst da, Jene Bestimmung ist unter dem Ver- Bei einer ganz entgegengesezten Lage mert wird. Es folgt hieraus, daß ſelbſt da, Jene Beſtimmung iſt unter dem Ver- Bei einer ganz entgegengeſezten Lage <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0068" n="56"/> mert wird. Es folgt hieraus, daß ſelbſt da,<lb/> wo der Antheil jedes einzelnen Glieds an den<lb/> Vortheilen und Laſten der Geſellſchaft durch<lb/><hi rendition="#g">beſtimmte Gemeinde-Rechte</hi> feſtgeſezt<lb/> iſt, die Abtheilung nach <hi rendition="#g">Gemeinde-Rech-<lb/> ten</hi> keineswegs gerecht ſey.</p><lb/> <p>Jene Beſtimmung iſt unter dem Ver-<lb/> haͤltnis der <hi rendition="#g">Gemeinheit</hi> der Grundſtuͤke<lb/> gemacht worden, iſt alſo nur auf <hi rendition="#g">dieſe</hi> Lage<lb/> der Dinge berechnet, alſo auch nur auf <hi rendition="#g">dieſe</hi><lb/> Lage der Dinge anwendbar.</p><lb/> <p>Bei einer ganz entgegengeſezten Lage<lb/> des geſellſchaftlichen gemeinen Vermoͤgens,<lb/> kann ſie alſo durchaus den richtigen Maas-<lb/> ſtab zu der Aufhebung dieſer Gemeinſchaft,<lb/> und der Abtheilung ihrer Vortheile nicht<lb/> abgeben.</p><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [56/0068]
mert wird. Es folgt hieraus, daß ſelbſt da,
wo der Antheil jedes einzelnen Glieds an den
Vortheilen und Laſten der Geſellſchaft durch
beſtimmte Gemeinde-Rechte feſtgeſezt
iſt, die Abtheilung nach Gemeinde-Rech-
ten keineswegs gerecht ſey.
Jene Beſtimmung iſt unter dem Ver-
haͤltnis der Gemeinheit der Grundſtuͤke
gemacht worden, iſt alſo nur auf dieſe Lage
der Dinge berechnet, alſo auch nur auf dieſe
Lage der Dinge anwendbar.
Bei einer ganz entgegengeſezten Lage
des geſellſchaftlichen gemeinen Vermoͤgens,
kann ſie alſo durchaus den richtigen Maas-
ſtab zu der Aufhebung dieſer Gemeinſchaft,
und der Abtheilung ihrer Vortheile nicht
abgeben.
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