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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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23. Der Bischoff zu Lübeck.

ADOLPHUS FRIDERICUS, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu Schleßwig-Hollstein, Stormarn und Ditmarsen, Bischoff zu Lübeck, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst sc. geb. 1710. 14. Maj. wird Bischoff 1727. 16. Sept.

* Siehe das Hertzogl. Haus Hollstein in der IV. Abtheilung dieses I. Cap.

Historische Anmerckungen.

§. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Otto I. zu Oldenburg in Wagrien aufgerichtet, aber der grosse Hertzog zu Sachsen, Heinrich der Löwe, im Jahr 1163. mit Kaysers Friderici I. Bewilligung nach Lübeck verlegt, wiewol nicht Lübeck, welches eine freye Reichs-Stadt geblieben, sondern Eutin die Residentz ist der Bischöffe zu Lübeck.

§. 2. Unter Bischoffe Detloff von Rantzau hat im Jahr 1530. diese Bistum die Augsburgische Confession angenommen.

§. 3. Hernach vom Jahre 1586. an sind die Bischöffe insgesamt aus dem Durchlauchtigsten Hause Hollstein erwählet worden; ja es hat sogar An. 1647. das Capitul sich gegen das Gottorpische Haus durch einen Vergleich erkläret, daß von selbiger Zeit an noch 6. Personen aus dem Hertzoglichen Hause Gottorp, iedoch der freyen Wahl unschädlich, erwählet, werden solten. Es hat auch im Jahr 1667. die Kron Dänemarck diesen Vergleich, als nur auf das Haus Gottorp lautende, zu Glückstadt für gültig erkannt, wie auch hernach An. 1700. in dem zu Traventhal geschlossenen Frieden; suchte aber dennoch im Jahr 1705. nach erfolgtem Absterben des Bi-

23. Der Bischoff zu Lübeck.

ADOLPHUS FRIDERICUS, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu Schleßwig-Hollstein, Stormarn und Ditmarsen, Bischoff zu Lübeck, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst sc. geb. 1710. 14. Maj. wird Bischoff 1727. 16. Sept.

* Siehe das Hertzogl. Haus Hollstein in der IV. Abtheilung dieses I. Cap.

Historische Anmerckungen.

§. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Otto I. zu Oldenburg in Wagrien aufgerichtet, aber der grosse Hertzog zu Sachsen, Heinrich der Löwe, im Jahr 1163. mit Kaysers Friderici I. Bewilligung nach Lübeck verlegt, wiewol nicht Lübeck, welches eine freye Reichs-Stadt geblieben, sondern Eutin die Residentz ist der Bischöffe zu Lübeck.

§. 2. Unter Bischoffe Detloff von Rantzau hat im Jahr 1530. diese Bistum die Augsburgische Confession angenommen.

§. 3. Hernach vom Jahre 1586. an sind die Bischöffe insgesamt aus dem Durchlauchtigsten Hause Hollstein erwählet worden; ja es hat sogar An. 1647. das Capitul sich gegen das Gottorpische Haus durch einen Vergleich erkläret, daß von selbiger Zeit an noch 6. Personen aus dem Hertzoglichen Hause Gottorp, iedoch der freyen Wahl unschädlich, erwählet, werden solten. Es hat auch im Jahr 1667. die Kron Dänemarck diesen Vergleich, als nur auf das Haus Gottorp lautende, zu Glückstadt für gültig erkannt, wie auch hernach An. 1700. in dem zu Traventhal geschlossenen Frieden; suchte aber dennoch im Jahr 1705. nach erfolgtem Absterben des Bi-

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        <p>* Siehe das Hertzogl. Haus Hollstein in der IV. Abtheilung dieses I. Cap.</p>
        <p>Historische Anmerckungen.</p>
        <p>§. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Otto I. zu Oldenburg in Wagrien aufgerichtet,                      aber der grosse Hertzog zu Sachsen, Heinrich der Löwe, im Jahr 1163. mit Kaysers                      Friderici I. Bewilligung nach Lübeck verlegt, wiewol nicht Lübeck, welches eine                      freye Reichs-Stadt geblieben, sondern Eutin die Residentz ist der Bischöffe zu                      Lübeck.</p>
        <p>§. 2. Unter Bischoffe Detloff von Rantzau hat im Jahr 1530. diese Bistum die                      Augsburgische Confession angenommen.</p>
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[89/0109] 23. Der Bischoff zu Lübeck. ADOLPHUS FRIDERICUS, Erbe zu Norwegen, Hertzog zu Schleßwig-Hollstein, Stormarn und Ditmarsen, Bischoff zu Lübeck, Graf zu Oldenburg und Delmenhorst sc. geb. 1710. 14. Maj. wird Bischoff 1727. 16. Sept. * Siehe das Hertzogl. Haus Hollstein in der IV. Abtheilung dieses I. Cap. Historische Anmerckungen. §. 1. Dieses Hoch-Stifft hat Kayser Otto I. zu Oldenburg in Wagrien aufgerichtet, aber der grosse Hertzog zu Sachsen, Heinrich der Löwe, im Jahr 1163. mit Kaysers Friderici I. Bewilligung nach Lübeck verlegt, wiewol nicht Lübeck, welches eine freye Reichs-Stadt geblieben, sondern Eutin die Residentz ist der Bischöffe zu Lübeck. §. 2. Unter Bischoffe Detloff von Rantzau hat im Jahr 1530. diese Bistum die Augsburgische Confession angenommen. §. 3. Hernach vom Jahre 1586. an sind die Bischöffe insgesamt aus dem Durchlauchtigsten Hause Hollstein erwählet worden; ja es hat sogar An. 1647. das Capitul sich gegen das Gottorpische Haus durch einen Vergleich erkläret, daß von selbiger Zeit an noch 6. Personen aus dem Hertzoglichen Hause Gottorp, iedoch der freyen Wahl unschädlich, erwählet, werden solten. Es hat auch im Jahr 1667. die Kron Dänemarck diesen Vergleich, als nur auf das Haus Gottorp lautende, zu Glückstadt für gültig erkannt, wie auch hernach An. 1700. in dem zu Traventhal geschlossenen Frieden; suchte aber dennoch im Jahr 1705. nach erfolgtem Absterben des Bi-

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 89. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/109>, abgerufen am 21.11.2024.