schoffs Augusti Friderici, Hertzogs zu Hollstein-Gottorp, im Namen des Königlichen Printzens Carls mit Gewalt von dem Stiffte Possession zu nehmen, allein umsonst; denn Printz Christian August von Hollstein-Gottorp blieb im Besitz des Bistums und seines Rechtens; iedoch soll vermöge der obgedachten zu Glückstadt geschlossenen Tractaten nach Abgang der 6. Personen und Bischöffe zu Lübeck aus dem Hertzoglichen Hause Gottorp, das Königliche Haus von Dänemarck mit zu der Wahl und zu der Alternation gelassen werden.
24. Der Bischoff zu Chur.
JOSEPHUS BENEDICTUS, Freyherr von Rost zu Auffhofe, Kohlburg und Schrattwinckel, des H. R. R. Fürst und Bischoff zu Chur, erwählt 1728. d. 15. Dec.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist wegen seines hohen Alterthums sehr ungewiß, wird aber von den mehresten Scribenten in die Mitten des V. Jahrhunderts gesetzt, und Asimo oder Pnoritius, der ihm gefolget, der erste Bischoff von Chur genennet.
§. 2. Die ansehnlichsten Güter hat dieses Bistum der Freygebigkeit Kaysers Caroli Crassi, Ottonis I. Ottonis III. und Friderici I. zu dancken, welcher letztere im Jahr 1174. dem Bischoffe Eginoni die Würde eines Fürstens des H. R. Reichs verliehen.
§. 3. Daß aber ein Bischoff zu Chur zu den Reichs-Anlagen und Oneribus nichts beytrage, wollen unterschiedene Scribenten versichern.
schoffs Augusti Friderici, Hertzogs zu Hollstein-Gottorp, im Namen des Königlichen Printzens Carls mit Gewalt von dem Stiffte Possession zu nehmen, allein umsonst; denn Printz Christian August von Hollstein-Gottorp blieb im Besitz des Bistums und seines Rechtens; iedoch soll vermöge der obgedachten zu Glückstadt geschlossenen Tractaten nach Abgang der 6. Personen und Bischöffe zu Lübeck aus dem Hertzoglichen Hause Gottorp, das Königliche Haus von Dänemarck mit zu der Wahl und zu der Alternation gelassen werden.
24. Der Bischoff zu Chur.
JOSEPHUS BENEDICTUS, Freyherr von Rost zu Auffhofe, Kohlburg und Schrattwinckel, des H. R. R. Fürst und Bischoff zu Chur, erwählt 1728. d. 15. Dec.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist wegen seines hohen Alterthums sehr ungewiß, wird aber von den mehresten Scribenten in die Mitten des V. Jahrhunderts gesetzt, und Asimo oder Pnoritius, der ihm gefolget, der erste Bischoff von Chur genennet.
§. 2. Die ansehnlichsten Güter hat dieses Bistum der Freygebigkeit Kaysers Caroli Crassi, Ottonis I. Ottonis III. und Friderici I. zu dancken, welcher letztere im Jahr 1174. dem Bischoffe Eginoni die Würde eines Fürstens des H. R. Reichs verliehen.
§. 3. Daß aber ein Bischoff zu Chur zu den Reichs-Anlagen und Oneribus nichts beytrage, wollen unterschiedene Scribenten versichern.
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schoffs Augusti Friderici, Hertzogs zu Hollstein-Gottorp, im Namen des Königlichen Printzens Carls mit Gewalt von dem Stiffte Possession zu nehmen, allein umsonst; denn Printz Christian August von Hollstein-Gottorp blieb im Besitz des Bistums und seines Rechtens; iedoch soll vermöge der obgedachten zu Glückstadt geschlossenen Tractaten nach Abgang der 6. Personen und Bischöffe zu Lübeck aus dem Hertzoglichen Hause Gottorp, das Königliche Haus von Dänemarck mit zu der Wahl und zu der Alternation gelassen werden.</p><p>24. Der Bischoff zu Chur.</p><p>JOSEPHUS BENEDICTUS, Freyherr von Rost zu Auffhofe, Kohlburg und Schrattwinckel, des H. R. R. Fürst und Bischoff zu Chur, erwählt 1728. d. 15. Dec.</p><p>Historische Anmerckungen.</p><p>§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist wegen seines hohen Alterthums sehr ungewiß, wird aber von den mehresten Scribenten in die Mitten des V. Jahrhunderts gesetzt, und Asimo oder Pnoritius, der ihm gefolget, der erste Bischoff von Chur genennet.</p><p>§. 2. Die ansehnlichsten Güter hat dieses Bistum der Freygebigkeit Kaysers Caroli Crassi, Ottonis I. Ottonis III. und Friderici I. zu dancken, welcher letztere im Jahr 1174. dem Bischoffe Eginoni die Würde eines Fürstens des H. R. Reichs verliehen.</p><p>§. 3. Daß aber ein Bischoff zu Chur zu den Reichs-Anlagen und Oneribus nichts beytrage, wollen unterschiedene Scribenten versichern.</p></div></body></text></TEI>
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schoffs Augusti Friderici, Hertzogs zu Hollstein-Gottorp, im Namen des Königlichen Printzens Carls mit Gewalt von dem Stiffte Possession zu nehmen, allein umsonst; denn Printz Christian August von Hollstein-Gottorp blieb im Besitz des Bistums und seines Rechtens; iedoch soll vermöge der obgedachten zu Glückstadt geschlossenen Tractaten nach Abgang der 6. Personen und Bischöffe zu Lübeck aus dem Hertzoglichen Hause Gottorp, das Königliche Haus von Dänemarck mit zu der Wahl und zu der Alternation gelassen werden.
24. Der Bischoff zu Chur.
JOSEPHUS BENEDICTUS, Freyherr von Rost zu Auffhofe, Kohlburg und Schrattwinckel, des H. R. R. Fürst und Bischoff zu Chur, erwählt 1728. d. 15. Dec.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Der Ursprung dieses Hoch-Stiffts ist wegen seines hohen Alterthums sehr ungewiß, wird aber von den mehresten Scribenten in die Mitten des V. Jahrhunderts gesetzt, und Asimo oder Pnoritius, der ihm gefolget, der erste Bischoff von Chur genennet.
§. 2. Die ansehnlichsten Güter hat dieses Bistum der Freygebigkeit Kaysers Caroli Crassi, Ottonis I. Ottonis III. und Friderici I. zu dancken, welcher letztere im Jahr 1174. dem Bischoffe Eginoni die Würde eines Fürstens des H. R. Reichs verliehen.
§. 3. Daß aber ein Bischoff zu Chur zu den Reichs-Anlagen und Oneribus nichts beytrage, wollen unterschiedene Scribenten versichern.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/110>, abgerufen am 21.11.2024.
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