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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730.

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26. Der Gefürstete Abt zu Kempten.

ANSELMUS, des H. R. Reichs Fürst, Abt des Stiffts Kempten, der Römischen Kayserin Ertz-Marschall, Freyherr von Weldenberg, wird Coadjutor 1723. im Sept. Gefürsteter Abt 1728. Im Nov.

Historische Anmerckungen.

§. 1. Diese Fürstliche Abtey Benedictiner-Ordens in Schwaben, führet von der uralten Reichs-Stadt Kempten den Namen, und hat der dritten Gemahlin Kaysers Carls des Grossen, Hildegardi, sehr viel zu dancken, daher auch die Residentz des Abts ohnweit Kempten den Namen S. Hildegard führet; doch ist schon ums Jahr 750. Theodorus der erste Abt gewesen.

§. 2. Die Fürstliche Würde hat Kayser Carl der IV. im Jahr 1360. dem Stiffte verliehen.

§. 3. Ein Abt zu Kempten ist und bedienet bey Krönung der Römischen Kayserin das Amt als Ertz-Marschall; sonst aber ist er gleich dem Abt zu Fulda unmittelbar dem Römischen Stuhl unterworffen.

§. 4. Sowol ein Abt zu Kempten als dessen Ordens-Brüder gehen Vormittags in geistlichem Habit, Nachmittags aber mögen sie sich weltlicher Kleidung bedienen.

§. 5. Die Stiffts-Lande sind gar einträglich, und sind die Grafschafft Kempten, das Ländgen Buchenberg, nebst vielen ansehnlichen Schlössern, Pfarren und Lehn-Leuten.

27. Der Gefürstete Probst zu Ellwangen.

Sind Se. Churfl. Durchl. zu Mayntz, darzu erw. 1694. im Junio.

26. Der Gefürstete Abt zu Kempten.

ANSELMUS, des H. R. Reichs Fürst, Abt des Stiffts Kempten, der Römischen Kayserin Ertz-Marschall, Freyherr von Weldenberg, wird Coadjutor 1723. im Sept. Gefürsteter Abt 1728. Im Nov.

Historische Anmerckungen.

§. 1. Diese Fürstliche Abtey Benedictiner-Ordens in Schwaben, führet von der uralten Reichs-Stadt Kempten den Namen, und hat der dritten Gemahlin Kaysers Carls des Grossen, Hildegardi, sehr viel zu dancken, daher auch die Residentz des Abts ohnweit Kempten den Namen S. Hildegard führet; doch ist schon ums Jahr 750. Theodorus der erste Abt gewesen.

§. 2. Die Fürstliche Würde hat Kayser Carl der IV. im Jahr 1360. dem Stiffte verliehen.

§. 3. Ein Abt zu Kempten ist und bedienet bey Krönung der Römischen Kayserin das Amt als Ertz-Marschall; sonst aber ist er gleich dem Abt zu Fulda unmittelbar dem Römischen Stuhl unterworffen.

§. 4. Sowol ein Abt zu Kempten als dessen Ordens-Brüder gehen Vormittags in geistlichem Habit, Nachmittags aber mögen sie sich weltlicher Kleidung bedienen.

§. 5. Die Stiffts-Lande sind gar einträglich, und sind die Grafschafft Kempten, das Ländgen Buchenberg, nebst vielen ansehnlichen Schlössern, Pfarren und Lehn-Leuten.

27. Der Gefürstete Probst zu Ellwangen.

Sind Se. Churfl. Durchl. zu Mayntz, darzu erw. 1694. im Junio.

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        <p>ANSELMUS, des H. R. Reichs Fürst, Abt des Stiffts Kempten, der Römischen Kayserin                      Ertz-Marschall, Freyherr von Weldenberg, wird Coadjutor 1723. im Sept.                      Gefürsteter Abt 1728. Im Nov.</p>
        <p>Historische Anmerckungen.</p>
        <p>§. 1. Diese Fürstliche Abtey Benedictiner-Ordens in Schwaben, führet von der                      uralten Reichs-Stadt Kempten den Namen, und hat der dritten Gemahlin Kaysers                      Carls des Grossen, Hildegardi, sehr viel zu dancken, daher auch die Residentz                      des Abts ohnweit Kempten den Namen S. Hildegard führet; doch ist schon ums Jahr                      750. Theodorus der erste Abt gewesen.</p>
        <p>§. 2. Die Fürstliche Würde hat Kayser Carl der IV. im Jahr 1360. dem Stiffte                      verliehen.</p>
        <p>§. 3. Ein Abt zu Kempten ist und bedienet bey Krönung der Römischen Kayserin das                      Amt als Ertz-Marschall; sonst aber ist er gleich dem Abt zu Fulda unmittelbar                      dem Römischen Stuhl unterworffen.</p>
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[92/0112] 26. Der Gefürstete Abt zu Kempten. ANSELMUS, des H. R. Reichs Fürst, Abt des Stiffts Kempten, der Römischen Kayserin Ertz-Marschall, Freyherr von Weldenberg, wird Coadjutor 1723. im Sept. Gefürsteter Abt 1728. Im Nov. Historische Anmerckungen. §. 1. Diese Fürstliche Abtey Benedictiner-Ordens in Schwaben, führet von der uralten Reichs-Stadt Kempten den Namen, und hat der dritten Gemahlin Kaysers Carls des Grossen, Hildegardi, sehr viel zu dancken, daher auch die Residentz des Abts ohnweit Kempten den Namen S. Hildegard führet; doch ist schon ums Jahr 750. Theodorus der erste Abt gewesen. §. 2. Die Fürstliche Würde hat Kayser Carl der IV. im Jahr 1360. dem Stiffte verliehen. §. 3. Ein Abt zu Kempten ist und bedienet bey Krönung der Römischen Kayserin das Amt als Ertz-Marschall; sonst aber ist er gleich dem Abt zu Fulda unmittelbar dem Römischen Stuhl unterworffen. §. 4. Sowol ein Abt zu Kempten als dessen Ordens-Brüder gehen Vormittags in geistlichem Habit, Nachmittags aber mögen sie sich weltlicher Kleidung bedienen. §. 5. Die Stiffts-Lande sind gar einträglich, und sind die Grafschafft Kempten, das Ländgen Buchenberg, nebst vielen ansehnlichen Schlössern, Pfarren und Lehn-Leuten. 27. Der Gefürstete Probst zu Ellwangen. Sind Se. Churfl. Durchl. zu Mayntz, darzu erw. 1694. im Junio.

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Zitationshilfe: Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 92. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/112>, abgerufen am 21.11.2024.