§. 1. Diese Gefürstete Abtey Benedictiner-Ordens hat König Pipinus gestifftet, sein Sohn, Kayser Carolus M. erweitert, und Kayser Lotharius so sehr geliebet, daß, als er das Reich abgedancket, er darinnen den Münchs-Orden angenommen.
§. 2. Ehemals hatte sie ihre eigene Aebte, aber im Jahr 1528. ist sie dem Ertz-Stifft Trier incorporiret worden, doch also, daß sie auf dem Reichs-Tage ihr besonderes Votum behalten.
32. Der Gefürstete Probst zu Weisenburg.
Sind Se. Eminenz der Cardinal von Schönborn, Bischoff zu Speyer, darzu erwählt 1719. 30. Nov.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Stifft ist eine von den ansehnlichsten Probsteyen in Teutschland, so Kayser Carl der IV. mit der Fürstlichen Würde begabet, und ist ihr die Abtey zu S. Walpurg in dem Hagenauer-Forst incorporiret, sie selbst aber im Jahr 1546. dem Bistum Speyer einverleibet worden, doch also, daß sie ihre besondere Stimme auf der Geistl. Fürsten-Banck behalten.
§. 2. Sie ist um das Jahr 624. als ein Benedictiner-Kloster erbauet worden, und König Dagobertus M. dotirte sie im Jahr 664. allein die Stadt Weissenburg gehöret nunmehro an Franckreich.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Diese Gefürstete Abtey Benedictiner-Ordens hat König Pipinus gestifftet, sein Sohn, Kayser Carolus M. erweitert, und Kayser Lotharius so sehr geliebet, daß, als er das Reich abgedancket, er darinnen den Münchs-Orden angenommen.
§. 2. Ehemals hatte sie ihre eigene Aebte, aber im Jahr 1528. ist sie dem Ertz-Stifft Trier incorporiret worden, doch also, daß sie auf dem Reichs-Tage ihr besonderes Votum behalten.
32. Der Gefürstete Probst zu Weisenburg.
Sind Se. Eminenz der Cardinal von Schönborn, Bischoff zu Speyer, darzu erwählt 1719. 30. Nov.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Stifft ist eine von den ansehnlichsten Probsteyen in Teutschland, so Kayser Carl der IV. mit der Fürstlichen Würde begabet, und ist ihr die Abtey zu S. Walpurg in dem Hagenauer-Forst incorporiret, sie selbst aber im Jahr 1546. dem Bistum Speyer einverleibet worden, doch also, daß sie ihre besondere Stimme auf der Geistl. Fürsten-Banck behalten.
§. 2. Sie ist um das Jahr 624. als ein Benedictiner-Kloster erbauet worden, und König Dagobertus M. dotirte sie im Jahr 664. allein die Stadt Weissenburg gehöret nunmehro an Franckreich.
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Historische Anmerckungen.
§. 1. Diese Gefürstete Abtey Benedictiner-Ordens hat König Pipinus gestifftet, sein Sohn, Kayser Carolus M. erweitert, und Kayser Lotharius so sehr geliebet, daß, als er das Reich abgedancket, er darinnen den Münchs-Orden angenommen.
§. 2. Ehemals hatte sie ihre eigene Aebte, aber im Jahr 1528. ist sie dem Ertz-Stifft Trier incorporiret worden, doch also, daß sie auf dem Reichs-Tage ihr besonderes Votum behalten.
32. Der Gefürstete Probst zu Weisenburg.
Sind Se. Eminenz der Cardinal von Schönborn, Bischoff zu Speyer, darzu erwählt 1719. 30. Nov.
Historische Anmerckungen.
§. 1. Dieses Stifft ist eine von den ansehnlichsten Probsteyen in Teutschland, so Kayser Carl der IV. mit der Fürstlichen Würde begabet, und ist ihr die Abtey zu S. Walpurg in dem Hagenauer-Forst incorporiret, sie selbst aber im Jahr 1546. dem Bistum Speyer einverleibet worden, doch also, daß sie ihre besondere Stimme auf der Geistl. Fürsten-Banck behalten.
§. 2. Sie ist um das Jahr 624. als ein Benedictiner-Kloster erbauet worden, und König Dagobertus M. dotirte sie im Jahr 664. allein die Stadt Weissenburg gehöret nunmehro an Franckreich.
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Sommersberg, Friedrich Wilhelm von: Historischer und Genealogischer Schauplatz des Teutschen Reichs in gegenwärtigem Zustande. Breslau, 1730, S. 96. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/sommersberg_schauplatz_1730/116>, abgerufen am 24.11.2024.
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